Auch KT künftig mit Screenings belegen.....

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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Ganz spruchreif ist es sicherlich noch nicht, aber immer öfter kann nachgelesen werden, dass künftig auch bei kontrolliertem Trinken (KT) auf Urinscreenings, bzw. Haaranalysen zurückgegriffen werden soll (und dies auch durchaus zum Pflichtprogramm mutieren könnte)....

Hier ein Auszug:


Konzept kontrolliertes Trinken:
Der Nachweis, wie oft und wieviel Alkohol in der Vergangenheit & Aktuell konsumiert wurde, wird seit Anfang 2009 nicht mehr über Leberwerte dargestellt. Die MPU Untersuchungsstellen haben sich auf ETG Kontrollen eingestellt (ETG = Ethylglucuronid).
Ethylglucuronid ist ein direktes Abbauprodukt von Ethanol. Das Ethylglucuronid wird im Urin zeitverzögert (Halbwertszeit = 2–3 Std.) ausgeschieden und kann somit als direkter Nachweis auf vorangegangenen Alkoholkonsum verwendet werden.

Bei der Haaranalyse wird ein Haarstrang von höchstens 3 cm untersucht, was rückwirkend einem Zeitraum von 3 Monaten entspricht. Anhand der Laborauswertung kann man erkennen, wieviel Alkohol konsumiert wurde und ob die Darstellung vom kontrollierten Trinken der Wahrheit (Realität) entspricht.

Quelle

Hier bezieht man sich darauf, dass die LW bereits seit 2009 nicht mehr herangezogen werden. Ganz so hat sich dies für uns eher nicht dargestellt...

Fakt ist jedoch, dass immer weniger MPI'e "wert" auf die Abgabe der LW legen, da diese nicht aussagekräftig genug seien.


Zur Orientierung:

Ergebnisse zwischen 0 - 7 pg/ng gilt als abstinent, zwischen 7 - 30 als sozialverträglich, also für KT geeignet.
 
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