Mein erstes Forum: Fahrerlaubnis / Eignungsüberprüfung wegen Drogenbesitz

10102013

Neuer Benutzer
Hallo Zusammen.
Bei einer Hausdurchsuchung in anderer Sache am 10.10.2013 wurde per "Zufallsfund" alles, was sich bei einem regelmäßigem Kiffer so ansammelt, gefunden und beschlagnahmt. Die Menge an Cannabis und "Zubehör" jeglicher Art lässt für Aussenstehende, in dem Fall die Polizei, darauf schließen das ich regelmäßiger Konsument war. Zudem wurde eine geringe Menge Kokain beschlagnahmt. Am 02.02.15 wurde mir seitens der Führerscheinstelle eine Eignungsprüfung auferlegt. Das "ärztliche Gutachten" soll bis zum 17.04.15 vorliegen. Fristgerecht zum 17.02.15 gab ich die Einwilligung zur Aktenweitergabe und die AVUS als Begutachtungsstelle an. Wegen berufs- und urlaubsbedingter Abwesenheit bat ich darum den Termin zwischem dem 16.03. und dem 17.04.15 zu planen. Momentan habe ich noch keinen Termin zugeteilt bekommen.

Ich freue mich über hilfreiche Kommentare, Erfahrungsberichte, Tips oder sonstige Anregungen jeglicher Art.

Natürlich frage ich mich jetzt am meisten, wie läuft eine medizinische Untersuchung ab und habe ich Chancen an einer MPU "vorbeizuschrammen".

Vielen Dank schon mal


"FB Drogen"

Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 36

Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis / Kokain
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): mit Unterbrechung täglich seit 20 Jahren / selten (ca 5 mal)
Datum der Auffälligkeit: 10.10.2013

Drogenbefund
Blutwerte: keine
Schnelltest: keiner
Beim Kauf erwischt: nein
Nur daneben gestanden: nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: eingestellt
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: -
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: -
Verurteilt: nein
Strafe abgebüßt: gibt bezüglich dieser Sache keine

Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: -
Hab ich neu beantragt: -
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja heute
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: ja, Verfahren nicht abgeschlossen

Bundesland: Hessen

Konsum
Ich konsumiere noch: nein
letzter Konsum: 10.10.2013 Cannabis / Mitte 2013 Kokain / 16.01.15 MDMA / 01.01.2015 Amphetamine

Abstinenznachweis
Haaranalyse: nein
Urinscreen: nein
Keinen Plan: -

Aufarbeitung
Drogenberatung: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: -

MPU
Datum: -
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?: -
Schon gehabt?: -
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: nein
 
...hm, mal ein bissel gelesen. Nachstehendes beunruhigt mich jetzt noch mehr:

Die Anlage 4 zur FeV Nr. 9.2 unterscheidet zwischen


- regelmäßiger Einnahme von Cannabis (Nr. 9.2.1),bei der weder Eignung noch bedingte Eignung besteht, und
- gelegentlicher Einnahme von Cannabis (Nr. 9.2.2), bei der grundsätzlich Eignung oder bedingte Eignung besteht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Trennung von Konsum und Fahren (Trennvermögen) und
- kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen,
- keine Störung der Persönlichkeit,
- kein Kontrollverlust.

Mit dem Kokain, das ja auch noch gefunden wurde trifft dann wohl Punkt 4 bei mir zu und somit keine Eignung :smiley2204:

Oder sehe ich das falsch?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Frage im Schreiben der Führerscheinstelle "Nimmt, bzw. nahm Herr ... Betäubungsmittel im Sinne des BtMGoder andere psychoaktiv wirkende Stoffe ein, die die Fahrsicherheit in Frage stellen?" wird mir jetzt auch erst bewusst. Abgesehen davon das das "nahm" nie in Verbindung mit meiner Fahrsicherheit, weil nie während dem Führen eines KfZ gemacht, ist diese Frage doch schon beantwortet. Damit sind die Chancen ja von vorne rein gleich Null. Für was denn dann die ärztliche Untersuchung!?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo 10102013,

begrüße dich bei uns im Forum.:smiley138:

Habe dich erstmal in die richtige Rubrik verschoben, damit mein Kollege deinen Thread nicht übersieht. Von ihm wirst du sicher in Kürze eine adäquate Antwort erhalten - da ich selbst im Alk.bereich zuständig bin....

