Gültigkeit Abstinenzbeleg

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Hallo zusammen.

Mein MPU-Berater hatte mich damals in die Kategorie A3 eingestuft und meinte, dass aufgrund meiner Geschichte und 25 Jahre Führerschein ohne eine Auffälligkeit eine 6 Monate Abstinenz ausreichen sollten, um die MPU anzugehen (Trunkenheitsfahrt mit 1,65). Ziel ist es, mich als geläuterten Abstinenzler zu präsentieren.

Im Oktober 2023 hatte ich dann beim TÜV NORD einen 6 Monate Abstinenzvertrag mit Urinkontrollen geschlossen. Mein letztes der vier Urinscreening hatte ich jedoch schon Ende Januar (also nach vier von sechs Monaten) und nicht erst Ende März mit Ablauf meines Vertrags.

Jetzt steht die MPU im nächsten Monat an und ich mache mir Sorgen, ob mein Nachweis überhaupt noch gültig ist.

TÜV-Nord meinte im Telefonat, dass der Nachweis bei denen vier Monate nach Beendigung der Vertagslaufzeit anerkannt wird (was bei mir Ende Juli wäre) und nicht drei/vier Monate nach dem letzten Screening (was dann nur bis Ende April/Ende Mai wäre) und wie man es überall liest.

Weiß jemand was Genaueres, was denn nun richtig ist? So recht möchte ich mich nicht auf die telefonische Aussage vom TÜV verlassen, auch wenn es aus erster Hand kommt. Bindend sind nun mal die Angaben in den Beurteilungskriterien der Auflage aus 2023 (die mir aber nicht vorliegt).

Ich frage deshalb, weil ich mir sonst die MPU im Juni sparen kann, wenn die Belege plötzlich nicht mehr gültig sind. Als Alternative würde ich dann nämlich bis September warten und auf KT gehen (obwohl ich gar nicht mehr trinke), da ich dann durch die Belege aus den ersten 6 Monaten zeigen kann, dass ich eine 6 Monate Trinkpause hatte und danach dann von April bis September 6 Monate KT betrieben habe und dies dann mit einer oder zwei Haaranalysen belege (wird zwar nichts gefunden, da ich nichts trinke, aber würde dann sagen, dass es halt nur zwei Bier pro Monat waren und das nun mal mein KT-Konsum ist, der in den Haaren nicht machweisbar ist).

Weiß jemand was Verbindliches zu der Gültigkeitsdauer der Abstinenzbelege? 4 Monate nach Vertragsende (wie TÜV sagt) oder 4 Monate nach dem letzten tatsächlichen Screening?

Ergänzend vielleicht noch: Ist es auch möglich, am Tag der MPU noch mal eine Haaranalyse abzugeben, die belegt, dass ich im Zeitraum der letzten 3 Monate nichts getrunken habe, um so die Lücke irgendwie halbwegs zu schließen? Dann wäre April, Mai, Juni noch mal abgedeckt, jedoch fehlt dann der März. Oder prüft der TÜV am Tag der MPU nur die Blutwerte? Wäre es eventuell sogar möglich, jetzt nach drei Monaten schon auf KT zu machen, auch wenn das nicht der Wahrheit entsprechen würde? Also Trinkpause Okt bis März und dann KT im April, Mai und Juni ?
 
Der TÜV hat recht.

Bei einem Urin-Kontrollprogramm zählt die Vertragslaufzeit. Etwas anderes habe ich auch noch nicht gelesen. Es wäre mal interessant, wo du das gelesen hast.

Wobei ich deine Berechnung nicht so ganz nochvollziehen kann. Bei einem Vertragsabschluss im Oktober 2023 sollte ein Vertrag mit 6 Monaten Laufzeit im April 2024 enden.
 
Danke für die Antwort.

Vertrag beginnt am 01.10. und endet am 31.03. Das sind dann 6 Monate. Letzte Probe war Ende Januar, also nach 4 Monaten schon fertig.

Noch mal wegen der KT-Frage: ist es ausgeschlossen, dass man bereits nach drei Monaten praktizierendem KT bei der MPU durchkommen würde oder sind sechs Monate KT verpflichtend, auch wenn man vor den drei Monaten bereits sechs Monate Abstinenz belegt hat? Ich beziehen mich hier rein auf den "rechtlichen" Aspekt, unabhängig von meiner Vorgeschichte. Nicht, dass es am Ende dann heißen würde: "vielen Dank, hat alles Hand und Fuß und wir glauben Ihnen, aber laut Auflage 2024 geht es trotzdem nicht, da sie 6 Monate KT betrieben haben müssen. Kommen Sie in drei Monaten wieder".
 
Ich beziehen mich hier rein auf den "rechtlichen" Aspekt

Rein rechtlich unterliegen Gutachten, damit auch die MPU, überhaupt keinen gesetzlichen Vorschriften. Die Gutachter müssen sich nur nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen richten und entsprechende Standards einhalten. Dafür können sie auf Hilfen zurückgreifen, wie zum Beispiel die Beurteilungskriterien (BUK). Deshalb können rechtlich auch drei Monate kT ausreichen.

In der Praxis schaut das anders aus, aber dich interessieren ja nur die rein rechtlichen Aspekte.
 
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