Führerschein kann zum Stichtag abgeholt werden, kann trotzdem MPU noch angeordnet werden?

Honda-JG

Neuer Benutzer
Habe zwar hier im Forum alles durchgelesen, aber leider nicht so wirklich was vergleichbares gefunden.

Ich habe meinen Führerschein 15.01.19 abgegeben (Strafbefehl wg. Fahrerflucht mit Sach-Schaden, KEIN Personenschaden, 11 Monate Führerscheinentzug). Kein Alkohol, keine Drogen, keine Vorstrafen, keine vorherigen Punkte in Flensburg etc. liegen bei mir vor.

Zum Stichtag, also genau 6 Monate vorher, habe ich den Antrag zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis/Führerschein bei unserer entsprechenden Stelle abgegeben.

Heute kam eine EMAIL (!) von der Führerscheinstelle, dass ich meinen Führerschein dann am 16.12. ordnungsgemäß abholen kann.

Bedeutet das nun, dass ich KEINE MPU machen muss und der Antrag ist durch oder kann da nachträglich noch was kommen? Und wenn ja bis wann, sogar noch am 16.12.? Möchte bei der FFS keine "schlafenden Hunde" bezüglich MPU wecken ...
 

nobby

Erfahrener Benutzer
hab es missverstanden, du hast ja keinen Alkohol getrunken, alles gut.
BAK heißt Blutalkohohlkonzentration
 
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