Ich versuche aber vorab (ohne Gewähr) schon eine Antwort zu geben. Beim Konsum von "harten Drogen" steht die Nichteignung generell fest auch wenn es keinen Bezug zum Straßenverkehr gab. Dies noch in Kombination mit regelmäßigem Cannabiskonsum führt in der Regel zu einem FS-Entzug, der nur mit einem einjährigen ABstinenznachweis und MPU zurück zu bekommen ist.

Was für Aussagen hast du denn gegenüber der Polizei zu deinem Konsumverhalten gemacht?


Edit: Wenn ich allerdings das hier lese...

letzter Konsum: 10.10.2013 Cannabis / Mitte 2013 Kokain / 16.01.15 MDMA / 01.01.2015 Amphetamine

würde ich sagen: Lass das mit dem FÄG erstmal. Die Gefahr das noch was gefunden wird ist zu groß. Besorge dir in der Apothekle erstmal Teststreifen mit einem cutoff von 20.

Mal gucken ob unser Drogenprofi Max das genauso sieht...:smiley2204:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Nancy,
erst mal Danke für die schnelle Antwort! Das hört sich nicht gut an!
Zum letzten Konsum, war beides eine sehr geringe Menge. Werde mir gleich mal so einen Test holen und berichten.
Also so wie ich das jetzt verstehe kann ich mir quasi das Geld für das FÄG sparen wenn sowieso noch etwas nachweisbar ist und gleich den FS abgeben, oder!?
Wird auf jeden Fall im Urin getestet?
LG
 
Zu meiner Aussage: Sagte soweit ich mich erinnern kann das ich regelmäßig, nicht jeden Tag oder nur wochenends, Cannabis konsumiere. Das Kokain läge, mittlerweile schon total vergessen, da bestimmt schon einige Jahre rum. Hätte ich mal irgendwann vor Jahren gekauft, einmal probiert und nach nicht gefallen da liegen lassen. Stimmt eigentlich auch fast. War ca 3 Jahre zuvor mal ein Gramm und hab davon ein mal im Jahr vielleicht 0,2 konsumiert. War ca noch ein halbes gramm drin.
Die Aussage hat auf jeden Fall mein Anwalt noch. Soll ich mir die mal besorgen!?
Habe ja gestern meine Akte in der FSS eingesehen. Da habe ich komischerweise nichts von der Aussage gefunden. Nur ein handschriftlicher Vermerk auf dem Beschlagnahmungszettel: Erkenntnisse über Konsumverhalten des Beschuldigten, nein. Es wäre aber von auszugehen, bei der Menge der beschlagnahmten Drogen etc.
Der Mann von der FSS meinte bei der ärztlichen Untersuchung die bei mir ansteht würde lediglich geschaut ob ich aktuell Drogen nehme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Finde im inet nur solche teststreifen für thc. Wenn ich jetzt in die Apotheke gehe brauche ich da welche einzeln für jede Droge oder gibts da welche für alles!?
Sorry für die Umstände
 
Update:

Zufällig heute nen Bekannten getroffen der aktuell in der MPU steckt. Er gab mir die Nummer seiner Beratungsstelle mit der ich dann mal telefoniert habe.

Laut dem Mann mit dem ich gesprochen habe würde im Urin nach meiner Abstinenz-Zeit nichts mehr gefunden werden. Somit habe ich das mit den Teststreifen (Multitest in Apotheke übrigens ca 180 Euro) erst mal gelassen.

Diese Aussage würde sich ja auch mit den Quellenangaben die ihr im Thema "Drogen - Nachweiszeiten" macht, decken!?

