MPU Gutachter in Ausbildung

Franke86

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Hallo zusammen,

Nicht ganz sicher ob das hier rein passt aber hätte da mal eine Frage.
wie is die rechtliche Lage wenn der MPU Gutachter noch in der „Ausbildung“ ist?
Darf er alleine ohne einen „offizielle“ Gutachter Gutachten durchführen?

Grüße
 

Nancy

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Hallo Franke,

ein "MPU-Kollege" schrieb dazu mal:

Aufgrund der rechtlichen Vorgaben kann die medizinisch-psychologische Beurteilung der Kraftfahreignung nur von Diplom-Psychologen/-innen sowie von Ärzten/-innen erst dann eigenverantwortlich bei akkreditieren Trägern (TÜV, DEKRA, B.A.D u.a) durchgeführt werden, wenn sie als Berufsanfänger eine mindestens zweijährige Ausbildung und als Berufserfahrene eine mindestens einjährige Ausbildung zum/zur Gutachter/-in bei einem akkreditieren Träger oder an einer Obergutachtenstelle durchlaufen haben.

In den Richtlinien der staatlichen Aufsichtsinstitution, also der Akkreditierungsstelle, wird im Hinblick auf die Anforderungen an die erforderliche Qualifikation von Gutachtern und Gutachterinnen folgendes aufgeführt:

Der Träger muss sicherstellen, dass die Gutachter folgende Qualifikation erfüllen (vgl. Anlage 14 FeV):

Bei Psychologen: Diplom in Psychologie, mindestens zweijährige praktische Berufstätigkeit (i.d.R. in der klinischen Psychologie, Arbeitspsychologie)

Bei Ärzten: Facharzt oder Arzt mit mindestens zweijähriger klinischer Tätigkeit(insbesondere innere Medizin, Psychiatrie, Neurologie)

zusätzlich mindestens einjährige Praxis in der Begutachtung der Eignung von Kraftfahrern in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung

 
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arcr11

Gast
Ich würde mal Vermuten, das der azubi mit einem Erfahrenem Gutachter da sitzen wird und ohne sein Einverständnis oder Mitwirkung nichts passieren wird /Darf. Das der Azubi bei diesen Gesprächen bei ist, würde ich eher für Realistisch halten. Er soll es ja lernen.
 

Franke86

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Danke für eure Antworten, habe mir schon bereits soetwas gedacht.
Weiss auch zufällig jemand was wäre wenn bei der MPU, der Psychologe noch in der Ausbildung zum Gutachter, dieses Gespräch alleine durchführt?
Und hat man eigentlich immer das recht am Ende des Gespräches die Mitschrift des Psychologen auf unklarheiten/missverständnisse durchzhulesen?
 
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arcr11

Gast
Welche mitschrift meinst du jetzt? Von eurem gesprächsverlauf? Den kriegst du in jedem Fall zum gegen lesen und evtl anfallender Korrekturen ausgehändigt.
Denn am Ende musst du dieses Protokoll unterschrieben, das du damit einverstanden bist und alles so mitgeschrieben wurde, wie du es gesagt hast.
Jedenfalls kenne ich es nicht anders.

Evtl solltest du dich mit Sollchen Fragestellungen an die zuständigen Stellen wenden? Welche das ist, kann ich nicht sagen. Aber diejenigen die die Regeln machen, sollten dies ja ohne weiteres beantworten können.
 

Franke86

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ok Danke für die Antwort.
Ich war bei AVUS, dachte das wäre Standard, ohne Mitschrift hat man ja 0,0 Kontrolle was beim Gutachter angekommen/verstanden wurde und was er weitergibt. Leider hab ich vergessen das Gespräch wenigstens Aufzeichnen zu lassen.
 

Franke86

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Ja hab ich, Aussage war, er kann nichts sagen da er noch in der Ausbildung ist und das erst absprechen muss.
Fand ich schon ein wenig seltsam. Gab also keine Tendenz.
 

Franke86

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Hallo miteinander,

da ich leider noch kein Ergebnis habe (habe am Freitag Telefonisch nachgefragt, werde am Mittwoch nochmal bei der MPI anrufen) und auch nach einem Telefonat mit der "freundlichen" Sachbearbeiterin keine Fristverlängerung bekomme wollte ich mal Fragen wie ich am besten weiter vorgehen soll.
Die Frist der Fsst läuft am 16.12 ab, sollte ich bis dahin kein Positives Ergebnis haben.
Was passiert wenn ich die Frist verstreichen lasse und dann nach dem 16.12 ein Positives Gutachten erhalte?
Muss ich dann trotzdem den FS abgeben und neu beantragen?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hallo Franke,

die SB auf deiner FSSt. sieht ja wann die Akte wieder ins Haus kommt, heißt: es liegt ja nicht an dir wenn das evtl. erst nach dem 16.12. der Fall ist. Daraus kann man dir keinen Strick drehen und solange wird auch sicher nichts unternommen.
Es gab hier schon einige (darunter auch ich), die ihr Gutachten erst einige Tage nach dem Fristende erhalten haben.
Ggf. rufst du am 16.12. (sofern bis dahin das Ga noch nicht da ist) noch einmal bei deiner SB an und klärst das kurz ab.

Solltest du ein neg. Ga bekommen, ziehst du den Antrag auf Neuerteilung zurück (dann aber unverzüglich, bevor er dir versagt wird) und gibst das Gutachten nicht ab!
 

Franke86

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Danke Nancy, vielleicht noch als Info es geht nicht um eine Neuerteilung. Ich habe den Führerschein aktuell noch, sollte aber wohl nichts an der Vorgehensweise ändern :)
 

Falo

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Eine Sperrfrist kann nur von einen Richter angeordnet werden die FFST kann dir keine Sperrfrist auferlegen.
Die Rechtlichen Folgen sind auch egal ob die FE entzogen wird oder du sie freiwillig abgibst.

Es gibt ein ganz paar sonderfälle wo ein Sperrfrist im Gesetz fest vorgegeben ist z.B: beim Entzug wegen 8 Punkten gibt es 6 Monate Sperrfrist.
 
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