Moin,
mal ne Frage an die Verfahrensspezialisten.
Vor einigen Monaten hab ich eine, selbst unbemerkte, Unfallflucht begangen (Lackschaden unter 600 Euro). 3-4 Stunden nach der Fahrt fand mich die Polizei mit über 1,6 Promille zu Hause auf, wobei ich schon in der Tür den tatsächlichen Nachtrunk angegeben haben. FS wurde beschlagnahmt und später vorläufig vom Gericht entzogen. Kürzlich war die Verhandlung und sowohl Zeugen als auch Gutachter konnten meine Darstellung bestätigen (Fahrt mit 0,0), habe noch im Gerichtssaal meinen Lappen zurückbekommen. Musste nur für die Unfallflucht mit geringer Strafe geradestehen.
Jetzt meine Frage: Was hat die FS-Stelle davon mitbekommen? Weil ich gerne den ziemlich ramponierten FS ersetzen lassen möchte, und verhindern will, das die Behörde mir wegen der 1,6 Promille Nachtrunk die Eignung abspricht...
Vielen Dank!
mal ne Frage an die Verfahrensspezialisten.
Vor einigen Monaten hab ich eine, selbst unbemerkte, Unfallflucht begangen (Lackschaden unter 600 Euro). 3-4 Stunden nach der Fahrt fand mich die Polizei mit über 1,6 Promille zu Hause auf, wobei ich schon in der Tür den tatsächlichen Nachtrunk angegeben haben. FS wurde beschlagnahmt und später vorläufig vom Gericht entzogen. Kürzlich war die Verhandlung und sowohl Zeugen als auch Gutachter konnten meine Darstellung bestätigen (Fahrt mit 0,0), habe noch im Gerichtssaal meinen Lappen zurückbekommen. Musste nur für die Unfallflucht mit geringer Strafe geradestehen.
Jetzt meine Frage: Was hat die FS-Stelle davon mitbekommen? Weil ich gerne den ziemlich ramponierten FS ersetzen lassen möchte, und verhindern will, das die Behörde mir wegen der 1,6 Promille Nachtrunk die Eignung abspricht...
Vielen Dank!