Empfehlung Nachschulung nach §70 FeV

Moo

Neuer Benutzer
Hallo ihr Lieben,

dieses Forum ist einfach spitze und eine riesen Hilfe.

Ich habe meine erste MPU wegen wiederholter Trunkenheitsfahrt (1.05 und 0.78, Abstand 2 Jahre und 3 Monate) hinter mir und habe heute das Gutachten per Post erhalten. Die Abgabe Deadline bei der Führerscheinstelle ist heute und würde daher das Gutachten in den Briefkasten einwerfen, um die Frist zu wahren.

Erste Frage: Ist das besser so oder lieber am Montag (2.11.2020) persönlich vor Ort erscheinen und abgeben? Oder sowohl einwerfen als auch persönlich erscheinen?

Ich habe meine Wiederholungstat Ende September 2019 begangen und meinen Führerschein im Februar 2020 für 3 Monate abgegeben. Nachdem ich den Führerschein im Mai wieder erlangt habe, habe ich nachträglich ein Schreiben erhalten, dass ich eine MPU belegen soll oder mir ansonsten der Führerschein abgenommen wird. Derzeit bin ich daher im Besitz meines Führerscheins.

Das Gutachtenergebnis liest sich wie folgt:
"Als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums liegen keine Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines KFZ in Frage stellen. Es ist allerdings noch zu erwarten, dass Herr XXX auch zukünftig ein KFZ unter Alkoholeinfluss fahren wird."

Bis hierhin für mich ein eindeutig negatives Ergebnis. Bei der folgenden gutachterlichen Empfehlung wird zu einer qualifizierte Hilfestellung geraten.

Beim mehrmaligen Lesen des Gutachtens ist mir der letzte Satz direkt vor dem Gutachtenergebnis und gleichzeitig der letzte Satz der zusammenfassenden Befundwürdigung aufgefallen:
"Die festgestellten Defizite sind allerdings in einem Kurs nach §70 FeV genügend beeinflussbar. Die geistigen und kommunikativen Voraussetzungen von Herrn XXX lassen das erfolgreiche Absolvieren eines solchen Kurses erwarten."

Bei meiner Recherche, was es mit diesem Kurs auf sich hat, habe ich mehrfach gelesen, dass das eine gute Nachricht in der schlechten Nachricht ist und ich mich komplett rehabilitieren kann sobald ich den Kursnachweis bei der Führerscheinstelle einreiche. Stimmt das?

Wenn das stimmt, wird mir der Führerschein abgenommen bis ich den Nachschulungsnachweis eingereicht habe oder kann ich ihn behalten und mir wird eine Frist für den Nachweis gesetzt?
Weil grundsätzlich ist die MPU ja negativ ausgefallen.

Ich finde es auch seltsam dass diese Empfehlung nicht am Ende in der gutachterlichen Empfehlung oder im Ergebnis steht sondern quasi im 19-seitigen Fließtext davor (auch wenn unmittelbar davor).

Kann ich prinzipiell davon ausgehen, dass der Führerschein trotz negativer MPU noch nicht verloren ist? Habe im Forum leider nichts zu diesem Thema finden können..

Über eine kurzfristige Antwort würde ich mich mega freuen!

Danke danke und danke fürs Lesen!

LG
Mo
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Deine grundsätzliche Annahme ist richtig: Es handelt sich um ein negatives Gutachten. Aber: Es ist quasi nur vorläufig negativ und mit Belegung des entsprechenden Kurses wird es dann positiv.

Ich würde das GA persönlich einwerfen und dann am Montag mit der FSST telefonieren (spontane Besuche sehen die momentan wohl eh eher ungern ;) ), wie es nun genau weiter geht.

Bin mir nicht sicher, ob die FE dann entzogen wird oder nicht (bis der Kurs belegt wurde) - das kann die FSST sicherlich bestens beantworten :)
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Moo,

willkommen im Forum.

Wenn das stimmt, wird mir der Führerschein abgenommen bis ich den Nachschulungsnachweis eingereicht habe oder kann ich ihn behalten und mir wird eine Frist für den Nachweis gesetzt?

Das Problem ist, dass dieser Kurs für "Nicht-Inhaber" einer FE gedacht sind.
think.gif


Dies kann auch in der FeV nachgelesen werden:

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 70 Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
(1) Träger, die Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung von alkohol- oder drogenauffälligen Kraftfahrern durchführen, werden von der nach Landesrecht zuständigen Behörde für den Zweck des § 11 Absatz 10 anerkannt. In die Kurse dürfen nur Personen aufgenommen werden, die den Anforderungen des § 11 Absatz 10 entsprechen und nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis sind.


