dreistes Abzock-Modell bald Vergangenheit

Deepdive

Gesperrte(r) User(in)
Hallo Leute,

provokativer Betreff, ich weiß :smiley1084:

Ich finde die neue EU Richtlinie, die für Neuwagen ab 2022 eine alkoholabhängige Wegfahrsperre vorschreibt, war überfällig. Jetzt wird dieser aus meiner Sicht verbrecherischen Abzocke MPU endlich der Riegel vorgeschoben.

Meine MPU habe ich mittlerweile bestanden, aber das war ein sehr teures Unterfangen.

Anwalt 1200€, Strafe 3500€ wg 1,9 Promille ohne Unfall oder ähnliches + Ermittlungsgebühren 300€, Haaranalysen 800,-€, Gebühren von Ämtern die ohnehin aus Steuergeldern bezahlt werden: 200€, Augenärtztliches Gutachten 100€, Ärztliches Gutachten für BCE 60€, MPU Vorbereitung 2000€, Biometrische Fotos 20€, MPU itself 500€ + DEMÜTIGUNG, die finanziell gar nicht beziffert werden kann, aber alles o.g. übersteigt.

Eines steht fest: um Verkehrssicherheit ging es bei der MPU nie. Hier geht es darum, dass Leute ihre Daseinsberechtigung im Job erhalten möchten (MPU Gutachter, Vorbereitungsfirmen, Verkehrsanwälte usw.) und der Staat hohe Strafzahlungen einfordern kann.

Wenn es um Verkehrssicherheit ginge, dann könnte man ja hergehen und eine Auflage erteilen, der Führerschein wird wied ererteilt unter der Auflage, eine alkoholabhängige Wegfahrsperre im Auto einzubauen (ca 1800€) und der "böse" Mann darf nur noch dieses Auto fahren. Ansonsten ist das Fahren ohne Führerschein. So könnte das "Problem" ohne die o.g. Ausgaben gelöst werden. Ist das von unserem Staat gewollt? NEIN. Die Gelddruckmaschine musss beibehalten werden...

Aber mit der EU Richtlinie haben nun die o.g. Berufszweige endlich ihr verdientes Ende.

Ich finde das längst überfällig und die deutsche Regierung hätte dies niemals ratifiziert. Da es aber eine EU Richtlinie ist, gehört das Konstrukt MPU, welches ohnehin nur auf Annahmen/Hypothesen beruht, bald endlich der Vergangenheit an.

Ich als Geschädigter, Betrogener und Gedemütigter habe zwar nichts mehr davon aber viele andere zukünftige Leidensgenossen.


Schöne Weihnachten
Ein Geschädigter, der jetzt wohl mit einem Shitstorm rechnen muss :)
 

Falo

Stamm-User
Ich verstehe garnicht was das die Wegfahrsperre mit der MPU zu tun hat ?

Auch mit alkoholabhängige Wegfahrsperre wird es viele Trunkenheitsfahren geben weil sich die auch austricksen lassen und eins wissen die meisten hier im vertuschen/austricken von ihren Umfeld sind viele die sehr gerne Alk trinken wahre Meister über Jahre geworden.

Außerdem sind gerade mal 37% der angeordneten MPU wegen Alk:
 

Deepdive

Gesperrte(r) User(in)
und Du siehst da keinen Zusammenhang dass jetzt überall die Grenze für MPU auf 1.1 Promille gesenkt wird?

Ganz schön naiv...
 

Falo

Stamm-User
Man merkt leider das du kaum Ahnung vom Thema hast :(

Im Gegenteil vor ca. 3 Jahren gab es von BW den Vorstoß zur MPU ab 1,1 Promille.
Da ist aber schon seit 2,5 Jahren Geschichte und BW hat sich vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Klatsche abgeholt:

Und seitdem habe ich nichts mehr gehört das es irgentwo neue Vorstöße zum Thema MPU ab 1,1 Promille gegeben hat.
 

Deepdive

Gesperrte(r) User(in)
Leider hast Du Unrecht, obwohl Du versuchst, wie ein Experte aufzutreten :(

Mit diesen Themen und deren Schwächen habe ich mich sehr intensiv beschäftigt.

Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Städten bzw. Landkreisen. So z. B. in Ingolstadt gilt: wer mit 1.1 Promille bereits beim 1. Mal erwischt wird, geht zur MPU. In meiner MPU Beratungsstelle wurde dies ebenfalls thematisiert und es kommt wohl in immer mehr Städten.

Vielleicht solltest Du Dich mal besser informieren. Ich hoffe nur, Du bist kein Gutachter, dann wäre Dein Wissen sehr deletantisch und solltest Dir vielleicht etwas suchen, das Dir besser liegt...

Es gibt glaube ich immer Bedarf an Schwätzern in der Politik
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ihr habt beide recht und gleichzeitig auch unrecht ... denn es gibt beides.

Eine MPU ist in der Regal erst ab 1,6‰ BAK fällig, aber ....

Bei begründetem Alkoholmissbrauch ist das auch unter dem Regelwert von 1,6 ‰ BAK möglich. Das zeigt eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), auf die der ADAC hinweist (Az.: 11 CE 18.1531).

Beispiel:
"Nach einer Alkoholfahrt wurden bei einem Mann am frühen Abend Werte von 2,07 und 2,04 Promille festgestellt. Dabei zeigte der Mann keine Ausfallerscheinungen. Die Fahrt selbst erfolgte den Angaben nach unter dem Einfluss von mindestens 1,1 Promille. Das Amtsgericht verurteilte den Mann wegen der Trunkenheitsfahrt. "

Aber ... die jedoch hohen Werte nach der Tat am frühen Abend ohne Ausfallerscheinungen lassen Alkoholmissbrauch und hohe Alkoholgewöhnung annehmen. Solche Auffälligkeiten auch ohne Bezug zum Straßenverkehr rechtfertigen die MPU, da dann der Alkoholkonsum "nicht hinreichend sicher" vom Führen eines Kfz getrennt werden könne.

Fazit: Allesamt mal wieder eine typisch deutsche Rechtsprechung.
 

gary

Benutzer
Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Städten bzw. Landkreisen.
Nein, dem ist nicht (mehr) so. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 6.4.2017 entschieden, dass eine Verwaltungsbehörde die Neuerteilung der FE bei einer TF unter 1,6 ‰ nicht mehr von der Beibringung eines medizinisch psychologischen Gutachtens abhängig machen darf. (Urt. v. 06.04.2017, Az. 3 C 24.15)
Daran muss sich eine Verwaltungsbehörde halten.

Ich gebe dir aber nicht gänzlich Unrecht. Wenn ein Sachbearbeiter nur die geringsten Argumente für „Alkoholmissbrauch“ findet, kann er eine MPU auch unter 1,6 ‰ anordnen. Dies muss aber schon stichhaltig sein, aber den Ermessensspielraum gibt es.
Ein Fall könnte z.B. eine TF mit 1,2 ‰ am Vormittag sein. Entweder wurde am morgen getrunken, oder am Vorabend/Nacht in sehr großen Mengen.

Wird aber ein Proband in der Nacht auf der Heimfahrt von einer Festivität mit o.g. Pegel erwischt und hat dem Pegel entsprechende „Ausfallerscheinungen“ wird es sehr schwer für die Verwaltungsbehörde, eine MPU anzuordnen.

Edit: Sorry Max, hatte deine zutreffende Erklärung noch nicht gelesen ;)
 

Falo

Stamm-User
Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Städten bzw. Landkreisen. So z. B. in Ingolstadt gilt: wer mit 1.1 Promille bereits beim 1. Mal erwischt wird, geht zur MPU. In meiner MPU Beratungsstelle wurde dies ebenfalls thematisiert und es kommt wohl in immer mehr Städten.
Dann zeige mir mal Berichte über diese Praxis ich habe dir immerhin ein ein aktuelles Urteil geliefert wo eindeutig drinsteht das nicht die TF unter 1,6 Promille KEINE MPU rechtfertigt und daran muß sich auch Inbolstadt halten.

Natürlich gibt es auch MPU unter 1,6 Promille aber wir schon von Gary und Max beschrieben wurd müssen da weitere Hinweise auf Mißbrauch vorliegen.
Als Wiederholungstäter geht man natürlich auch unter 1,6 Promille zur MPU aber ich denke davon reden wir nicht.


Also derzeit bist du definitive der Schwätzer der irgentwelche Thesen und behauptungen aufstellst ohne auch nur irgent welche Fakten/ Quellen zu nennen.
 
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