Sowohl Amphetamine als auch MDMA ca 1-4 Tage im Urin.


Zu der Fage ob jetzt eine MPU oder "nur" eine ärztliche Untersuchung ansteht, sagte er, eine "ärztliche" (weil ist im Brief fett gedruckt). Und in dieser muß ich gegenüber der MPU nur den Nachweis bringen

das ich aktuell aus medizinischer Sicht fahrtüchtig bin!?

Wäre dann in einem Brief zur MPU irgendwo "medizinisch psychologischen Untersuchung" fett gedruckt!?

Frage mich warum im Brief dann trotzdem was von "Anlass bezogener Überprüfung, d.h. es werden Verhaltensweisen, Fähigkeiten und Eigenschaften überprüft, die für Ihre Fahreignung von Bedeutung sind im Hinblick

auf folgende Frage: Nimmt, bzw nahm Herr ... Betäubungsmittel usw"!?


Der Mann von der Beratungsstelle, die die Beratung übrigens unentgeldlich macht, riet mir erst mal von der AVUS, sowie TÜV und DEKRA ab und gab mir die Adresse einer unabhängigen anerkannten Begutachtungsstelle.

Diese gebe ich jetzt morgen bei der FSS nachträglich anstelle der AVUS an. Mein Bearbeiter dort macht bisher einen sehr freundlichen und kooperativen Eindruck und ist damit einverstanden.

Zusätzlich riet mir der Beratungsstellen Mensch, freiwillig eine negative Haaranalyse mit zu der ärztlichen Begutachtung mitzubringen. Mein Plan ist diese entsprechemd dem mir dann zugeteilten Begutachtungs-Termin

und meiner Abstinenz-Zeit anzupassen. Sprich je nach Begutachtungs-Termin, im Optimalfall 3cm ab dem 16.03.15 für drei Monate Nachweis der Drogenfreiheit. Wie seht Ihr das!?


Fragen über Fragen, mir blatzt wirklich bald der Schädel :smiley2204:
 
Zuletzt bearbeitet:
:smiley1785: ... im Forum !!!

Mein erster Rat ... einfach locker bleiben, du kannst jetzt nix mehr ändern.

Du hast die Anordnung ein FäG zu erbringen, erbringst du das nicht, gibts automatisch eine MPU.
Das bedeudet also, du kommst um ein FäG nicht herum.

Ablauf:

Du füllst in der Regel einen kleinen Bogen zu Krankheiten (aktuell und Vergangenheit), ob es schlimme Krankheiten in der Familie gab oder ob man Allergien hat und operiert wurde usw. Ausserdem Angaben zu Tabak- und Alkoholkonsum und natürlich auch Drogen/Medikamente. Psychologische Aspekte spielen hier keine wesentliche Rolle.

Ärztl. Untersuchung wie man sie auch vom Hausarzt kennt.
Weiterhin erfolgt eine Urinabgabe, in Einzelfällen auch noch nachfolgende Urinabgaben.
Bei einem Screening auf Drogenkonsum können außer Urin auch das Blut oder Haare untersucht werden.
Bei Haaren hast du allerdings ein Problem, denn hier kann rückwirkend dein Konsum der letzten 12 Monate untersucht werden.
Da du im Januar, warum auch immer, konsumiert hast ... dürften deine Haare nicht länger als 1 cm sein (besser gleich null).

Auf die Gebühren gehe ich hier nicht weiter ein, da diese zum Teil recht unterschiedlich sind.

Unverständlich erscheint mir, eine Konsumlücke von 2 Jahren. :smiley2204:

Fragen über Fragen, mir blatzt wirklich bald der Schädel
Du brauchst keine Fragen, du brauchst ein FäG !
 
Hallo Max, Dir auch erst mal vielen Dank für Deine Antwort!


Mein erster Rat ... einfach locker bleiben, du kannst jetzt nix mehr ändern.

