Fahranfänger nach MPU - Versicherung

Ankah

Neuer Benutzer
Hallo Zusammen,

Mir wurde 2019 die Fahrerlaubnis entzogen und 2025 wiedererteilt. Meine Führerscheinprüfung habe ich damals in 2011 gemacht.

Ich war etwas überrascht, dass mein neuer Führerschein auf der Rückseite nun das Datum der Wiedererteilung hat und nicht der Führerscheinprüfung. Inwieweit das Sinn macht kann man drüber streiten aber gut, ist jetzt nun mal so.

Meine Frage richtet sich vermutlich eher an solche die eine positive MPU hinter sich haben:

Ich bin ja nun so gesehen kein Fahranfänger mehr, auf dem Papier aber schon. Wie sind eure Erfahrungen da mit KFZ-Versicherungen? Wurdet ihr wieder als Fahranfänger eingestuft also SF 0 oder SF1/2? Hab ich da irgendwelche chancen nicht bei 0 anzufangen? Habe nie ein aAuto besessen aber war als Fahrer auf dem Auto meiner Eltern seit 2011 gemeldet.

Ich hab der Führerscheinstelle mal eine Mail geschrieben, ob sie mir die Jahre in denen ich eine Fahrerlaubnis hatte bescheinigen können - ob das was bringen wird, weiß ich nicht.


Außerdem, ich habe von 2019 - 2024 in England gelebt und dort eine neue Fahrerlaubnis erlangt. Könnte ich mir nun nach bestandener MPU den Britischen Führerschein umschreiben lassen? Dann hätte ich immerhin 2021 hinten drauf statt 2025, falls ich meine neue Fahrerlaubnis mit der britischen "überschreiben" könnte.


Jeglicher input würde mich freuen.

@Admins ich hoffe, dass ist okay hier zu posten. Wenn nicht, lösche ich das gerne wieder.

Liebe Grüße,
Ankah
 
Hallo Ankah,
Ich war etwas überrascht, dass mein neuer Führerschein auf der Rückseite nun das Datum der Wiedererteilung hat und nicht der Führerscheinprüfung. Inwieweit das Sinn macht kann man drüber streiten aber gut, ist jetzt nun mal so.
du siehst das falsch. Es handelt sich hier nicht um eine Wieder- sondern um eine Neuerteilung, da deine alte FE dauerhaft entzogen wurde. Es ist also rechtlich so, als hättest du vor 2025 nie eine FE gehabt.
Ich hab der Führerscheinstelle mal eine Mail geschrieben, ob sie mir die Jahre in denen ich eine Fahrerlaubnis hatte bescheinigen können - ob das was bringen wird, weiß ich nicht.
MW kann die FSSt. eine Registerauskunft erstellen aus der ersichtlich ist, dass es 2011 bereits mal eine FE gab. Hier am besten auf die Antwort der FSSt. warten.
Außerdem, ich habe von 2019 - 2024 in England gelebt und dort eine neue Fahrerlaubnis erlangt. Könnte ich mir nun nach bestandener MPU den Britischen Führerschein umschreiben lassen? Dann hätte ich immerhin 2021 hinten drauf statt 2025, falls ich meine neue Fahrerlaubnis mit der britischen "überschreiben" könnte.
Du besitzt also derzeit 2 Führerscheine? :oops:
Du weißt aber schon, dass dies verboten ist?
 
Hallo Nancy,


Es ist also rechtlich so, als hättest du vor 2025 nie eine FE gehabt.
Das stimmt ja nur so halb. Eine erneute Prüfung musste ich nicht ablegen und in der Probezeit bin ich auch nicht. Aber wie oben bereits gesagt, über die Sinnhaftigkeit lässt sich streiten.


Du besitzt also derzeit 2 Führerscheine? :oops:
Du weißt aber schon, dass dies verboten ist?
Hier liegst du falsch. Ich besitze eine Fahrerlaubnis in England welche außerhalb der sperrfrist erlangt wurde.
England ist EU-Ausland mittlerweile. Da ist nichts verbotenes dran. Ganz im Gegenteil: ich war in Deutschland abgemeldet und dadurch ist das alles außerhalb Deutschlands Zuständigkeit passiert.

Ich nehme an, meine Fragen bzgl Kfz-Versicherung oder Umschreibung kannst du mir nicht beantworten.

Trotzdem danke
 
Hier liegst du falsch.
Au contraire ! Du liegst falsch.
Es gibt nur eine FE.
Diese ist wohnsitzabhängig.

England ist EU-Ausland mittlerweile.
Äh…du hast schon mitbekommen, dass GB am 31.01.20 ausgetreten ist…?

Zu der Versicherung:
Grundsätzlich giltst du als Fahranfänger.
An deiner Stelle würde ich mich bei mehreren Versicherungen erkundigen, untermauert mit Belegen.
Die Wahrscheinlichkeit ist relativ hoch, dass du eine findest, die dir einen adäquaten Vertrag anbietet.
 
Äh…du hast schon mitbekommen, dass GB am 31.01.20 ausgetreten ist…?
Da hast du recht. Habe mich verschrieben. Habe es leider am eigenen Leib ertragen müssen. "Ist mittlerweile ein Drittstaat" wollte ich schreiben.


Au contraire ! Du liegst falsch.
Es gibt nur eine FE.
Diese ist wohnsitzabhängig
Genau so ist es. Richtig. Verboten ist das allerdings nicht, wenn man eine englische hätte während man in England gelebt hat.
 
Verboten ist das allerdings nicht, wenn man eine englische hätte während man in England gelebt hat.

Davon hast du jedenfalls keinen Vorteil.

Deine Fahrerlaubnis und dein Führerschein sind neu, das hat mit Prüfungen nichts zu tun.

Bei den Versicherungen ist zwischen Haftpflicht (Zwang) und anderen wie Kasko (Freiwillig) zu unterscheiden.

Den Schadensfreiheitsrabatt für die Haftpflichtversicherung behältst du. Wenn man 7 Jahre oder länger kein Fahrzeug auf sich angemeldet hat erhöht er sich jährlich immer weiter, davon bist du aber nicht betroffen.

Entsprechend darf die Führerscheinstelle dir eine Bestätigung über die gesamte Führerscheinbesitzdauer ausstellen. Der wird aber entsprechend gekennzeichnet werden. Zum Beispiel mit dem Zusatz: (Nur) Zur Vorlage bei der Haftpflichtversicherung. Ich habe schon von Bestätigungen ohne diesen Zusatz gehört, der ist allerdings nie konkret bestätigt worden.

Für andere Zwecke (zum Beispiel Mietwagen) können Dritte die Bestätigung zwar anerkennen, müssen es aber nicht. Begleitetes Fahren ist damit zum Beispiel nicht möglich.

Der Schadensfreiheitsrabatt der Haftpflichtversicherung hat wiederum nur bedingt Einfluss auf die Beitragshöhe. Die wird von den Versicherungen individuell festgelegt. Es kann also sein das du trotz Rettung deines Schadensfreiheitsrabatts mehr zahlst als jemand, der seinen Führerschein über den gleichen Zeitraum durchgehend hatte. Da wirst du vergleichen müssen.

Bei Kasko-, Insassen- und ...-Versicherungen entscheidet die Versicherung wie sie dich einstuft. Das kann deshalb auch Verhandlungssache sein.
 
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