Mal ne (verwaltungs-)rechtliche Frage

PEUGEOT

Neuer Benutzer
Moin,

mal ne Frage an die Verfahrensspezialisten.

Vor einigen Monaten hab ich eine, selbst unbemerkte, Unfallflucht begangen (Lackschaden unter 600 Euro). 3-4 Stunden nach der Fahrt fand mich die Polizei mit über 1,6 Promille zu Hause auf, wobei ich schon in der Tür den tatsächlichen Nachtrunk angegeben haben. FS wurde beschlagnahmt und später vorläufig vom Gericht entzogen. Kürzlich war die Verhandlung und sowohl Zeugen als auch Gutachter konnten meine Darstellung bestätigen (Fahrt mit 0,0), habe noch im Gerichtssaal meinen Lappen zurückbekommen. Musste nur für die Unfallflucht mit geringer Strafe geradestehen.

Jetzt meine Frage: Was hat die FS-Stelle davon mitbekommen? Weil ich gerne den ziemlich ramponierten FS ersetzen lassen möchte, und verhindern will, das die Behörde mir wegen der 1,6 Promille Nachtrunk die Eignung abspricht...

Vielen Dank!
 
A

arcr11

Gast
Moin,
Ruf die fsst an und frag nach.
Die Unfallflucht steht in jedem fall in deiner akte. Auch das du dort wohl nachweislich nicht betrunken warst.
Demnach wird auch der Freispruch dort enthalten sein ( der Vorwurf wurde nicht bestätigt, die Verhandlung ergab Freispruch in Bezug auf das betrunkene fahren).

Somit ist in der Hinsicht erst mal nichts zu erwarten. Der Grund, weshalb dir der Schein abgenommen worden ist, wurde ja wiederlegt.
Nur weil du zuhause mit ordentlich was im Tank angetroffen worden bist, kann man dir da eigentlich keinen strick draus drehen.
Du bist in dem Zustand nicht gefahren.

Soweit meine Einschätzung
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich schließe mich dieser Einschätzung an...

Edit: Habe den Beitrag ins passendere Unterforum verschoben.
 
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