Ich werd´s probieren! :smiley22:


Du hast die Anordnung ein FäG zu erbringen, erbringst du das nicht, gibts automatisch eine MPU.
Das bedeudet also, du kommst um ein FäG nicht herum.

Ok, macht Sinn. Ein paar Fragen hätte ich dennoch :smiley894:


Zum Ablauf

Sehe gerade Dein Zitat von Voltaire. Im Bezug auf meine Aussage bei der Polizei (obwohl ich sie gestern in der Führerscheinakte nicht finden konnte) sollte ich dann wohl eher ehrlich sein!?

Am Ende taucht die Aussage dann doch noch irgendwo auf. Und abgesehen davon, spricht die Latte der beschlagnahmten Drogen und Zubehör sowie die Aussage der Polizei: "Cannabisgeruch in der Wohnung

und Jointstummel im Aschenbecher", für sich!?

Würde Tabak- (regelmäßig) und Alkoholkonsum (gelegentlich in Gesellschaft zu besonderen Anlässen) gegen mich sprechen? Sollte ich diese Angabe dann lieber weglassen oder ist das zu riskant weil das überprüft werden könnte!?


Bei einem Screening auf Drogenkonsum können außer Urin auch das Blut oder Haare untersucht werden.

Liegt das dann also im Ermessen des Arztes und könnte theoretisch immer, im Fall von Drogen, verlangt werden!?


... dürften deine Haare nicht länger als 1 cm sein (besser gleich null)

Wenn ich heute die Haarprobe abgeben müsste!?

Allgemein heißt es doch 1cm=1Monat (ca)!? Angenommen, Abgabe der Haarprobe (mit 2cm Haarlänge) Mitte März und negativ, die FäG Ende März/Anfang April, könnte ich zumindest 2 Monate Abstinenz nachweisen, oder!?

Einfach gefragt, wäre es von Vorteil eine negative, möglichst lange (cm) Haarprobe bei einem FäG mitzubringen!?


Unverständlich erscheint mir, eine Konsumlücke von 2 Jahren

1,3 Jahre seit dem 10.10.2013. Trifft bei Cannabis auch zu. Und das andere finde ich wie Du einfach nur unverständlich. Mehr fällt mir dazu nicht ein! :smiley2204:


Vielen Dank für eure erste Hilfe hier im Forum und vorallem für eure Zeit!

LG
 
Hallo Zusammen.

Meine Frage mit der Haarprobe habe ich mir im Nachhinein selbst beantwortet. Es macht denke ich doch eher Sinn bei der Begutachtung mit kurzen Haaren, die ich übrigens sowieso habe, zu escheinen.

Falls eine Haarprobe gefordert wird kann ich ja den einen cm abgeben.


Kopfzerbrechen bereitet mir aber nach wie vor die Fragestellung im Schreiben der FsSt (siehe oben #3). Auf MPU Infoseiten steht überall das das die entscheidende Frage ist die es,

in meinem Fall sowohl das nimmt als auch das nahm, mit negativ zu beantworten gilt!?

Der Bearbeiter von der FsSt meint aber das muß nicht sein. Mir wurde nur Besitz nachgewiesen und darüber hinaus, jemand der etwas gelegentlich nahm und das vom Führen eines Kfz´s trennen konnte

hätte trotzdem die Chance da "durch zu kommen"!?

Bleibt noch das Kokain. Wobei da meine Aussage, einmaliger Konsum, war.

Jetzt schwanke ich zwischen die Wahrheit zu sagen, nämlich von mindestens gelegentlichem Konsum und durch den "Vorfall" tatsächlich nur positiv geänderten Dingen zu berichten.

Oder mir was in Sachen Einmalkonsum aus den Fingern zu saugen. Da das, wenn man nach der überall zu hörenden allgemeinen Meinung geht, die einzige Chance ist.

Was natürlich, anhand der für sich sprechenden Tatsachen der beschlagnahmten Sachen etc., schwierig sein wird!?


