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Frage zur Sperrfrist

lato2110

Neuer Benutzer
Freundliches Hallo,

ich möchte Euch gerne fragen, wie es sich mit der Sperrfrist verhält. Ich werde da nicht schlau draus bisher. Ich hoffe, Ihr könnte mir hier helfen auch wenn ich Gefahr laufe hier falsch zu sein…

Ich habe aufgrund einer TF am 19.10.24 meinen FS an Ort und Stelle abgegeben und mit Strafbefehl eine Sperrfrist von 6 Monaten erhalten. Wird die Zeit seit dem 19.10 mitgerechnet oder ist die bereits in den 6 Monaten berücksichtigt? Ich hatte bisher die Hoffnung, dass die Sperrfrist am 19.04 endet.

Nach Akteneinsicht steht aber bei der FAER 15.07.2025 als Sperrfrist. Gilt diese zu 100% oder wird die Zeit vor der Rechtskraft des Strafbefehls irgendwie von der Führerscheinstelle abgezogen bzw. berücksichtigt?

Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen.

Herzlichen Dank.
 
Hallo lato2110,

willkommen im Forum. :)
mit Strafbefehl eine Sperrfrist von 6 Monaten erhalten.
Im Strafbefehl wird stehen, dass "vor Ablauf von 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf".
Das heißt, dass deine Gesamtsperrfrist 9 Monate beträgt, die vorläufige Entziehung (bis zum Strafbefehl) aber berücksichtigt wurde und es darum "nur noch" weitere 6 Monate bis zum Ende der Sperrfrist sind. Die Neuerteilung ist daher erst im Juli 2025 möglich (sofern es keine weiteren Auflagen wie z.B. eine MPU-Anordnung gibt).

Ich habe dein Thema mal in den passenderen Bereich verschoben.
 
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