Alkohol – wann ist viel ZU viel?

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Nancy

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Gesellschaftsdroge Alkohol – wann ist viel ZU viel?

Alkohol ist aus unserem Alltag nicht wegzudenken, wir begegnen ihm überall – in der Werbung, in Süßigkeiten, beim After-Work-Drink mit Kollegen. Wer nicht mittrinkt, wird oft belächelt oder gar ausgegrenzt. Sicher, deshalb wird noch niemand zum Trinker. Aber je mehr der Genuss von Alkohol als Normalität angesehen wird, desto eher verlieren wir den Blick für jene Menschen, die die Grenze zur Sucht überschritten haben. Zur Zeit gibt es laut Schätzungen zwei Millionen Alkoholabhängige in Deutschland – aber acht (!) weitere Millionen, deren Alkoholkonsum als sehr schädlich und riskant gilt.

Wie wird man Trinker?


Hauptgrund: Alkoholiker wollen seelische Probleme (z. B. Einsamkeit, Depressionen, Überforderung) überdecken, statt sich mit ihnen zu beschäftigen. Daneben können familiäre Vorbelastungen (Eltern schon Alkoholiker) und genetische Faktoren das Risiko erhöhen.

Was ist Alkoholsucht?


Alkoholsüchtige unterliegen dem inneren Zwang, zu trinken. Sie können diesen nicht kontrollieren. Alkohol genießen sie nicht mehr, sie brauchen ihn nur noch. Der Sucht wird mit der Zeit alles untergeordnet – Job, Ehe, Freundschaften.

Kann man auch halb-süchtig sein?


Ja, es gibt Menschen, die trinken an bestimmten Tagen exzessiv und kommen dann wieder lange Zeit ohne Alkohol aus. Ob jemand süchtig wird, hängt von der psychischen Verfassung, der sozialen Einbindung und den Genen ab. Aber auch die sogenannten Quartalstrinker – Menschen, die zwar nicht häufig, dann aber exzessiv trinken – gelten als Alkoholiker, denn auch sie haben keine Kontrolle über ihr Trinkverhalten.

Ab wann bin ich gefährdet?


Wenn Sie mehr Alkohol zu sich nehmen als die Grenzwerte sagen. Das sind aktuell bei Männern maximal 24 Gramm Alkohol/Tag (eine 0,5-Literflasche Bier) und bei Frauen 12 Gramm/Tag (0,15 Liter Wein). Dabei gilt: Sie sollten nicht öfter als an fünf Tagen in der Woche Alkohol trinken – alles darüber hinaus gilt als ungesund und riskant.

Ich habe den Verdacht, süchtig zu sein. Und jetzt?


Machen Sie einen Selbsttest. Eine Woche Pause! Wer problemlos sieben Tage ohne Alkohol durchhält, ist wahrscheinlich nicht süchtig. Schaffen Sie das nicht, sollten Sie sich bei Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen oder beim Psychologen Hilfe holen.

Was können Angehörige tun?

1. Seien Sie aufmerksam:
► Trinkt ein Mensch in Ihrem Umfeld mehr oder exzessiver als sonst?
► Gibt es ein regelmäßiges Feierabend-Bier?
► Entschuldigt er sein Trinken („Hatte Stress!“) oder bestreitet es („Das macht doch jeder!“)?
► Kann er nicht aufhören, auch wenn er es sich vornimmt?
► Leidet sein Sozialleben? (Führerschein weg, Abmahnung vom Chef, Trennung vom Partner, etc.?)
► Hat er gesundheitliche Probleme ? (Leberschäden, Herz-Kreislauf-Störungen, in der Spätphase auch Speiseröhren- oder Magenkrebs)
Bedenken Sie: Alkoholiker müssen ihr Leben verändern, sie brauchen also die Hilfe von Angehörigen. Problem dabei: Partner oder Familie sind oft „co-abhängig“, sie vertuschen das Problem aus Angst vor Gerede. Das macht den Alkoholismus oft erst möglich, zumindest aber schlimmer.
Also: Entschuldigen Sie einen Alkoholiker nicht vor anderen! Verstecken Sie weder Flaschen noch Geld. Glauben Sie keine Versprechen oder Entschuldigungen, achten Sie ausschließlich auf Taten. Bieten Sie Ihre Unterstützung an, z. B. beim Ausmachen eines Termins beim Hausarzt oder beim Finden eines Therapieplatzes. Kündigen Sie die Trennung an, wenn der Alkoholiker nicht mit einer Therapie beginnen will.

Welche Therapien gibt es?


► Die akute Entgiftungsbehandlung. Sie dauert fünf Tage bis drei Wochen, erfolgt mit medikamentöser Begleitung.
► Die klassische Entwöhnungstherapie. Sie dauert zwölf bis 16 Wochen, kann stationär oder ambulant durchgeführt werden und folgt auf eine Entgiftung.
► Eine Pille mit dem Wirkstoff Naltrexon, die seit September 2014 zugelassen ist, soll z. B. nach einer Entgiftung das Rückfallrisiko mindern, wirkt ebenfalls im Gehirn.

Wie funktioniert ein Entzug?


