Grenzwert Abbauprodukt von Kokain

jakobhelli

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Guten Tag,

mir wurde letztes Jahr der Führerschein aufgrund von Fahren unter Drogeneinfluss entzogen und eine MPU angeordnet. Im Blut konnte Benzoylecgonin mit einem Wert von 16ng/ml festgestellt werden. Ich habe jedoch heute erfahren das dieser unter dem Grenzwert liegt. Dieser liegt laut § 24a (2) StVG unter dem erlaubten Wert von 75ng/ml. Also erst ab 75ng/ml darf eine MPU angeordnet werden. Wieso hat die Verkehrsbehörde mir angeordnet eine MPU zu machen und mich aufgefordert den Führerschein abzugeben habe ich eventuell etwas falsch verstanden mit dem Grenzwert?

Bitte um Hilfe. Vielen Dank im Voraus Leute.
 

Zottelkopf

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Bei harten Drogen ist immer eine MPU gegeben. Google mal Grenzwerte Kokain dort steht definitiv Grenzwerte gelten nur bei Cannabis
 

jakobhelli

Neuer Benutzer
Bei harten Drogen ist immer eine MPU gegeben. Google mal Grenzwerte Kokain dort steht definitiv Grenzwerte gelten nur bei Cannabis
Hier sind die Grenzwerte:

Kokain - 10 ng/ml
Benzoylecgnoin 75 ng/ml

Bei mir konnte kein Kokain im Blut festgestellt werden, sondern nur das Abbauprodukt Benzoylecgonin von 16ng/ml.
 

Zottelkopf

Stamm-User
Ich habe nur mal gegoogelt und unter Drogenportal/Paragraph 24 Abs 2 StVG gelesen das es nur für Cannabis gilt. Bin kein Profi vielleicht meldet sich jemand anderes noch dazu
 

Zottelkopf

Stamm-User
So sitze jetzt am Rechner und das steht dort geschrieben:
Diese analytischen Grenzwerte sind keine Grenzwerte, unter denen ein Führen von Fahrzeugen nach § 24 erlaubt ist. Lediglich bei Cannabis wird in der Praxis häufig entsprechend des Grenzwertes gehandelt.
:zwinker0004: :smiley252:
 

Zottelkopf

Stamm-User

§ 24 a Abs. 2 StVG Grenzwerte​


Mittel​
Substanz​
Grenzwert im Blut​
CannabisTetrahydrocannabinol (THC)
1ng/ml​
HeroinMorphin
10ng/ml​
MorphinMorphin
10ng/ml​
KokainBenzoylecgonin
75ng/ml​
AmfetamineAmfetamin
25ng/ml​
Designer AmfetamineMethylendioxyamfetamin (MDA)
25ng/ml​
Methylendioxyethylamfetamin (MDE)
25ng/ml​
Methylendioxymetamfetamin (MDAE)
25ng/ml​
MetamfetaminMetamfetamin
25ng/ml​

Diese analytischen Grenzwerte sind keine Grenzwerte, unter denen ein Führen von Fahrzeugen nach § 24 erlaubt ist. Lediglich bei Cannabis wird in der Praxis häufig entsprechend des Grenzwertes gehandelt.
 

Kill

Stamm-User
Ich kann Zottelkopfs Aussage bestätigen. Die festgestellte Menge bei harten Drogen ist unerheblich, schon alleine die Tatsache, dass was bei dir im Blut gefunden wurde veranlasst regelmäßig die Fahrerlaubnisbehörde deine Fahrerlaubnis zu entziehen. Ausnahmen bzw. Abweichungen gibt's da nur bei Cannabis.
 
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