Gültigkeit einer positiven MPU? Wie lange vor Ende der Sperrfrist MPU machen?

adpredator

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Hallo,

vorab: falls falsch bei "Rechtliches", bitte verschieben.
Mir steht (höchst wahrscheinlich) eine MPU bevor (Escooter 1,79 / Ersttäter) und ich baue mir gerade einen Zeitplan der Tätigkeiten. Ein Bericht folgt sicherlich auch zeitnah.

Nun zur Frage, wie weit im Voraus es sinnvoll ist, eine MPU zu machen? Ich plane 6 Monate KT nachzuweisen und würde dies ca. 6 Wochen vor Ende der Sperrfrist nachweisen und zeitlich darauf folgend einen MPU Termin vereinbaren. Ist das sinnig? Oder lieber früher aufgrund potentieller Wartezeiten? Oder später, weil näher am Sperrfrist-Ende?
Theoretisch verfallen wird ein potentiell positives Gutachten nie, das hab ich schon rausgelesen. Jedoch gibt es sicherlich Empfehlungen.

Vielen Dank euch schon mal im Voraus!
 

Nancy

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Du kannst deinen Neuantrag bis zu 6 Monate vor dem Sperrfristende stellen. Der Zeitraum ist so lang, weil einige FSSt. recht lange benötigen um die FS-Akte zusammenzustellen. Erst dann bekommst du die Aufforderung zur MPU mit einer Fristvorgabe bis wann das Gutachten abzugeben ist.
In diesen Zeitraum würde ich zumindest die 2. Haaranalyse legen (du willst doch 2 machen lassen?), damit du das Ergebnis nicht zu früh oder zu spät bekommst.
 

adpredator

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Ja genau, ist bei meiner FSSt auch bei 6 Monate vor dem Sperrfristende.
Achso, die FSSt bestimmt, bis wann ich das Gutachten abgeben muss. Ich weiß, die Sperrfrist korreliert nicht 1:1 mit dieser Frist, weil andere Stellen dafür verantwortlich sind... Aber typischerweise liegt die Abgabe-Frist der MPU vor Ende der Sperrfrist, oder?

Ich plane 2 Haaranalysen für je 3 Monate KT-Nachweis. Das ist wohl so Standard für meinen Fall, was ich bisher so rauslesen konnte.
 

Nancy

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Aber typischerweise liegt die Abgabe-Frist der MPU vor Ende der Sperrfrist, oder?
Nicht unbedingt, wir hatten auch schon Fälle da lag die Frist nach dem Ende der Sperrfrist...

Am sichersten wird es wohl sein, wenn du die erste Analyse kurz nach deinem Neuantrag machen lässt. Da zwischen erster und zweiter Haarprobe kein Abstand sein darf, kommt es vermutlich gerade so hin dass du die MPU-Aufforderung erhältst wenn du die zweite Analyse machen lässt und diese kann bis zu 4 Monate bis zum MPU-Termin verwendet werden.
 

adpredator

Neuer Benutzer
Nur um sicherzugehen, dass wir nicht aneinander vorbei reden.
Es ist je eine Haaranalyse zu Ende der jeweiligen 3 Monate notwendig, oder?
Was meinst du mit „zwischen erster und zweiter Haarprobe darf kein Abstand sein“?
Oder meinst du, dass man keinen „freien“ Monat einbaut, der quasi nicht „KT-bewiesen“ ist?
 

Nancy

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Es ist je eine Haaranalyse zu Ende der jeweiligen 3 Monate notwendig, oder?
Richtig, wobei man bei der ersten Analyse einen Puffer einbauen sollte. Heißt: erst ca. 4 Monate nach dem Trinkende sollte die erste Haarprobe entnommen werden...
Was meinst du mit „zwischen erster und zweiter Haarprobe darf kein Abstand sein“?
Die Nachweise sollten lückenlos sein, also keinen Monat Pause dazwischen.
 

adpredator

Neuer Benutzer
Vielen Dank für die Erläuterungen und Einschätzungen schon mal, @Nancy.
Beim Aufstellen meines Plans und generellem Informieren ist mir nun auch die 4. Auflage der BUK "über den Weg gelaufen".
Klar, ihr habt noch keinen FB von mir, hatte leider auch nicht keine Akteneinsicht. Kurz umrissen:
- Escooter um 02.30 Uhr
- Ersttäter
- 1,79 Promille
- Ausfallerscheinungen (z.B. Übergeben müssen auf dem Polizeirevier, Eingeschlafen während warten auf den Arzt auf dem Polizeirevier)

Ich würde mit 6 Monaten KT (je zwei Haaranalysen) in die MPU gehen, die nach Plan Ende Juli, Anfang August stattfindet. Die neuen KT-Regeln sehen ja ein wenig anders aus. Ich würde dies riskieren (da ja auch freiwillig für A3, was mir voraussichtlich blüht).
Die Übergangsphase von 3. zu 4. Auflage wäre ja dann offiziell vorbei. Die Alternative eine 12-monatige KT nach neuen Regeln zu machen, würde das Prozedere mind. 5 Monate verschieben, da ich um Weihnachten/Silvester je ein mal angestoßen habe (innerhalb der KT Toleranz).
Wie seht ihr dies?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Wie seht ihr dies?
Das ist ohne nähere Infos schwierig zu beurteilen.
Die neuen KT-Anforderungen gelten in dem Moment wenn jemand in A2 eingestuft wird (bei A3 bleibt alles beim alten), aber trotzdem noch die Möglichkeit eines moderaten Alk.konsums besteht.
Wie sich das später in der Praxis auswirken wird, also wer dann noch (trotz A2 Einstufung) mit KT eine MPU erfolgreich abschließen kann und wer nicht, das werden wir wohl erst im Laufe der Zeit durch Erfahrungswerte unserer User so richtig einschätzen können...

- Ausfallerscheinungen (z.B. Übergeben müssen auf dem Polizeirevier, Eingeschlafen während warten auf den Arzt auf dem Polizeirevier)
Das muss nicht unbedingt als "Ausfallerscheinung" ausgelegt werden, hier sind eher Dinge wie "torkeln" oder "lallen" gemeint...

Versuche dich doch mal an dem Fragebogen für eine Alkohol-MPU, und wenn du ihn ausfüllst, bitte vorher noch diesen hier Profilfragebogen.
 

alicante16

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Ich habe mal von der Regel gelesen, dass man die MPU frühestens 1 Monat vor Ablauf der Sperrfrist erledigen kann. Ist das richtig? Ich habe bereits meine Aufforderung zur MPU von der Fsst erhalten. Seit meiner TF praktiziere ich KT, im Februar ist mein 6. Monat (der ja mindestens vorliegen sollte). Im März mache ich dann meine Haaranalyse und wollte daraufhin auch die MPU antreten. Ist das möglich? (Sperrfrist geht bis Juni)
 

Nancy

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Hallo alicante16,

genau kann ich es dir leider nicht sagen, denn ich habe auch mehrfach gelesen dass die MPU erst 4 Wochen vor dem Sperrfristende gemacht werden kann - allerdings kenne ich mehrere Fälle in denen die MPU deutlich früher gemacht wurde.
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Ich vermute, dass dies in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird, evtl. bringt ein Anruf bei deiner FSSt. da Klarheit... :smiley138:
 
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