Ein Entzug ist ein Prozess, der mindestens zwölf bis 16 Wochen dauert. Das sind die schwierigsten Hürden:
► Der Alkoholiker muss einsehen, dass er krank ist, Hilfe braucht und es nicht allein schaffen wird. Bei dieser Erkenntnis kann und sollte ein Partner helfen.
► Bei starker körperlicher Abhängigkeit sind 14 Tage Klinikaufenthalt zur Entgiftung von Leber und Niere zwingend nötig.
► Auch wenn es schwerfällt: Am besten ist Ehrlichkeit gegenüber Freunden, Kollegen und dem Chef. Viele Firmen haben sogar Hilfsprogramme.
Wenn der körperliche Entzug geschafft ist und gar kein Alkohol mehr getrunken wird, sind mindestens wöchentliche Treffen mit einer lokalen Selbsthilfegruppe (z. B. „Anonyme Alkoholiker“) wichtig, außerdem eine Gesprächstherapie, um die seelische Ursache des Trinkens zu finden und zu beseitigen.

Wie viele Entzüge kann ein Mensch überleben?

Das hängt von der körperlichen Konstitution ab. Es gibt Betroffene, die bereits 100 Entzüge hinter sich haben, andere können schon früh an Komplikationen wie zerebralen Krampfanfällen oder Delirien sterben. Am besten erfolgt die Entgiftung im Rahmen einer sogenannten qualifizierten Entzugsbehandlung. Dabei wird auch eine Rückfall-Prophylaxe erarbeitet. Diese erfolgt in einer psychiatrischen Station für Suchtkranke. In Gesprächen mit Ärzten und Psychologen sollen die Gründe für das Trinken herausgefunden werden. Strategien gegen die Ursachen, wie geringes Selbstwertgefühl oder Einsamkeit, werden erlernt, das neue positive Lebens- und Körpergefühl gefördert. Untersuchungen zeigen, dass durch diese Therapie 50 Prozent der Patienten noch nach einem Jahr abstinent bleiben.

Ich habe aufgehört. Darf ich dann nie wieder trinken?


Besser nicht! Ist eine Sucht einmal besiegt, raten Experten zur absoluten Abstinenz. Schon ein Glas Bier, eine Zigarette oder eine Drogen-Dosis kann das sogenannte Sucht-Gedächtnis aktivieren und sehr schnell zurück in die Abhängigkeit führen.

Kann ich gekündigt werden, wenn ich im Job trinke?


Arbeitsrechtsexperte Michael Felser: „„In Deutschland gibt es zwar kein Gesetz, das generell Alkohol am Arbeitsplatz verbietet. Allerdings muss man ein betriebliches Alkoholverbot genauso beachten wie gesetzliche Alkoholverbote für bestimmte Berufen wie Busfahrer, Piloten etc. Auf jeden Fall darf man aber auch ohne Alkoholverbot nicht so viel trinken, dass man seine Arbeit nicht mehr ordnungsgemäß erledigen kann oder sogar andere gefährdet. Wenn die Einnahme von Alkohol im Betrieb strikt verboten ist und ein Alkoholkonsum nachgewiesen werden kann, kann das eine Kündigung nach vorheriger Abmahnung nach sich ziehen. Eine fristlose Kündigung allenfalls in Wiederholungsfällen.“

Hintergrund Alkohol



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    WHO-Bericht Alkohol tötet alle 10 Sekunden einen Menschen

    Alkoholmissbrauch sowie durch Alkohol verursachte Autounfälle und Gewalttaten haben im Jahr 2012 alle zehn Sekunden zum Tod eines Menschen geführt!
    Das teilte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit. Insgesamt gab es 2012 rund 3,3 Mio. Alkoholtote – nach Angaben der Vereinten Nationen sind das mehr als zusammen genommen durch Aids, Tuberkulose und Gewaltverbrechen sterben.
    Auch auf Deutschland bezogen, schockieren die WHO-Zahlen: Dem Bericht zufolge trinkt jeder Deutsche umgerechnet 500 Flaschen Bier pro Jahr – das ist etwa doppelt so viel wie der weltweite Durchschnitt!
    Auch wenn diese Zahlen seit 2008 konstant geblieben sind, sind sie ein Grund zur Sorge. Denn übermäßiges Trinken begünstigt u.a. mehr als 200 Krankheiten, darunter Leberzirrhose, Krebs und Infektionskrankheiten wie Tuberkulose und Lungenentzündung.
    ..


Darf mein Chef mich kündigen, wenn ich alkoholkrank bin?

Felser: „Da Drogensucht auch arbeitsrechtlich eine Krankheit ist, muss der Chef erst einmal eine Therapie erlauben, bevor er kündigen kann. Der Alkoholkranke muss sich allerdings rechtzeitig, also vor der Kündigung „outen“. Sonst kündigt das Unternehmen wegen des Verhaltens, also Alkoholmissbrauch, und das ist – ggf. nach vorheriger Abmahnung – zulässig.“

Darf der Chef einen Alkoholtest verlangen?


Felser: „Alkoholtests sind immer nur mit Einwilligung des Mitarbeiters zulässig. Selbst bei einem begründeten Verdacht auf Alkoholisierung („Fahne“, Torkeln) kann der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 26.01.1995 - Aktenzeichen: 2 AZR 649/94) den Arbeitnehmer nicht zum „Pusten“ (Atemalkoholanalyse) zwingen und erst recht nicht zum Bluttest.“

Quelle: http://m.bild.de/ratgeber/gesundhei...te=L,wantedContextId=17410084.bildMobile.html

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