Haaranalyse FAQ

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Max

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1. Was ist Drogentestung im Haar?
Bei der Drogentestung im Haar werden die im inneren des Haarschafts eingewachsenen Drogenmoleküle detektiert. Äußere Antragungen (Kontamination) können so als Ursprung eines positiven Resultates ausgeschlossen werden. Das Haarwachstum wird durch den Blutkreislauf bestimmt, deshalb kann ein Drogenkonsum mittels einer Haarprobe analysiert werden.

Die Drogentestung im Haar bleibt von Haarbehandlungen mit Shampoos, Bleiche oder anderen Chemikalien unbeeinflusst.

2. Welcher Zeitraum wird durch den Drogentest abgedeckt?
Dieser Test kann bei der Drogenanalyse bis maximal 6 Zentimeter (äquivalent zu einem halben Jahr Nachweis) testen. Auch Haarlängen zwischen 3 und 6 Zentimetern können analysiert werden.

3. Ist Ihr Labor akkreditiert?
Die Labore für Haaranalysen sollten nach DIN ISO 17025 akkreditiert und den von der GTFCh (Gesellschaft für toxikologische und forensische Chemie) für die Haaranalyse geforderten Qualitätsstandards entsprechen.

4. Wie schnell wachsen Haare?
Kopfhaar wächst mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 0,8-1,3 cm pro Monat. Körperhaare unterliegen anderen Wachstumszyklen und wachsen langsamer als Kopfhaar.

5. Wie viel Zeit muss nach einem Drogenkonsum vergehen damit er im Haar nachgewiesen werden kann?
Es dauert ungefähr 4-5 Tage nach dem Drogenkonsum bis das betreffende Haarsegment aus der Kopfhaut herauswächst. Bei Körperhaaren ist eine Bestimmung des Zeitfensters aufgrund der unterschiedlichen und wesentlich längeren Wachstumszyklen nicht möglich.

6. Kann der Test mit Personen die sehr kurzes oder kein Kopfhaar haben durchgeführt werden?
Das Haar kann an verschiedenen Kopfstellen entnommen und zusammengetragen werden um die erforderliche Haarmenge zu erhalten. Als Ersatz dazu kann auch Körperhaar benutzt werden. Bei Körperhaar ist eine zeitliche Abgrenzung des Nachweises kaum möglich. Durch die langsamere Wachstumsgeschwindigkeit ist aber davon auszugehen dass mit Körperhaar mindestens ein ganzes Jahr nachgewiesen werden kann.
WICHTIG: Für gerichtlich verwertbare Gutachten (z.B. Abstinenznachweise für die MPU) muss unbedingt Kopfhaar verwendet werden! Analysen mit Körperhaar könnten zum Beispiel von MPU-Stellen abgelehnt werden.

7. Kann es zu Kreuzreaktionen mit eingenommenen Medikamenten kommen?
Es besteht die Möglichkeit dass es bei dem durchgeführten immunologischen Vorscreening (ELISA Test) zu falsch positiven Ergebnissen durch Kreuzreaktivität kommen kann. Da positive immunologische Befunde mittels einer gaschromatografischen Massenspektografie (GC/MS) bestätigt werden müssen, können falsch-positive Ergebnisse durch Kreuzreaktivität ausgeschlossen werden.

8. Kann die Haarfarbe das Testergebnis beeinflussen?
Die Haarfarbe wird vom Melaninanteil im Haar bestimmt. Experimentelle Studien haben bewiesen dass die Haarfarbe keinen Einfluss auf die Testergebnisse hat.

9. Kann man zum Beispiel von einer Haarbürste gesammelte Haare für diesen Test verwenden?
Nein, wir empfehlen niemanden Haarproben von einer Haarbürste oder ähnlichen Qüllen wie Kopfkissen oder Kleidung einzusenden. Solche Haarproben könnten kontaminiert sein oder von einer anderen Person stammen. Derartige Haarproben werden vom Labor abgelehnt.

