Fristen der Fahrerlaubnisbehörde abgelaufen: Antrag zurückziehen oder Versagung akzeptieren?

RechtHaben

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

zuerst will ich mein Lob für dieses erstklassige Forum aussprechen. Zwei Leute aus meinem Freundeskreis lesen für die MPU-Vorbereitung auch mit.

Zu meinem Problem: Ich muss die MPU machen und 12 Monate Abstinenz nachweisen.

Die erste MPU habe ich nicht bestanden. Meine zweite MPU findet im Februar 22 statt.

Die Fahrerlaubnisbehörde hat meinen Antrag auf Fristverlängerung zur Vorlage eines positiven Gutachtens nicht akzeptiert und schrieb:

da die gesetzte sowie die verlängerte Frist zur Vorlage des angeordneten Gutachtens abgelaufen ist, erhalten Sie in Kürze eine entsprechende Anhörung zur Versagung Ihres Antrags.

Falls Sie innerhalb der Anhörungsfrist auf die Fortführung des aktuellen Antrags nicht freiwillig verzichten, werden wir diesen Antrag mit einem kostenpflichtigen Versagungsbescheid ablehnen.

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Begutachtung im Rahmen eines Widerspruchs- oder Neuerteilungsverfahrens durchzuführen.

Sollte ich die Versagung akzeptieren oder sollte ich meinen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zurücknehmen ?
Leider durften mir die Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde die Auswirkungen der beiden Möglichkeiten nicht darlegen, deswegen stelle ich die frage einfach mal hier.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo RechtHaben,

willkommen im Forum.

Du solltest deinen Antrag auf jeden Fall zurückziehen, andernfalls bleibt die Versagung für sehr viele Jahre in deiner Akte und würde u.U. Tilgungsfristen verlängern. Desweiteren sparst du dir die zusätzlichen Kosten des Entzugs wenn du den Antrag zurückziehst.

 

RechtHaben

Neuer Benutzer
der Termin für meine zweite MPU wurde storniert.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat der MPI geschrieben und meine Akte zurückgefordert.

Von der Fahrerlaubnisbehörde habe ich ein Papier zum unterschreiben erhalten, darin steht:

Erklärung:
Ich verzichte hiermit auf die Fortführung meines Antrages auf Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Dieser Verzicht schließt eine eventuelle spätere kostenpflichtige Antragstellung auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis einer Klasse nicht aus.
Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich mich jedoch vor Neuerteilung einer Fahrerlaub-nis ggf. einer Begutachtung (z.B. fachärztliche Untersuchung, medizinisch - psychologische Untersuchung, Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Prüfer oder Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr) unterziehen muss.
Außerdem ist zusätzlich eine (praktische und theoretische) Fahrerlaubnisprüfung erforderlich, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die theoretische und/oder praktische Befähigung nicht mehr zu bejahen ist ( vgl. § 20 Abs. 2 der Fahrerlaubnisverord-nung — FeV -).

Ist der Verzicht das selbe wie wenn ich den Antrag zurückziehen würde?
 

Lavidasnipe

Stamm-User
Moin moin,

Wenn ich es richtig herauslese, hast du nun genau 2 Möglichkeiten, wie weiter verfahren wird:
1.) Du verzichtest, wie beschrieben, auf die weitere Bearbeitung deines Antrages und ersparst dir eine (weitere) Negativentscheidung, welche die Versagung der Fahrerlaubnis wäre.

2.) Du machst gar nichts, lässt die Frist, welche man dir bestimmt mitteilte um dich zu entscheiden ablaufen und deinem Antragsgesuch wird "Versagt". Dementsprechend wird man auch eine "Versagung der Fahrerlaubnis" im ZFAER (Zentrales Fahr Eignungs Register) eintragen lassen. Diese Meldung wird dann für die nächsten 15 Jahre gespeichert werden.


Im besten Falle ziehst deinen Antrag zurück, bzw. unterschreibst die Verzichtserklärung, führst die geforderte Abstinenz von 12 Monaten weiter, ca. 3 Monate bevor diese zu Ende ist, stellst du erneut einen Antrag und kannst dann hoffentlich ein positives Gutachten vorbringen.


Letzten Endes liegt die Entscheidung allein bei dir.
Ich wünsche dir alles gute auf deinem weiteren Weg!! :) :smiley138:
 

RechtHaben

Neuer Benutzer
Danke das du dir die Zeit genommen hast mir das ausführlich zu erklären. Dann ist ein Zurückziehen des Antrags das gleiche wie ein Verzicht auf die Fortführung des Antrags.

Die Fahrerlaubnisbehörde hat meine MPI angeschrieben und die Akte zurückverlangt, weil meine Frist zur Vorlage eines positiven Gutachtens abgelaufen ist

Die MPI hat meinen MPU-Termin für den 22.Februar storniert. Ich bekomme erst wieder einen Termin bei der MPI wenn meine Akte denen wieder vorliegt.

