Fahrrad TF mit 2,00

Serious_M

Neuer Benutzer
Hallo Leute,

ich habe mir zu Jahresanfang gleich eine TF geleistet und hoffe nun hier einige Fragen klären zu können, ich hoffe die erfahrenen Mitglieder können hier konstruktives zu meinem Fall beisteuern.
Wie gewünscht habe ich zuerst den Fragebogen ausgefüllt.

Zur Person
Geschlecht: M
Größe: 1,80
Gewicht: 94
Alter: 25+

Was ist passiert?: Siehe unten
Datum der Auffälligkeit: 01.01.17
BAK: 2,00
Trinkbeginn: Ca 19:00 Uhr
Trinkende: 06:00 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 9:30 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: -
Strafbefehl schon bekommen: Nein
Dauer der Sperrfrist: -

Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: -
Hab ich neu beantragt:-
Habe noch keinen gemacht:-

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: "Nur" eingestellte Strafverfahren bzgl körperlichen Auseinandersetzungen
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Leider nicht, noch nichts bekommen.

Bundesland: Bayern

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:-
Ich lebe abstinent seit: 01.01.17

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: habe ich vor
Urinscreening ja/nein: evtl in Kombination mit Haaranalyse
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: -

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Caritas
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe/Verkehrspsychologe: habe ich vor
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung:

MPU
Datum:-
Welche Stelle (MPI):-
Schon bezahlt?:-
Schon eine MPU gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:-
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:-

Altlasten
*auf Wunsch des Users entfernt*


Zur aktuellen Situation:
Nach einer sehr ausschweifenden Studentenparty in einer Wg habe ich von ca von 6:00 bis 8:00 gedöst, bin dann vermutlich aufgewacht weil es mir aufgrund der offenen Balkontüren etc in meinem
T-Shirt zu kalt wurde. Es war mir klar, dass ich nicht nüchtern bin und ich habe mein Tupper etc zusammengesammelt. Nachdem ich mein Fahrrad durch die verkehrsdichteren Bereiche geschoben hatte, wollte ich durch eine Art Fussgängerzone/beruhigten Bereich fahren, es war ja schließlich niemand unterwegs ... Leider ist die Polizei dann aus einer Einfahrt aufgetaucht und hat mich angehalten.
Zuerst wurde ich aufgfordert ein paar Meter zu gehen und dann erfolgte ein AAK-Test welcher 1,96 Promille ergab. Auf der Wache wurde mir von einem Arzt Blut abgenommen, wobei mich dieser ebenfalls die Fingerspitzen zusammenführen lies etc. Die Aussage beim Polizisten habe ich komplett verweigert wobei ich ansonsten nicht unfreundlich oder beleidigend gewesen bin.

Ich bin seitdem abstinent, war 1x zur Beratung Bei der Caritas.

Im Moment weiss ich nicht ganz wie ich vorgehen soll, da der Strafbefehl ja noch nicht da ist. Eine Einsicht in meine Akte bei der Fsst bringt auch noch nichts?
Ebenfalls bin ich mir im unklaren darüber, ob ich zu einem Vorbereitungskurs oder zum Einzelgespräch/Therapie mit dem Verkehrspsychologen soll ...
Die Frist für die erste MPU ist bestimmt zu kurz um sie einzuhalten, aber ich habe keine Ahung wann mich die Fsst anschreibt.
Einige wichtige Fragen habe ich mir schon herausgeschrieben, vielleicht möchte der eine oder andere dazu etwas konstruktives sagen:

1. Wer bestimmt ob hier ich 6 Monate oder ein Jahr Abstinenz nachweisen muss? KT fällt vermutlich vorerst weg.
Habe gelesen oft schreibt es die Fsst vor, manchmal ist es anscheinend „frei“ bzw. die Leute richtigen sich nach dem Verkehrspsychologen.

Es fällt mir recht leicht nichts zu trinken, jedoch möchte ich nicht bis an meine Lebensende abstinent bleiben.

