(recherchiert von Max)
Abbau des Alkohols.
Noch bevor der Alkohol in der Leber ankommt, werden mehr als 7% des Ethanols auf anderen Wegen ausgeschieden. Maximal 5% werden unverändert ausgeatmet. Dies ist im Volksmund als Fahne bekannt. Dieser ausgeatmete Alkohol spielt auch bei der Alkoholbestimmung eine Rolle. Obwohl Alkohol die Harnproduktion verstärkt, werden nur ca. 2% des Ethanols mit dem Urin ausgeschieden. Weitere 1-2% werden ausgeschwitzt.
Der größte Teil des Alkohols hingegen, etwa 93%, werden in der Leber abgebaut.
Die Alkoholdehydrogenase, Alkohol-Abbau in der Leber
Die Alkoholdehydrogenase ist das normale Abbau-Enzym des Körpers. Mit Hilfe von mehreren Enzymen wird der Alkohol in drei Schritten abgebaut. Dieser Abbau ist von mehreren Faktoren abhängig (siehe am Ende).
Schritt 1, Vom Alkohol (Ethanol, C2H5OH) zum Acetaldehyd (C2H4O)
Dieser erste Schritt des Alkoholabbaus wird mit Hilfe des Enzyms Alkoholdehydrogenase (ADH) bewerkstelligt. Das Enzym ADH wandelt das Ethanol in Acetaldehyd um. Dies geschieht bei einer Rate
von 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde.
Schritt 2, Vom Acetaldehyd (C2H4O) zur Essigsäure (C2H3O2)
Acetaldehyd, ein noch giftigeres Zellgift als Ethanol, wird nun vom Enzym Acetaldehyddehyrogenase (AIDH) zu Essigsäure (in chemischer Fachsprache: Actyl-CoA, oder auch Acetatthiokinase) weiter verarbeitet. Dieser Abbauschritt benötigt etwa genau so viel Zeit wie der erste Schritt, damit das giftige Zellgift Acetaldehyd nicht unnötig lange im Körper bleibt.
Schritt 3, Von der Essigsäure (C2H3O2) zu Wasser (H2O) und Kohlendioxid (CO2)
Die Essigsäure (in Chemischerfachsprache: Actyl-CoA, oder auch Acetatthiokinase), die für den Körper nicht mehr giftig ist, wird durch das Enzymsystem Zitronensäurezyklus zu Wasser und Kohlendioxid verarbeitet. Das Wasser und das Kohlendioxid werden dann nach einiger Zeit ausgeschieden bzw. ausgeatmet.
Der komplette Abbau
Sowohl das ADH, im erstem Schritt, als auch das AlDH, im zweiten Schritt, benötigen für ihre Aufgaben einen "Helfer". Dieser Helfer ist das Co-Enzym NAD. Manche Enzyme benötigen ein Co-Enzym um einen bestimmten Stoff umzuwandeln. Es wird in Schritt 1 und 2 zu NADH+H+ umgewandelt. Das NADH+H+ muss anschließend wieder zu NAD reoxidiert werden, um erneut beim Alkoholabbau helfen zu können. Wegen der dafür benötigten Zeit, wird die Abbaugeschwindigkeit des Alkohols konzentrationsunabhängig und linear auf durchschnittlich 0,15 bis 0,17 (minimal 0,1 ) pro
Stunde reduziert.
Abbaufaktoren
Beim Abbau des Alkohols spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
Bei Asiaten braucht der 2. Schritt mehr Zeit als z.B. bei Europäern, dies ist auf die genetisch bedingte
langsamere Arbeit des Enzyms zurückzuführen. Dies führt zu größeren Konzentrationen des Gifts im Körper und so neigen Asiaten dazu, weniger zu vertragen. Etwa 80% aller Asiaten haben dieses Problem.
Alkohol löst sich in den wässrigen Bestandteilen des Körpers.
Männer haben ein größeres Wasservolumen im Körper, Fraün hingegen mehr Körperfett. Dies bedeutet, dass der Alkohol bei Fraün stärker konzentriert in den wässrigen Bestandteilen ist.
Der Abbau wird unterschieden in ...
- Minimalwert 0,1
- Mittelwert 0,15
- Maximalwert 0,2
Die gesamten MPIs akzeptieren somit den gleichen Wert. Je nachdem welcher Abbauwert verwendet wird, die Trinkmenge wird immer die Gleiche sein.
Der TÜV weiß genau das er den Minimalwert verwendet, genauso wie Avus und Co. wissen das sie den Mittelwert verwenden.
