MPU mit ADS

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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
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Immer häufiger werden Menschen mit ADS (ADHS) zur MPU "gebeten".
Hierzu mal ein paar Infos:


ADHS = Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts (Hypoaktivitäts) - Syndrom
ADHS-Patienten müssen Nachweise bei Einnahme von Betäubungsmitteln (Methylphenidat) mit sich führen
Besitz von Stoffen, welche unter das Betäubungsmittelgesetz (kurz: BtmG) fallen ist nur unter Auflagen erlaubt.
Wer im Besitz von Betäubungsmitteln (darunter fällt auch Methylphenidat; Handelsname u.a. Ritalin; Medikinet; Concerta) ist und über keine schriftliche Erlaubnis für den Erwerb des selbigen verfügt, macht sich gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtmG strafbar.
Der Besitz wird durch Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Welche Höhe das Strafmaß hat, ist von mehreren Faktoren abhängig wie z.B.
Gibt es Vorstrafen / Vorbelastungen (Konflikte mit dem Gesetz in der Vergangenheit)?

  • Menge der Mittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen
  • Anmerkung: Bei der Menge wird der § 31a berücksichtigt (Stichwort: geringe Menge)
Die schriftliche Erlaubnis für den Erwerb von Betäubungsmitteln (Methylphenidat / Handelsname u.a. Ritalin; Medikinet; Concerta) kann durch das abgestempelte Rezept nachgewiesen werden.
Hinweis: Der Wirkstoff Methylphendiat - welcher bei der Behandlung von ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom) als Standardbehandlung im Bereich der medikamentösen Therapie ist - fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) und ist somit nur auf ein besonderes Btm-Rezept vom Arzt zu bekommen. Der Verschreibung geht eine umfassende und lang andaürnde Diagnostik voraus.
Beim Einlösen des Rezeptes bekommt der Empfänger (ADHS-Patient, bzw. die Eltern) einen Beleg des Rezeptes, welcher von der Apotheke abgestempelt wird. Diesen Abschnitt des Rezeptes muss der Patient mit sich führen. Unter Patient versteht man Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Bei jugendlichen und erwachsenen ADHS-Patienten wird empfohlen, den Rezeptteil einfach in der Brieftasche mit sich zu führen. Bei Kindern (bis 12Jahre) reicht es gewöhnlich aus, wenn die Eltern diesen Beleg vorweisen können.
Es empfiehlt sich in diesem Sinne eine eigene Patientenakte anzulegen bzw. die Eltern für ihre Kinder um alle nötigen Unterlagen (Rezepte; Untersuchungsergebnisse; Arzt- und Therapeutenadressen; sonstige Unterlagen) bei Bedarf zur Hand zu haben.
Info: Warum ist Methylphenidat nur auf Btm-Rezept zu bekommen?
Wichtig: Wer Methylphenidat verkauft oder anderen zum Gebrauch überlässt, macht sich ebenfalls strafbar!!

§ 29 Straftaten
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  • 1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft
    , 2. eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt,
    3. Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein,
4. (weggefallen)
5. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 2 Betäubungsmittel durchführt,
6. entgegen § 13 Abs. 1 Betäubungsmittel

  • a) verschreibt,
    b) verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überlässt,
7. entgegen § 13 Abs. 2 Betäubungsmittel in einer Apotheke oder tierärztlichen Hausapotheke abgibt,
8. entgegen § 14 Abs. 5 für Betäubungsmittel wirbt,
9. unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um für sich oder einen anderen oder für ein Tier die Verschreibung eines Betäubungsmittels zu erlangen,
10. einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, eine solche Gelegenheit öffentlich oder eigennützig mitteilt oder einen anderen zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verleitet,
11. ohne Erlaubnis nach § 10a einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, oder wer eine außerhalb einer Einrichtung nach § 10a bestehende Gelegenheit zu einem solchen Verbrauch eigennützig oder öffentlich mitteilt,
12. öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 des Strafgesetzbuches) dazu auffordert, Betäubungsmittel zu verbrauchen, die nicht zulässigerweise verschrieben worden sind,
13. Geldmittel oder andere Vermögensgegenstände einem anderen für eine rechtswidrige Tat nach Nummern 1, 5, 6, 7, 10, 11 oder 12 bereitstellt,
14. einer Rechtsverordnung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 oder § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 oder 5 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist.
Die Abgabe von sterilen Einmalspritzen an Betäubungsmittelabhängige und die öffentliche Information darüber sind kein Verschaffen und kein öffentliches Mitteilen einer Gelegenheit zum Verbrauch nach Satz 1 Nr. 11.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5 oder 6 Buchstabe b ist der Versuch strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 5, 6, 10, 11 oder 13 gewerbsmäßig handelt,
2. durch eine der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 6 oder 7 bezeichneten Handlungen die Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet.
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5, 6 Buchstabe b, Nr. 10 oder 11 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
(6) Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das Handel treiben, Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwenden, wenn sich die Handlung auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden.




Qülle: http://www.adhs-zentrum.de/Recht/Nachweispflicht_bei_Mitführung_von_Medikamenten.php
 
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