2. Wie beantworte ich die Frage nach der Abstinenz bei der MPU ? Ich würde gerne

3. Was hat es mit dieser einfachen oder zweifachen Fragestellung auf sich, ergibt sich daraus auch wie lange/ ob eine Abstinenz gefordert wird?

4. Darf ich bei der Einsicht in der Fsst meine Akte für den Verkehrspsychologen kopieren?

5. Muss ich bei dem Entzug der Fahrerlaubnis für 12 Monate meine Führerscheine komplett neu machen?
Mein Vater ist davon fest überzeugt, jedoch habe ich keine guten/aktuellen Quellen dazu gefunden.

Das wäre vorerst mal das wichtigste, ich lese mich dann mal weiter ein :a070:

Viele Grüße
Serious_M
 
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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Serious_M,

begrüße dich im Forum :smiley138:

Ich gehe mal direkt auf deine Fragen ein:

1. Wer bestimmt ob hier ich 6 Monate oder ein Jahr Abstinenz nachweisen muss? KT fällt vermutlich vorerst weg.
Habe gelesen oft schreibt es die Fsst vor, manchmal ist es anscheinend „frei“ bzw. die Leute richtigen sich nach dem Verkehrspsychologen.

Es ist nicht Sache der FSSt. dir vorzuschreiben wie du künftig mit dem Alk. umgehen sollst, bzw. ob du AB leben musst. Grundsätzlich entscheidest du das erstmal selbst, jedoch ist nicht gesagt ob deine Vorgehensweise dann mit der Ansicht des Gutachters übereinstimmt...
Heißt: man sollte sich vorab gründlich auf die MPU vorbereiten und in dieser Zeit herausfinden welche Richtung nötig ist. Ein VP kann dir hierbei sehr gut helfen und eine Einschätzung darüber treffen, ob auf den Alk. verzichtet werden muss und wenn ja - wie lange.

2. Wie beantworte ich die Frage nach der Abstinenz bei der MPU ? Ich würde gerne

Was würdest du gerne?:smiley2204:

Wie du die Frage nach der AB, in der MPU, beantwortest, kann man erst sagen, wenn du weißt wie du künftig mit dem Alk. umgehen kannst/willst und wirst...

3. Was hat es mit dieser einfachen oder zweifachen Fragestellung auf sich, ergibt sich daraus auch wie lange/ ob eine Abstinenz gefordert wird?

In deinem Fall sehe ich erstmal nur eine Fragestellung (eine zweite Fragestellung könnte man z.B. bekommen, wenn man wegen verschiedener Delikte aufgefallen ist) und das hängt nicht unbedingt mit der Länge eines AN zusammen.

4. Darf ich bei der Einsicht in der Fsst meine Akte für den Verkehrspsychologen kopieren?

Grundsätzlich sollte es möglich sein, dass der SB dir Vorgänge aus der Akte kopiert (einige FSSt. möchten dafür einen Obolus haben). Du kannst sie aber auch abfotografieren, oder dir die wichtigsten Dinge herausschreiben.

5. Muss ich bei dem Entzug der Fahrerlaubnis für 12 Monate meine Führerscheine komplett neu machen?
Mein Vater ist davon fest überzeugt, jedoch habe ich keine guten/aktuellen Quellen dazu gefunden.

Dein Vater liegt falsch, du musst deinen FS keinesfalls komplett neu machen.


Hierzu noch:

Im Moment weiss ich nicht ganz wie ich vorgehen soll, da der Strafbefehl ja noch nicht da ist. Eine Einsicht in meine Akte bei der Fsst bringt auch noch nichts?

Wirklich aktuell ist deine Akte erst, wenn sie zum Versand an das MPI fertiggestellt wurde (denn erst dann siehst du was der Gutachter über dich wissen wird), in deinem Fall (die Geschichte vor 4 Jahren), wäre es aber sicher nicht falsch, wenn du und dein VP vorab schon wüssten, worauf ihr euch einstellen müsst.