Wie kompliziert die Verwendung der Abbauzeit sein kann, möchte ich euch mal an folgenden Beispielen zeigen:
1. Ermittlung der Fahrtüchtigkeit (Schuldfrage) anhand einer in einer Blutprobe gemessenen BAK
Zugunsten des Beschuldigten erfolgt die Rückrechnung mit dem minimalen stündlichen Abbauwert von 0,1 , jedoch nur wenn feststeht, dass die Resorption zum Zeitpunkt der Blutentnahme bereits abgeschlossen war. Die ersten beiden Stunden nach Trinkende werden deshalb bei der Rückrechnung ausgeklammert. Steht das Trinkende nicht fest, ist zugunsten des Beschuldigten davon auszugehen, dass dieses mit dem Fahrtantritt oder der letzten bekannten Fahrtunterbrechung zusammenfiel.
2. Ermittlung der Fahrtüchtigkeit (Schuldfrage) anhand von Trinkmengenangaben
Steht keine gemessene BAK für die Rückrechnung zur Verfügung, sondern nur (unwiderlegbare) Trinkmengenangaben, so muss anhand derer zunächst mit der Widmark-Formel die "maximale theoretische BAK" errechnet werden. Das ist die maximale BAK, die der Beschuldigte erreicht hätte, wenn sich der gesamte von ihm vor dem Vorfall getrunkene Alkohol sofort gleichmäßig auf seinen Körper verteilt hätte. Weil der Alkohol sich aber nicht im Knochengewebe verteilt, ist bei der Berechnung lediglich das entsprechend reduzierte Körpergewicht zu berücksichtigen. Dieser sog. Reduktionsfaktor wird bei Männern in der Regel mit 0,7 und bei Fraün mit 0,6 angenommen. Ferner ist bei der Berechnung nicht die gesamte aufgenommene Flüssigkeitsmenge zu berücksichtigen, sondern nur der darin enthaltene reine Alkohol, der je nach Getränkeart unterschiedlich ist. So enthält beispielsweise Bier etwa 5 Vol% Alkohol. Weil der Alkoholgehalt in Getränken in Volumenprozenten angegeben wird, muss dieser außerdem erst mittels des spezifischen Gewichts von Alkohol (0,8 g/ml) in Gramm umgerechnet werden. So enthält beispielsweise ein Liter Bier ca. 50 ml Alkohol (1000 ml x 5%), was 40 g reinen Alkohols (50 ml x 0,8 g/ml) entspricht.
Ein 70 kg schwerer Mann (reduziertes Körpergewicht 70 kg x 0,7 = 49 kg) würde damit nach dem Genuss von 4 l Bier (= 160 g reinen Alkohols) auf eine theoretische maximale BAK von (160 g Alkohol /49000 g =) 3,26 kommen.
Ausgehend von diesem Maximalwert ist dann die Rückrechnung vorzunehmen, die jedoch bereits im Zeitpunkt des Trinkbeginns ansetzen muss, weil in diesem Augenblick auch der Abbau einsetzt.
Weil es jetzt um die Beurteilung der Fahrtauglichkeit geht, weshalb eine möglichst niedrige BAK für den Beschuldigten am günstigsten ist, ist zu seinen Gunsten noch davon auszugehen, dass nicht der gesamte konsumierte Alkohol resorbiert worden ist, sondern dass es zu dem maximalen Resorptionsdefizit von 30 % gekommen ist. Ansonsten sind die gleichen Abbauwerte anzuwenden wie bei einer gemessenen BAK, also 0,2 /h
3. Ermittlung der Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) anhand einer in einer Blutprobe gemessenen BAK
Um für die Frage der Schuldfähigkeit auf eine dem Beschuldigten günstige, möglichst hohe Tatzeit-BAK zu gelangen, erfolgt hier die Rückrechnung mit einem stündlichen Abbauwert von 0,2 , wobei auch die ersten beiden Stunden nach Trinkende mit berücksichtigt werden. Zum Ausschluss letzter Unsicherheiten wird zu dem so ermittelten Wert nochmals ein Sicherheitszuschlag von 0,2 addiert.
4. Ermittlung der Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) anhand von Trinkmengenangaben
Hier gelten für die Berechnung der theoretischen maximalen BAK zunächst wieder die gleichen Parameter wie bei der Berechnung der Fahrtauglichkeit aus Trinkmengenangaben. Weil jetzt jedoch eine möglichst hohe BAK für den Täter günstig ist, ist für die Rückrechnung nur ein Resorptionsdefizit von 10 % in Ansatz zu bringen. Ferner wird der stündliche Abbauwert von nur 0,1 /h angewandt.
