MPU=Führerscheinentzug?

Frodsla

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Hallo zusammen, dies ist mein erster Beitrag hier im Forum. Vielen Dank erst einmal mal für das Lesen:)
Ich bin selbstständiger Marktbeschicker und verkaufe dort als Lebensmittelproduzent "Bauer" meine Waren. Vor einigen Wochen wurde ich morgens früh auf dem Weg zum Markt von der Polizei wegen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Da ich es eilig hatte auf den Markt zu kommen und die Kontrolle quasi eine Parallelstraße dazu entfernt stattfand stimmte ich, warum auch immer, einen drogenschnelltest zu. Dieser war auch positiv, sodass ich mit zur Polizeiwache wegen eines Bluttestes fahren musste. Ich habe sonst keine Angaben zu meinem Konsum bei der Polizei gemacht, um genau zu sein, garkeine Angaben bis auf meine Personalien. Ich war nicht Fahrauffällig und der Arzt auf der Polizeiwache bestätigte meine Fahrtuchtigkeit nach einigen "Torkel" - Tests. Nun habe ich einen Bußgeldbescheid bekommen mit 500 Euro plus die weiteren Gebühren für die Blutabnahme, sowie 2 Punkte und einem Monat Fahrverbot unter Zubilligung einer Abgabefrist von 4 Monaten. Ich hatte auch direkt bei der Bußgeldstelle angerufen um meine Blutwerte zu erfragen.
Diese lagen bei aktiven Thc 2.5 ng/ml
HO-THC 1.9ng/ml
THC-COOH 81 ng/ml

Da ich berufliche zwingend auf meinen Führerschein angewiesen bin, wäre meine Frage an euch, inwieweit ich damit rechnen kann, diesen im Rahmen einer MPU zu verlieren. Noch wurde keine MPU angeordnet, dass Vergehen ist gute 8 Wochen her.
 

Frodsla

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Als kleiner edit, ich habe sonst keine Punkte, war noch nie bis auf ein paar Knöllchen auffällig. Ich habe mir direkt für Ende der Woche einen Termin beim Verkehrspsychologen vom TÜV Nord besorgt. Sollte ich zusätzlich einen Anwalt bemühen?
 

Frodsla

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Vielen lieben Dank Tara, das war zwar sehr lesenswert und hilfreich, aber jetzt habe ich nur noch mehr Fragen. Kann ich also mit meinen Werten noch darauf hoffen, dass mir nur einmaliger Probekonsum vorgeworfen wird, also sehr zeitnah zu der Kontrolle? Das las sich irgendwie so heraus. Zum anderen ist die Taktik gegen den Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben um Zeit zu schinden auch sehr hilfreich. Die Tests die ich aus der Apotheke habe sind mittlerweile negativ und ich werde nächste Woche für alle Fälle schonmal mit dem Abstinenz Programm beginnen.
Nach allem was ich hier so gelesen habe, wäre ein Anwalt ja doch nicht so eine doofe Idee
 

savoy

Stamm-User
Moin,

ich glaube es wird schwierig mit Probierkonsum. Meine mich zu erinneren, dass ab 50 THC-COOH wohl von zumindest gelegentlichem Konsum ausgegangen wird. Ob man die Werte jetzt noch irgendwie hinargumentieren kann weiß ich nicht.

Anonsten hast du ja schon einmal alles richtige angefangen. Ich persönlich würde mir den Anwalt sparen. Der hat zumindest bei mir nur Geld gekostet.

Aber vllt. können die "Profis" validere Infos raus hauen ;)

Grüße & ich drücke die Daumen
 
G

Gelöschtes Mitglied 10598

Gast
... stimmte ich, warum auch immer, einen drogenschnelltest zu.
Auch wenn es nun eh zu spät ist: Die Polizei braucht einen hinreichenden Anfangsverdacht. Wenn jemand Schlangenlinien fährt, lallt und aus dem Auto fällt, dann ist die Sache meist relativ klar, wenn es kein Schlaganfall ist. Rote Augen hingegen sind für sich allein kein hinreichender Anfangsverdacht. Ebenso ist die Haarfarbe oder die Ethnie kein hinreichender Anfangsverdacht.

Dummerweise wird man zu diesen Urintests regelrecht genötigt. Eigentlich sind die ja freiwillig, aber wenn man sonst zur Wache gebracht wird und dann gucken muss, wie man zurück zum Auto kommt, dann empfinde ich das schon als empfindliches Übel, mithin eine Nötigung. Der Urintest hat nur einen Zweck: einen Anfangsverdacht zu bestätigen (oder auch nicht).

