"beabsichtigte" Entziehung der Fahrerlaubnis - noch eine Chance?

fo0l

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"beabsichtigter" FS-Entzug wegen MDMA

Hallo liebe Community,

gestern, am 08.12.13, hab ich einen Brief vom Amt für öffentliche Ordnung bekommen, mit dem Betreff
Anhörung nach §28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG/NW) zur beabsichtigten Entziehung der Fahrerlaubnis

Den kompletten Schrieb findet ihr im Anhang.

Zur Vorgeschichte:
Am 13.05. wurde ich in Würzburg am Hauptbahnhof von 2 Zivil-Polizisten einer Personenkontrolle unterzogen und dabei hab ich 5 MDMA und nen kleinen Klumpen Hasch freiwilig rausgerückt.
Es wurden keine Tests gemacht.
Außerdem hab ich denen wohl gesagt dass es sich dabei um Eigenbedarf handelt.
Ich weiß nicht ob das irgendwie relevant ist aber ich habe das MDMA nicht konsumiert. Davor und danach nie. Es war nichtmal für mich aber ich habe nunmal bei der Kontrolle Eigenbedarf angegeben um keinen anderen mit rein zu ziehen...
Das Verfahren wurde dann mit der Erfüllung einer Auflage (Spende an Behinderteneinrichtung) eingestellt und ich dachte das Thema wäre damit jetzt vom Tisch, da die Staatsanwaltschaft Würzburg ausdrücklich schrieb, ich zitiere:
Wenn Sie die Auflage fristgerecht und vollständig erfüllen sowie den Nachweis hierüber unverzüglich gegenüber der Staatsanwaltschaft erbringen, wird das Verfahren ohne weitere Mitteilung an Sie eingestellt. Es erfolgt dann weder ein Eintrag im Bundeszentralregister, noch im Verkehrszentralregister in Flensburg. Sie gelten als nicht vorbestraft und der Vorfall wird nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen. Bei Erfüllung der Auflage kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden.

Joah, die haben das zwar nicht weiter verfolgt aber dafür beim Amt für öffentliche Ordnung meiner Stadt gepetzt und die verfolgen das jetzt weiter.

Das Amt für öffentliche Ordnung hat jetzt also den Entzug veranlasst, welcher in 14 Tagen vollzogen werden soll. Um das zu umgehenen wird mir angeboten freiwillig auf den Führerschein zu verzichten, wodurch mir erstmal die Kosten für die Entziehung in Höhe von 225€ erspart bleiben, außerdem krieg ich dann keinen Eintrag in Flensburg. Wenn ich das in dem Brief richtig verstehe werde ich aber auch bei freiwilliger Abgabe nicht um die Entwöhnungsbehandlung und einjähriger Abstinenz kommen, oder?

Bitte helft mir Leute, ich brauche meinen Führerschein für die Arbeit, werde, wenn der weg ist nach der Ausbildung nicht übernommen werden können...
Wie soll ich am besten Vorgehen?
Vielen Dank im Vorraus!

Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 22

Was ist passiert?
Drogensorte: MDMA + Hasch
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): nur cannabis
Datum der Auffälligkeit: 13.05.13

Drogenbefund
Blutwerte: nein
Schnelltest: nein
Beim Kauf erwischt: nein
Nur daneben gestanden: nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet:
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: ja, es kam nie zu einem ermittlungsverfahren
Verurteilt:
Strafe abgebüßt:

Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben:
Hab ich neu beantragt:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein

Konsum
Ich konsumiere noch: ja, cannabis
letzter Konsum: gestern, 08.12.13

Abstinenznachweis
Haaranalyse: nein
Urinscreen: nein
Keinen Plan:

Aufarbeitung
Drogenberatung: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: keine MPU
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon gehabt?:
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: nein
 

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Max

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:smiley1785: ... im Forum !

Bitte helft mir Leute, ich brauche meinen Führerschein für die Arbeit, werde, wenn der weg ist nach der Ausbildung nicht übernommen werden können...
Wie soll ich am besten Vorgehen?
Welche Auswirkungen dein Führerscheinentzug haben wird, ist den Behördis so ziemlich egal ... aber so weit ist es ja noch nicht.

Der § 28 VwVfG/NW beinhaltet folgendes ....

"(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äussern.

