Hintergrund der Fragestellungen

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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Was der Gutachter sich im Gespräch so denkt
Wie dem FB hier im Forum zu entnehmen ist, gliedert sich bei Alkoholfragestellungen das Gespräch in drei Teile.

1. Deliktdarstellung

In diesem Teil möchte der GA eine Darstellung des Betreffenden der TF. Dieser Teil wird oftmals an den Anfang eines psychologischen Gespräches gestellt.

Hier ist es wichtig, dass die Darstellung nicht im Widerspruch zur Aktenlage steht. Der Betreffende sollte in der Lage sein, zumindest auf Nachfragen die Deliktsachverhalte so weit nachvollziehbar zu beschreiben, dass das Delikt an sich erklärbar wird, insbesondere in bezug auf das Zustandekommen der BAK.

Rechtfertigungen des eigenen Verhaltens ("es war ja nur, weil ich den Kumpel schon soooo lange nicht gesehen habe"), Schuldabweisungen ("Ich wurde zum Trinken/Fahren überredet") Bagatellisierung ("Die paar Bier-CHEN")und die Darstellung der TF als Ausnahme werden z. B. bereits als Hinweise auf noch mangelhafte Einsicht gewertet.

2. Vorgeschichte

Der GA überprüft, ob der Betreffende offen und ehrlich zu seiner Vorgeschichte steht. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass der GA aufgrund der Hinweise auf eine hohe Alkoholgewöhnung weiß, dass der Kunde bereits früher ähnliche Trinkmengen zu sich genommen hat wie am Tag der TF.

Wichtig ist eine möglichst genaü Beschreibung der Entwicklung des früheren Trinkverhaltens, auch unter Angabe konkreter Trinkmengen und -häufigkeiten.

Wichtig ist auch zu zeigen, dass der Betreffende über die persönlichen Hintergründe des Alkoholkonsums (Trinkmotive) nachgedacht hat, denn nur, wenn dir klar ist, woran es gelegen hat, dass du im Vorfeld zu oft und zu viel getrunken hast, kannst du es in Zukunft abstellen.

Weiterhin solltest du zeigen, dass du erkannt hast, dass du dich hiervon inzwischen distanziert hast. Dieses funktioniert, indem du dir selbst gegenüber kritisch bist und auch einräumst, welche Schwierigkeiten du durch deinen früheren Umgang mit Alk hattest.

Du solltest auch dein Trinkverhalten einordnen können in bezug auf die Frage, ob es sich um Missbrauch oder eine Abhängigkeit handelt. Dazu gehört aber nicht nur, das jeweilige Schlagwort einfach zu nennen, sondern du musst dieses auch begründen können und somit zeigen, dass du dir um dieses Thema Gedanken gemacht hast und zu einer angemessenen Einschätzung gelangt bist. Der GA wird nicht unbedingt deiner Meinung sein, aber er sieht, dass du dich damit befasst hast, was sich hinter diesen Begriffen verbirgt und ob du dich selbst mit deiner Entwicklung im Feld der Abhängigkeit/des Alkoholmissbrauchs befasst hast.

In diesem Teil sollte klar erkennbar sein, dass du die TF als Folge deines früheren Umgangs mit Alkohol erkannt hast.

Dort, wo es um wiederholte Auffälligkeit mit niedriger Promille geht (Ordnungswidrigkeiten), überprüft der GA, ob es sich um eine massive Alkoholproblematik handelte oder ob es eher ein so genannter Trink-Fahr-Konflikt war.

Wichtig ist jedoch auch hier zu wissen, dass entsprechend den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung bei wiederholter Alkoholisierung im Verkehr von früherem Alkoholmissbrauch auszugehen ist, denn du hast aus dem ersten Delikt offenbar nicht so viel gelernt, dass du in der Lage warst, die Finger vom Alk zu lassen, wenn noch eine Fahrsituation zu erwarten war.

