MPU erforderlich?

estoc

Neuer Benutzer
Hallo,

am 10.11.2019 habe ich auf dem Parkplatz einer Diskothek einen Unfall verursacht. Dabei bin ich rückwärts in ein stehendes Fahrzeug gefahren, als ich mein Pkw auf einen anderen Stellplatz wollte. Eine große Dummheit.

Der Halter des Fahrzeuges verständigte die Polizei. Auf der Wache wurde mir dann Blut abgenommen. Das Ergebnis waren 1,33 Promille. Das war der erste Delikt mit Alkohol am Steuer. Ich war vorher punktefrei und es gab auch nie andere Auffälligkeiten.

Nun habe ich am 12.03.2020 einen Brief von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten, in dem ich darauf hingewiesen wurde, 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung zu stellen.

Das habe ich vor 2 Wochen getan. Da aktuell aufgrund der Corona Pandemie das Straßenverkehrsamt nur über Telefon oder Mail erreichbar ist, bekam ich das Blanko Formular per Mail zugesendet.

In diesem Formular wurde alles übliche gefordert. Sehtest, Nachweis über den Erste Hilfe Kurs, Führungszeugnis der Belegart 0 etc. Es waren jeweils Kreuze in den Kästchen für die geforderten Unterlagen.

Es waren allerdings keine Kreuze in den Positionen MPU, Abstinenznachweis, Nachschulung etc.

Meine Frage ist jetzt: Wie wahrscheinlich ist es, dass ich eine MPU absolvieren muss? Wann erfahre ich es? Meine Sperrzeit endet am 10.11.2020.

Vielen Dank für eure Hilfe.
 

RodionRomanovich

Erfahrener Benutzer
Servus @estoc ,
da du Ersttäter unter 1,6%o bist, wirst du den Schein einfach wiederbekommen. Diesmal. Und danach führt jedes weitere Alkdelikt innerhalb von 10 Jahren nach Neuerteilung direkt zur MPU.
 

estoc

Neuer Benutzer
hier noch den Fragebogen:


FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 176
Gewicht: 85
Alter: 27

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 10.11.2019
BAK: 1,33
Trinkbeginn: etwa 22:00
Trinkende: etwa 06:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 07:30 - 08:00
Keine Angaben gegeben bzgl. des Trinkendes

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: bis 10.11.2020

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland:
Niedersachsen

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: 1-2x im Monat
Ich lebe abstinent seit: -

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: nein

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: -

MPU
Datum: bisher keinen Bescheid erhalten
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?: -
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein
 

RodionRomanovich

Erfahrener Benutzer
Also wenn du präventiv arbeiten möchtest, kannst du dich gern mit den Fragen 2, 5, 7 und 29 des Alk-Fragebogens sowie Promille-Berechnungen, Widmark & Co. Beschäftigen.
Für alles weitere sehe ich momentan keine Veranlassung.
 

estoc

Neuer Benutzer
Eine Frage dazu habe ich noch: Der Führerschein wurde am selbigen Tag, den 10.11.2019 beschlagnahmt. Verurteilt wurde ich zu 9 Monaten Sperrfrist, das war am 13.02.2029. Im Strafbefehl steht allerdings, dass die Zeit, die zwischen Beschlagnahme und Verurteilung berücksichtigt wird. Die 9 Monate wären dann ja theoretisch am 10.08.2020 um, oder irre ich mich da? Oder waren es insgesamt 11 Monate Sperre, abzgl. den 2 Monaten zwischen Beschlagnahme und Verurteilung?
 

RodionRomanovich

Erfahrener Benutzer
Die Sperrfrist beginnt mit Rechtskraft des Strafbefehls bzw. Urteils.
Dass die zwei Monate berücksichtigt wurden, bedeutet, dass insgesamt ein knappes Jahr Sperrfrist angesetzt wurde.
Wegen der Sperrfristverkürzung solltest du dich mit deinem zuständigen Gericht in Verbindung setzen. Der entsprechende Antrag sollte gut begründet sein. Eventuell ist auch dieTeilnahme an einem entsprechenden Kurs (z.B. Mainz 77) nötig.
Du musst selbst entscheiden, ob es dir die damit verbundenen Kosten und zeitliche Aufwendungen wert sind. Ich rechne jedenfalls aufgrund Corona und Sommerloch mit deutlichen zeitlichen Verzögerungen, so dass wir, wenn überhaupt, über 1-2 Monate möglicher Verkürzung reden.
 
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