So wie ich das bisher überall lese, hat man mit der Wahrheit egal in welcher Form, eher schlechte Karten. Irgendwie blöd! :smiley2204:


Und jetzt ein bissel Sport zum "locker" werden :zwinker0004:


Grüßli :smiley138:
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Frage mit der Haarprobe habe ich mir im Nachhinein selbst beantwortet. Es macht denke ich doch eher Sinn bei der Begutachtung mit kurzen Haaren, die ich übrigens sowieso habe, zu escheinen.

Falls eine Haarprobe gefordert wird kann ich ja den einen cm abgeben.
Meiner Information nach, ist 3 cm das Minimale.

Hat aber auch sein Gutes, eventuell wird dann auf Blut oder Urin ausgewichen.

Der Bearbeiter von der FsSt meint aber das muß nicht sein. Mir wurde nur Besitz nachgewiesen und darüber hinaus, jemand der etwas gelegentlich nahm und das vom Führen eines Kfz´s trennen konnte
Da hat er gar nicht so unrecht, ein Besitz bedeutet ja nicht gleich Konsum.

Bleibt noch das Kokain. Wobei da meine Aussage, einmaliger Konsum, war.
Das hast du doch nicht wirklich gesagt ? Damit hättest du dir ja die MPU schon selbst ins Nest gelegt ... du hast den Konsum zugegeben.

Sehe gerade Dein Zitat von Voltaire. Im Bezug auf meine Aussage bei der Polizei (obwohl ich sie gestern in der Führerscheinakte nicht finden konnte) sollte ich dann wohl eher ehrlich sein!?
Du hast aber den zweiten Satz verfehlt, denn dieser lautet ... "... Aber nicht alles was wahr ist, solltest Du auch sagen." !!!

Jetzt schwanke ich zwischen die Wahrheit zu sagen, nämlich von mindestens gelegentlichem Konsum und durch den "Vorfall" tatsächlich nur positiv geänderten Dingen zu berichten.
Irgendwie blick ich hier nicht richtig durch ....
.... du hast also den Konsum zugegeben ? ... falls ja, macht das die Sache nicht einfacher.

Fazit: Die FSST hat dich nicht zu einer direkten MPU verdonnert. Das bedeutet, dass hier noch eine Chance besteht, die MPU zu "umgehen".
Ich persönlich würde ein FäG machen, das Risiko und die Kosten wäre es mir wert.
 
Hallo Max.

Meiner Information nach, ist 3 cm das Minimale.

Hat aber auch sein Gutes, eventuell wird dann auf Blut oder Urin ausgewichen.

Bedeutet also mit unter 3 cm anzutanzen, ok. Um allen Eventualitäten aus dem Weg zu gehen und da ja noch knapp was von Januar zu finden sein könnte eher 1cm, besser gleich null!?


Da hat er gar nicht so unrecht, ein Besitz bedeutet ja nicht gleich Konsum.

Ja, aber wie sollte ich dann dem Gutachter bei der FäG die Einzelheiten im Bericht der Polizei erklären. Cannabisgeruch in der Wohnung, Jointstummel im Aschenbecher, benutzte Purpfeife und ich war alleine!?

Das ich nur gedealt habe und das vorstehend genannte von meinen Kumpels war, die ne halbe Stunde vorher da waren!?

Könnte das mit dem dealen im Nachhinein bei der Polizei landen!?


Das hast du doch nicht wirklich gesagt ? Damit hättest du dir ja die MPU schon selbst ins Nest gelegt ... du hast den Konsum zugegeben.

Natürlich nicht gegenüber dem FsSt Mann! Aber damals gegenüber der Polizei. Gelegentlicher Konsum von Cannabis und einmaliger Konsum von Kokain.

Wiederum konnte ich nichts zu dieser Aussage in meiner Füherscheinakte finden. Lediglich ein handschriftlicher Vermerk, das bei der Art und Menge von Konsum auszugehen ist.

