Entlassungsbericht aus der Suchtklinik

Krecetylkiem

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Hallo, ich habe ein Problem...MPU wegen Alkohol gemacht, Nachweise und Abstinenz nachgewiesen...jetzt nun möchte MPU Entlassungsbericht aus der Suchtklinik bzw. Nur erste und letzte Seite wo stehen ALLEN Diagnosen auch die welche nicht Bestätigt sind und andere Abhängigkeiten um welches MPU nicht informiert ist, welche auch nicht mehr bestehen. Dürfen Sie das? Ich habe deutlich gesagt dass ich das nicht möchte. Wenn ich das nicht einreiche wird Begutachtung nach Aktenlage abgeschlossen. Was heisst das? Kann es negative Beurteilung sein?
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Wie kam es denn dazu das die MPU Stelle von einem Aufenthalt in einer Klinik erfahren hat ? Ich denke schon das der Gutachter die Unterlagen verlangen darf bzw. wenn er Zweifel hat ein negatives Gutachten ausstellt. Hast du denn was zu verbergen oder warum möchtest du das nicht vorlegen ?
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Der Drops ist leider gelutscht - entweder du reichst den Bericht ein oder bekommst jetzt sofort ein wahrscheinlich negatives Gutachten.
 

Mungo

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Ja, die dürfen das, denn es gibt eine sehr klare Begründung dafür, den Bericht zu wollen: Man möchte sehen, ob du eine Alkoholismusdiagnose hast und ob du deine Vorgeschichte realistisch beschrieben hast.

Bist du Alkoholiker und hast deine Geschichte inklusive Diagnose in deiner Begutachtung beschrieben, ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen? Dann ist es in Bezug auf die aktuelle Fragestellung kein Problem, den Bericht vorzulegen. Legst du ihn nicht vor, kann der Gutachter dir eventuell nicht bestätigen, dass deine Geschichte realistisch ist, denn er weiß es schlicht und einfach nicht.

In dem Bericht stehen weitere Diagnosen, die fahreignungsrelevant sind, aber nicht begutachtet wurden, nehme ich an? Meinst du Drogenabhängigkeit? Oder meinst du Diagnosen wie Persönlichkeitsstörungen oder andere psychische Erkrankungen? In dem Fall wäre die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie im Gutachten erwähnt werden, jedoch nicht bewertet werden. Es ist dann Sache der Führerscheinstelle, eine weitere Begutachtung von dir zu fordern oder auch nicht. Bei einer bekannten Abhängigkeitsdiagnose in Bezug auf andere Substanzen müssen sie theoretisch eine weitere Begutachtung fordern. Vielleicht übersehen sie es oder nehmen davon Abstand, weil sie sich wegen dünner Datenlage nicht trauen.

Nächste Möglichkeit: Du suchst Ausflüchte wie "der Hund hat den Bericht gefressen" oder "die Klinik rückt den Bericht nicht raus". Da jedes Dokument beschafft werden kann und die Klinik verpflichtet ist, den Bericht gegen Kostenerstattung herauszugeben, wird dir das nicht viel nutzen, zumal du dich ja wohl vorher schon dagegen ausgesprochen hast, den Bericht zu übersenden.

Wenn das Gespräch und deine Nachweise perfekt waren, besteht eine geringe Chance, dass das Gutachten dennoch positiv ausfällt, da der Gutachter sich nicht traut ein "Negativ" allein an dem fehlenden Bericht aufzuhängen. Vielleicht hast du statt dessen auch den Bericht einer Entgiftung, die du schicken kannst, dann haben die etwas Verwertbares bekommen und merken vielleicht nicht, dass sie statt dessen etwas ganz anderes von dir wollten?
 

Krecetylkiem

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Ich hoffe es reicht, ich habe eigentlich alles gegeben, Attest von Arzt, Bescheinigungen von Suchtstelle und Bescheinigung aus der Klinik. Im Frage stand auch nichts um Alkohol...das war nächste Problem...weil ich selber gesagt habe dass Alkohol Spielte Rolle.
 

Krecetylkiem

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Ich habe jetzt die Arztin aus der Suchtklinik, sie meinte die müssen es nicht haben! Das ist privat Sache! 2. Ich habe auch im rechtliche Forum gelesen... das MPU genaue Begründung haben muss und es eingeben, wenn sie solche Daten anfordern. Die haben mir nicht gegeben!
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Grundsätzlich ist das natürlich richtig: Das ist Privatsache und du musst es nicht rausrücken. Es könnte dann aber entsprechende Konsequenzen haben (=negatives Gutachten).

Bezüglich Begründung, etc. - freundlich beim MPI nachfragen, dass die den Anforderungen auch gerecht werden. Ggf. rücken die dann schon davon ab. Aber falls nicht: Du kannst das Gutachten natürlich nachher anfechten, dauert aber natürlich und kostet auch wieder.
 

Palton

Benutzer
Hallo,

ich habe ein ähnliches Problem und hab mir daher eine Bescheinigung von der Klinik geben lassen, dass ich erfolgreich eine Entwöhnungstherapie gemacht habe.

laut meinen VP sollte das reichen, den man muss nur beweisen, dass man erfolgreich eine Therapie gemacht hat lt. den begutachtungsleitlinien.

aber es liegt immer am Gutachter.
 
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