Marcus1995
Neuer Benutzer
Hallo liebe Community,
ich bräuchte mal eure Unterstützung bei meiner MPU.
Danke schon mal im Voraus.
ich bräuchte mal eure Unterstützung bei meiner MPU.
Danke schon mal im Voraus.
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): -
hmm, das macht die Sache nicht gerade besser.ob er ins Krankenhaus musste kann ich nicht genau sagen. Ich denke aber schon, da in meinem Urteil steht, dass er - als ich ihn anfuhr - zu Boden fiel und Schmerzen im Bein- und Brustbereich erlitt.
Und was vielleicht noch eine Rolle spielt:
Ich war noch in der Probezeit.
Verkehrszentralregister: Keine Eintragungen
Bundeszentralregister: 2 Eintragungen (Oktober 2010, Februar 2011 (Körperverletzung, Bedrohung))(+ dieser Vorfall)
Und zur Fahrerlaubnis hieß es im Urteil (vom April 2016):
Dem Angeklagten ist, neben der Erziehungsmaßregel, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Aus der von ihm begangenen Tat ergibt sich, dass der Angeklagte zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist (§ 69 Abs. 1 StGB). Diese Ungeeignetheit ist nicht inzwischen entfallen, sondern besteht auch heute noch fort. Ein Regelfall nach § 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB liegt vor. Wesentliche Besonderheiten, durch die die indizielle Bedeutung des Regelbeispiels kompensiert wird, weist die ihrer allgemeinen Natur nach schwere und gefährliche Straftat gegenüber der Masse der vorkommenden Fälle, insbesondere auch im Hinblick auf die mangelnde Eignung des Angeklagten, der dem Durchschnitt der Kraftfahrer entspricht, nicht auf. Im Gegenteil: Der Angeklagte hat sein Kraftfahrzeug als gefährliches Werkzeug für die Begehung einer Körperverletzung benutzt, und damit den eigentlichen Zweck als Fortbewegungsmittel pervertiert.
Eine Sperre (§ 69a Abs. 1 S.1 StGB) von noch 6 Monaten erachtet das Gericht, unter Berücksichtigung der gesamten Persönlichkeit des Angeklagten, insbesondere seiner Zuverlässigkeit, seines Vorlebens, seines Verhaltens bei und nach der Tat sowie der gesamten Tatumstände und der oben im Einzelnen geschilderten Erwägungen, auf die Bezug genommen wird, als ausreichend, aber auch als erforderlich, um bei dem Angeklagten das zutage getretene Verhaltensdefizit zu beseitigen. Dabei wurde berücksichtigt, dass dem Angeklagten aufgrund der hiesigen Tat die Fahrerlaubnis aufgrund des Beschluss des Amtsgerichts vom 21. August 2015 seitdem vorläufig entzogen ist.
Weisung der Jugendgerichtshilfe: Einzelantiagressionstraining (Fast beendet und bisher erfolgreich teilgenommen)
3. Wann waren diese Verstöße und in welchem Zeitraum fanden diese statt? (möglichst Datum und zu welcher Tageszeit-um so genauer, um so besser)
(24.07.2015) In der Nacht vom 23.07.2015 auf den 24.07.2015 habe ich einen (damaligen) Freund telefonisch kontaktiert und ihn um ein Treffen gebeten. Dann trafen wir uns auf einem Parkplatz vor seiner Haustür um uns über meine (zu diesem Zeitpunkt) Probleme zu unterhalten. Dies verlief alles ganz normal, bis der Cousin von diesem (damaligen) Freund mit einer anderen Person kam. Diese waren beide stark alkoholisiert. Aufgrund dessen, kam es hauptsächlich zwischen mir und den beiden alkoholisierten Personen zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung. Irgendwann im Laufe dieser Auseinandersetzung war ich extrem gereizt, sodass ich in mein Fahrzeug stieg und auf einen der beiden alkoholisierten Personen zufuhr und diesen mit der Front traf. Daraufhin schlug mir der andere mehrmals mit der Faust in mein Gesicht, sodass ich unkontrolliert mein Fahrzeug in Bewegung setzte und es zusätzlich zu Auffahrunfällen kam. Anschließend verließ ich den Unfallort und informierte dann jedoch umgehend die Polizei und gab meinen Standort bekannt. Dann kam die Polizei und ich schilderte der Polizei meine (zu dem Zeitpunkt andere) Version des Unfallhergangs. Es wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, der selbstverständlich mit 0,0 Promille ausfiel. Zu guter letzt wurde der Führerschein einbehalten und ich in ein Krankenhaus befördert.
5. Wie war ihre Gefühlslage bei diesen Delikten?
Ich war extrem wütend, aufgrund der Stresssituationen in eigenem Hause sowie am Unfallort an diesem Tag.
Fragen nach Änderungen gegenüber früher
15. Wie lauten ihre Vorsätze heute?
Ich habe mich dazu entschieden das mir vom Gericht auferlegte AAT ordentlich durchzuziehen und gemeinsam mit meinem „AAT-Trainer“ an meinem Verhalten zu arbeiten, dass ich gar nicht erst „hochkoche“ oder gar ausraste. Und ich werde auf keinen Fall mehr wütend in ein Fahrzeug steigen, da sich die Wut auch auf die Konzentrationsfähigkeit massiv auswirken kann.
16. Was ist daran anders?
Ich habe jetzt endlich den Wille mein Aggressivitätsproblem in den Griff zu bekommen.
18. Was hat sich ansonsten bei ihnen geändert?
Ich habe mich schon sehr zum positiven verändert. Ich habe zwar noch immer zwischendurch einige Ausraster, aber bin zuversichtlich, dass ich auch diese in Zukunft unter Kontrolle kriege.
21. Was könnte ihre guten Vorsätze wieder zum Scheitern bringen?
Wenn ich mein „AAT“ erst mal erfolgreich beendet habe, kann meine Ziele eigentlich nichts mehr zum Scheitern bringen.
Hallo Nancy,
ich habe mein Gutachten mal meinem Vater vorgelegt, da er sich mit sowas ganz gut auskennt (also er weiß wie Psychologen denken).
Als er dann das Gutachten gelsen hatte, sagte er mir auch, dass auch er mir bei solchen Aussagen kein positives Gutachten austellen würde.
Er meinte, es lag wohl daran, dass ich einfach "zu viel" erzählt habe. Da trifft wohl Max's Stammsatz "Man sollte immer die Wahrheit sagen, aber nicht alles was wahr ist auch erzählen." ganz gut zu.
Mein Vater hat mir daher angeboten mein Gutachten noch mit mir durchzugehen und hatte mir geraten es in ca. einem halben Jahr erneut zu versuchen. Allerdings sollte ich es bei einem anderen MPI machen, da AVUS auf frühere Gutachten gern zurückgreift.
Und mit "Fachlicher Betreuung" meintest du wahrscheinlich mein AAT. Dieses habe ich erfolgreich beendet.