(2) Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist, insbesondere wenn

1.eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr im Verzug oder im öffentlichen Interesse notwendig erscheint;
2.durch die Anhörung die Einhaltung einer für die Entscheidung massgeblichen Frist in Frage gestellt würde;
3.von den tatsächlichen Angaben eines Beteiligten, die dieser in einem Antrag oder einer Erklärung gemacht hat, nicht zu seinen Ungunsten abgewichen werden soll;
4.die Behörde eine Allgemeinverfügung oder gleichartige Verwaltungsakte in grösserer Zahl oder Verwaltungsakte mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen will;
5.Massnahmen in der Verwaltungsvollstreckung getroffen werden sollen.

(3) Eine Anhörung unterbleibt, wenn ihr ein zwingendes öffentliches Interesse entgegensteht."

Das Ganze fängt an mit "Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird ..." ... demzufolge ist hier noch gar nichts passiert.

Fakt ist, du gehst dort hin und erklärst den Sachverhalt. Aber aufpassen, dass du dich nicht selbst belastest.
Jeder Bürger hat natürlich auch das Recht von seinen Aussageverweigerungsrecht gebrauch zu machen.
Diesbezüglich kann hier auch ein Anwalt für Verkehrsrecht behilflich sein ... hast du einen Anwalt?

Noch kurz hierzu ...
Wenn ich das in dem Brief richtig verstehe werde ich aber auch bei freiwilliger Abgabe nicht um die Entwöhnungsbehandlung und einjähriger Abstinenz kommen, oder?
Ob freiwillig oder unfreiwillig, dass ist in diesem Punkt egal ... spart aber Kosten.

Zur Entwöhnung kann ich nichts dazu sagen, da ich dein Konsumverhalten nicht kenne.

Da hier keine Werte vorliegen, geht die Behörde erstmal von deinen eigenen Angaben aus. Eigenbedarf heißt ja eigentlich, dass du diesen auch konsumierst.
Vermutlich wird die Behörde ein Fachärztlichen Gutachten anordnen, dass Ergebnis wird dann den weiteren Verlauf definieren.
Den Konsum solltest du allerdings sofort einstellen !!!

Das Minimum einer Abstinenz beträgt 6 Monate und ist nur bei einem Cannabis-Konsum möglich (abhängig vom Wert)
 

fo0l

Neuer Benutzer
Wenn ich das richtig verstehe bezieht sich FäG nur auf Cannabis, richtig?
Da ich aber gar nicht wusste, dass so ein Vorfall an die FSST weitergegeben wird hab ich meinen Konsum nicht eingestellt..
Konkret heißt das, dass ich recht regelmäßig Cannabis konsumiere und seit dem Vorfall noch ca 5 mal Amphe genommen hab.
Diesen Konsum werde ich jetzt natürlich sofort einstellen.

Ein befreundeter Anwalt sagt rechtlich hätte ich kaum Chancen, dadurch dass ich gesagt habe es sei Eigenkonsum.

Ich sehe meine Chancen schwinden, haha.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Wenn ich das richtig verstehe bezieht sich FäG nur auf Cannabis, richtig?
Nein, wieso? ... auf alles was du angegeben hast. Falls es zum FäG kommen sollte, wird eine Drogenanalyse stattfinden. Je nach nach Wert und Droge wird eine MPU mit entsprechender Fragestellung angeordnet werden ... oder eben auch nicht.

Wenn ich dann aber lese ... "Konkret heißt das, dass ich recht regelmäßig Cannabis konsumiere und seit dem Vorfall noch ca 5 mal Amphe genommen hab." ... kann das recht schwierig werden.
Mach auf alle Fälle keine Angaben zu deinem Konsumverhalten. Wie es nach deiner Anhörung weiter geht, wissen wir leider noch nicht.
Ein befreundeter Anwalt sagt rechtlich hätte ich kaum Chancen, dadurch dass ich gesagt habe es sei Eigenkonsum.
Ich sehe meine Chancen schwinden, haha.
Wenn du einen befreundeten Anwalt hast, dann wird er dich sicherlich auch zum Thema Aussageverweigerungsrecht beraten können.
Gegen eine MPU-Anordnung, gibts richtigerweise kaum eine Chance.
Die Chancen sind gering, aber die Hoffnung stirbt zuletzt :zwinker0004:
 
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