MPU ja oder nein

Eisbär

Neuer Benutzer
Hallo liebe Forumgemeinde,

leider habe ich Momentan 2 verschiede Auskünfte zu folgendem Sachverhalt.

2010 fahren unter BTM 1,12 ng/ml THC (ein Monat Fahrverbot und Bußgeld)
2011 Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht Beibringung einer MPU
2014 Neuerteilung Führerschein
2022 Fahren unter Alkohol 0,91 Promille (ein Monat Fahrverbot und Bußgeld)

Im FAER steht nur noch der Eintrag von 2011 und 2014.
Nach aktuellem Bußgeldbescheid bin ich als Ersttäter einzustufen.
Laut Gesetz müssen wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss o. Drogeneinfluss begangen worden sein. Da die Zuwiderhandlung entscheidend ist, kann auch nur an sie angeknüpft werden.

Das heißt nach meiner Auffassung droht keine MPU.
Wie sehen das die Profis hier im Forum?
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Das heißt nach meiner Auffassung droht keine MPU.

Ein ganz klares Jein.

Es gibt zwei unabhängige Verfahren.

Zunächst ein Strafverfahren. Bei dem bist du Ersttäter und darfst nur entsprechend bestraft werden.

Dann aber auch ein verwaltungsrechtliches Verfahren als Schutzmaßnahme. Genau für solche Verfahren bleiben deine Daten bis 10 Jahre nach der MPU gespeichert. Die MPU ist keine Bestrafung und ist vom Strafverfahren vollkommen unabhängig. Da kommt natürlich die Frage der Suchtverlagerung auf.

Es kann also durchaus eine MPU oder zumindest ein ärztliches Gutachten gefordert werden. Schau mal in dein altes Gutachten in Hinblick darauf, was du zu deinem Alkoholkonsum gesagt hast. Wenn du mit "Alkohol ist Teufelszeug, das rühr ich nicht an" argumentiert hast kann dir das jetzt durchaus vor die Füsse fallen.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Nach aktuellem Bußgeldbescheid bin ich als Ersttäter einzustufen.
Richtig ... da dein BTM Eintrag getilgt ist, darf er nicht in irgend einer Weise gegen dich verwertet werden.
Als Ersttäter bekommst du wohl 2 Punkte + ca. 500€ Bußgeld + 1 Monat Fahrverbot.
Diese Ordnungswidrigkeit ist nach 2,5 Jahren getilgt.
Eine MPU Anordnung wird diesbezüglich wohl nicht erfolgen.
 
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