Akte von Behörde zum Führerscheinstelle

Nika78

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Hallo alle zusammen.
Ich habe eine Frage, ich hab im Jahr 2014 eine MPU abgeschlossen die Verjährungsfrist so viel wie ich weiß 10 Jahre.
Gestern ich und mein Mann haben wir Streit gehabt beide beide angetrunken.
Mein Mann hat mich angegriffen und verletzt dabei bin ich ohnmächtig geworden. Aus Angst hat er Polizei und Notarzt gerufen. Wie die Polizei gekommen sind unsere 8 jährige Tochter war schon wach und hat was mit bekommen. Atemalkoholtest 1.6 Promille ( es fand keine Bluttestabnahme). Behandelt war ich zu Hause und dann sind die weg. Polizei hat mitgeteilt das die ganze Geschichte an Jugendamt weiter geben werden.
Jetzt ist die Frage kann das sein das die Polizei oder evtl. Jugendamt das ganze an die Führerscheinstelle weiter geben?
Wegen Jugendamt, das gleiche Geschichte war schon mal vor 7 Jahren und Jugendamt weiß das ich schon mal MPU abgeschlossen habe steht bestimmt in Akte drinn. Mach mir große Sorgen da ich bis zum Arbeit 40km. fahren muss und wenn ich mein FS verliere dann hab ich Schwierigkeiten auf die Arbeit zu kommen.
 

Pbuddy

Stamm-User
Vielleicht lehne ich mich ja zu weit ausdem Fenster, aber mir würde die Sache mitm Jugendamt mehr sorgen bereiten...

Da du nicht gefahren bist, sehe ich hier keinen Zusammenhang. Und warum sollte dies auch an die Fsst. weitergeleitet werden. Was sagen die anderen?
 

Nika78

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Mit dem Jugendamt mache ich mir an erster Stelle Sorgen aber FS macht mir auch Sorgen. Hab halt in einigen Foren gelesen das manche Leute nach MPU wegen Alkohol polizeilich aufgefallen sind und FSS mitbekommen hat weil die weiter gegeben haben.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Wie hattest du deine MPU damals bestanden? Mit KT oder mit Abstinenz?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo Nika78,

worauf basierte denn die Abstinenz?
Anders gefragt, warum hast du Abstinenz nachgewiesen? Ging es bei dir um Missbrauch, oder ist eine Alk.erkrankung bekannt?

Jetzt ist die Frage kann das sein das die Polizei oder evtl. Jugendamt das ganze an die Führerscheinstelle weiter geben?
Ich gehe davon aus, dass das Jugendamt den datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegt und daher sicher nichts an die FSSt. weitergeben darf, jedoch ist es natürlich möglich dass die Polizei dies getan hat.
 

Nika78

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Ich gehe davon aus, dass das Jugendamt den datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegt und daher sicher nichts an die FSSt. weitergeben darf, jedoch ist es natürlich möglich dass die Polizei dies getan hat.
Können die Polizei im Akten sehen das ich MPU gehabt habe auch wenn's etwas länger ist?

Und mit weiterleiten...auch wenn ich eher ein Opfer bin in dieser Geschichte, kein Täter?
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Können die Polizei im Akten sehen das ich MPU gehabt habe auch wenn's etwas länger ist?

Die Polizei erfährt überhaupt nicht, ob eine MPU stattgefunden hat.

Und mit weiterleiten...auch wenn ich eher ein Opfer bin in dieser Geschichte, kein Täter?

Da musst du schon genauer unterscheiden. Opfer als Ergebnis des Streits mit deinem Mann? Ja.

Bei der Frage der MPU geht es jedoch darum, wie wahrscheinlich zukünftige Alkoholfahrten sind, bei denen du Andere schädigen kannst. Dann wärst du eine Täterin.

Du hast angegeben, für den Rest eines Lebens keinen Alkohol mehr zu dir zu nehmen. 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 12 Monate im Jahr. Vollkommen unabhängig davon, ob du noch fahren willst oder nicht. Das hast du offensichtlich nicht geschafft.

Die ungefähr 1,6 Promille sind auch weit entfernt davon, dass du aus Genuss getrunken hast. Die deuten eher darauf hin, dass du wieder regelmäßig bis zum Anschlag säufst. Auch von kontrolliertem Trinken ist das Welten entfernt. Nüchtern hättest du dem Streit eventuell auch aus dem Weg gehen können.

Ob von dir eine erneute MPU gefordert werden darf ist gesetzlich nicht eindeutig festgelegt und in der Rechtsprechung umstritten. In einigen Urteilen wurde eine zweite MPU nach Trunkenheit ohne Bezug zum Straßenverkehr für zuässig erklärt, in anderen wurde die MPU-Forderung als unzulässig verworfen. Auch deshalb ist kaum zu beurteilen, wie deine Führerscheinstelle entscheiden wird, sofern sie überhaupt von der Polizei informiert wird.
 
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Nika78

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Die ungefähr 1,6 Promille sind auch weit entfernt davon, dass du aus Genuss getrunken hast. Die deuten eher darauf hin, dass du wieder regelmäßig bis zum Anschlag säufst. Auch von kontrolliertem Trinken ist das Welten entfernt. Nüchtern hättest du dem Streit eventuell auch aus dem Weg gehen können.
Ja...mit Genuss hat nix damit zu tun. Ich hab mich selbst versagen. Bin auch war immer gewohnt nicht regelmäßig aber in großem Mengen zu trinken. Vor 5 Jahren angefangen mit Gläschen Wein und jetzt am Wochenenden bin ich bei 2 Flaschen geblieben genau an der Stelle wo ich auch war. Ich hab mit mir auseinander gesetzt und das ganze Alkoholgeschichte analysiert. Das stimmt, wäre ich nicht angetrunken gebe auch höchstwahrscheinlich keine Streit gewesen. Seit dem Streit trink ich nicht mehr. Nicht wegen dem Angst von zu kommende Probleme vom Beamter oder so... hab's innerliche Angst das im Alkoholisierter Zustand kommt irgendeine Situation die außer Kontrolle geraten kann.
 

Nika78

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Ich werde mein nüchternes leben gut pflegen und aufbewahren.
Übrigens wir haben mit dem Jugendamt treffen gehabt die haben uns gewarnt darf so was nicht mehr passieren sonnst haben wir ernsthaftes Problem. Die nächsten 8 Monaten die werden uns beobachten. Ist nicht das größte Problem, wir sind beide berufstätig mit guten Einkommen, gute Wohnung, das Kind ist gepflegt und hat alles was braucht und in die Schule läuft alles gut.
Wäre nicht das Alkohol
 

Nika78

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Ich bedanke mich Recht herzlich für die Antworten und sehr froh für Unterstützung in diesem Forum. Schließlich im meine MPU Zeiten war ich damals oft da und viel bem lesen gelernt. Leider rückfällig geworden aber ich werde weiter hin an mich arbeiten.

Schöne Grüße
 
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