Akteneinsicht Drogen MPU

vorbereitungistalles

Neuer Benutzer
Hallo Liebes Forum,
erstmal finde ich es wirklich beachtenswert was ihr hier auf die Beine stellt.

Ich habe nur eine kurze Frage zu meiner anstehend MPU (voraussichtlich ende Februar)

Ich wurde während meiner Vorbereitung (Kurse) nicht wirklich darüber Informiert wie wichtig doch die Akteneinsicht ist.
Nun befindet sich meine Akte allerdings schon bei der Begutachtungsstelle.

Auf Nachfrage beim Vorbereitungsdienstleister wurde das allerdings ein wenig runter gespielt, mir wurde gesagt, bei einer kleinen Anzahl von Falsch-Parken Delikten, und einer einzigen Geschwindigkeitsüberschreitung (ohne Punkte) würde das keinen großen Unterschied machen sie gesehen zu haben.
Ich hatte meinen Führerschein auch erst knapp 3 Jahre. Und ansonsten keine Auffälligkeiten.

Nun meine Frage, soll ich sicherheitshalber noch versuchen über die Begutachtungstelle einsicht gewährt zu bekommen?

Besten Dank
 
Und nochmal zur Akte:
Sollten mir Fragen gestellt werden zu den genannten Delikten, könnte ich diese natürlich beantworten.


Und weil es mir gerade einfiel, die „berühmte“ letzte Frage ob man noch etwas hinzufügen will?

Sollte man hier nochmal ansprechen, das man sein wohlbestes gibt um nie wieder Negativ aufzufallen?
Oder lieber nichts?
Oder gibt es da andere Anhaltspunkte für eine gute Antwort?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun meine Frage, soll ich sicherheitshalber noch versuchen über die Begutachtungstelle einsicht gewährt zu bekommen?
Ob es einen Sinn macht, kannst nur du beantworten. Letztendlich dient die Akteneinsicht zu wissen, was der Gutachter über mich weiß.
Auch ein Gutachter hat sich allein an die Fragestellung der FSST zu halten. Daher darf er dich wegen anderer Delikte gar nicht befragen.
Hast du kein Problem damit und bist dir sicher, dann darfst du darauf gerne eine Antwort geben. In der Regel gibt es aber keine Fragen zu anderen Delikten.
Sollte man hier nochmal ansprechen, das man sein wohlbestes gibt um nie wieder Negativ aufzufallen?
Oder lieber nichts?
Die Abschlussfrage ist mit einem einfachen NEIN zu beantworten. Du hast nichts "hinzuzufügen", dass Gespräch ist abgeschlossen und du hast in der Beantwortung der Fragen ja alles gesagt. Dein Schweigen schützt dich am Ende davor, noch zum Abschluss in eine Falle zu tappen.
 
Ob es einen Sinn macht, kannst nur du beantworten. Letztendlich dient die Akteneinsicht zu wissen, was der Gutachter über mich weiß.
Auch ein Gutachter hat sich allein an die Fragestellung der FSST zu halten. Daher darf er dich wegen anderer Delikte gar nicht befragen.
Hast du kein Problem damit und bist dir sicher, dann darfst du darauf gerne eine Antwort geben. In der Regel gibt es aber keine Fragen zu anderen Delikten.

Die Abschlussfrage ist mit einem einfachen NEIN zu beantworten. Du hast nichts "hinzuzufügen", dass Gespräch ist abgeschlossen und du hast in der Beantwortung der Fragen ja alles gesagt. Dein Schweigen schützt dich am Ende davor, noch zum Abschluss in eine Falle zu tappen.
Ich bedanke mich für die schnelle Antwort!!
 
  • Like
Reaktionen: Max
Zurück
Oben