MPU Fahrrad

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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dass man nicht vorher genau wissen sollte, dass und was man trinkt, sondern eben erst in der Situation kontrolliert Trinkt.
Es geht hier auch nicht um die Alkoholsorte, sondern um den Trinkanlass selbst. In der Regel gilt dies für alle MPI.
Die Trinkanlässe selbst sind hier zu unterscheiden ...

a) Trinkanlässe während der Verhaltensänderung ---> Trinkanlässe sind im Vorfeld zu planen
b) Trinkanlässe nach abgeschlossener Verhaltensänderung (mind. 6 Monate) ---> Trinkanlässe brauchen nicht mehr zwingend geplant werden, jedoch die Anzahl im Rahmen halten.

Dies ist eigentlich die allgemeine Regel, eine andere Denkensweise des Gutachters, ist im Einzellfall nicht auszuschließen.
 

Emil_Elch

Neuer Benutzer
Hallo alle zusammen!
Habe ganz vergessen die freudige Nachricht zu erzählen.
Die MPU Ende Mai verlief sehr gut und ich bin nun seit längerem wieder im Besitz meines Führerscheins !
Danke für alle Tipps und vor allen an Nancy´s Bemühungen. Ich kann nur allen raten, die vor dem Problem einer Mpu stehen,
gewissenhaft und ausführlich sich mit dem Fragebogen und sich selbst auseinander zu setzen. Dadurch bereitet man sich sehr gut für die Mpu vor.
Nun noch etwas in eigener Sache.
Mich würde interessieren, wie ich vom Staat behandelt werde. Gilt für mich immernoch die 1,6 Promille die mich zu einer Mpu schicken oder bin ich schon bei kleineren Mengen als Wiederholungstäter fällig?
Gilt für mich länger als bis zum 21. Lebensjahr die 0,0 Promillegrenze bei Kraftfahrzeugen?
Selbstverständlich werde ich weder erneut mit dem Rad alkoholisiert fahren oder dies bei Kraftfahrzeugen anfangen.
Trotzdem kommen mir diese Fragen im Vergleich zu meinen Freunden auf, sodass ich gerne mehr darüber wissen möchte um eine gewisse Rechtssicherheit zu erhalten.

Viele Grüße
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Na super ....

.... meinen herzlichen Glückwunsch !!!


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:smiley711::smiley711::smiley711:
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Mich würde interessieren, wie ich vom Staat behandelt werde. Gilt für mich immernoch die 1,6 Promille die mich zu einer Mpu schicken oder bin ich schon bei kleineren Mengen als Wiederholungstäter fällig?
Ich zitiere mal einen Satz von dir (F27) ... "Da ich ohne Ausnahmen mich an die Regeln des kontrollierten Trinkens halte stelle ich sicher, dass ich jederzeit Herr über mein Tun bin." :smiley711:

Deine Straftat liegt für 15 Jahre, und dein Gutachten für 10 Jahre in deiner Akte.
Bei 0,2‰ wird dir vermutlich keiner ans Bein pinkeln wollen ... liegt ja auch im Rahmen eines KT.
Dennoch möchte ich dir folgende Punkte, als Beachtung, mit auf dem Weg geben ...

- Bereits ab 0,3 Promille gilt die Fahruntüchtigkeit, wenn man augenscheinlich nicht mehr zum Fahren eines Kfz in der Lage ist. Führt man trotz Fahruntüchtigkeit ein Fahrzeug, droht wegen Trunkenheit im Verkehr ein Entzug der Fahrerlaubnis!

- Wird ein Fahrzeugführer mit 0,3 Promille schuldhaft in einen Verkehrsunfall verwickelt oder fährt "alkoholtypisch", kann der Entzug der Fahrerlaubnis durch die Polizei erfolgen.

- Bei 0,5 Promille im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten, wird in der Regel ein Fahrverbot ausgesprochen.

Merke dir ... Im Wiederholungsfall wird eine Überprüfung der Fahreignung im Rahmen einer MPU angeordnet !!! ... auch als Fahrradfahrer :smiley138:
Ich wünsche dir viel Glück ... und bleib sauber :zwinker0004::smiley138:
 
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