MPU wegen Körperverletzung

Nancy

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Hallo Marcus,

begrüße dich im Forum :smiley138:

Stelle ruhig deine Fragen hier in deinem Thread. Vorab aber bitte den entsprechenden Profilfragebogen ausfüllen - danke.
 

Marcus1995

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Hallo Nancy,

hier mein Fragebogen:


FB Verkehr/Straftaten

Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 21

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: Laut Akte 24.07.2015 (In der Nacht vom 23.07.2015 auf den 24.07.2015)

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: Dauer bis zur Verhandlung (am 29.04.2016 + 6 Monate drauf = 1 Jahr, 3 Monate (Da mir der Führerschein schon von der Polizei abgenommen wurde.))

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht: Doch


Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Im Bezug auf den Straßenverkehr "nur" weitere Ordnungswidrigkeiten.
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): -

Bundesland: Hamburg

Aufarbeitung
Psychologe/Verkehrspsychologe: -
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: -

MPU
Datum: hab ich noch nicht
Welche Stelle (MPI): AVUS GmbH
Schon bezahlt?: Ja

Schon eine MPU gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten: Parken auf Sonderparkplätzen für Personen mit Handicap, (Abgebrochener Abschleppeinsatz, da ich rechtzeitig da war.)
 

Marcus1995

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Änderungen sind FETT

FB Verkehr/Straftaten

Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 21

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: Laut Akte 24.07.2015 (In der Nacht vom 23.07.2015 auf den 24.07.2015)

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: Dauer bis zur Verhandlung (am 29.04.2016 + 6 Monate drauf = 1 Jahr, 3 Monate (Da mir der Führerschein schon von der Polizei abgenommen wurde.))

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht: Doch


Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Im Bezug auf den Straßenverkehr "nur" weitere Ordnungswidrigkeiten.
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): -

Bundesland: Hamburg

Aufarbeitung
Psychologe/Verkehrspsychologe: -
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: -

MPU
Datum: 07.03.2017 um 10:00 Uhr
Welche Stelle (MPI): AVUS GmbH
Schon bezahlt?: Ja

Schon eine MPU gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten: Parken auf Sonderparkplätzen für Personen mit Handicap, (Abgebrochener Abschleppeinsatz, da ich rechtzeitig da war.)[/QUOTE]
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Oha, bis zum 7.3. ist es wirklich nicht mehr lange...
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Da solltest du schleunigst den FB ausfüllen. Da ich bisher nur weiß das du wegen einer Körperverletzung zur MPU musst, bin ich unsicher welcher Bogen für dich besser geeignet ist.

Schau mal selbst:

Fragebogen für eine verkehrsrechtliche MPU


oder

Fragebogen für eine Straftaten-MPU


Hierzu:

Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): -


Da du die MPU-Aufforderung hast, hast du doch ein Schreiben der FSSt. mit der genauen Fragestellung erhalten..:smiley2204:

Sie lautet sehr wahrscheinlich: "Ist trotz der aufgrund der aktenkundigen (erheblichen) Straftat(en)...oder ".....aufgrund von Anhaltspunkten für hohes Aggressionspotenzial....nicht zu erwarten, dass......etc.

Schau da bitte nochmal nach.
 

Marcus1995

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Hallo Nancy,

ich habe von der FSST lediglich einen Zettel bekommen, den ich behalten durfte. Und da stehen nur amtlich anerkannte MPI's drauf. Den anderen Bogen musste ich ausfüllen und zurück schicken. Als ich dort die Neuerteilung beantragt habe, sagte die Dame nur zu mir, dass aufgrund der Körperverletzung auf jeden Fall eine MPU fällig wäre. Dann drückte sie mir einen Zettel und den Bogen in die Hand und das Gespräch war beendet. Kann es mit der MPU vielleicht auch daran liegen, dass ich noch in der Probezeit war?

LG
 

Marcus1995

Neuer Benutzer
Vielleicht kannst du mir sagen welchen Fragebogen ich nehmen soll, wenn du die ganze Geschichte kennst.

