Hallo liebe Forumgemeinde,
leider habe ich Momentan 2 verschiede Auskünfte zu folgendem Sachverhalt.
2010 fahren unter BTM 1,12 ng/ml THC (ein Monat Fahrverbot und Bußgeld)
2011 Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht Beibringung einer MPU
2014 Neuerteilung Führerschein
2022 Fahren unter Alkohol 0,91 Promille (ein Monat Fahrverbot und Bußgeld)
Im FAER steht nur noch der Eintrag von 2011 und 2014.
Nach aktuellem Bußgeldbescheid bin ich als Ersttäter einzustufen.
Laut Gesetz müssen wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss o. Drogeneinfluss begangen worden sein. Da die Zuwiderhandlung entscheidend ist, kann auch nur an sie angeknüpft werden.
Das heißt nach meiner Auffassung droht keine MPU.
Wie sehen das die Profis hier im Forum?
leider habe ich Momentan 2 verschiede Auskünfte zu folgendem Sachverhalt.
2010 fahren unter BTM 1,12 ng/ml THC (ein Monat Fahrverbot und Bußgeld)
2011 Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht Beibringung einer MPU
2014 Neuerteilung Führerschein
2022 Fahren unter Alkohol 0,91 Promille (ein Monat Fahrverbot und Bußgeld)
Im FAER steht nur noch der Eintrag von 2011 und 2014.
Nach aktuellem Bußgeldbescheid bin ich als Ersttäter einzustufen.
Laut Gesetz müssen wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss o. Drogeneinfluss begangen worden sein. Da die Zuwiderhandlung entscheidend ist, kann auch nur an sie angeknüpft werden.
Das heißt nach meiner Auffassung droht keine MPU.
Wie sehen das die Profis hier im Forum?