MPU Verjährungsfrist !

Neulich 77

Neuer Benutzer
Guten Abend zusammen

Mich würde Mal konkret interessieren wie lange es dauert. Bis eine MPU nicht mehr angefordert werden kann man sagt spätestens nach 15 Jahren (spätestens) nicht frühstens ...

Es hat doch was damit zutun ob man beim Gericht dagegen vor geht u.s.w deshalb bis das Verfahren abgeschlossen ist kann es bis zu 5 Jahre dauer und dann noch 10 Jahre und so kommt man auf 15 oder nicht ?


Also könnte man den Führerschein auch ohne MPU nach 12 Jahren z.B wieder kriegen ?

Das Thema ist schon ein ganz interessantes......sind es sicher. Bei jedem mindesten 15 Jahre oder vertun wir uns alle da etwas ...
 

Neulich 77

Neuer Benutzer
Hier kurz was ich meine :

Bedenken Sie: Bei einer MPU liegt die Verjährung laut § 29 StVG zwar bei zehn Jahren, jedoch kann sie zu unterschiedlichen Startterminenbeginnen. Demzufolge kann es durchaus länger dauern, bis Sie Ihre Fahrerlaubnis ohne das Absolvieren einer MPU wiederbekommen.

Frühestens, wenn der Führerschein wieder erteilt werden könnte, und spätestens fünf Jahre nach der Rechtskraft der Entscheidung des Gerichts fängt die Verjährungsfrist bei der MPU an zu laufen. Daher kann es insgesamt bis zu 15 Jahre



das verstehe ich nicht richtig also sind es nicht immer 15 Jahre sondern könnten auch 13 -14 oder auch 12 Jahre seien bis ich den Lappen ohne MPU Machen könnte ....

Richtig ???
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Nein, mW läuft es bei einem Entzug immer auf 15 Jahre hinaus.


Anders sieht es wohl aus wenn noch keine FE besessen wurde, dann müsste die Tilgung nach 10 Jahren erfolgen...
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Eigentlich ganz einfach:
Tilgungszeit sind 10 Jahre.

Diese Zeit fängt erst nach Wiedererteilung an zu laufen, spätestens aber nach 5 Jahren. Willst du also ohne MPU zurück an die FE, sind es immer 15 Jahre. Bekommst du deine FE aber beispielsweise ein Jahr nach Entzug zurück, ist es nach insgesamt 11 Jahren getilgt.
 

Jotex

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Dann habe ich dazu noch einmal eine ganz bescheidene Frage:

In meinem Fahreignungsregister befindet sich aktuell ausschließlich ein Eintrag über meinen FE-Verzicht (Tilgungsdatum 14.03.2028). Der Eintrag zur TF auf dem Fahrrad (Tatdatum 03.06.2012) befindet sich nicht (mehr) im Fahreignungsregister, aber natürlich dennoch in der Führerscheinakte.

Darf die FSSt nur die Eintragungen im Fahreignungsregister berücksichtigen oder in dem Fall auch die TF. Ich gehe stark davon aus, dass sie die TF berücksichtigt und befinde mich ja daher in der intensiven MPU Vorbereitung. Nicht dass das jetzt umsonst ist, weil ich gar keine MPU mehr machen muss :)
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Tja darüber scheiden sich die Geister und ich gebe zu dass mich dieses Thema immer wieder verwirrt.

Wenn nur noch der Verzicht eingetragen ist, nicht aber der Grund dafür, frage ich mich wie man eine MPU-Aufforderung begründen will bzw. wie die MPU-Fragestellung lauten sollte...
think.gif
 

Jotex

Benutzer
Ich komme gerade von der FSSt, wo ich heute die Neuerteilung beantragt habe. Die Sachbearbeiterin war sehr nett und sagte, dass diese Konstellation sehr selten ist, sie jedoch trotzdem eine MPU anordnen muss. Die Fragestellung wird lauten:

"Ist zu erwarten, dass Herr XXX, nachdem er ein Fahrrad unter Einwirkung von Alkohol (1,6 Promille oder mehr) im öffentlichen Straßenverkehr führte, zukünftig auch ein Kraftfahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen psychofunktionale oder andere alkoholassoziierte Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der FE-Klasse B in Frage stellen?"

Das ist quasi die Radfahrfragestellung gekürzt um die Fragestellung nach fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen. Die Dame meinte, sie hatte das so auch noch nie aber nach Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten sei das so korrekt...
 
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