Hallo zusammen,
gerne möchte ich euch meinen Fall schildern und hoffe auf euren Rat.
Den Fragebogen werde ich, sobald ich mich in die Materie eingelesen habe nachreichen. Aktuell bin ich mir aber noch nicht mal sicher welche Fragebögen überhaupt relevant sind aufgrund der Straftaten Konstellation.
Zur Person
Geschlecht: Mänlich
Größe: 189 cm
Gewicht: 85 Kg
Alter: 30
Was ist passiert?
Januar 2011: zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmittel.
Februar 2012: Körperverletzung unter Alkoholeinfluss (Keine Blutprobe, nicht gepustet). sechst Monate Haft auf Bewährung.
November 2016: Fahrerflucht (Schaden 1100 Euro) Strafbefehl über 1500 Euro.
Wie ist der Stand des Verfahrens?
Führerschein
Hab ich noch: Ja habe ich noch
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt, wann?: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Unfall beim Links-Abbiegen. Kein Personenschaden. (Punkt)
Fragestellung der Fsst:
Kann xxxixxx trotz der Hinweise auf Betäubungsmittel ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher führen? Liegt eine stabile Abstinenz vor und ist deshalb nicht zu erwarten, dass ein KFZ unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder anderen Psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkung geführt wird.
Ist trotz der auf Grund der aktenkundigen erheblichen Straftaten entstandenen Zweifel an der charakterlichen Eignung nicht zu erwarten, dass Herr xxxixxx erheblich oder wiederholt gegen Strafrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?
Genannte Paragraphen: Im Schreiben werden folgende Paragraphen genannt: § 11 Abs. 3 Ziff. 5 und 7 und § 14 Abs 2 Ziff. 2
Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle?
Hatte ich nicht
Hilfe
Bin ich noch am überlegen.
MPU
Nein
Negative MPU?
Nein
Rückfalltäter?
Nein
Gestern flatterte mir die Aufforderung zur MPU ins Haus.
Über die Fragestellung bin ich überrascht, aber eben auch nicht, da:
- Meinen Führerschein machte ich erst nach der Verurteilung wegen Betäubungsmittel. Mein Antrag auf Ersterteilung lag auch auf Eis des Landratsamtes in meinem Alten Wohnort, da sie mir mitteilten, dass es einen Vermerk der Polizei zu BtM gibt und sie erst auf das Urteil des Gerichts warten müssen. Vor Gericht gab ich auch an, gelegentlich so ziemlich alle BtMs ausprobiert zu haben, aber nie Süchtig war.
Zu meiner Überraschung gab das Landratsamt meinem Antrag statt, ohne eine MPU zu verlangen und ich machte meinen Führerschein.
So jetzt stellt sich mir die Frage, wieso die BtM-Fragestellung obwohl diese schon vor sechs Jahren überprüft wurde und es absolut keine Vorfälle bzgl. BtM gab hier gestellt wird. Ist das rechtens?
Oder weiß die neue Fsst (da umgezogen) nicht, dass dieser Punkt schon von der alten Fsst verneint wurde. Oder spielt es einfach keine Rolle?
Des Weiteren wird in den Paragraphen zwar das Aggressionspotenzial genannt, in der Fragestellung aber nicht. Werden allso Aggressionen auch zu begutachten sein?
Ebenso verunsichert mich auch folgender Punkt, da ich gelesen habe, dass wenn jemand in Drogentherapie war auch einen Abstinenznachweise für Alkohol liefern muss:
Folgender Satz meinerseits ist in der Hauptverhandlung Februar 2012 gefallen und wird auch im schreiben der Fsst angegeben.
"Ich habe selbst schon Drogen genommen, gelegentlich habe ich etwas konsumiert, seit 2 Jahren nichts mehr, ich war auch in Drogentherspie, habe Amphetamine konsumiert, Drogentherapie war im Sommer 2011. Ich war niemals abhängig, habe alle 2 Monate auf Party etwas konsumiert. Ich muss mich berichtigen, es waren 3 Beratungsgespräche bei einer Drogenberatung."
Diese 3 Beratungsgespräche wurden mir in der Verhandlung Januar 2011 aufgedrückt.
Kann dieses vom GA als Therapie gewertet werden, sodass auch ein Abstinenznachweis für Alkohol verlangt wird?
Die Andere Frage ist: Ich habe zwei Monate Zeit bekommen das Gutachten zu liefern. Ist es eurer Meinung nach realistisch sich in dieser Zeit auf die MPU zu vorbereiten um die gestellten Fragen positiv zu beantworten? Auch ohne einen VP? Bis zur Fahrerflucht kann ich definitiv Veränderungen aufzeigen, davon aber im Fragebogen mehr.
Abstinenznachweise für Drogen habe ich schon, da die Fahrerflucht Ende 2015 Stattfand und ich irgendwo befürchtet habe, dass sowas passiert. Ganz 2016 kann ich nachweisen und habe aktuell die richtige Haarlänge um eine weitere Analyse machen zu lassen um die Lücke Ende 2016 bis zur MPU zu schließen.
