MPU trotz Tillgung möglich?

Maddin

Neuer Benutzer
Nabend,
habe mal eine konkrete Frage bezüglich MPU Aufforderung.

Kurzgeschichte:
07.07.2006: Verurteilt wegen fahrlässiger Trunkeheit ohne Führschein mit Diebstahl, 1,03% Vol. und 1,9ng/ml THC, Fahrzeug war ein Roller, mein Alter zur Tatzeit 16.

17.06.2008: Antrag auf Ersterteilung und MPU Aufforderung, gemacht-Negativ, weil keinen Nachweis erbracht über Abstinenz, sonst vom Psyschichen Aspekt soweit okay.

27.11.2008 Negative MPU trotzdem eingereicht, entsprechend abgelehnt(Dumm, ich weiß!)

03.08.2020 Wieder Antrag auf Ersterteilung, Gestern nach 6 Monaten(unfähiges Berlin halt) wieder Aufforderung zur MPU, wegen der Straftat von damals und der negativen MPU.

Jetzt meine Frage, am 07.07.2021 wird die damalige Straftat getilgt, aber das negative eingereichte Gutachten samt der Versagung des Antrags erst 2023, wenn ich einen erneuten Antrag nach der Tillgung der Straftat diesen Jahres mache, wird/darf wegen dem negativen Gutachten wieder eine MPU aufforderung erfolgen?

Und hat jemand eine Ahnung was ca. für Verwaltungskosten(haha) auf mich zu kommen wenn ich den aktuellen Antrag zurück ziehe?

Wäre euch sehr verbunden für Ideen, mich macht dieses Thema seit 2008 nervlich Kaputt, bis Dato

✌️
 

Maddin

Neuer Benutzer
Hi,
gehe ich nicht von aus, wurde ja „abgelehnt“ durch die negative MPU.
 

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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Dann wurde damals die "Verjährung" unterbrochen weil dein Neuerteilungsantrag negativ beschieden wurde (da du ihn nicht zurückgezogen hast).
Du solltest deinen letzten Antrag zurückziehen. Dann kannst du 2023 mpu-frei eine neue FE erhalten.
Ich kann dir allerdings nicht sagen was ein Zurückziehen deines Antrages kosten wird.
 
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