Hallo ihr Lieben,
dieses Forum ist einfach spitze und eine riesen Hilfe.
Ich habe meine erste MPU wegen wiederholter Trunkenheitsfahrt (1.05 und 0.78, Abstand 2 Jahre und 3 Monate) hinter mir und habe heute das Gutachten per Post erhalten. Die Abgabe Deadline bei der Führerscheinstelle ist heute und würde daher das Gutachten in den Briefkasten einwerfen, um die Frist zu wahren.
Erste Frage: Ist das besser so oder lieber am Montag (2.11.2020) persönlich vor Ort erscheinen und abgeben? Oder sowohl einwerfen als auch persönlich erscheinen?
Ich habe meine Wiederholungstat Ende September 2019 begangen und meinen Führerschein im Februar 2020 für 3 Monate abgegeben. Nachdem ich den Führerschein im Mai wieder erlangt habe, habe ich nachträglich ein Schreiben erhalten, dass ich eine MPU belegen soll oder mir ansonsten der Führerschein abgenommen wird. Derzeit bin ich daher im Besitz meines Führerscheins.
Das Gutachtenergebnis liest sich wie folgt:
"Als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums liegen keine Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines KFZ in Frage stellen. Es ist allerdings noch zu erwarten, dass Herr XXX auch zukünftig ein KFZ unter Alkoholeinfluss fahren wird."
Bis hierhin für mich ein eindeutig negatives Ergebnis. Bei der folgenden gutachterlichen Empfehlung wird zu einer qualifizierte Hilfestellung geraten.
Beim mehrmaligen Lesen des Gutachtens ist mir der letzte Satz direkt vor dem Gutachtenergebnis und gleichzeitig der letzte Satz der zusammenfassenden Befundwürdigung aufgefallen:
"Die festgestellten Defizite sind allerdings in einem Kurs nach §70 FeV genügend beeinflussbar. Die geistigen und kommunikativen Voraussetzungen von Herrn XXX lassen das erfolgreiche Absolvieren eines solchen Kurses erwarten."
Bei meiner Recherche, was es mit diesem Kurs auf sich hat, habe ich mehrfach gelesen, dass das eine gute Nachricht in der schlechten Nachricht ist und ich mich komplett rehabilitieren kann sobald ich den Kursnachweis bei der Führerscheinstelle einreiche. Stimmt das?
Wenn das stimmt, wird mir der Führerschein abgenommen bis ich den Nachschulungsnachweis eingereicht habe oder kann ich ihn behalten und mir wird eine Frist für den Nachweis gesetzt?
Weil grundsätzlich ist die MPU ja negativ ausgefallen.
Ich finde es auch seltsam dass diese Empfehlung nicht am Ende in der gutachterlichen Empfehlung oder im Ergebnis steht sondern quasi im 19-seitigen Fließtext davor (auch wenn unmittelbar davor).
Kann ich prinzipiell davon ausgehen, dass der Führerschein trotz negativer MPU noch nicht verloren ist? Habe im Forum leider nichts zu diesem Thema finden können..
Über eine kurzfristige Antwort würde ich mich mega freuen!
Danke danke und danke fürs Lesen!
LG
Mo
dieses Forum ist einfach spitze und eine riesen Hilfe.
Ich habe meine erste MPU wegen wiederholter Trunkenheitsfahrt (1.05 und 0.78, Abstand 2 Jahre und 3 Monate) hinter mir und habe heute das Gutachten per Post erhalten. Die Abgabe Deadline bei der Führerscheinstelle ist heute und würde daher das Gutachten in den Briefkasten einwerfen, um die Frist zu wahren.
Erste Frage: Ist das besser so oder lieber am Montag (2.11.2020) persönlich vor Ort erscheinen und abgeben? Oder sowohl einwerfen als auch persönlich erscheinen?
Ich habe meine Wiederholungstat Ende September 2019 begangen und meinen Führerschein im Februar 2020 für 3 Monate abgegeben. Nachdem ich den Führerschein im Mai wieder erlangt habe, habe ich nachträglich ein Schreiben erhalten, dass ich eine MPU belegen soll oder mir ansonsten der Führerschein abgenommen wird. Derzeit bin ich daher im Besitz meines Führerscheins.
Das Gutachtenergebnis liest sich wie folgt:
"Als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums liegen keine Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines KFZ in Frage stellen. Es ist allerdings noch zu erwarten, dass Herr XXX auch zukünftig ein KFZ unter Alkoholeinfluss fahren wird."
Bis hierhin für mich ein eindeutig negatives Ergebnis. Bei der folgenden gutachterlichen Empfehlung wird zu einer qualifizierte Hilfestellung geraten.
Beim mehrmaligen Lesen des Gutachtens ist mir der letzte Satz direkt vor dem Gutachtenergebnis und gleichzeitig der letzte Satz der zusammenfassenden Befundwürdigung aufgefallen:
"Die festgestellten Defizite sind allerdings in einem Kurs nach §70 FeV genügend beeinflussbar. Die geistigen und kommunikativen Voraussetzungen von Herrn XXX lassen das erfolgreiche Absolvieren eines solchen Kurses erwarten."
Bei meiner Recherche, was es mit diesem Kurs auf sich hat, habe ich mehrfach gelesen, dass das eine gute Nachricht in der schlechten Nachricht ist und ich mich komplett rehabilitieren kann sobald ich den Kursnachweis bei der Führerscheinstelle einreiche. Stimmt das?
Wenn das stimmt, wird mir der Führerschein abgenommen bis ich den Nachschulungsnachweis eingereicht habe oder kann ich ihn behalten und mir wird eine Frist für den Nachweis gesetzt?
Weil grundsätzlich ist die MPU ja negativ ausgefallen.
Ich finde es auch seltsam dass diese Empfehlung nicht am Ende in der gutachterlichen Empfehlung oder im Ergebnis steht sondern quasi im 19-seitigen Fließtext davor (auch wenn unmittelbar davor).
Kann ich prinzipiell davon ausgehen, dass der Führerschein trotz negativer MPU noch nicht verloren ist? Habe im Forum leider nichts zu diesem Thema finden können..
Über eine kurzfristige Antwort würde ich mich mega freuen!
Danke danke und danke fürs Lesen!
LG
Mo