Alkoholabstinenz oder kontrolliertes Trinken

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Alkoholabstinenz oder kontrolliertes Trinken?
Oftmals stellt sich nach einer Trunkenheitsfahrt die Frage, ob es in Zukunft mit Abstinenz oder mit kontrolliertem Alkoholkonsum weiter gehen soll.

Zunächst ist hierzu zu sagen, dass es Fälle gibt, in denen zwingend Alkoholabstinenz erforderlich ist. Das ist in jedem Fall dann der Fall dann so, wenn eine Alkoholabhängigkeit bereits diagnostiziert wurde oder in einer Begutachtung nach ICD 10 diagnostiziert werden kann. In diesem Fall ist in der Regel eine erfolgreich abgeschlossene Entwöhnungstherapie zu fordern und eine anschließende zumindest einjährige durch medizinische Befunde nachgewiesene Alkoholabstinenz. Weiterhin ist in dem Fall auch eine Nachsorge erforderlich.

Diagnostiziert wird Abhängigkeit gemäß ICD 10 nach diesen Kriterien:

http://www.alkohol-lexikon.de/icd10.shtml

Die Abhängigkeit beschreibt JELLINEK. Siehe z. B. hier:

http://www.loleh.de/html/jellinek-schema.html



Alkoholabstinenz ist auch in allen anderen Fällen zwingend zu fordern, in denen noch keine Abhängigkeit bestand, jedoch dem Betreffenden ein kontrollierter Umgang mit Alkohol nicht (mehr) zuverlässig zugetraut werden kann.

Zunächst ist hierzu zu sagen, dass kaum ein Gutachter kontrolliertes Trinken bei mehr als 2,5 Promille noch durchgehen lassen wird. Weitere Aspekte bezüglich des Deliktes, die zu einer Abstinenzforderung herangezogen werden sind die Fahrstrecke und die Tageszeit der Auffälligkeit sowie der Aspekt, ob es schon mal eine frühere Trunkenheitsfahrt oder eine Begutachtung wegen Alkohol gab.

Aus gutachterlicher Sicht ist davon auszugehen, dass jemand, der die Fähigkeit zur Kontrolle des Alkoholkonsums bereits verloren hat, diese auch nicht wieder erwerben kann. Kontrollfähigkeit ist in jedem Fall nicht mehr vorhanden, wenn du das Gefühl hast, nicht du kontrollierst den Alkohol, sondern der Alkohol bestimmt, wie viel du trinkst: Das ist die Gier, nicht genug bekommen zu können, nur auf den Zeitpunkt zu trinken zu warten.

Dass die Kontrollfähigkeit nicht mehr bestand, lässt sich aufgrund folgender Anhaltspunkte feststellen:


  • Du hast immer wieder trotz guter Vorsätze getrunken, bis dir deine eigene Alkoholverträglichkeit (an der Theke eingeschlafen, Erbrechen) oder äußere Bedingungen (Kneipe geschlossen, kein Geld mehr für Alkohol, kein Alkohol mehr zur Verfügung) eine Grenze gesetzt haben.

    Du konntest nicht einfach mal losgehen und den Alkoholkonsum auf 2 Bier begrenzen und hast daher das Trinken von Alkohol beim Ausgehen lieber ganz vermieden, damit es nicht eskaliert.

    Auch wenn du am Folgetag etwas wichtiges vorgehabt hast, ist es dir nicht gelungen, den Alkoholkonsum zu begrenzen.

    Auch das „Vorglühen“ vor Feiern kann ein Hinweis sein: Wenn du vor Feiern lieber schon mal etwas getrunken hast, damit du dann bei der Feier nicht mehr so viel trinken „musstest“.


Hingegen ist kontrolliertes Trinken durchaus möglich, auch wenn es in der Vergangenheit zu Filmrissen, Erbrechen oder anderen „üblichen“ Anzeichen von Kontrollverlust gekommen ist, wenn davon auszugehen ist, dass dieses noch einer Steürungsfähigkeit unterlag.


  • Davon ist z. B. dann auszugehen, wenn im Sinne von „Imponiergehabe“ das so genannte „Komasaufen“ angesagt war, wenn der Betreffende also willentlich so viel getrunken hat wie eben rein ging.

    Auch Filmrisse in der Jugend, in einer Zeit, in der der Betreffende noch mehr oder weniger mit Alkohol „experimentiert“ hat, da er sich einfach mit der Wirkung noch nicht ausgekannt hat, sind kein Anzeichen für tatsächlichen Kontrollverlust.


Wenn ihr diese Aspekte in bezug auf die eigene Person überdenkt, ist jedoch wichtig, dass ihr ehrlich zu euch selbst seid, dass ihr euch also nicht selbst vormacht, dass ihr es ja so gewollt habt. Das, was hier beschrieben ist, gilt ausschließlich für sehr junge Leute, die noch keine erhebliche Trink-Vorgeschichte aufweisen.

Natürlich „darf“ auch jeder abstinent leben, auf den diese hier beschriebenen Kriterien nicht zutreffen, der demnach nicht zwingend abstinent leben „muss“. In einem solchen Fall müsstest du deinem Gutachter die Vorteile erklären können, die der absolute Alkoholverzicht, der „harte Schnitt“ für dich persönlich gegenüber dem kontrollierten Trinken hat.

übernommen aus dem MPU-Forum
 
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