Mit Alkohol erwischt 2,25 Promille

Nexus

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

bin bereits letztes Jahr im Mai erwischt worden. Rechtskraft des Urteils war September 2016. 30 Tagessätze zu je 30 Euro, 12 Monate Entzug der Fahrerlaubnis.

Hab die Sache zeitweilig etwas schlüren lassen, da ich den FS so dringend nicht brauche.

Habe aber bis jetzt folgendes unternommen:

Verkehrspsychologe 5 Intensivgespräche plus 1 Vorbereitungsgespräch zu je einer Stunde.

1 Gespräch bei der Suchtberatung.

Ab heute Teilnahme an einer SHG.

6 negative Urinscreenings, letztes war am 01.09.2017. Habe danach sofort einen neuen Vertrag abgeschlossen. 1. Screening war gestern. Ich fühle mich noch nicht fit für die MPU (leide noch an Bourn-out).

Vorgeschichte:

Mai 1999 TF mit 1,63 Promille, anschließende MPU war im 1. Anlauf positiv. Hatte zuvor als Vorbereitung lediglich ein Buch gelesen.

Danach Neuerteilung der FE.

Meine Akte habe ich eingesehen. Dort ist die Sache von 1999 raus, allerdings nicht die Neuerteilung.

Zu meinen Fragen:

Kann ich verlangen, dass auch die Neuerteilung der FE aus der Akte genommen wird? Wenn nicht und der GA würde mich nach dem Warum der Neuerteilung fragen, würde ich lieber angeben, dass es eine Punkte-MPU war, um nicht als Wiederholungstäter zu gelten.

Gibt es vorgeschriebene Stunden was Verkehrspsychologe, Suchtberatung oder SHG angeht? Ich wollte jetzt auch nur noch zur SHG gehen. Reicht das aus oder sollte ich das volle Programm machen?

Außerdem steht in meiner Akte, dass ich einen Stent habe. Ich denke, dass die bei der MPU dann wohl noch einen kardiologischen Befundbericht haben wollen, oder reichen da einfache EKG vom Hausarzt aus? Da könnte ich natürlich auch ein Belastungs-EKG machen. Der ist Internist.

Wird bei der MPU verlangt, dass ich meinen Hausarzt von der Schweigepflicht entbinde? Damals musste ich das nicht.

Ich denke mal, dass es besser ist, vom Bourn-out bei der MPU nichts zu erwähnen.

Gruß Nexus
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Nexus,

begrüße dich im Forum :smiley22:

Meine Akte habe ich eingesehen. Dort ist die Sache von 1999 raus, allerdings nicht die Neuerteilung.

Warum nicht? Wann war denn die Neuerteilung?

Gibt es vorgeschriebene Stunden was Verkehrspsychologe, Suchtberatung oder SHG angeht? Ich wollte jetzt auch nur noch zur SHG gehen. Reicht das aus oder sollte ich das volle Programm machen?

Nein, "vorgeschriebene Stunden" gibt es nicht, es obliegt allein deiner eigenen Verantwortung wie du dich vorbereitest.

Außerdem steht in meiner Akte, dass ich einen Stent habe. Ich denke, dass die bei der MPU dann wohl noch einen kardiologischen Befundbericht haben wollen, oder reichen da einfache EKG vom Hausarzt aus? Da könnte ich natürlich auch ein Belastungs-EKG machen. Der ist Internist.

Das ist eher das Ressort der FSSt. und nicht des MPI, bei einem Neuantrag kann es natürlich passieren das dein SB vorab ein äG von dir haben möchte...

Wird bei der MPU verlangt, dass ich meinen Hausarzt von der Schweigepflicht entbinde? Damals musste ich das nicht.

IdR nicht, es sei denn das der GA Berichte eines Arztes hinzuziehen muss um sein Gutachten zu verfassen..

Ich denke mal, dass es besser ist, vom Bourn-out bei der MPU nichts zu erwähnen.



Zum besseren Verständnis: Wichtige Abkürzungen


Sei doch aber bitte so nett und fülle mal den Profilfragebogen Alkohol aus.
 

Nexus

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Hallo Nancy und danke für die Antwort.

Die Neuerteilung war 2000, die Ersterteilung 1988.

Hoffentlich muss ich meinen Arzt nicht von der Schweigepflicht entbinden. Dann kommt das mit dem Bourn-out natürlich raus und ich hätte ein zusätzliches Problem.

Nexus
 

Nexus

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Hallo Nancy. Den Fragebogen Fülle ich aus, wenn ich in 1-2 Wochen wieder einen Laptop habe. Über's Handy ist das etwas schlecht.

Nexus
 
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