Es gab aber mW schon "Probanden" die trotz des Besitzes einer FE an diesem Kurs teilnehmen durften...
 

Herr M. aus B.

Neuer Benutzer
Hallo Moo,

ich bin vor 2 Jahren blauäugig in das Thema MPU eingestiegen - Radfahrer 2,2 - 2,3 Promille.
Bin auch mit einem blauen Auge davon gekommen. In die MPU mit KT gegangen und mit dem "blauen Auge" Empfehlung für Kurs nach §70 FeV wieder herausgekommen.

Mein Verkehrsamt war da gesetzestreu und ich fürchte es kommt dasselbe auf dich zu, wie bei mir. Das Amt wird dich mit Frist vor die Wahl stellen, dir die Fahrerlaubnis kostenpflichtig zu entziehen, oder gibt dir die Gelegenheit freiwillig zu verzichten.

Dann kannst du beim Amt vorstellig werden und dir die schriftliche Erlaubnis abholen, einen Kurs belegen zu dürfen.

Gleichzeitig kannst du dann eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Brauchst dafür neues Passbild, neuen Sehtest, und Kohle für den Neuantrag.

Dann musst du dir selbst ein entsprechendes Institut für den Kurs suchen und hoffen, das du schnell Termine bekommst. Kostest nebenbei natürlich noch ein bisschen was

Für die Anmeldung beim Institut brauchst du die Erlaubnis des Verkehrsamtes, die du spätestens bei der ersten Sitzung zeigen musst.

Dann musst du "nur noch" ohne Ausfall an den Terminen teilnehmen und nicht blöd auffallen. (Die Kursleiter dürfen bei Verdacht Alkoholkontrollen durchführen/ An jedem Termin muss pünktlich teilgenommen werden.)

Dann gehst du mit dem Teilnahmezertifikat - es gibt keine Prüfung oder ähnliches - zum Amt - und bekommst - nach Prüfung - eine neue Fahrerlaubnis und den neuen Führerschein.

Natürlich kostet Fragen nichts und du versuchst mal dein Glück, ob dir dein Verkehrsamt den Kokolores mit Abgabe und Neuantrag erspart- allein ich glaube nicht daran.

Gruß M.
 

Herr M. aus B.

Neuer Benutzer
Hallo Moo,

anbei noch ein paar Ergänzungen:

Sollte deine FSST also auf Entzug der FE bestehen, musst du zusätzlich zu den oben genannten Dingen, beim Neuantrag der FE auch ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Antrag beim Ortsamt) vorlegen.

Hast du einen älteren Führerschein, der dir auch das Führen größerer LKW erlaubt, musst du zum Erhalt dieser Fahrerlaubnis gute Reaktionswerte im MPU-Test gehabt haben. GGfls. müsstest du bei schlechten Werten nur diesen Teil - ohne Einfluss auf deine gewöhnliche KFZ-Fahrerlaubnis - wiederholen. Du benötigst allerdings für größere LKW in jedem Fall einen qualifizierteren, als den gewöhnlichen Sehtest, sowie einen neuen, qualifizierten Erste-Hilfe-Kurs.

Wie schnell du deinen Lappen wieder hast, hängt nun von den jeweiligen "Anschaffungszeiten", sowie hauptsächlich der Termine für den Nachschulungskurs ab.

Ich hatte 2 Monate nach dem "freiwilligen" Verzicht der Fahrerlaubnis das neue, begehrte Plastikteil in der Tasche.

Freilich hatte mich der "Spaß" insgesamt - vor 2 Jahren, keine Ahnung, was das heute kostet - noch mal insgesamt knapp über EUR 600 gekostet.

Nach kurzem Schrecken wirst du erkennen, dass du mit einem blauen Auge davongekommen bist, wenn man die Alternative und Risiken eine erneuten MPU bedenkt. Ein "angenehmer" Nebeneffekt dieser Prozedur, ist die Tatsache, dass dein Punktekonto (nicht die Akte) dann auch wieder bei „Null“ ist. Das du in Zukunft trotzdem im Straßenverkehr unauffällig bleiben solltest versteht sich von selbst.

Gruß M.
 
A

arcr11

Gast
Kleine Ergänzung
Mit dem erweiterten Sehtest beim Augenarzt, ist es nicht getan.
Zusätzlich wird die Hausärztliche Untersuchung ( wie beim machen des LKW Führerscheins bzw der großen Klassen. auch) benötigt.

Den großen erste Hilfe Kurs wie es ihn bis, ich glaube 2015, gab, existiert so nicht mehr.
Es gibt nur noch den regulären, ein tages Kurs. Dieser ist auch für die großen Klassen ausreichend.
 