10. Wie kann dieser Test mit Drogentestung im Urin oder im Speichel verglichen werden?
Die größten Unterschiede sind:
1. bei Haaruntersuchungen viel größerer Nachweiszeitraum
2. bei Haaruntersuchungen keine Verfälschung der Probe möglich
Kokain, Amphetamine und Opiate sind Drogen die nach 48 Stunden nach dem Konsum nicht mehr im Speichel und nach 72 Stunden nicht mehr im Urin nachgewiesen werden können. Der Nachweiszeitraum im Haar wird einzig von der Haarlänge bestimmt. Der Nachweiszeitraum von Alkohol (EtG) liegt bei diesem Test bei 3 Monaten.

11. Wie lange dauert es bis ich meine Ergebnisse bekomme?
Wenn die Haarprobe im Labor eingegangen ist daürt es circa 10 Arbeitstage (ohne Wochenenden und Feiertage) bis die Ergebnisse zur Verfügung stehen. Die Bearbeitungszeit kann variieren. Falls das immunologische Vorscreening einen positiven Befund hat und deshalb bestätigt werden muss, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.

12. Wie sind die Resultate zu lesen?
Die Ergebnisse geben an ob eine Droge oder Drogengruppe positiv oder negativ getestet wurde. Zusätzlich wird bei einem positiven Befund angegeben ob es sich um einen gelegentlichen, regelmäßigen oder chronischen Konsum handelt.

13. Wie bekomme ich ein rechtlich verwertbares Gutachten (z.B. für die MPU)?
In jedem Fall ist die Einhaltung bestimmter Bedingungen erforderlich, damit die amtliche Verwertbarkeit Ihres Gutachtens gewährleistet werden kann.
Hierzu heißt es in den Beurteilungskriterien: „ Das Untersuchungsmaterial wurde auf eine Weise gewonnen und an das Analyselabor übermittelt, dass die toxikologische Untersuchung zur Abstinenzprüfung oder zum Nachweis einer aktuellen Alkohol-/Drogenfreiheit am Untersuchungstag den aktuellen Status des Untersuchten zuverlässig wiedergeben kann.“
Die Probenentnahme muss durch eine autorisierte Person erfolgen, dies kann z.B. ein Hausarzt, Toxikologe oder geschultes Laborpersonal sein.

Forensische Bedingungen:
• Vorlage des Ausweises (Arzt muss bestätigen, dass es sich um die „richtige“ Person handelt).
• Probenentnahme durch eine autorisierte Person (z.B. Hausarzt)
• Bei der Probenentnahme muss mindestens eine Haarsträhne (etwa bleistiftdick), unmittelbar über der Kopfhaut, entnommen werden. Die verbleibende Restlänge (falls vorhanden) wird dokumentiert.
• Das gewonnene Probenmaterial darf nicht an den Probenspender zurückgegeben werden, sondern muss direkt durch den Probennehmer versandt werden.
• Der Probennehmer muss das entsprechende Feld zur autorisierten Probennahme auf dem Anforderungsschein unbedingt ausfüllen und unterschreiben. Dies ist gleichzeitig die Bestätigung, dass alle Bedingungen korrekt eingehalten wurden.

14. In welchen Fällen kommt eine Haaranalyse in Frage?
Es gibt zahlreiche Fälle, in denen Sie sicher sein möchten, ob jemand ein Drogenproblem hat, oder nachweisen wollen, dass kein Problem vorliegt.

Zum Beispiel:
- Abstinenzbelege bzw. Abstinenznachweise für die Fahreignungsprüfung (MPU)
- Sorgerechtsfälle
- Bewährung bei Drogenvergehen
- Sicherheitskritische Berufe
- Verdacht, dass ein Mitarbeiter / Kollege ein Drogenproblem hat
- Nachweis der Vertraünswürdigkeit, z.B. Führungspersönlichkeiten, Streitkräfte usw.
- Screening im Rahmen klinischer Studien
- Eignung für chirurgische Eingriffe

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