Was auch schon die nächste Frage von dir beantwortet...

Ebenfalls bin ich mir im unklaren darüber, ob ich zu einem Vorbereitungskurs oder zum Einzelgespräch/Therapie mit dem Verkehrspsychologen soll ...

Ich rate dir unbedingt zu einem VP.

Die Frist für die erste MPU ist bestimmt zu kurz um sie einzuhalten, aber ich habe keine Ahung wann mich die Fsst anschreibt.

Das wird dir wohl auch keiner im voraus sagen können. Wenn die MPU-Aufforderung kommt kannst du davon ausgehen das du ca. 3 Monate Zeit hast um das Gutachten abzugeben.

So aus dem Bauch raus würde ich dir raten schon mal mit den Urinscreenings anzufangen, damit du nicht zuviel Zeit verlierst. Du weißt sicher das es für eine Haaranalyse noch zu früh ist, diese nur rückwirkend für 3 Monate gilt und man nach Trinkende noch einen Puffer von 6-8 Wochen zusätzlich einbauen sollte.

Das wäre vorerst mal das wichtigste, ich lese mich dann mal weiter ein :a070:

Mach das..:smiley22:

Hier noch zum besseren Verständnis:

Wichtige Abkürzungen
 

Serious_M

Neuer Benutzer
Hallo Nancy,

du bist ja anglaublich flott mit den Antworten, Danke für die schnelle Hilfe!

Bzgl der AB möchte ich diese nicht ewig leben und wissen ob ich dem GA sagen soll, dass ich auf KT hinaus wil ...
Der BAK bei dieser TF und meine Vorgeschichte sind ja nicht unerheblich.
Dabei muss man sagen, dass ich die letzten 3 Jahre (soz. seit dem Studium) sehr zufirieden mit meinem Leben bin.
Im Vergleich zu Anfang 20 hat mein Trinkverhalten was Häufigkeit und Menge betrifft enorm nachgelassen.
Dennoch reicht anscheinend alle paar Wochen ALK zu meiner Überraschung aus um meine Trinkgewöhnung auf einem hohen Level
zu halten :smiley2204:

Gibt es für FE und Führerscheine wirklich garkeine Frist, wann ich diese neumachen muss?
Ich gebe meinen Fürherschein wenn nötig erstmal ab, bin auch wenig auf diesen angewiesen.

Hast du bzgl der Screenings solide Quellen?
Ich habe gelesen, dass man ca 2 Wochen "Puffer" für den AN braucht und mein Plan war
mir im April die Zeit für Jan/Feb/März mit einer Haarprobe zu holen :smiley842::smiley842:

Ist der GA ein Mediziner mit Fortbildung in Psychologie oder ein "reiner" Psychologe?
Mich wurmt immer noch, dass ich ihm die Sache vor 4 Jahren eventuell erklären muss.
*restlichen Text auf Userwunsch entfernt*

Wie kann ich bei der MPU erhöhte Leberwerte erklären?
Auch wenn ich jetzt längere Zeit AB einhalten, können die Leberwerte bei
intensiven Kraftsport angeblich einiges erhöht sein :smiley2204::smiley200:

Viele Grüße
 
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Nicki

Stamm-User
Hallo Serious :smiley138: Also deinen Führerschein neu machen musst du definitiv nicht !!!! Früher gab es mal eine Frist, die war 2 Jahre, in der die MPU gemacht sein muss. Diese Frist ist gestrichen !!!!! .

Das durch Kraftsport die Alkohol-Maker im Blut ansteigen halte ich für nicht möglich !!!!!

Da du mit dem Fahrrad unterwegs warst, wirst du keine Sperrfist bekommen. Wenn es soweit ist, du den Strafbefehl bekommen hast, könntest du noch Einspruch einlegen, um Zeit zu schinden. So habe ich es gemacht.
 