3. Veränderungen seit der TF

Der GA will sehen, ob du aus der TF die richtigen Schlüsse gezogen hast.

Er überprüft, ob das Trinkverhalten so geändert wurde, dass erneuter Alkoholmissbrauch ausgeschlossen werden kann. Auch hier sind keine "Pauschallösungen" gefragt, sondern eine individuelle Lösung.

Alkoholabstinenz muss bestehen, wenn du entweder aufgrund einer im Vorfeld festgestellten oder in der Begutachtung ersichtlichen Alkoholabhängigkeit nicht kontrolliert trinken kannst oder auch, wenn du durch deine Vorgeschichte bewiesen hast, dass du KT nicht umsetzen kannst (z. B. wenn du es schon einmal in einem GA mit KT versucht hast oder einen Kurs nach § 70 FeV absolviert hast). Weiterhin gilt: Je höher die festgestellte BAK war, desto eher wird der Gutachter von dir Alkoholabstinenz fordern. Wie ich oftmals gehört habe, beginnt dieses für viele Gutachter ab 2 Promille, allerspätestens bei 2,5 Promille sollte die Toleranzgrenze des Gutachters bzgl. KT ausgereizt sein, insbesondere wenn der Betreffende mehr als 5 km unfallfrei fahren konnte. In allen anderen Fällen hast du die Wahl, ob du kontrolliert trinken oder abstinent leben willst.

Wichtig ist, den Gutachter fern von allen pauschalen Sätzen ("Alkohol ist schädlich" etc.) davon überzeugst, dass du nach einer angemessenen und praktikablen Lösung gesucht hast und dass du durch individuelle Strategien davon überzeugen kannst, dass das auch in Zukunft funktioniert. Dazu gehört zum einen, dass du zeigst, dass du den Hintergrund des früheren Trinkverhaltens, deine Trinkmotive, so weit durchleuchtet und bearbeitet hast, dass hieraus keine Trinkgründe mehr zu erkennen sind, sondern dass du persönliche Schwierigkeiten anders in den Griff bekommen kannst. Zum anderen ist es wichtig darzustellen, dass du in Verführungssituationen in der Lage bist, deinen Vorsatz durchzusetzen. Du sollst insgesamt davon überzeugen, dass du nicht nur den Vorsatz zur Vermeidung erneuten Alkoholmissbrauchs hast, sondern dass du auch dein gesamtes Leben soweit verändert hast, dass weiterer Alkoholmissbrauch insgesamt unwahrscheinlicher geworden ist.

Bitte habt insgesamt im Hinterkopf, dass der Gutachter euch nicht kennt und dass er nach einem Gespräch von in der Regel maximal einer Stunde euch ein GA schreiben muss, mit dem im Regelfall über "hopp oder topp" entschieden wird. Das geht nur, wenn der Gutachter auch wirklich mitbekommt, was ihr zu dem Thema wirklich verstanden und verändert habt. Wenn der Gutachter den Eindruck gewinnt, dass ihr euch hinter einer allgemeinen und an der vermeintlichen "Erwünschtheit" orientierten Fassade versteckt, dann kann er nur wenig für euch tun, denn er hat keinerlei Anhaltspunkte dafür, was tatsächlich in euch vorgeht. Demnach ist es sicherlich auch günstiger, in kleinen Aspekten lieber mal negativ aufzufallen und zu zeigen, dass ihr euch der speziellen Situation bewusst seid, als sich zu sehr zu bemühen, eine möglichst "glatte" Geschichte zu berichten, die im 08/15-Stil dargelegt wird.

Mein allgemeiner Tipp für alle User: Bitte geht erst einmal von euch aus, analysiert eure eigene Situation. An die Beantwortung unseres Fragebogens solltest ihr euch erst dann machen, wenn ihr ausreichend individuell argumentieren könnt, nicht jedoch, wenn ihr gerade erst beginnt, euch in das Thema einzuarbeiten!


**übernommen aus dem MPU-Forum**

 
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