Qülle: BADS
Abbau des Alkohols.
Noch bevor der Alkohol in der Leber ankommt, werden mehr als 7% des Ethanols auf anderen Wegen ausgeschieden. Maximal 5% werden unverändert ausgeatmet. Dies ist im Volksmund als Fahne bekannt. Dieser ausgeatmete Alkohol spielt auch bei der Alkoholbestimmung eine Rolle. Obwohl Alkohol die Harnproduktion verstärkt, werden nur ca. 2% des Ethanols mit dem Urin ausgeschieden. Weitere 1-2% werden ausgeschwitzt.
Der größte Teil des Alkohols hingegen, etwa 93%, werden in der Leber abgebaut.
Die Alkoholdehydrogenase, Alkohol-Abbau in der Leber
Die Alkoholdehydrogenase ist das normale Abbau-Enzym des Körpers. Mit Hilfe von mehreren Enzymen wird der Alkohol in drei Schritten abgebaut. Dieser Abbau ist von mehreren Faktoren abhängig (siehe am Ende).
Schritt 1, Vom Alkohol (Ethanol, C2H5OH) zum Acetaldehyd (C2H4O)
Dieser erste Schritt des Alkoholabbaus wird mit Hilfe des Enzyms Alkoholdehydrogenase (ADH) bewerkstelligt. Das Enzym ADH wandelt das Ethanol in Acetaldehyd um. Dies geschieht bei einer Rate
von 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde.
Schritt 2, Vom Acetaldehyd (C2H4O) zur Essigsäure (C2H3O2)
Acetaldehyd, ein noch giftigeres Zellgift als Ethanol, wird nun vom Enzym Acetaldehyddehyrogenase (AIDH) zu Essigsäure (in chemischer Fachsprache: Actyl-CoA, oder auch Acetatthiokinase) weiter verarbeitet. Dieser Abbauschritt benötigt etwa genau so viel Zeit wie der erste Schritt, damit das giftige Zellgift Acetaldehyd nicht unnötig lange im Körper bleibt.
Schritt 3, Von der Essigsäure (C2H3O2) zu Wasser (H2O) und Kohlendioxid (CO2)
Die Essigsäure (in Chemischerfachsprache: Actyl-CoA, oder auch Acetatthiokinase), die für den Körper nicht mehr giftig ist, wird durch das Enzymsystem Zitronensäurezyklus zu Wasser und Kohlendioxid verarbeitet. Das Wasser und das Kohlendioxid werden dann nach einiger Zeit ausgeschieden bzw. ausgeatmet.
Der komplette Abbau
Sowohl das ADH, im erstem Schritt, als auch das AlDH, im zweiten Schritt, benötigen für ihre Aufgaben einen "Helfer". Dieser Helfer ist das Co-Enzym NAD. Manche Enzyme benötigen ein Co-Enzym um einen bestimmten Stoff umzuwandeln. Es wird in Schritt 1 und 2 zu NADH+H+ umgewandelt. Das NADH+H+ muss anschließend wieder zu NAD reoxidiert werden, um erneut beim Alkoholabbau helfen zu können. Wegen der dafür benötigten Zeit, wird die Abbaugeschwindigkeit des Alkohols konzentrationsunabhängig und linear auf durchschnittlich 0,15 bis 0,17 (minimal 0,1 ) pro
Stunde reduziert.
Abbaufaktoren
Beim Abbau des Alkohols spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
Bei Asiaten braucht der 2. Schritt mehr Zeit als z.B. bei Europäern, dies ist auf die genetisch bedingte
langsamere Arbeit des Enzyms zurückzuführen. Dies führt zu größeren Konzentrationen des Gifts im Körper und so neigen Asiaten dazu, weniger zu vertragen. Etwa 80% aller Asiaten haben dieses Problem.
Alkohol löst sich in den wässrigen Bestandteilen des Körpers.
Männer haben ein größeres Wasservolumen im Körper, Fraün hingegen mehr Körperfett. Dies bedeutet, dass der Alkohol bei Fraün stärker konzentriert in den wässrigen Bestandteilen ist.
Der Abbau wird unterschieden in ...
- Minimalwert 0,1
- Mittelwert 0,15
- Maximalwert 0,2
Die gesamten MPIs akzeptieren somit den gleichen Wert. Je nachdem welcher Abbauwert verwendet wird, die Trinkmenge wird immer die Gleiche sein.
Der TÜV weiß genau das er den Minimalwert verwendet, genauso wie Avus und Co. wissen das sie den Mittelwert verwenden.
