Die MPU bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr

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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Die Behörde kann die Beibringung eines MPU-Gutachtens fordern


  • bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,
  • bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,
  • bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeuges begangen wurde,
  • bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen.

Man hat die Erfahrung gemacht, dass viele, die so aufgefallen sind, ihr Verhalten nicht ändern. Wenn also auch künftig damit gerechnet werden muss, dass es wieder zu Auffälligkeiten und damit zu Gefährdungen im Straßenverkehr kommen kann, darf die Behörde eine Fahrerlaubnis nicht belassen oder nicht neu erteilen.


Aus statistischen Untersuchungen weiß man aber, dass eben nicht alle wieder auffallen und dies zu unterscheiden, ist die Aufgabe bei der MPU. Gutachter sollen für die Behörde klären, ob Sie über die Auffälligkeit(en) ausreichend nachgedacht haben, ob die Auseinandersetzung zur Klärung der Ursachen geführt hat und ob es praktikable Vorsätze gibt, mit denen künftig eine regelkonforme und auffallensfreie Verkehrsteilnahme sichergestellt werden kann.


Also bietet die Begutachtung die Möglichkeit, Argumente gegen die Eignungsbedenken in Erfahrung zu bringen und im Gutachten gegenüber der Behörde zu vermitteln.


Konkret heißt das, Gutachter sollen bei der MPU in Erfahrung bringen, ab wann und warum es überhaupt zu solchen Auffälligkeiten / Straftaten gekommen war und gegebenenfalls warum es wiederholt zu entsprechenden Auffälligkeiten gekommen war.



  • Warum kam es ab einem bestimmten Zeitpunkt zu Verkehrsauffälligkeiten?
  • Gibt es irgendwelche Hinweise auf Veränderungen im Lebensablauf (beruflich, privat), die einen Einfluss auf das Verhalten im Straßenverkehr gehabt haben? Worin bestand der Einfluss aus solchen Veränderungen?
  • Welche Vorsätze – zur Vermeidung erneuter Auffälligkeiten – hatte es zwischenzeitlich gegeben?
  • Warum ist es trotzdem und gegebenenfalls wiederholt zu erneuten Auffälligkeiten gekommen?
  • Wenn früher Maßnahmen wie Aufbauseminare, Verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV, Schulungskurse durchgeführt wurden, welchen Nutzen (neue Strategien zur Vermeidung von Verkehrsauffälligkeiten) hatten sie?
  • Wenn es erneut zu Verkehrsauffälligkeiten gekommen war, warum?
  • Wenn bereits Maßnahmen zur Aufarbeitung (beispielsweise verkehrspsychologische Therapie) durchgeführt wurden, welchen Nutzen hatten sie?
  • Wie wird künftig sichergestellt, dass es nicht wieder zu entsprechenden Auffälligkeiten kommt?

Wenn Sie obige Punkte für sich allein nicht klären können, oder sich nochmal absichern wollen, sollten Sie sich mit einem seriösen und kompetenten Verkehrspsychologen beraten. Dort können Sie auch klären, was Sie für ein positives Gutachten eventuell noch tun müssen und was in der MPU auf Sie zukommt.

Quelle: http://www.bast.de/mpu
 
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