jakobhelli
Neuer Benutzer
Guten Tag,
mir wurde letztes Jahr der Führerschein aufgrund von Fahren unter Drogeneinfluss entzogen und eine MPU angeordnet. Im Blut konnte Benzoylecgonin mit einem Wert von 16ng/ml festgestellt werden. Ich habe jedoch heute erfahren das dieser unter dem Grenzwert liegt. Dieser liegt laut § 24a (2) StVG unter dem erlaubten Wert von 75ng/ml. Also erst ab 75ng/ml darf eine MPU angeordnet werden. Wieso hat die Verkehrsbehörde mir angeordnet eine MPU zu machen und mich aufgefordert den Führerschein abzugeben habe ich eventuell etwas falsch verstanden mit dem Grenzwert?
Bitte um Hilfe. Vielen Dank im Voraus Leute.
mir wurde letztes Jahr der Führerschein aufgrund von Fahren unter Drogeneinfluss entzogen und eine MPU angeordnet. Im Blut konnte Benzoylecgonin mit einem Wert von 16ng/ml festgestellt werden. Ich habe jedoch heute erfahren das dieser unter dem Grenzwert liegt. Dieser liegt laut § 24a (2) StVG unter dem erlaubten Wert von 75ng/ml. Also erst ab 75ng/ml darf eine MPU angeordnet werden. Wieso hat die Verkehrsbehörde mir angeordnet eine MPU zu machen und mich aufgefordert den Führerschein abzugeben habe ich eventuell etwas falsch verstanden mit dem Grenzwert?
Bitte um Hilfe. Vielen Dank im Voraus Leute.