Serious_M

Neuer Benutzer
Hallo Nicki,

danke für die Antwort, das beruhight mich ungemein. Die Strafe sehe ich ein, aber meine Führerscheine zu verlieren wäre der Overkill. Das könnte ich während des Studiums definitiv nicht kompensieren.
Bringt mir ein Einspruch wirklich etwas? Ich dachte die FEB bekommt von der PI das Ergebnis des BAK unabhängig mitgeteilt. Solange ich die MPU von meiner Prüfungsphase weghalten kann ist mir vieles recht.
Was das mit den Leberwerten betrifft habe ich das nur gehört, aber nicht überprüft.
Offtopic: Erhöhte Leberwerte bei Sportlernl
Falls es jemanden interessiert.

Viele Grüße
 
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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hi Serious_M,

Bzgl der AB möchte ich diese nicht ewig leben und wissen ob ich dem GA sagen soll, dass ich auf KT hinaus wil ...

wie gesagt, dass kann man erst sagen wenn man gesichert weiß, ob du künftig KT leben kannst. Wenn es aufgrund deiner Vorgeschichte nicht möglich wäre, wäre es ziemlich unsinnig dem GA zu erzählen das du später wieder was trinken willst (mal ganz davon abgesehen das man dann wirklich auf den Alk. verzichten sollte).

Sofern bei dir das KT möglich ist, solltest du es vorher schon erprobt haben, denn sonst kannst du ja gar nicht wissen ob du damit zurechtkommst (und dann ist die Rückfallgefahr erhöht). Wenn es also möglich ist, solltest du den jetzigen Alk.verzicht als "Trinkpause" darlegen und dann später auf KT umgeschwenkt sein.
Die GA sehen es übrigens gerne wenn man direkt nach seiner TF erstmal auf den Alk. verzichtet hat, um sich darüber klar zu werden wie man sich ohne den Alk. fühlte (war es schwierig zu verzichten?).

Der BAK bei dieser TF und meine Vorgeschichte sind ja nicht unerheblich.
Dabei muss man sagen, dass ich die letzten 3 Jahre (soz. seit dem Studium) sehr zufirieden mit meinem Leben bin.
Im Vergleich zu Anfang 20 hat mein Trinkverhalten was Häufigkeit und Menge betrifft enorm nachgelassen.
Dennoch reicht anscheinend alle paar Wochen ALK zu meiner Überraschung aus um meine Trinkgewöhnung auf einem hohen Level
zu halten :smiley2204:

Die einmal erreichte "Giftfestigkeit" verliert man nie mehr ("Suchtgedächtnis" des Körpers) und ja - es reicht aus wenn man, in nicht zu langen Zeitabständen, diese Mengen konsumiert, um das "Level" entsprechend zu behalten.

Gibt es für FE und Führerscheine wirklich garkeine Frist, wann ich diese neumachen muss?
Ich gebe meinen Fürherschein wenn nötig erstmal ab, bin auch wenig auf diesen angewiesen.

Dazu hatte dir Nicki ja bereits geantwortet. Die "2-Jahres-Regel" gibt es seit 2008 nicht mehr. Bei einem Entzug von 10 oder mehr Jahren wird die FSSt. aber regelmäßig neue Prüfungen verlangen.

Wegen dem Einspruch kannst du mal hier nachlesen:

Tipp für Radfahrer......


Dieser Tipp ist sehr sinnvoll, wenn du z.B. auf das Radfahren nicht verzichten willst. Denn wenn deine FE entzogen wird, weil du das Gutachten nicht rechtzeitig beibringen kannst, wird dir mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch ein Radfahrverbot von der Behörde ausgesprochen.

Hast du bzgl der Screenings solide Quellen?
Ich habe gelesen, dass man ca 2 Wochen "Puffer" für den AN braucht und mein Plan war
mir im April die Zeit für Jan/Feb/März mit einer Haarprobe zu holen :smiley842::smiley842:

Wegen dem Screening schau mal bitte hier ob du fündig wirst: Adressen für Haaranalysen/Urinkontrollen

2 Wochen ist in meinen Augen eher gewagt, da auch nach dem Trinkende noch EtG in die Haarwurzeln einwächst. Es kommt halt auch darauf an wie schnell deine Haare wachsen. Bei 1,2 cm im Monat bist du mit 2 Wochen Puffer auf einer sichereren Seite, als mit 0,9 cm pro Monat. :smiley2204: Vllt. solltest du es mit einem Puffer von 4 Wochen versuchen?

