KT Kurs - Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkasse

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shortysi

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Hallo,

ich nehme im Moment an einem 10 Stündigen Kurs zum KT teil.
Die Kosten für den Kurs bekomme ich komplett von meiner Krankenkasse erstattet- und die anderen Teilnehmer bekommen allesamt wenigstens einen großteil der Kosten von der Krankenkasse zurück.

Man muss den Kurs, als Präventionsmaßnahme bei der Krankenkasse einreichen - die erkennen die Teilnahme dort an und erstatten den gesamten oder zumindest einen Teilbetrag zurück.
Soweit ich informiert bin wird solch ein Kurs anerkannt wen er von zetrifizierten KT Trainern geleitet wird...

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Krankenkassen können unterstützen
Grundsätzlich ist eine Förderung der Programme zum kontrollierten Trinken der GK Qüst Akademie durch jede Krankenkasse als Leistung der Primärprävention nach § 20 SGB V möglich. Versicherte können einen Zuschuss von ihrer Krankenkasse zu den Kosten der Programme erhalten. Die Krankenkasse vor Ort trifft im Einzelfall die Entscheidung, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird. Deshalb sollte vor Teilnahme an einem Programm zum kontrollierten Trinken der Kostenzuschuss bei der zuständigen Krankenkasse erfragt werden.
Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) sowie die Bundesknappschaft empfehlen und bezuschussen grundsätzlich das ambulante Gruppenprogramm und das 10-Schritte-Programm als Prävention gemäß § 20 SGB V."
Qülle:http://www.kontrolliertes-trinken.de/kontrolliertes-trinken/de/2/2/programme/akt.aspx# vom 02.6.2010

Weitere Informationen findet ihr hier: www.kontrolliertes-trinken.de
 
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