Wie kompliziert die Verwendung der Abbauzeit sein kann, möchte ich euch mal an folgenden Beispielen zeigen:
1. Ermittlung der Fahrtüchtigkeit (Schuldfrage) anhand einer in einer Blutprobe gemessenen BAK
Zugunsten des Beschuldigten erfolgt die Rückrechnung mit dem minimalen stündlichen Abbauwert von 0,1 , jedoch nur wenn feststeht, dass die Resorption zum Zeitpunkt der Blutentnahme bereits abgeschlossen war. Die ersten beiden Stunden nach Trinkende werden deshalb bei der Rückrechnung ausgeklammert. Steht das Trinkende nicht fest, ist zugunsten des Beschuldigten davon auszugehen, dass dieses mit dem Fahrtantritt oder der letzten bekannten Fahrtunterbrechung zusammenfiel.
2. Ermittlung der Fahrtüchtigkeit (Schuldfrage) anhand von Trinkmengenangaben
Steht keine gemessene BAK für die Rückrechnung zur Verfügung, sondern nur (unwiderlegbare) Trinkmengenangaben, so muss anhand derer zunächst mit der Widmark-Formel die "maximale theoretische BAK" errechnet werden. Das ist die maximale BAK, die der Beschuldigte erreicht hätte, wenn sich der gesamte von ihm vor dem Vorfall getrunkene Alkohol sofort gleichmäßig auf seinen Körper verteilt hätte. Weil der Alkohol sich aber nicht im Knochengewebe verteilt, ist bei der Berechnung lediglich das entsprechend reduzierte Körpergewicht zu berücksichtigen. Dieser sog. Reduktionsfaktor wird bei Männern in der Regel mit 0,7 und bei Fraün mit 0,6 angenommen. Ferner ist bei der Berechnung nicht die gesamte aufgenommene Flüssigkeitsmenge zu berücksichtigen, sondern nur der darin enthaltene reine Alkohol, der je nach Getränkeart unterschiedlich ist. So enthält beispielsweise Bier etwa 5 Vol% Alkohol. Weil der Alkoholgehalt in Getränken in Volumenprozenten angegeben wird, muss dieser außerdem erst mittels des spezifischen Gewichts von Alkohol (0,8 g/ml) in Gramm umgerechnet werden. So enthält beispielsweise ein Liter Bier ca. 50 ml Alkohol (1000 ml x 5%), was 40 g reinen Alkohols (50 ml x 0,8 g/ml) entspricht.
Ein 70 kg schwerer Mann (reduziertes Körpergewicht 70 kg x 0,7 = 49 kg) würde damit nach dem Genuss von 4 l Bier (= 160 g reinen Alkohols) auf eine theoretische maximale BAK von (160 g Alkohol /49000 g =) 3,26 kommen.
Ausgehend von diesem Maximalwert ist dann die Rückrechnung vorzunehmen, die jedoch bereits im Zeitpunkt des Trinkbeginns ansetzen muss, weil in diesem Augenblick auch der Abbau einsetzt.
Weil es jetzt um die Beurteilung der Fahrtauglichkeit geht, weshalb eine möglichst niedrige BAK für den Beschuldigten am günstigsten ist, ist zu seinen Gunsten noch davon auszugehen, dass nicht der gesamte konsumierte Alkohol resorbiert worden ist, sondern dass es zu dem maximalen Resorptionsdefizit von 30 % gekommen ist. Ansonsten sind die gleichen Abbauwerte anzuwenden wie bei einer gemessenen BAK, also 0,2 /h
3. Ermittlung der Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) anhand einer in einer Blutprobe gemessenen BAK
Um für die Frage der Schuldfähigkeit auf eine dem Beschuldigten günstige, möglichst hohe Tatzeit-BAK zu gelangen, erfolgt hier die Rückrechnung mit einem stündlichen Abbauwert von 0,2 , wobei auch die ersten beiden Stunden nach Trinkende mit berücksichtigt werden. Zum Ausschluss letzter Unsicherheiten wird zu dem so ermittelten Wert nochmals ein Sicherheitszuschlag von 0,2 addiert.
4. Ermittlung der Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) anhand von Trinkmengenangaben
Hier gelten für die Berechnung der theoretischen maximalen BAK zunächst wieder die gleichen Parameter wie bei der Berechnung der Fahrtauglichkeit aus Trinkmengenangaben. Weil jetzt jedoch eine möglichst hohe BAK für den Täter günstig ist, ist für die Rückrechnung nur ein Resorptionsdefizit von 10 % in Ansatz zu bringen. Ferner wird der stündliche Abbauwert von nur 0,1 /h angewandt.
Qülle: BADS