So wie ich Dich verstehe wäre ich gleich zu einer MPU verdonnert worden wenn die oben genannte Aussage der FsSt vorläge und nicht zu einer FäG da nur Besitz, oder!?


Irgendwie blick ich hier nicht richtig durch ....
.... du hast also den Konsum zugegeben ? ... falls ja, macht das die Sache nicht einfacher.

Ich auch nicht! :smiley22: Ist auch schwer, alles in Form von Schreiben zu erklären das es beim Gegenüber richtig ankommt!

Zu Deiner Frage: "Damals bei der Polizei, ja. Gelegentlicher Konsum Cannabis und einmaliger Konsum Kokain!" Aber die Aussage haben sie ja anscheinend nicht!?


Fazit: Die FSST hat dich nicht zu einer direkten MPU verdonnert. Das bedeutet, dass hier noch eine Chance besteht, die MPU zu "umgehen".
Ich persönlich würde ein FäG machen, das Risiko und die Kosten wäre es mir wert.

Habe ich vor, will aber natürlich auch alles richtig machen!


Fazit bei Fragestellung im FsSt Schreiben: "Nimmt, bzw. nahm Herr ... Betäubungsmittel im Sinne des BtMG oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe ein, die die Fahrsicherheit in Frage stellen?"

Da frage ich mich gleich, wie können denn vor 1,5 Jahren eingenommene Btm´s oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe und seit dem andauernde Abstinenz, heute meine Fahrsicherheit in Frage stellen!?


Ich gebe bei der FäG an:

1. Vor dem 10.10.2013 gelegentlicher Konsum Cannabis und einmaliger Konsum Kokain. Seit dem 10.10.2013 abstinent. Urin / Blut bei FäG negativ. Folge - MPU

2. Vor dem 10.10.2013 gelegentlicher Konsum Cannabis und einmaliger Konsum Kokain. Seit dem 10.10.2013 abstinent. Urin / Blut bei FäG positiv (Januar). Folge - MPU

3. Vor dem 10.10.2013 gelegentlicher Konsum Cannabis und niemals Konsum Kokain. Seit dem 10.10.2013 abstinent. Urin / Blut bei FäG negativ. Folge - MPU

4. Vor dem 10.10.2013 gelegentlicher Konsum Cannabis und niemals Konsum Kokain.Seit dem 10.10.2013 abstinent. Urin / Blut bei FäG positiv (Januar). Folge - MPU

5. Niemals Konsum Cannabis und Kokain. Urin / Blut bei FäG positiv (Januar). Folge - MPU

6. Niemals Konsum Cannabis und Kokain. Urin / Blut bei FäG negativ. Folge - keine MPU



Bleibt, im Hinblick auf die Tatsachen des Polizeiberichts, bei Punkt 3. - 6. das Risiko, was erzähle ich dem Arzt und glaubt er das (Stichwort Profi)!?

Und darüber hinaus könnte es passieren das die Aussage gegenüber der Polizei doch noch irgendwo auftaucht. Kann aber ausgeschlossen werden da nur eine FäG angeordnet wurde!?

Man kommt also mit damaligem Konsum, jeglicher Art, und daraufolgender Abstinenz bis heute nicht an der MPU vorbei!?

Wäre mir ja am liebsten, weil ich dann fast (Januar) die ganze Wahrheit berichten könnte und somit auch meinen positiven Lebenswandel in das Gespräch einfließen lassen könnte!


Wie gesagt ist wirklich schwer für mich das in geschriebene Worte zu fassen!

Danke für Deine Geduld und viele Grüße...
 
Zuletzt bearbeitet:
Bedeutet also mit unter 3 cm anzutanzen, ok. Um allen Eventualitäten aus dem Weg zu gehen und da ja noch knapp was von Januar zu finden sein könnte eher 1cm, besser gleich null!?
Je kürzer das Haar, desto kürzer der Nachweiszeitraum.

Ja, aber wie sollte ich dann dem Gutachter bei der FäG die Einzelheiten im Bericht der Polizei erklären. Cannabisgeruch in der Wohnung, Jointstummel im Aschenbecher, benutzte Purpfeife und ich war alleine!?

