Informationen zur MPU

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Nancy

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Ihr Führerschein wurde von einem Gericht oder durch die Führerscheinstelle entzogen oder Sie haben zur Vermeidung einer Entziehung freiwillig auf Ihren Führerschein verzichtet.

Menschen, die plötzlich ohne Führerschein dastehen, befinden sich häufig in einer schwierigen Situation. Das Leben ändert sich schlagartig. Meist ist die ganze Familie betroffen, der Arbeitsplatz ist weg oder in Gefahr und das Treffen mit Freunden wird komplizierter. Es drängen sich Fragen auf: Wann darf ich wieder Auto fahren? Wie bekomme ich meinen Führerschein zurück? Muss ich zur MPU, also zu einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung?


Zur Beantwortung dieser Fragen hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt, mit Hilfe von Experten verlässliche Informationen zusammenzutragen. Diese sollen Ihnen helfen zu entscheiden, was für Sie das Richtige auf dem Weg zurück zum Führerschein ist und wie Sie vermeiden können, unnötig Zeit und Geld zu verlieren.


Hier finden Sie Antworten zu verschiedenen Fragen:



Ihr Führerschein

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(Foto: Bundesdruckerei GmbH)


Mit dem Entzug Ihres Führerscheins ist Ihre bisherige Fahrberechtigung erloschen. Sie müssen Ihre Fahrerlaubnis und damit die Ausstellung eines neuen Kartenführerscheins neu beantragen. Zuständig ist die Führerscheinstelle an Ihrem Hauptwohnsitz. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann im Umfang der von Ihnen beantragten Fahrerlaubnisklassen erfolgen.


Das Strafgericht hat im Strafverfahren nicht darüber entschieden, ob Sie nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis wieder erhalten. Die Sperrfrist bestimmt lediglich, ab wann Ihnen die Führerscheinstelle frühestens wieder eine Fahrerlaubnis erteilen darf.


Vor jeder Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss die Führerscheinstelle prüfen, ob Sie wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind oder ob Bedenken gegen Ihre körperliche, geistige und charakterliche Eignung bestehen. Bei Eignungszweifeln, insbesondere unter Berücksichtigung aller bekannt gewordenen Verkehrsverstöße und/oder Straftaten, kann die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) fordern. Dies wird jedoch im Einzelfall entschieden.


Bei bestimmten Sachverhalten, die nachfolgend noch weiter erläutert werden, wird immer eine MPU gefordert.



Ihr Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist bei der zuständigen Führerscheinstelle zu stellen. Falls im Strafverfahren eine Sperrfrist festgesetzt wurde, können Sie den Antrag frühestens drei Monate vor deren Ablauf stellen.

Dazu ist in der Regel die persönliche Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises oder eines Reisepasses mit Meldebescheinigung erforderlich. Die weiter benötigten Antragsunterlagen und Nachweise sind davon abhängig, welche Führerscheinklasse(n) Sie neu beantragen möchten. Für die Bearbeitung Ihres Antrags müssen Sie abhängig vom Aufwand mit Kosten bis zu 275,00 Euro rechnen.

Pkw und Motorrad

Sofern Sie lediglich Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit/ohne Anhänger (Klassen B, BE), Motorräder (Klassen A, A 2, A1, AM) oder Zugmaschinen beziehungsweise selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge (Klassen T, L) führen wollen, benötigen Sie folgende Unterlagen/Nachweise:



  • Ein (gegebenenfalls zwei) biometrische(s) Lichtbild(er).
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (zum Beispiel Optiker) oder ein augenärztliches Zeugnis beziehungsweise Gutachten, jeweils nicht älter als zwei Jahre.
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Eine Teilnahmebescheinigung ist unbefristet gültig.
Lkw ab 3,5 Tonnen

Waren Sie Inhaber des früheren Führerscheins Klasse 3 und möchten wieder Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen führen (seit 01.01.1999 neu: Klassen C1, C1E, CE 79) oder waren Sie Inhaber des Führerscheins der Klassen 2 (bis 31.12.1998) oder der Klassen C, C1, CE, C1E, (ab 01.01.1999) werden folgende Unterlagen/ Nachweise benötigt:



  • Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe.
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung auf amtlichem Vordruck (Muster nach Anlage 5 Nummer 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
  • Bescheinigung/ Zeugnis über ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nummer 2.1 oder 2.2 FeV.
    Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung des Gesundheitszustandes dürfen nicht älter als ein Jahr, die des Sehvermögens nicht älter als zwei Jahre sein. Ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe ist unbefristet gültig.
Bus und Fahrgastbeförderung

Waren Sie darüber hinaus auch Inhaber eines Busführerscheins (Klassen D, DE, D1, D1E) oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und beantragen diese ebenfalls neu, wird zusätzlich benötigt:



  • ein Gutachten über eine leistungspsychologische Untersuchung nach Anlage 5 Nummer 2 FeV durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner oder eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung. Das Gutachten darf nicht älter als ein Jahr sein.


In der Regel kommt eine MPU in folgenden Fällen auf Sie zu


  • Ihre Fahrerlaubnis war wiederholt entzogen.
  • Sie führten ein Fahrzeug mit mehr als 1,6 Promille im Straßenverkehr.
  • Sie führten wiederholt ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr (auch als Ordnungswidrigkeit unter 1,1 Promille).
  • Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder der Konsum von Betäubungsmitteln und/oder die missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder Stoffen.
  • Ein erheblicher Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (Verkehrsordnungswidrigkeiten, Punkte).
  • Eine erhebliche Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.
  • Eine erhebliche Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder zur erheblichen Straftat ein Fahrzeug benutzt wurde.

Fahrzeuge sind nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern zum Beispiel auch Fahrräder.



Weitere Hinweise

Ist aufgrund von Alkohol- oder Drogenauffälligkeit eine MPU erforderlich, kann es sein, dass neben einer psychologischen Aufarbeitung auch eine Abstinenz notwendig ist. In diesem Fall muss die Abstinenz nachgewiesen werden. Weitere Hinweise zur Notwendigkeit, Umfang und Form von Abstinenznachweisen erhalten Sie bei seriösen Beratungsstellen.


Wurde Ihre Fahrerlaubnis aufgrund einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung entzogen, ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar zwingende Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, unabhängig von einer etwa geforderten MPU. Ein besonderes Aufbauseminar wird erforderlich, wenn dem Entzug ein Alkoholdelikt oder die Verkehrsteilnahme unter anderen berauschenden Mitteln vorausgegangen war. Beachten Sie bitte, dass eine noch nicht vollständig abgelaufene Probezeit nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis weiterläuft.

Unter Umständen ist auch die Fahrerlaubnisprüfung für die beantragte(n) Fahrerlaubnisklasse(n) erneut abzulegen. Die Führerscheinstelle ordnet eine neue Führerscheinprüfung an, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Sie nicht mehr über die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs verfügen. Diese können zusätzlich zu den vorgenannten Eignungszweifeln unter anderem durch eine längere Zeit des Nichtbesitzes der entsprechenden Fahrerlaubnis entstehen (mangelnde Fahrpraxis) und nicht im Rahmen der MPU abgeklärt werden.

Beachten Sie bitte auch die Bestimmungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und der entsprechenden Verordnung (BKrFQV), wenn Sie gewerbliche Fahrten mit Lkw oder Bus durchführen wollen. Unter Umständen ist der Nachweis der Grundqualifikation oder der Weiterbildung erforderlich, dessen Erwerb Sie zeitsparend parallel zur MPU-Vorbereitung betreiben können. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle und Ihrer örtlich zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer).

Quelle: http://www.bast.de/mpu
 
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