Ist der GA ein Mediziner mit Fortbildung in Psychologie oder ein "reiner" Psychologe?

Der Gutachter ist idR ein Diplom-Psychologe.

Mich wurmt immer noch, dass ich ihm die Sache vor 4 Jahren eventuell erklären muss.
*restlichen Text auf Userwunsch entfernt*

Wenn es in der Akte steht wird dich der GA bei der MPU dazu befragen (müssen), da er ja deine Gesamtgeschichte "bewerten" muss. Schließlich kommt es auf seine Einschätzung an, ob du wieder geeignet bist ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen.

Wie kann ich bei der MPU erhöhte Leberwerte erklären?
Auch wenn ich jetzt längere Zeit AB einhalten, können die Leberwerte bei
intensiven Kraftsport angeblich einiges erhöht sein :smiley2204::smiley200:

Lass doch jetzt einfach mal deine LW beim Hausarzt testen (wichtig sind: GOT, GGT und GPT), wenn sie wirklich erhöht sind, muss darauf bis zur MPU reagiert werden (evtl. mit einem Attest von deinem Arzt oder der Reduzierung/vorübergehenden Einstellung des Kraftsports).
 
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Nicki

Stamm-User
Tipp für Radfahrer......

Hier steht 4 Wochen vor Gerichtstermin. Mein Anwalt hat 2 Mal Einspruch eingelegt und dies jeweils kurz vor dem Termin. Bei mir hat die Führerscheinstelle erst nach Rechtskraft des Stafbefehls sich gemeldet. Ich habe damals am 12. November meine Fahrt gehabt und musste den Führerschein Ende August entgültig abgeben. Leider Stand im Strafbefehl schon drin, das ich 2 Monate Fahrverbot hatte. So habe ich den Schein 2 Monate abgegeben und dann zurückbekommen.
 

Serious_M

Neuer Benutzer
Hallo ihr zwei,

vielen Dank für die wertvollen Tipps. Auf den Fürherschein kann ich wie gesagt eine bestimmte Zeit verzichten, ich will wie gesagt die MPU von meiner stressigsten Phase fernhalten ...
Das mit dem Radfahrverbot finde ich eine übertrieben Gemeinheit, aber da kann man wohl nichts machen.
Um ein Erstgespräch bei einem Institut zu Vorbereitung habe ich mich heute bemüht.
Dieses bietet einen Wochenendskurs mit Einzelgesprächen mit einem VP an.
Was meine Hintergründe, Trinkentwicklung etc betifft werde ich diese in absehbarer Zeit herausarbeiten und mich wieder hier melden, weil ich
euere Meinung dazu hören möchte.

Viele Grüße
 

Serious_M

Neuer Benutzer
Der Strafbefehl ist gestern eingetroffen und ich kann mich weder über die Höhe noch über die Tagessätze beschweren.
Dennoch werde ich Nancys Tipp befolgen und Einspruch einlegen. Welche Konsequenzen hat es wenn man diesen erst 3 und nicht 4 Wochen vor der Verhandlung zurückzieht?

Bzgl der Abstinenz ist mir noch etwas mulmig. Der Verkehrspsychologe hat gemeint wenn ich nicht regelmäßig trinke und nur diese "Spikes" habe, bei denen ich 1x Gas gebe und dann wieder länger nichts mache, kann man die Haarprobe nach 3 Monaten Abstinenz ohne Puffer entnehmen. Kann das sein? Ich tendiere dazu mir mindestens noch 2 Wochn Puffer zu nehmen ...
 