Das ich nur gedealt habe und das vorstehend genannte von meinen Kumpels war, die ne halbe Stunde vorher da waren!?
Ich dachte deine Kumpels haben das Zeug nur bei dir gelagert (aus Angst vor der eigenen Familie), haben bei dir geraucht und leider auch noch ihre Pfeife bei dir vergessen ??? :zwinker0004:

Nebenbei solltest du bedenken, ein FäG ist keine MPU ... es gibt keine psychologisch relevanten Fragen.

Da frage ich mich gleich, wie können denn vor 1,5 Jahren eingenommene Btm´s oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe und seit dem andauernde Abstinenz, heute meine Fahrsicherheit in Frage stellen!?
Da skönnen die immer, allein eine Verdachtsvermutung reich aus, um eine MPU anzuordnen ... leider.

5. Niemals Konsum Cannabis und Kokain. Urin / Blut bei FäG positiv (Januar). Folge - MPU

6. Niemals Konsum Cannabis und Kokain. Urin / Blut bei FäG negativ. Folge - keine MPU
Richtig, den Konsum von 2013 würde ich gar nicht "freiwillig" in Erwähnung bringen ... das FäG wird ja nicht wegen 2013 gefordert, sondern wegen deiner Hausdurchsuchung. Sei zwar mit 2013 vorbereitet, biete aber keine neue Angriffsfläche.

Bleibt, im Hinblick auf die Tatsachen des Polizeiberichts, bei Punkt 3. - 6. das Risiko, was erzähle ich dem Arzt und glaubt er das (Stichwort Profi)!?
Den Polizeibericht hat auch deine FSST gelesen, wäre hier die Sache eindeutig, gäbe es kein FäG sondern eine MPU.

Ein Polizeibericht ist nicht zwangsläufig auch bindend, hier gilt auch der Grundsatz einer Schutzbehauptung.
 
Ich dachte deine Kumpels haben das Zeug nur bei dir gelagert (aus Angst vor der eigenen Familie), haben bei dir geraucht und leider auch noch ihre Pfeife bei dir vergessen ???

Schon so lange her, muss da nochmal resümieren. Entweder war das so oder der ganze Kram war von meiner, damals bei mir wohnenden, Ex und deren Leidensgenossen :zwinker0004:


Das können die immer, allein eine Verdachtsvermutung reich aus, um eine MPU anzuordnen ... leider

Unfassbar!


Richtig, den Konsum von 2013 würde ich gar nicht "freiwillig" in Erwähnung bringen ... das FäG wird ja nicht wegen 2013 gefordert, sondern wegen deiner Hausdurchsuchung

Die aber 2013 war! Nur das wir uns da richtig verstehen!?


Sei zwar mit 2013 vorbereitet, biete aber keine neue Angriffsfläche

Steh mal wieder auf´m Schlauch :smiley894: Meinst du damit die Hausdurchsuchung war zwar 2013 spielt aber in anstehendem FäG keine Rolle!?


Den Polizeibericht hat auch deine FSST gelesen, wäre hier die Sache eindeutig, gäbe es kein FäG sondern eine MPU

Stände z.B. in dem Bericht, "gab gelegentlichen Konsum Cannabis und einmaligen Konsum Kokain zu", hätte eine MPU resultieren müssen!?


Ein Polizeibericht ist nicht zwangsläufig auch bindend, hier gilt auch der Grundsatz einer Schutzbehauptung

Wird einem ja auch quasi gar keine andere Chance gelassen, wenn man seinen FS behalten will!


Wie Du feststellen wirst, die Menge der Fragen nimmt ab! :smiley22:


Wünsche allen ein wohlverdientes Wochenende :smiley138:
 
Die aber 2013 war! Nur das wir uns da richtig verstehen!?
Alles klar, ich habs nochmal gelesen.

