Auskunft Führerscheinstelle / STVA "meine Akte" 10 Jahre??

Cethegar

Benutzer
Moin und frohe Ostern.

Nun stolper ich hier schon wieder rein und hab auch noch wieder ne Frage .... tsts.

Nachdem die "Behörde" mir erst mitgeteilt hat das es unmöglich wäre einen Nachweis darüber zu erhalten wie lange ich den Führerschein tatsächlich habe, wurd ich nun von einem Bekannten darauf hingewiesen das dieses sehr wohl geht.
Gesagt getan, nochmal dort angerufen. Und diehe da ..... man könne mir eine Art Auszug aus meiner Akte gegen 10€ Gebühr zusenden.

HA! Na bitte.

Jetzt bekomme ich das Schreiben und da steht so ziemlich ALLES drin (nix nach 10 Jahren Verjährt/gestrichen/getilgt), nur nicht das Datum an dem ich meinen PKW Führerschein das erste mal (mit 18) bekommen habe!

Fängt an mit einem Entzug der Fahrerlaubnis anno dunnemal und der Wiedererteilung Monate später.

Jetzt mal im ernst. Wirklich alles was da (nach meinem Verständniss) nicht mehr drin stehen sollte, steht haarklein drin, nur DAS was für mich wichtig ist (Datum der erst Ersterteilung) fehlt.


Kann ich da etwas machen und, ist es rechtlich überhaupt tragbar das diese Dinge dort noch drin stehen? Rein theoretisch hätte mir das doch bei meiner MPU das Genick brechen können/müssen, nicht?

Gruß von der A1 :cool0030:
 

Max

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Kann ich da etwas machen und, ist es rechtlich überhaupt tragbar das diese Dinge dort noch drin stehen?
Belastende Eintragungen in der Führerscheinakte sind von der Registerbehörde von Amts wegen nach Ablauf von 10/15 Jahren nach der Eintragung aus der Führerscheinakte zu entfernen und zu vernichten.

Registerauskünfte, Führungs- und Gesundheitszeugnisse sowie Gutachten zur Fahreignung müssen nach zehn Jahren aus der Führerscheinakte entfernt werden. Diese Regel im Straßenverkehrsgesetz gelte auch für alle weiteren Unterlagen, aus denen sich Hinweise auf ein zehn oder mehr Jahre zurückliegendes Verfahren ergeben, entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt.

Verwaltungsgericht Darmstadt
Beschluss vom 24. Juni 2003
Aktenzeichen: 6 G 935/03(1)

Damit hast du einen Anspruch darauf, dass die Eintragungen entfernt werden.

Rein theoretisch hätte mir das doch bei meiner MPU das Genick brechen können/müssen, nicht?
Auf jeden Fall besteht aber ein Verwertungsverbot. Du hast nach jeder vollendeten Tilgung als Ersttäter zu gelten.
 

Cethegar

Benutzer
Da wird wohl kaum ein Anruf reichen, nehme ich mal an. Hast Du eine Ahnung wie man da am besten vorgeht? Zumal, das aber nur am Rande, ich es unglaublich finde das diese Einträge noch vorhanden sind.
Gerade weil der einzig für mich interessante, und in meinen Augen am ehesten nach zu vollziehende, nämlich die Ersterteilung, angeblich fehlt/nicht nachvollziehbar ist.

Was ist eigentlich los in unserem Land/mit unserer "Verwaltung"?

Jedenfalls schonmal Danke (mal wieder) für Deinen support.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Da wird wohl kaum ein Anruf reichen, nehme ich mal an. Hast Du eine Ahnung wie man da am besten vorgeht?
Nein, ein Anruf wird da wohl nicht viel bringen.
Persönlich vorsprechen und um Aktenbereinigung bitten, eventuell freundlich auf die Gesetzeslage hinweisen. Bleibt der Erfolg aus, ist der Rechtsweg wohl nicht zu vermeiden.

Was ist eigentlich los in unserem Land/mit unserer "Verwaltung"?
Das ist die schleichende Desinteresse an den Problemen der Mitbürger. Das Miteinander geht rassant den Berg runter, dass Ego ist die neue Zielrichtung ... das ICH steht an erster Stelle.
Da dieses Symptom auch auf unsere politische Führungsriege zutrifft, passt sich die Behörden- und Verwaltungsspezi systematisch an.

Jedenfalls schonmal Danke (mal wieder) für Deinen support.
Mach doch gerne. :zwinker0004:
 
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