FÄG wegen Btm besitz,

kevinchen

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Servus Leute,

Bei mir wurden während einer Hausdurchsuchung 20 xtc tabletten gefunden. Das Gerichtsverfahren ist abgeschlossen, jetzt habe ich letzte Woche einen Brief von der Zulassungsstelle bekommen. Es heißt grob,: dass ich keine Aussagen zum Konsum getätigt habe und das meine Fahreignung in frage gestellt wird. Jetzt soll ein Ärtzliches gutachten angeordnet werden. Ich habe auf rat meines Anwaltes vorsorglich schon eine Haarprobe nehmen lassen. Die bringt mir jetzr scheinbar gar nichts, weil ich mit dem gutachten noch eine machen muss... Trotzdem stell ich mir jetzt die Frage was ich im ärtzlichen gespräch sagen kann um keinen Konsum gestehen zu müssen.
Außerdem, ist eine Vorbereitung in form eines Kurses auf dieses Gespräch sinnvoll?
Habt ihr vllt erfahrungen?


Mfg
 
Bist du verurteilt worden?

Falls ja - wofür?

Was im Urteil steht gilt für die Zulassungsstelle als sachlich gegeben. Wenn du jetzt etwas anderes behauptest wird das als Lüge bewertet werden.

Bei dem ärztlichen Gutachten ist nicht nur die Frage, ob du aktuell konsumierst. Sondern auch ob du in der Vergangenheit xtc konsumiert hast.

Um einer MPU zu entgehen musst du glaubhaft belegen nie xtc konsumiert zu haben. Ob das möglich ist hängt von deiner Vorgeschichte ab, die wir (noch) nicht kennen.

Das ärztliche Gutachten hat nichts mit Strafe oder Strafverfahren zu tun. Von daher bringt die Schweigen oder Leugnen nichts, sofern die Tatsachen gegen dich sprechen.

Du kannst versuchen dich hier im Forum auf das Gespräch vorzubereiten. Von Kursen zur Vorbereitung auf ein ärztliches Gutachten ist mir nichts bekannt.
 
Ich bin für das bestellen aus dem Darknet und den Besitz verurteilt worden, wie oben schon geschrieben, ist kein Konsum nachgewiesen worden. So steht es auch in dem schreiben der zulassungsstelle. Ich war sonst auch nie auffällig, dass ist mein erstes Drogendelikt. dennoch wird meine Fahreignung in Frage gestellt. Allein schon wegen dem Besitz.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Allein schon wegen dem Besitz.

Reicht ja auch. Wie bereits geschrieben bist du nicht in einem Strafverfahren, dir muss also nichts bewiesen werden. Ein begründeter Verdacht reicht aus.

Meiner Kenntnis nach gehört xtc zu den sogenannten harten Drogen. Harte Drogen und Führerschein / Fahrerlaubnis schließen sich gegenseitig aus.

Du müsstest also einen glaubhaften Grund angeben, warum die Drogen dir nicht gehören. Obwohl du sie bestellt hast und die offensichtlich noch in deinem Besitz / Umfeld waren.
 
Hallo kevinchen,

willkommen im Forum.

Schlaumeiermodus an: Zulassungsstellen lassen Autos zu, für dich ist die Führerscheinstelle/Fahrerlaubnisbehörde zuständig
Schlaumeiermodus aus.
Ich habe auf rat meines Anwaltes vorsorglich schon eine Haarprobe nehmen lassen.
Meiner Meinung nach ein schlechter Rat der dich unnötig Geld gekostet hat, denn die Haarprobe muss von einem dafür zertifizierten Labor genommen werden.
Da du eine Haarprobe hast nehmen lassen die den Konsum auf jeden Fall nachweisen würde, gehe ich davon aus, dass du nicht selbst konsumiert hast? Hast du die "Pillen" verkauft, oder warum hattest du 20 Stück in deinem Besitz?
 
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