Diese lagen bei aktiven Thc 2.5 ng/ml
HO-THC 1.9ng/ml
THC-COOH 81 ng/ml
Sieht schon nicht so gut aus, da der THC-COOH-Wert schon nicht mehr ganz so niedrig ist. Und auch der THC-Wert liegt über 1 ng/ml.

Es gibt zwei Grenzen für die Einordnung "regelmäßiger Konsum", zum einen 75 ng/ml THC-COOH und zum anderen 150 ng/ml. Letzterer Wert gilt nur bei zeitnahem Konsum, also wenn z. B. zeitnah vor der Fahrt geraucht wurde. Bedeutet im Klartext, dass du mit deinen 81 ng/ml THC-COOH schon als regelmäßiger Konsument eingeordnet werden könntest. Es könnte aber auch sein, dass das eventuell noch als gelegentlicher Konsum durchgeht.

THC wird im Körper übrigens erst zu THC-OH und dann zu THC-COOH abgebaut. Das THC-OH ist nur kurzzeitig nachweisbar. Ein hoher THC-OH-Wert deutet auf zeitnahen Konsum hin. Leider weiß ich da keine Werte, anhand derer ich das einordnen könnte, vermute aber, dass die hier zu niedrig sind. Lange Rede, kurzer Sinn: Ich glaube, es wird schwer, mit den Werten auf gelegentlichen Konsum zu bauen.

Aber nehmen wir mal an, die FSS geht von mindestens gelegentlichem Konsum aus, dann würde nur ein ärztliches Gutachten angeordnet.

Für wahrscheinlicher halte ich aber, dass ein positive MPU-Gutachten angefordert wird, dass innerhalb von drei Monaten vorgelegt worden sein muss (ab Datum MPU-Anforderung). Drei Monate Frist plus etwa drei Monate bis das Schreiben von der Führerscheinstelle kommt. Das sind dann sechs Monate. Das ist knapp! Denn es dauert etwas, bis das ganze THC-COOH aus dem Körper ist (einige Wochen auf jeden Fall). Dann wird man außerdem (mindestens) sechs Monate Abstinenz nachweisen müssen. Daher wäre es in so einem Fall sehr wichtig, dass man Zeit gewinnt.

Wie gewinnt man Zeit? Über einen Anwalt, der die Sache verzögert. Die Akte geht nach Ende der Ermittlungen von der Polizei zur Staatsanwaltschaft, dann zur Ordnungsbehörde, dann zur Führerscheinstelle. Aufgabe des Anwalts wäre also, Widerspruch einzulegen, um die weitere Bearbeitung zu verzögern. Dann hat man mit etwas Glück ausreichend Zeit gehabt, um dann 6 Monate Abstinenz nachzuweisen. Wenn dann auch noch gut auf die MPU vorbereitet wird, dann kann das vielleicht klappen. In dem Fall muss man gar nicht auf den Führerschein verzichten. Ist aber natürlich zeitlich alles sehr eng und man wird im Gespräch mit dem Gutachter sehr überzeugend sein müssen.

Meine mich zu erinneren, dass ab 50 THC-COOH wohl von zumindest gelegentlichem Konsum ausgegangen wird.
Zwischen 5 und 75 ng/ml (150 ng/ml) THC-COOH geht man von gelegentlichem Konsum aus.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Warum haltet ihr euch nicht an die Forumsregeln ???

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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Aber nehmen wir mal an, die FSS geht von mindestens gelegentlichem Konsum aus, dann würde nur ein ärztliches Gutachten angeordnet.
Ähm nein, bei ggl. Konsum wird direkt eine MPU angeordnet...

Mal zu Erklärung:

Vereinbar mit einer Fahrerlaubnis:
- einmaliger Konsum (Probierkonsum)
- ggl. Konsum MIT Trennvermögen

nicht vereinbar:
- ggl. Konsum OHNE Trennvermögen
- regelmäßiger Konsum

Ein FÄG wird nur dann angeordnet wenn die Behörde nicht weiß, ob es sich um Probierkonsum gehandelt hat oder bereits ggl. Konsum im Raum steht, und um dies "herauszufinden" gibt es das ärztliche Gutachten. Bei Probierkonsum steht die Sache gut, dass der Fall mit dem FÄG abgeschlossen ist. Kommt jedoch ggl. Konsum zutage (und durch die TF war ja kein Trennvermögen gegeben), kommt es zur MPU-Aufforderung. Gleiches gilt, wenn von vornhinein feststeht, dass es sich um ggl. Konsum handelt (etwa durch eigene Aussagen, oder entsprechend hohen Abbauwerten).
 
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