Hallo liebe Forumsteilnehmer,
im März wurde ich (in NRW) im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle von der Polizei Nachts angehalten. Freiwillige Drogentests lehnte ich ab. Wegen geröteter Augen wurde dann eine Blutentnahme nach 81 StPO angeordnet und ein Verfahren nach 24a StVG eingeleitet. Ich war Verkehrsunauffällig und habe auch keine Owi wie zu schnell Fahren o.ä. begangen. Punkte in Flensburg hatte ich noch nie. Andersweitig auffällig war ich auch noch nie.
Nach Akteneinsichtnahme waren alle Immunoassay tests (welche bereits ein paar Tage nach der Blutentnahme in meiner Akte vorhanden waren) meines Bluts negativ (Auf Alprazolam wurde dort jedoch nicht getestet, nur auf die Drogen welche in der Anlage zu 24a auftauchen). Mehr als 24h zuvor hatte ich Alprazolam konsumiert. Bei Fahrtantritt war ich jedoch schon viele Stunden (Subjektiv bereits seit mindestens 12h) nüchtern von diesem Medikament. Davon weiß bisher keine Behörde. Daher und im sinne der Freiwilligkeit hatte ich den Urintest abgelehnt.
Bisher bekam ich noch keine Post, weder von Polizei noch von Bußgeldstelle oder FSSt. Bisher ist bei der Bußgeldstelle noch nichtmal ein Verfahren bekannt.
Ich bin nicht abhängig von irgendwelchen Substanzen, egal ob Verkehrsrelevant oder nicht (bspw. Nikotin). Wenn noch etwas Alprazolam in meinem Blut nachgewiesen werden kann dann mit sicherheit nur in Spuren.
Alprazolam fällt in der von mir Konsumierten Form nicht unter das BtMG und taucht auch nicht in der Anlage zu 24a StVG auf.
Macht die Polizei überhaupt weitere Blutuntersuchungen wenn alle Immunoassays negativ waren ?
Kann ich noch Post bekommen von der FSSt oder der Polizei / Bußgeldstelle ? Wenn ja mit welcher Reaktion ist zu rechnen ?
im März wurde ich (in NRW) im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle von der Polizei Nachts angehalten. Freiwillige Drogentests lehnte ich ab. Wegen geröteter Augen wurde dann eine Blutentnahme nach 81 StPO angeordnet und ein Verfahren nach 24a StVG eingeleitet. Ich war Verkehrsunauffällig und habe auch keine Owi wie zu schnell Fahren o.ä. begangen. Punkte in Flensburg hatte ich noch nie. Andersweitig auffällig war ich auch noch nie.
Nach Akteneinsichtnahme waren alle Immunoassay tests (welche bereits ein paar Tage nach der Blutentnahme in meiner Akte vorhanden waren) meines Bluts negativ (Auf Alprazolam wurde dort jedoch nicht getestet, nur auf die Drogen welche in der Anlage zu 24a auftauchen). Mehr als 24h zuvor hatte ich Alprazolam konsumiert. Bei Fahrtantritt war ich jedoch schon viele Stunden (Subjektiv bereits seit mindestens 12h) nüchtern von diesem Medikament. Davon weiß bisher keine Behörde. Daher und im sinne der Freiwilligkeit hatte ich den Urintest abgelehnt.
Bisher bekam ich noch keine Post, weder von Polizei noch von Bußgeldstelle oder FSSt. Bisher ist bei der Bußgeldstelle noch nichtmal ein Verfahren bekannt.
Ich bin nicht abhängig von irgendwelchen Substanzen, egal ob Verkehrsrelevant oder nicht (bspw. Nikotin). Wenn noch etwas Alprazolam in meinem Blut nachgewiesen werden kann dann mit sicherheit nur in Spuren.
Alprazolam fällt in der von mir Konsumierten Form nicht unter das BtMG und taucht auch nicht in der Anlage zu 24a StVG auf.
Macht die Polizei überhaupt weitere Blutuntersuchungen wenn alle Immunoassays negativ waren ?
Kann ich noch Post bekommen von der FSSt oder der Polizei / Bußgeldstelle ? Wenn ja mit welcher Reaktion ist zu rechnen ?