Ich freue mich auf eure Antworten und danke euch herzlichst.
xxxixxx
gerne möchte ich euch meinen Fall schildern und hoffe auf euren Rat.
Den Fragebogen werde ich, sobald ich mich in die Materie eingelesen habe nachreichen. Aktuell bin ich mir aber noch nicht mal sicher welche Fragebögen überhaupt relevant sind aufgrund der Straftaten Konstellation.
Zur Person
Geschlecht: Mänlich
Größe: 189 cm
Gewicht: 85 Kg
Alter: 30
Was ist passiert?
Januar 2011: zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmittel.
Februar 2012: Körperverletzung unter Alkoholeinfluss (Keine Blutprobe, nicht gepustet). sechst Monate Haft auf Bewährung.
November 2016: Fahrerflucht (Schaden 1100 Euro) Strafbefehl über 1500 Euro.
Wie ist der Stand des Verfahrens?
Führerschein
Hab ich noch: Ja habe ich noch
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt, wann?: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Unfall beim Links-Abbiegen. Kein Personenschaden. (Punkt)
Fragestellung der Fsst:
Kann xxxixxx trotz der Hinweise auf Betäubungsmittel ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher führen? Liegt eine stabile Abstinenz vor und ist deshalb nicht zu erwarten, dass ein KFZ unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder anderen Psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkung geführt wird.
Ist trotz der auf Grund der aktenkundigen erheblichen Straftaten entstandenen Zweifel an der charakterlichen Eignung nicht zu erwarten, dass Herr xxxixxx erheblich oder wiederholt gegen Strafrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?
Genannte Paragraphen: Im Schreiben werden folgende Paragraphen genannt: § 11 Abs. 3 Ziff. 5 und 7 und § 14 Abs 2 Ziff. 2
Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle?
Hatte ich nicht
Hilfe
Bin ich noch am überlegen.
MPU
Nein
Negative MPU?
Nein
Rückfalltäter?
Nein
Gestern flatterte mir die Aufforderung zur MPU ins Haus.
Über die Fragestellung bin ich überrascht, aber eben auch nicht, da:
- Meinen Führerschein machte ich erst nach der Verurteilung wegen Betäubungsmittel. Mein Antrag auf Ersterteilung lag auch auf Eis des Landratsamtes in meinem Alten Wohnort, da sie mir mitteilten, dass es einen Vermerk der Polizei zu BtM gibt und sie erst auf das Urteil des Gerichts warten müssen. Vor Gericht gab ich auch an, gelegentlich so ziemlich alle BtMs ausprobiert zu haben, aber nie Süchtig war.
Zu meiner Überraschung gab das Landratsamt meinem Antrag statt, ohne eine MPU zu verlangen und ich machte meinen Führerschein.
So jetzt stellt sich mir die Frage, wieso die BtM-Fragestellung obwohl diese schon vor sechs Jahren überprüft wurde und es absolut keine Vorfälle bzgl. BtM gab hier gestellt wird. Ist das rechtens?
Oder weiß die neue Fsst (da umgezogen) nicht, dass dieser Punkt schon von der alten Fsst verneint wurde. Oder spielt es einfach keine Rolle?
Des Weiteren wird in den Paragraphen zwar das Aggressionspotenzial genannt, in der Fragestellung aber nicht. Werden allso Aggressionen auch zu begutachten sein?
Ebenso verunsichert mich auch folgender Punkt, da ich gelesen habe, dass wenn jemand in Drogentherapie war auch einen Abstinenznachweise für Alkohol liefern muss:
Folgender Satz meinerseits ist in der Hauptverhandlung Februar 2012 gefallen und wird auch im schreiben der Fsst angegeben.
"Ich habe selbst schon Drogen genommen, gelegentlich habe ich etwas konsumiert, seit 2 Jahren nichts mehr, ich war auch in Drogentherspie, habe Amphetamine konsumiert, Drogentherapie war im Sommer 2011. Ich war niemals abhängig, habe alle 2 Monate auf Party etwas konsumiert. Ich muss mich berichtigen, es waren 3 Beratungsgespräche bei einer Drogenberatung."
Diese 3 Beratungsgespräche wurden mir in der Verhandlung Januar 2011 aufgedrückt.
Kann dieses vom GA als Therapie gewertet werden, sodass auch ein Abstinenznachweis für Alkohol verlangt wird?
Die Andere Frage ist: Ich habe zwei Monate Zeit bekommen das Gutachten zu liefern. Ist es eurer Meinung nach realistisch sich in dieser Zeit auf die MPU zu vorbereiten um die gestellten Fragen positiv zu beantworten? Auch ohne einen VP? Bis zur Fahrerflucht kann ich definitiv Veränderungen aufzeigen, davon aber im Fragebogen mehr.
Abstinenznachweise für Drogen habe ich schon, da die Fahrerflucht Ende 2015 Stattfand und ich irgendwo befürchtet habe, dass sowas passiert. Ganz 2016 kann ich nachweisen und habe aktuell die richtige Haarlänge um eine weitere Analyse machen zu lassen um die Lücke Ende 2016 bis zur MPU zu schließen.
Ich freue mich auf eure Antworten und danke euch herzlichst.
xxxixxx
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