Knaut

Benutzer
Hallo Serious_M

Der Strafbefehl ist gestern eingetroffen und ich kann mich weder über die Höhe noch über die Tagessätze beschweren.
Dennoch werde ich Nancys Tipp befolgen und Einspruch einlegen. Welche Konsequenzen hat es wenn man diesen erst 3 und nicht 4 Wochen vor der Verhandlung zurückzieht?

Den Einspruch gegen einen Strafbefehl kannst du zu jeder Zeit zurücknehmen, selbst wenn die Hauptverhandlung schon begonnen hat, dann muss aber der Richter zustimmen... Davor ist es ohne Probleme möglich.
Nicht vergessen du hast nur 2 Wochen Zeit den Einspruch einzulegen 2 Wochen nach Zustellung wird er rechtskräftig.
Die 4 Wochen sind wohl so zu verstehen durch die Bearbeitungszeiten, die Mühlen der Justiz mahlen ja bekanntlich langsam:smiley22:



Bzgl der Abstinenz ist mir noch etwas mulmig. Der Verkehrspsychologe hat gemeint wenn ich nicht regelmäßig trinke und nur diese "Spikes" habe, bei denen ich 1x Gas gebe und dann wieder länger nichts mache, kann man die Haarprobe nach 3 Monaten Abstinenz ohne Puffer entnehmen. Kann das sein? Ich tendiere dazu mir mindestens noch 2 Wochn Puffer zu nehmen ...

Darüber hatte ich mit meiner VP und mit dem Labor lange drüber geredet weil ich auch lieber über Haare die AB belegen wollte.
Beide Stellen sagten zu mir das ein Puffer von 6-8 Wochen sinnvoll ist, ich hatte damals gefragt ob 4 Wochen reichen würden, da meinten die Ärztin zu mir nur mit sehr viel Glück und beten :hand0054:
Also werden 2 Wochen Puffer wohl zu kurz sein.
 
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Serious_M

Neuer Benutzer
Hallo Leute,

das mit dem Einspruch bringt in der Tat etwas, weil die Fsst abwartet bis das Urteil rechtkräftig wird. I.d.R weiss sie aber schon davon.
Kann die Fsst etwas machen, wenn man das Urteil gegen Auflagen einstellt? In meinem Fall hat der Richter schnell reagiert und gleich eine Verhandlung angesetzt, ich habe nicht einmal einen Monat Zeit. Ich denke jedoch, dass es reicht den Einspruch ein paar Tage vorher einzulegen. Zumindest lese ich das aus der Rechtsbeleherung so raus.

Würde es weiterhin etwas bringen den Erstwohnsitz in ein anderes EU-Land zu wechseln? So kann mir doch nur die Fahrerlaubnis für Deutschland entzogen werden, oder?
Die Firsten einzuhalten wird etwas eng und mir ist zu Ohren gekommen, dass man nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis wieder Probezeit hat ....:smiley2204:
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Serious_M,

Kann die Fsst etwas machen, wenn man das Urteil gegen Auflagen einstellt?
was genau meinst du damit? Auch wenn das Verfahren eingestellt werden würde, müsste die FSSt. eine MPU von dir verlangen...:smiley2204:

In meinem Fall hat der Richter schnell reagiert und gleich eine Verhandlung angesetzt, ich habe nicht einmal einen Monat Zeit. Ich denke jedoch, dass es reicht den Einspruch ein paar Tage vorher einzulegen. Zumindest lese ich das aus der Rechtsbeleherung so raus.

Du meinst, den Einspruch zurück zu ziehen, oder?

Würde es weiterhin etwas bringen den Erstwohnsitz in ein anderes EU-Land zu wechseln? So kann mir doch nur die Fahrerlaubnis für Deutschland entzogen werden, oder?

Was genau willst du denn damit bezwecken? Willst du dauerhaft im EU-Ausland wohnen bleiben und auch nur dort fahren?

Die Firsten einzuhalten wird etwas eng und mir ist zu Ohren gekommen, dass man nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis wieder Probezeit hat ....:smiley2204:

Wenn du beim Entzug noch in der Probezeit warst, bist du auch nach der Neuerteilung wieder in der Probezeit. Wenn du nicht mehr in der Probezeit warst, hast du nach der NE auch keine mehr.
 