Steh mal wieder auf´m Schlauch Meinst du damit die Hausdurchsuchung war zwar 2013 spielt aber in anstehendem FäG keine Rolle!?
Da bei dir ja keinerlei Werte vorhanden sind, soltest du eine Konsumangabe möglichst vermeiden.

Stände z.B. in dem Bericht, "gab gelegentlichen Konsum Cannabis und einmaligen Konsum Kokain zu", hätte eine MPU resultieren müssen!?
Genau.

Wie Du feststellen wirst, die Menge der Fragen nimmt ab!
Das ist anfangs immer so, man will sofort alles wissen. :smiley138:
 
Ergibt sich für mich noch die Frage. Wie sieht´s aus mit Körperhaar? Ist an meinen Armen und Beinen schon recht lang! 2cm auf jeden Fall.

In euren FAQ´s steht zwar das sie von "MPU" Stellen abgelehnt werden könnten, aber theoretisch für einen Nachweis der Drogenfreiheit benutzt werden können, oder!? :smiley2204:

Wie verhält sich das bei einem FäG, gibt´s da Erfahrungen dazu? Die sicherheitshalber auch stutzen!?

Viele Grüße :smiley138:
 
Wie verhält sich das bei einem FäG, gibt´s da Erfahrungen dazu? Die sicherheitshalber auch stutzen!?
Das überlass ich mal lieber dir selbst :zwinker0004: ... ich kenne keinen einzigen Fall, wo bei einem FäG Körperhaar benutzt wurde.
 
Hallo Zusammen.

Kurzes Update:

Habe letzten Dienstag das Geld für das FäG überwiesen. Zusätzlich sollte ich noch schnellstmöglich meine Telefonnummer übermitteln, damit Sie mich "gegebenfalls kurzfristig zur Untersuchung einstellen können".

Sie freuen sich übrigens das ich meine Verkehrsmedizinische Untersuchung bei ihrem Institut durchführen lassen möchte :smiley177:

Netterweise haben sie mir gleich ein Infoblatt zur MPU beigelegt???

Letzter Satz: "In dem beigefügten Informationsblatt finden Sie weitere wichtige Informationen zu Ihrer Untersuchung" :smiley2204:

Ist das oben genannte der normale Vorgang?

Hoffe das ist nur ein Standardbrief!?


Noch ne Frage zum FäG:

Wie sieht´s eigentlich mit Alkohol aus? Sollte ich wahrheitsgemäß angeben, falls die Frage aufkommt, das ich alle paar Wochen wochenends auf Partys was trinke (schon gerne mal ein paar Bier und Schnäpse)!?

Wird das evtl, obwohl n meiner Sache nicht das Thema, auch getestet? Wenn ja, wie wirds getestet und was für ein Konsummuster wäre vertretbar?

Wie oben genannt oder sollte ich da lieber doch kürzer treten? Im Bezug auf die Angabe und die Werte die dann rauskommen und mir ein Bein stellen könnten!


Viele Grüße :smiley138:
 
Ist das oben genannte der normale Vorgang?

Hoffe das ist nur ein Standardbrief!?
Das ist Standard, falls dein FäG negativ werden sollte.

Wie sieht´s eigentlich mit Alkohol aus? Sollte ich wahrheitsgemäß angeben, falls die Frage aufkommt, das ich alle paar Wochen wochenends auf Partys was trinke (schon gerne mal ein paar Bier und Schnäpse)!?
Kannst du angeben, entferne dich aber in in deinen Angaben nicht allzuweit von KT.

Wird das evtl, obwohl n meiner Sache nicht das Thema, auch getestet? Wenn ja, wie wirds getestet und was für ein Konsummuster wäre vertretbar?
Wenn dein Vorfall nicht in Verbindung mit Alkohol stand, wird hier nicht auf EtG getestet.

Wie oben genannt oder sollte ich da lieber doch kürzer treten?
Das ist deine Entscheidung, bei einem bevorstehenden FäG wäre das aber für mich selbstverständlich. :zwinker0004:
 
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