Na super ....
.... meinen
herzlichen Glückwunsch !!!
Mich würde interessieren, wie ich vom Staat behandelt werde. Gilt für mich immernoch die 1,6 Promille die mich zu einer Mpu schicken oder bin ich schon bei kleineren Mengen als Wiederholungstäter fällig?
Ich zitiere mal einen Satz von dir (F27) ... "Da ich ohne Ausnahmen mich an die Regeln des kontrollierten Trinkens halte stelle ich sicher, dass ich jederzeit Herr über mein Tun bin."
Deine Straftat liegt für 15 Jahre, und dein Gutachten für 10 Jahre in deiner Akte.
Bei 0,2‰ wird dir vermutlich keiner ans Bein pinkeln wollen ... liegt ja auch im Rahmen eines KT.
Dennoch möchte ich dir folgende Punkte, als Beachtung, mit auf dem Weg geben ...
- Bereits ab 0,3 Promille gilt die Fahruntüchtigkeit, wenn man augenscheinlich nicht mehr zum Fahren eines Kfz in der Lage ist. Führt man trotz Fahruntüchtigkeit ein Fahrzeug, droht wegen Trunkenheit im Verkehr ein Entzug der Fahrerlaubnis!
- Wird ein Fahrzeugführer mit 0,3 Promille schuldhaft in einen Verkehrsunfall verwickelt oder fährt "alkoholtypisch", kann der Entzug der Fahrerlaubnis durch die Polizei erfolgen.
- Bei 0,5 Promille im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten, wird in der Regel ein Fahrverbot ausgesprochen.
Merke dir ... Im Wiederholungsfall wird eine Überprüfung der Fahreignung im Rahmen einer MPU angeordnet !!! ... auch als Fahrradfahrer
Ich wünsche dir viel Glück ... und bleib sauber