Moo

Neuer Benutzer
Hallo,

vielen vielen Dank für eure Hilfe! Ihr seid einfach große Klasse!
Das war ne Riesen Hilfe.

Vor allem für die Personen nach mir wollte ich mitteilen, wie es weitergegangen ist.

Herr "M. aus B." hat extrem deckungsgleich vorausgesagt, wie es nun weitergeht.

Das Gutachten ist solange negativ, bis ich die Teilnahme an dem Kurs nach §70 FeV nachreiche.
Der Kurs ist explizit nur für Leute, die nicht im Besitz einer FE sind (das wurde anscheinend aktiv vor 2 Jahren geändert). Ohne diesen Kurs bin ich daher nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet.

Ich kann freiwillig auf meine FE verzichten und würde damit gleichzeitig auf alle Rechte verzichten oder kostenpflichtig auf meine FE verzichten, aus der Sache aber einen Verwaltungsakt machen und Widerspruch einlegen. Der Widerspruch kostet allerdings 190 EUR, der Neuantrag inkl. Führungszeugnis 125 EUR. *no comment*
Ich muss also im besten Fall auf meine FE verzichten, gleichzeitig einen Neuantrag auf eine FE stellen für 125 EUR. (Für den Neuantrag benötige ich 1. Hilfe Kurs, Sehtest, Meldebescheinigung und ein biometrisches Passbild. Kostenpunkt etwa 25 EUR.)
Dann erhalte ich nach (derzeit) 3 Monaten Bearbeitungszeit die schriftliche Erlaubnis, den Kurs nach §70 FeV zu belegen.
Dieser Kurs kostet 450-550 EUR und beginnt meistens einmal pro Monat, sodass der Kurs mit Pech einen Tag vorher angefangen hat und ich nochmal einen Monat warten muss.
Dann besuche ich wöchentlich einmal 4 Wochen lang den Kurs und kann dann meine Fe wiedererlangen.
Im worst case also ein 5 Monate dauernder Prozess.

Ich hatte deshalb kurz überlegt, Widerspruch einzulegen für 190 EUR (also 65 EUR mehr), evtl. meine FE zu behalten und versuche, schnell eine zweite MPU zu belegen (für 600 EUR). Dann hätte ich etwa 100 EUR mehr gezahlt, aber das Risiko, wieder durchzufallen. Und ich denke, die meisten Psychologen wurden bei so einer Aktion mich wieder durchfallen lassen.
Kann natürlich sehr gut sein, dass ich die FE so oder so in der Zeit abgeben muss. Ein nächster Termin für eine 2. MPU dauert bestimmt sowieso wieder etwa 3 Monate.

Habe heute online einen Termin vereinbart für Neuantrag einer FE nach Verzicht.
Werde morgen mal bei der FSST anrufen, ob die mir die Erlaubnis an der Kursteilnahme direkt ausstellen, wenn ich vor Ort bin. Das würde einiges an Zeit abkürzen und ich im allerbesten Fall nur 1 Monat ohne FE sein, bis ich mir eine zumindest vorübergehende FE einholen kann.

Ergebnis:
- 1 bis 5 Monate ohne FE
- knapp 700 EUR weitere Kosten

Beste Grüße
Moo
 

Moo

Neuer Benutzer
Moral der Geschichte:

SOOOO viel Stress und soooo viel echt saublöde Bürokratie. NIE WIEDER mit Alkohol am Steuer.
Sowas will ich mir echt nie wieder geben.
 

Herr M. aus B.

Neuer Benutzer
Hallo Moo,

besten Dank für die Rückmeldung, die sicher auch für andere von Nutzen ist.

Der bürokratische Dschungel ist ein Fall für sich, wohl war. Nachdem ich meine Verzichtserklärug am letzt möglichen Tag in den Hausbriefkasten geworfen hatte, bekam ich noch eine schriftliche Stilblüte von der FSST. "Wir danken Ihnen und sprechen Ihnen für das bewiesene Verantwortungsbewusstsein unsere Anerkennung aus, " ;-)

Da musst du jetzt auch noch durch. Kleiner Tipp: Auf diesem letzten Kilometer lieber freundlich devot auftreten, es sollte kein Zweifel aufkommen, das du tatsächlich für den Kurs geignet bist.

Ich hatte meine Genehmigung auch direkt beim ersten Termin bekommen und das weitere Vorgehen geklärt.

Bei mir dauerte es übrigens noch einmal 2 Wochen nach Abgabe der Kursbescheinigung, bis ich FE und Lappen wieder hatte. Der Abteilungsleiter wollte das Ganze noch mal intensiv prüfen.

Viel Glück, das schaffst du auch noch.

Gruß
M.
 
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