MPU wegen einem 2 vergehen in der Probezeit

Wächter

Neuer Benutzer
Geschlecht: Männlich

Alter:26

Was ist passiert?:
Am 29.01.20 bin ich beruflich mit dem Sprinter unterwegs gewesen und seie wohl innerorts mit der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h geblitzt worden. Dies hab ich weder gesehen, noch gemerkt. Nach Toleranzabzug war ich bei 73 km/h mit einer Überschreitung von 23 km/h. Mir wird vorgeworfen eine Schwerwiegende Zuwiderhandlung - der Gruppe A begannen zu haben.
Datum der Auffälligkeit: 29.01.20

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:nein
Strafbefehl schon bekommen:ja ( Ordnungswidrigkeit 1 Punkt und 80€)
Dauer der Sperrfrist: Noch keine

Führerschein
Hab ich noch:ja
Hab ich abgegeben:nein
Hab ich neu beantragt:nein
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle: Lauf a. Pegniz (Nürnberger Land)
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: ja, 2016 eine Positive Drogenfahrt mit anschließender MPU die für mich durch ein besonderes Aufbauseminar Positiv wurde.
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Anordnung einer MPU Fahreignungsuntersuchung durch eine BfF wegen weiterer Verkehrsverstöße in der Probezeit gem. Paragraph 2a Abs. 5 Satz 5 StVG, Paragraph 46 Abs. 3 FeV i.V.. Paragraph 11-14 FeV

Bundesland: Bayern

Aufarbeitung
Psychologe/Verkehrspsychologe:
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Damals Aufbauseminar für Drogen- und Alkohol auffällige

MPU
Datum: 24.07.20
Welche Stelle (MPI):Avus Nürnberg
Schon bezahlt?:JA

Schon eine MPU gehabt?: ja 2019
Wer hat das Gutachten gesehen?: Führerscheinstelle und Ich
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten: 1 Punkt und Fahren unter Drogen und das jetzt vor kurzem mit der Geschwindigkeitsüberschreitung
 
Und weiter?
Ich gehe mal von einer verlängerten probezeit aus. Also Ist soweit alles korrekt.

Und wenn dein datum Mit der mpu stimmt, wirst du hier keinerlei Hilfe mehr finden, 5 Tage vor der mpu.
Verstehe den Sinn dieses Postings nicht.
 
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