Serious_M

Neuer Benutzer
Hallo Serious_M,


was genau meinst du damit? Auch wenn das Verfahren eingestellt werden würde, müsste die FSSt. eine MPU von dir verlangen...:smiley2204:

Meinte, ob die Fsst handeln kann wenn das Verfahren eingestellt wird. Um Handlungen der Fsst zu unterbinden muss es nach §170 eingestellt werden und das wird sicher nicht passieren.


Du meinst, den Einspruch zurück zu ziehen, oder?

Sorry, genau das meinte ich.


Was genau willst du denn damit bezwecken? Willst du dauerhaft im EU-Ausland wohnen bleiben und auch nur dort fahren?



Wenn du beim Entzug noch in der Probezeit warst, bist du auch nach der Neuerteilung wieder in der Probezeit. Wenn du nicht mehr in der Probezeit warst, hast du nach der NE auch keine mehr.

Beim Googeln habe ich gelesen, dass mein Fürherschein ungültig gemacht wird, wenn mir die Fahrerlaubnis entzogen wird. Danach wird eine neuer mit neuem Passbild etc ausgestellt und ich hätte anscheinend in jedem Fall eine neue Probezeit. Normal bin ich da schon lang raus.
Ich möchte garnicht fahren, aber durch den Wohnsitz im Ausland verhindern, dass mein Führerschein zerlegt wird.
Die Fahrerlaubnis in DE verlier ich zwar, das wäre vorerst egal.
Wird das je nach Bundeland anders gehandhabt? Ich werde mich wohl bei der Fsst telefonisch informieren.

Viele Grüße
 

Serious_M

Neuer Benutzer
Ein Lebenszeichen von mir

Hallo Leute,

nachdem man lange nichts mehr von mir gehört hat, gibt's hier ein kleines Lebenszeichen von mir :smiley138:.

Meine erste Haarprobe (3 Monate) habe ich in der Tasche, doch mich wundert, dass nur auf EtG gesteste wird. Hier im Forum hat Max doch geschrieben, dass i.d.R der Marker FAEE auch noch nötig ist ?
Das Labor ist definitiv zertifiziert uznd hat nach CTU-2 Kriterien geprüft.

Inzwischen war ich auch schon bei der Fsst und wollte Akteneinsicht nehmen.
Doch diese hatten vor Ostern nur Kenntnis vom Strafbefehl, von dessen Rechtskräftigkeit wussten sie noch nichts.
Weiterhin konnte die Fsst an meinem neuen Wohnort die Akte nicht finden, obwohl die "alte" Fsst behauptet sie abgegeben zu haben :hand0051:
Demnach habe ich auch noch keine Aufforderung zur MPU.
Laut deren Datenbank gibt es auch über mich nichts, außer diese TF (auch keine Punkte etc).

Macht dies das KT trotz der 1,99 Promille möglich?
Kann ich dem Gutachter dies als Trinkpause darstellen, wonach ich zum KT übergehen möchte oder reagieren die darauf allergisch?

Viele Grüße
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Meine erste Haarprobe (3 Monate) habe ich in der Tasche, doch mich wundert, dass nur auf EtG gesteste wird. Hier im Forum hat Max doch geschrieben, dass i.d.R der Marker FAEE auch noch nötig ist ?
Zitat: "Bezüglich des Alkohols gilt die kombinierte Analyse auf EtG und FSEE. Diese Kombination erhöht die Aussagegenauigkeit im Vergleich zu der getrennten Anwendung der einzelnen Methoden deutlich und schließt falsch-positive oder falsch-negative Ergebnisse weitestgehend aus."

