MPU Aufforderung wegen Trunkenheit

Vangelis4

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Hallo zusammen,

Vor 13 Jahren wurde ich betrunken auf dem Fahrrad angehalten und habe daraufhin die Aufforderung bekommen eine Mpu zu machen ohne jemals den Führerschein besessen zu haben.

Meine Frage ist, da ich keinen Führerschein besessen habe ob die Tilgungsfrist für mich auch 15 Jahre beträgt oder ob ich nach 10 Jahren den Führerschein beantragen kann?
Ich habe vor einer Woche Einsicht ins Fahreignungsregister beantragt, ist es überhaupt die richtige Akte die ich angefordert habe, und gibt es eine Möglichkeit das genau Datum herauszufinden wann der Eintrag gelöscht wird falls er noch besteht.
Ich bitte um Hilfe
Danke im Vorraus
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Vangelis4,

dein Eintrag müsste auf jeden Fall gelöscht sein (mW bereits seit 2019 da es seitdem, auf für Altfälle nur noch eine Tilgungsfrist von 5 Jahren gibt).
Ich habe vor einer Woche Einsicht ins Fahreignungsregister beantragt, ist es überhaupt die richtige Akte die ich angefordert habe
Ja, das ist allerdings keine Akte, sondern nur ein Auszug aus dem FAER.
Möglichkeit das genau Datum herauszufinden wann der Eintrag gelöscht wird falls er noch besteht.
Das würde auf dem Auszug draufstehen. Wenn du dir aber seitdem nichts mehr hast zuschulden kommen lassen, dürften keine Einträge mehr vorhanden sein...
 

Vangelis4

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Danke für die Infos

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
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Vangelis4

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Guten Tag zusammen

Ich bräuchte dringend einen Rat bevor ich ein Haufen Geld ausgeben und damit zum Anwalt gehe.
Vor 13 Jahren hat man mich betrunken auf dem Fahrrad angehalten ohne das ich ein Führerschein besitze.
Vor 2 Wochen habe ich nun ein Auszug aus dem FAER angefordert und hier ist das Ergebnis.
Ich bitte um einen Rat.
Soll ich damit zum Anwalt?
Ist das rechtens?Oder kann ich eine Löschung beantragen?
 

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Vangelis4

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Gelten diese Gesetzesänderungen jetzt nur für Bayern oder für ganz Deutschland?
Wie stehen denn meine Chancen das ich mit hilfe eines Anwalts meinen Führerschein problemlos machen kann?was meint ihr?

Danke im Vorraus für die Hilfe
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Es gibt keine Gesetzesänderung. Urteile sind in Deutschland immer Einzelentscheidungen.

Noch werden Fahrradfahrverbote von den Behörden ausgesprochen. Eine höchstrichterliche Rechsprechung liegt noch nicht vor.

Wie stehen denn meine Chancen das ich mit hilfe eines Anwalts meinen Führerschein problemlos machen kann?was meint ihr?

Schlecht. Bei den Entscheidungen geht es ausdrücklich um fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge. Um einen Führerschein machen zu dürfen wirst du um eine MPU aktuell wohl nicht herumkommen.
 

Vangelis4

Neuer Benutzer
Es gibt keine Gesetzesänderung. Urteile sind in Deutschland immer Einzelentscheidungen.

Noch werden Fahrradfahrverbote von den Behörden ausgesprochen. Eine höchstrichterliche Rechsprechung liegt noch nicht vor.



Schlecht. Bei den bisherigen Entscheidungen geht es ausdrücklich um fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge. Um einen Führerschein machen zu dürfen wirst du um eine MPU aktuell wohl nicht herumkommen.
Die Geschichte mit dem Fahrrad ist mittlerweile 13 Jahre her und ich habe niemals einen Führerschein besessen,man liest doch überall das nach 10-maximal 15 Jahren die Strafe gelöscht ist und die Mpu dann somit hinfällig?Ist das denn alles Schwachsinn und muss ich um jemals einen Führerschein machen zu können eine Mpu machen?
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Um das beurteilen zu können haben wir von dir noch viel zu wenige Angaben. Andi18 ging wohl davon aus, das es dir ums Radfahren ging. Einen möglichen Führerschein hast du erst nachträglich in deine Frage eingebracht.

