MPU wegen Eingriffs in den Verkehr

KlauDie

Neuer Benutzer
Hallo alle zusammen,
im Januar wurde ich wg. Nötigung u. gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu sechs Monaten Führerscheinentzug verurteilt. Aus meiner Sicht allerdings zu unrecht.
Angeblich hätte ich versucht, einen Fußgänger mit meinem Auto zur Seite zu drängen u. ihn damit gefährdet. Ein Schaden ist allerdings niemandem entstanden. Mein Anwalt meinte nun, dass mir bei solch einem Delikt eine MPU droht.
Daher meine Frage: womit habe ich zu rechnen? Vor allem in Hinblick auf die psychologische Befragung?
Wäre für alle Tipps sehr dankbar!
 
Hallo KlauDie

und willkommen im Forum.

Beschreibe uns doch mal bitte was genau passiert ist:smiley2204:
 
Hallo, das kann ich gerne tun. Vorab nur noch zur Info, dass ich in fast 30 Jahren Autofahren noch nie eine Führerscheinsperre hatte, noch nie einen Punkt in Flensburg, noch nie mit Alkohol oder Drogen auffällig geworden und auch sonst nicht vorbestraft bin.

Nun kurz zum Sachverhalt: Ich stand auf einem Parkplatz als eine Person, mit der ich schon länger Ärger hatte, neben mir parkte, ausstieg und auf mein Auto zugelaufen kam. Da ich wusste, dass deren Absicht nicht freundlich war und ich keine Eskalation riskieren wollte, setzte ich zurück auf die Straße, wo mir die Person den Weg versperrte. Als sie am Auto vorbei war und auf meine Fahrertür zulief gab ich Gas und fuhr an ihr vorbei, wobei ich sie mit dem Außenspiegel gestreift habe ohne sie allerdings zu verletzen.
Die Zeugen sagten allerdings alle aus, dass ich absichtlich auf sie zugefahren wäre und sie sich nur mit einem Sprung zur Seite hätte retten können. Dieser Darstellung folgte das Gericht und verurteilte mich zur Sperre von sechs Monaten sowie einer erheblichen Geldstrafe.
Wenn ich in Berufung gehen würde, dann wäre der Führerschein, wenn es dumm läuft, sogar fast ein Jahr weg. Daher habe ich mich entschieden, das Urteil so hinzunehmen. Mein Anwalt meint nur, dass ich dann - wie gesagt - wahrscheinlich eine MPU auferlegt bekomme, da die Führerscheinstelle und das Gericht hier aggressives Verhalten im Straßenverkehr erkennen würden.
Nun meine Frage: wie verhalte ich mich bei solch einer MPU, und was kommt da generell auf mich zu?
Vorab schon einmal vielen Dank
 
Vorab erstmal:

...Vorab nur noch zur Info, dass ich in fast 30 Jahren Autofahren noch nie eine Führerscheinsperre hatte, noch nie einen Punkt in Flensburg, noch nie mit Alkohol oder Drogen auffällig geworden und auch sonst nicht vorbestraft bin.

Das obige sollte auch der Normalfall sein - bringt dir also keinen Bonus bei der MPU (das nur mal als Hinweis).:smiley22:

Du hast geschrieben, dass dein Urteil im Januar erging. Ergo endet deine Sperre im Juli 2015 und du könntest somit deinen FS bereits wieder beantragen (3 Monate vor Fristende). Hier könntest du nämlich eine definitive Auskunft von deiner FSSt erhalten, OB in deinem Fall eine MPU gefordert wird.

Sollte dies der Fall sein, wird es um eine verkehrsrechtliche MPU gehen. Die Fragen die dir gestellt würden, könnten wir in etwa mit dir durchgehen. Wichtig ist dabei allerdings DEINE Einsicht, dass dein Verhalten nicht in Ordnung war. Ganz egal wie der Sachverhalt in Wahrheit war - du hast das Urteil angenommen und somit deine "Schuld" zugegeben. Genau so steht es jetzt in deiner Führerscheinakte und der Gutachter möchte dazu deine Ausführungen hören, sowie deine Maßnahmen zur Verhaltensänderung und das dir so etwas nie wieder passieren wird (jetzt mal ganz grob und vereinfacht ausgedrückt).

Bist du denn generell ein Mensch der sich leicht provozieren lässt?
 
Hallo, und danke erst einmal für die Antwort.
Von Beruf bin ich Sozialpädagoge und arbeite seit über 20 Jahren mit Kindern und Jugendlichen. Schon allein von dieser Seite gesehen bin ich kein aggressiver oder ein Mensch, der sich leicht provozieren lässt. Wenn ich das wäre, dann wäre ich in diesem Job falsch aufgehoben. Allgemein würde ich mich eher als ruhig und sehr gelassen bezeichnen, was meine Kollegen und Freunde auch so bestätigen würden - oft höre ich sogar, ich wäre zu ruhig und "emotionslos".
Gerade deshalb schockiert es mich ja so, dass das Gericht die Notwehsituation außen vor gelassen und mir gleich das volle Strafmaß aufgebrummt hat. Ich sehe es nämlich bis heute so, dass die Person nicht das Recht gehabt hat, mich anzuhalten und zur Rede zu stellen - dies ist, soweit ich weiß, der Polizei vorbehalten. Aber wahrscheinlich das sollte ich gerade bei einer MPU wohl nicht sagen?
Schon einmal Danke und Grüße an das Forum
 
Hallo, und danke erst einmal für die Antwort.
Von Beruf bin ich Sozialpädagoge und arbeite seit über 20 Jahren mit Kindern und Jugendlichen. Schon allein von dieser Seite gesehen bin ich kein aggressiver oder ein Mensch, der sich leicht provozieren lässt. Wenn ich das wäre, dann wäre ich in diesem Job falsch aufgehoben. Allgemein würde ich mich eher als ruhig und sehr gelassen bezeichnen, was meine Kollegen und Freunde auch so bestätigen würden - oft höre ich sogar, ich wäre zu ruhig und "emotionslos".

Das sollten wir auf jeden Fall im Hinterkopf behalten. Sicher würde auch dein Arbeitgeber eine entsprechende Beurteilung verfassen? Dies könnte somit die Teilnahme an einem evtl. Antiaggressionskurs hinfällig machen.

Gerade deshalb schockiert es mich ja so, dass das Gericht die Notwehsituation außen vor gelassen und mir gleich das volle Strafmaß aufgebrummt hat. Ich sehe es nämlich bis heute so, dass die Person nicht das Recht gehabt hat, mich anzuhalten und zur Rede zu stellen - dies ist, soweit ich weiß, der Polizei vorbehalten.

Aber wahrscheinlich das sollte ich gerade bei einer MPU wohl nicht sagen?

Ja, so sieht es aus.

Viele von uns fühlten sich beim Vorgehen des Gerichtes ungerecht behandelt - auch ich. Diese Sichtweise führt aber (leider) zu nichts. Das Kind ist im Brunnen - jetzt bleibt nur, das Beste daraus zu machen. Wir unterstützen dich dabei.

Sei doch bitte so nett und fülle mal unseren Profilfragebogen Verkehr aus, damit wir schon einmal deine Eckdaten haben.
 
Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 47

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 5.2.2014

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 6 Monate

Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: noch nicht
Habe noch keinen gemacht:

Bundesland: Hessen

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein

Aufarbeitung
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein

MPU
Datum: noch kein Datum
Welche Stelle (MPI): noch nicht bekannt
Schon bezahlt?: nein

Schon eine MPU gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten: nein

Ich hoffe, das hilft weiter :-)
 
Zurück
Oben