Die FSEE – Bestimmung kann als spezifischer Marker zum Nachweis der Abstinenz verwendet werden, was insbesondere für die MPU wichtig ist, sofern die Aufnahme in die Beurteilungskriterien dann abgeschlossen ist. Bis dahin, ist die FSEE Bestimmung nicht bindend anzuerkennen!
Somit heißt das für dich und zum jetztigen Zeitpunkt ... EtG muss und FSEE kann.

Macht dies das KT trotz der 1,99 Promille möglich?
Mit 1,99‰ ist KT durchaus noch machbar.
Ob das auch bei dir zutrifft, bedarf es noch zukünftige Informationen.

Kann ich dem Gutachter dies als Trinkpause darstellen, wonach ich zum KT übergehen möchte oder reagieren die darauf allergisch?
Eine Trinkpause ist kein Problem, jedoch muss die gelebte Verhaltensänderung für mindestens 6 Monate praktiziert werden.
 

Serious_M

Neuer Benutzer
Hallo Leute,

nun habe ich Post von der Fsst bekommen. Was mich aktuell brennend interessiert ist, was diese Fragestellung für mich bedeutet (Abstinenzdauer etc ...):

Ist aufgrund der Hinweise auf Alkoholmissbrauch (Verkehrsteilnahme mit einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug unter erheblichem Alkoholeinfluss) zu erwarten, dass Herr X zukünftig ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird?
Ist insbesondere gewährleistet, dass Herr X das Führen eines Kraftfahrzeugs und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum zuverlässig trennen kann?

Die Frist ist bis 20.08. angesetzt, d.h. ich kann keine 9 Monate Abstinenz sammeln. Weiter vorbereiten auf die MPU kann ich mich leider erst ab 24.07 (Prüfungen sind existenziell noch kritischer).
Den Akteninhalt kann ich hoffentlich morgen besorgen und dann Details posten.

MfG
Serious M.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
nun habe ich Post von der Fsst bekommen. Was mich aktuell brennend interessiert ist, was diese Fragestellung für mich bedeutet (Abstinenzdauer etc ...):

Ist aufgrund der Hinweise auf Alkoholmissbrauch (Verkehrsteilnahme mit einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug unter erheblichem Alkoholeinfluss) zu erwarten, dass Herr X zukünftig ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird?
Ist insbesondere gewährleistet, dass Herr X das Führen eines Kraftfahrzeugs und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum zuverlässig trennen kann?

Das bedeutet das du eine "einfache" Alk.fragestellung hast...:zwinker0004:

Nicht die Frage der FSSt. ist von "Bedeutung", was AN etc. angeht, sondern wie der GA dich einstuft...

Die Frist ist bis 20.08. angesetzt, d.h. ich kann keine 9 Monate Abstinenz sammeln. Weiter vorbereiten auf die MPU kann ich mich leider erst ab 24.07 (Prüfungen sind existenziell noch kritischer).
Den Akteninhalt kann ich hoffentlich morgen besorgen und dann Details posten.

Du solltest dich, auch wenn es zeitlich knapp ist, aber unbedingt mit den Fragen für eine Alkohol-MPU auseinandersetzen...:smiley2204:
 

Serious_M

Neuer Benutzer
Du solltest dich, auch wenn es zeitlich knapp ist, aber unbedingt mit den Fragen für eine Alkohol-MPU auseinandersetzen...:smiley2204:

Ja ich weiss, die Prüfungen zu vergeigen ist jedoch noch schlimmer. ab 27.07 kann ich mich Tag und Nacht mit den Fragen auseinandersetzen, das mit dem 20.08. wird aber wahrscheinlich nichts.
Hab gleich einige Termine beim VP ausgemacht. Wenn der zweite Abstinenznachweis da ist, werde ich versuchen bei der Fsst eine Fristverlängerung zu kriegen. :idee0003:
Mehr fällt mir gerade auch nicht ein.

Aus der Akte geht hervor, dass ich 2 Delikte habe. Einer davon hat im Krankenhaus mit deutlich über 2 Promille geendet :hand0054:
Genaue (aber etwas anonymisierte) Beschreibung folgt.

Viele Grüße
 
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