Auf meine Frage an die Fahrerlaubnisbehörde, wann meine Akte wieder an die MPI gesendet wird, hat mir die Fahrerlaubnisbehörde geschrieben
  • Ein neuer Antrag kann erst dann gestellt werden, wenn das aktuelle Verfahren abgeschlossen ist
  • Bei einer neuen Antragstellung dauert die Bearbeitungszeit circa 2 Monate.

Wie schlimm wäre es, wenn ich nicht auf meinen Antrag verzichte? Habe ich dann die Möglichkeit, dass meine Akte sofort an die MPI ausgehändigt wird?
Oder bedeutet das, dass wenn ich nicht freiwillig verzichte, ich dann zwangsweise eine kostenpflichtige Versagung bekomme und gar keine Chance habe die Fortführung des Antrag anzustoßen?

Ich möchte eigentlich eine weitere Verlängerung meines Antrags, dann spare ich mir die Kosten für den erneuten Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Sorry für die vielen Fragen, ich fühle mich irgendwie unsicher und habe Angst etwas falsch zu machen.
 

Lavidasnipe

Stamm-User
Keine Ursache.

Die MPI hat meinen MPU-Termin für den 22.Februar storniert. Ich bekomme erst wieder einen Termin bei der MPI wenn meine Akte denen wieder vorliegt.
Nicht weiter verwunderlich, da die FSST das MPI angeschrieben hat, dass die Frist zur Einreichung des Gutachtens abgelaufen ist. - Somit hat das MPI keine Grundlage mehr, eine Begutachtung bei dir durchzuführen.

Die Antwort deiner FSST ist korrekt. Ich versuche das ganze mal aufzuklären… Man hat dir eine Frist zur Beibringung des Gutachtens gegeben, eine Fristverlängerung hat man nicht genehmigt, deine Frist ist abgelaufen.
Darauf beruhend, hat die Behörde dir eine Verzichtserklärung zukommen lassen, in welcher dir die Möglichkeit gegeben wird, auf deine Fahrerlaubnis/deinen Antrag zu verzichten. - Darauf solltest du reagieren, sonst wird man deinen Antrag ablehnen. - Deshalb auch die Information, dass du erst einen neuen Antrag stellen kannst, sofern der aktuelle Verwaltungsakt abgeschlossen ist. (Das wäre er, wenn du verzichtest, oder sie kostenpflichtig ablehnen).

Wie schlimm wäre es, wenn ich nicht auf meinen Antrag verzichte? Habe ich dann die Möglichkeit, dass meine Akte sofort an die MPI ausgehändigt wird?
Oder bedeutet das, dass wenn ich nicht freiwillig verzichte, ich dann zwangsweise eine kostenpflichtige Versagung bekomme und gar keine Chance habe die Fortführung des Antrag anzustoßen?
Ja. Wenn du nicht verzichtest, wird man den Antrag kostenpflichtig versagen. Außerdem kriegst du eine weitere Meldung ins FAER. Du hast keine Möglichkeit mehr, den aktuellen Antrag fortzuführen, oder irgendetwas anzustoßen.

Ich möchte eigentlich eine weitere Verlängerung meines Antrags, dann spare ich mir die Kosten für den erneuten Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Eine erneute Verlängerung wurde abgelehnt. Das heißt, du hast in Form von diesem Antrag keine Möglichkeiten mehr.
Diesen solltest du zurückziehen, oder aber die Verzichtserklärung unterschreiben.

Du musst sogar einen neuen Antrag stellen, wenn du deine Fahrerlaubnis wiedererlangen möchtest, ohne erneute Beantragung keine Fahrerlaubnis.
 

Topema

Benutzer
Diesen solltest du zurückziehen
Habe ich auch gemacht, nach dem klar war, dass ich die gesetzte Frist von 4 Monaten durch fehlende AB-Nachweise nicht einhalten konnte.
Adieu 220 €(?) aber man wird ja eh schmerzfrei was solche Bagatelle-Summen in Anbetracht der weiteren Kosten angeht.
Neuen Antrag am 13.10.21 gestellt und siehe da...kostete nur noch ca. 80 Euro....immerhin :cool:
Das heiß ersehnte Schreiben mit Liste der auszuwählenden MPU-Institute lag am 15.12.2021 im Briefkasten.
Liste mit X beim T.Ü.V-Nord ist auch schon wieder auf dem Rückweg zur Fsst.
Jetzt gilt es noch die erforderliche 3 G Regel beim T.Ü.V Nord zu erfüllen, somit bei mir kein Termin vor dem 15.01.2022 möglich.

Dann gilt es hoffentlich im Januar 2022 "nur" noch zu bestehen.
Interessant ist dazu, dass sich die Fragestellung von Antrag 1 zu Antrag 2 geändert hat.
Von Missbrauch auf Alkohol-Abhängigkeit nach Anlage 4 Fev, worauf ich mich auch von Anfang an vorbereitet habe.


Bete Grüße

Topema
 
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