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MPU Anordnung oder ÄG wahrscheinlich?

feynm4n

Neuer Benutzer
Hallo liebe Forumsteilnehmer,

im März wurde ich (in NRW) im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle von der Polizei Nachts angehalten. Freiwillige Drogentests lehnte ich ab. Wegen geröteter Augen wurde dann eine Blutentnahme nach 81 StPO angeordnet und ein Verfahren nach 24a StVG eingeleitet. Ich war Verkehrsunauffällig und habe auch keine Owi wie zu schnell Fahren o.ä. begangen. Punkte in Flensburg hatte ich noch nie. Andersweitig auffällig war ich auch noch nie.

Nach Akteneinsichtnahme waren alle Immunoassay tests (welche bereits ein paar Tage nach der Blutentnahme in meiner Akte vorhanden waren) meines Bluts negativ (Auf Alprazolam wurde dort jedoch nicht getestet, nur auf die Drogen welche in der Anlage zu 24a auftauchen). Mehr als 24h zuvor hatte ich Alprazolam konsumiert. Bei Fahrtantritt war ich jedoch schon viele Stunden (Subjektiv bereits seit mindestens 12h) nüchtern von diesem Medikament. Davon weiß bisher keine Behörde. Daher und im sinne der Freiwilligkeit hatte ich den Urintest abgelehnt.
Bisher bekam ich noch keine Post, weder von Polizei noch von Bußgeldstelle oder FSSt. Bisher ist bei der Bußgeldstelle noch nichtmal ein Verfahren bekannt.
Ich bin nicht abhängig von irgendwelchen Substanzen, egal ob Verkehrsrelevant oder nicht (bspw. Nikotin). Wenn noch etwas Alprazolam in meinem Blut nachgewiesen werden kann dann mit sicherheit nur in Spuren.

Alprazolam fällt in der von mir Konsumierten Form nicht unter das BtMG und taucht auch nicht in der Anlage zu 24a StVG auf.

Macht die Polizei überhaupt weitere Blutuntersuchungen wenn alle Immunoassays negativ waren ?

Kann ich noch Post bekommen von der FSSt oder der Polizei / Bußgeldstelle ? Wenn ja mit welcher Reaktion ist zu rechnen ?
 
Solange die Blutproben auf sämtliche Substanzen negativ sind hast du nichts zu erwarten. Auf Benzos wird meines Wissens nach auch grundsätzlich getestet. Zumindest wenn das Blut auf Drogen untersucht wird. Falls das Xanax nachgewiesen wird, wird auf jeden Fall ein FäG angeordnet. Da kann man ja dann drüber sprechen wenn es so weit ist.

Wenn es im März war und du keinerlei Reaktion erhalten hast. Also nichtmal ein Schreiben von der Polizei. Kannst du dich vorsichtig freuen das du davon gekommem bist.

Kleiner Tipp am Rande von mir: Lass das Alprazolam sein. Frührer oder später wird man dich damit erwischen. Ist alles nur eine Frage der Zeit. Und glaub mir die Kopfschmerzerei die man dann mit den Behörden hat ist es nicht wert.
 
Danke für die Antworten!
noch nicht?
Alprazolam ist ein Benzodiazepin und die machen bei häufigerem Konsum schon mal überraschend schnell süchtig.
das Medikament wurde von mir bisher 2 mal konsumiert und das letzte mal 1,5 Tage vor der Blutentnahme
sicher? Wie kriegst du das hin?
Das von mir damals konsumierte Präparat fällt unter Anwendung der Ausnahmeregelung nicht unter das BtMG sondern "nur" unter das Arzneimittelgesetz.
Ich Zitiere mal Anlage III des BtMG:
[td]
Alprazolam
[/td][td]
-​
[/td][td]
8-Chlor-1-methyl-6-phenyl-4H-[1,2,4]triazolo[4,3-a][1,4]benzodiazepin​
[/td]​
[td]
-
ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 1 mg Alprazolam enthalten -​
[/td]​
 
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