Deshalb habe ich auch geschrieben "schlecht" und nicht "umöglich".
 

Vangelis4

Neuer Benutzer
Um das beurteilen zu können haben wir von dir noch viel zu wenige Angaben. Andi18 ging wohl davon aus, das es dir ums Radfahren ging. Einen möglichen Führerschein hast du erst nachträglich in deine Frage eingebracht.

Deshalb habe ich auch geschrieben "schlecht" und nicht "umöglich".

Zur Person
männlich,34

Was ist passiert?
nach Mitternacht auf dem weg von der disco nach hause auf dem Fahrrad angehalten mit über 1,6 promille(es ist 13 jahre her den genauen wert kenne ich nicht mehr)

Stand des Ermittlungsverfahrens

Strafbefehl schon bekommen


Führerschein
Habe noch keinen gemacht

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut:Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:keine anderen


Bundesland:
Baden Württemberg
lebe aber mittlerweile in Nrw



Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:ab und zu beim Fußball gucken bier


Abstinenznachweis
 nein

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:keine lebenswerte genommen

Aufarbeitung:
Keine

MPU
 keine

Altlasten
keine
 

Vangelis4

Neuer Benutzer
Um das beurteilen zu können haben wir von dir noch viel zu wenige Angaben. Andi18 ging wohl davon aus, das es dir ums Radfahren ging. Einen möglichen Führerschein hast du erst nachträglich in deine Frage eingebracht.

Deshalb habe ich auch geschrieben "schlecht" und nicht "umöglich".
Wäre dir dankbar wenn du ein Blick drüber wirfst vielleicht helfen die Angaben ein bisschen
 

Andi18

MPU Profi
Um das beurteilen zu können haben wir von dir noch viel zu wenige Angaben. Andi18 ging wohl davon aus, das es dir ums Radfahren ging. Einen möglichen Führerschein hast du erst nachträglich in deine Frage eingebracht.

Deshalb habe ich auch geschrieben "schlecht" und nicht "umöglich".
korrekt. Hatte die Fahrt aufs Radfahren bezogen.
Die Fahrrad-Fahrt ist nach 5 Jahren gitilgt, wie Nancy ganz oben auch schon geschrieben hat, das sollte aus dem FAER auch gelöscht werden. Ist definitiv so falsch. Aus diesem Grunde halte ich an meinem Ratschlag Beitrag #5 fest.

Da eine MPU gefordert und nicht beigebracht worden ist, damit negativ bewertet, erfolgte diese Konsequenz.
Dieses bleibt mMn, ohne es fundiert zu wissen, 5+10 Jahre in der Akte. So lange kann dann die MPU mit Beantragung der FE gefordert werden.
Denke dennoch, daß es drauf hinausläuft einen RA mit Schwerpunkt Verwaltungs- und Verkehrsrecht zu konsultieren.
 

Vangelis4

Neuer Benutzer
korrekt. Hatte die Fahrt aufs Radfahren bezogen.
Die Fahrrad-Fahrt ist nach 5 Jahren gitilgt, wie Nancy ganz oben auch schon geschrieben hat, das sollte aus dem FAER auch gelöscht werden. Ist definitiv so falsch. Aus diesem Grunde halte ich an meinem Ratschlag Beitrag #5 fest.

Da eine MPU gefordert und nicht beigebracht worden ist, damit negativ bewertet, erfolgte diese Konsequenz.
Dieses bleibt mMn, ohne es fundiert zu wissen, 5+10 Jahre in der Akte. So lange kann dann die MPU mit Beantragung der FE gefordert werden.
Denke dennoch, daß es drauf hinausläuft einen RA mit Schwerpunkt Verwaltungs- und Verkehrsrecht zu konsultieren.
Alles klar dann bleibt mir nix anderes als der Gang zum Anwalt.
Danke für eure Mühe
 
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