MPU ... abc Teil 3 Umgang mit dem MPU Gutachten

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Max

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Positives MPU-Gutachten
Der Betroffene sollte sich das Gutachten ausschließlich selbst zustellen lassen, da das weitere Vorgehen vom jeweiligen Ergebnis abhängig ist. Ist das Gutachten positiv, so ist das Ziel erreicht: Das Gutachten wird der Führerscheinstelle vorgelegt und der Führerschein wird wiedererteilt bzw. nicht entzogen.

Negatives MPU-Gutachten
Bei einer negativen MPU sollte das Gutachten nicht an die Führerscheinstelle weitergegeben werden. Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sollte zurückgenommen werden, um einen Ablehnungsbescheid und den damit verbundenen Eintrag im Fahreignungsregister zu vermeiden. Der Antrag kann jederzeit wieder neu gestellt werden. Dies sollte sinnvoller Weise aber erst dann geschehen, wenn die im Gutachten aufgezeigten Defizite nicht mehr bestehen.
Ist der Fahrerlaubnisinhaber noch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und droht eine Entziehung wegen Eignungszweifeln durch die Fahrerlaubnisbehörde, ist es ebenfalls ratsam ein negatives Gutachten nicht vorzulegen. Zwar schließt dann die Behörde auf die Nichteignung des Fahrerlaubnisinhabers und entzieht die Fahrerlaubnis, der Betroffene kann jedoch später den Antrag auf Wiedererteilung jederzeit erneut stellen und den erforderlichen Eignungsnachweis durch ein neues positives Gutachten erbringen.
Bei Unklarheiten hinsichtlich des Inhaltes des Gutachtens kann direkt Kontakt mit der Begutachtungsstelle oder einem Verkehrspsychologen des Vertrauens aufgenommen werden. So wird der Inhalt des Gutachtens nochmals erläutert und man erhält Klarheit darüber, wie man durch eine Änderung des Verhaltens die Fahreignung zukünftig sicher stellen kann.

Bedingt geeignetes MPU-Gutachten
Das Begutachtungsergebnis kann aber auch „bedingt geeignet“ lauten. Wenn in einem Gutachten eine Nachschulungsempfehlung ausgesprochen wurde, bedeutet dies, dass noch persönliche Defizite in Bezug auf die Fahreignung bestehen. Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung können diese ausräumen. In derartigen Fällen macht die Fahrerlaubnisbehörde die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von der Teilnahme an einer entsprechenden Nachschulung abhängig. Die Begutachtungsstelle oder ein Verkehrspsychologe helfen bei der Wahl des passenden Kurses.

Rechtliche Schritte
Bei einem negativen oder bedingt geeigneten MPU-Ausgang stellt sich oft die Frage nach einer rechtlichen Überprüfung des Gutachtens. Das Gutachten selbst kann nicht unmittelbar der richterlichen Überprüfung zugeführt werden; vielmehr wird das Gutachten erst nach der Entziehung der Fahrerlaubnis oder Ablehnung des Wiedererteilungsantrags im Rahmen des Verwaltungsverfahrens geprüft. Einzelne Wertungen des Gutachters sind – soweit sie nicht wissenschaftlichen Grundsätzen widersprechen – zu akzeptieren.

Da die Erfolgsaussichten oft gering sind und sich das Verwaltungsverfahren lange hinziehen kann, macht die fundierte Vorbereitung auf eine MPU regelmäßig mehr Sinn. Wenn rechtliche Schritte angestrebt werden, ist die anwaltliche Beratung sinnvoll.
 
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