Es lief so ab:

(24.07.2015) In der Nacht vom 23.07.2015 auf den 24.07.2015 habe ich einen (damaligen) Freund telefonisch kontaktiert und ihn um ein Treffen gebeten. Dann trafen wir uns auf einem Parkplatz vor seiner Haustür um uns über meine (zu diesem Zeitpunkt) Probleme zu unterhalten. Dies verlief alles ganz normal, bis der Cousin von diesem (damaligen) Freund mit einer anderen Person kam. Diese waren beide stark alkoholisiert. Aufgrund dessen, kam es hauptsächlich zwischen mir und den beiden alkoholisierten Personen zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung. Irgendwann im Laufe dieser Auseinandersetzung war ich extrem gereizt, sodass ich in mein Fahrzeug stieg und auf einen der beiden alkoholisierten Personen zufuhr und diesen mit der Front traf. Daraufhin schlug mir der andere mehrmals mit der Faust in mein Gesicht, sodass ich unkontrolliert mein Fahrzeug in Bewegung setzte und es zusätzlich zu Auffahrunfällen kam. Anschließend verließ ich den Unfallort und informierte dann jedoch umgehend die Polizei und gab meinen Standort bekannt. Dann kam die Polizei und ich schilderte der Polizei meine (zu dem Zeitpunkt andere) Version des Unfallhergangs. Es wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, der selbstverständlich mit 0,0 Promille ausfiel. Zu guter letzt wurde der Führerschein einbehalten und ich in ein Krankenhaus befördert.
 

Marcus1995

Neuer Benutzer
Hallo Nancy,

habe erstmal diesen FB bearbeitet.

LG


Teil 1:
Allgemeine Fragen

1. Wie viele Verstöße hatten sie?
2 (in einem) (aktueller Fall)

2. Was waren das für Verstöße?
Gefährdung des Straßenverkehrs, Körperverletzung

3. Wann waren diese Verstöße und in welchem Zeitraum fanden diese statt? (möglichst Datum und zu welcher Tageszeit-um so genauer, um so besser)
(24.07.2015) In der Nacht vom 23.07.2015 auf den 24.07.2015 habe ich einen (damaligen) Freund telefonisch kontaktiert und ihn um ein Treffen gebeten. Dann trafen wir uns auf einem Parkplatz vor seiner Haustür um uns über meine (zu diesem Zeitpunkt) Probleme zu unterhalten. Dies verlief alles ganz normal, bis der Cousin von diesem (damaligen) Freund mit einer anderen Person kam. Diese waren beide stark alkoholisiert. Aufgrund dessen, kam es hauptsächlich zwischen mir und den beiden alkoholisierten Personen zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung. Irgendwann im Laufe dieser Auseinandersetzung war ich extrem gereizt, sodass ich in mein Fahrzeug stieg und auf einen der beiden alkoholisierten Personen zufuhr und diesen mit der Front traf. Daraufhin schlug mir der andere mehrmals mit der Faust in mein Gesicht, sodass ich unkontrolliert mein Fahrzeug in Bewegung setzte und es zusätzlich zu Auffahrunfällen kam. Anschließend verließ ich den Unfallort und informierte dann jedoch umgehend die Polizei und gab meinen Standort bekannt. Dann kam die Polizei und ich schilderte der Polizei meine (zu dem Zeitpunkt andere) Version des Unfallhergangs. Es wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, der selbstverständlich mit 0,0 Promille ausfiel. Zu guter letzt wurde der Führerschein einbehalten und ich in ein Krankenhaus befördert.

4. Wie konnten so viele Verstöße zusammenkommen?
Diese beiden Verstöße sind in einem Fall passiert.

5. Wie war ihre Gefühlslage bei diesen Delikten?
Ich war extrem wütend, aufgrund der Stresssituationen in eigenem Hause sowie am Unfallort an diesem Tag.

6. Was hätte passieren können bei den jeweiligen Delikten?
Die beiden geschädigten Personen hätten an ihren Verletzungen ggf. sterben können und es hätten noch weitere Personen zu Schaden kommen können. Außerdem hätten noch weitere Gegenstände beschädigt werden können.

7. Wie schätzen sie sich für die damalige Zeit als Fahrer ein?
Ich habe teilweise Fahrweisen angewendet die aus meiner heutigen Sicht extrem leichtsinnig und verantwortungslos waren.

8. Woran lag es das sie keinen Unfall hatten?
Hauptsächlich lag dies meiner Meinung nach an Glück.

9. Warum haben sie sich (immer wieder) so verhalten?
Ich wollte mit meinen Fahrweisen vor anderen Leuten (speziell bei Freunden) angeben.

10. Wie haben sie auf das Verhalten der Polizei reagiert nachdem sie gestoppt oder gelasert wurden?
Ich habe mich selbst telefonisch bei der Polizei gemeldet und meinen Standort preisgegeben. Anschließend brach ich in Tränen aus und mich kooperativ verhalten, da ich relativ schnell erkannt habe, dass ich einen Fehler gemacht habe.

11. Wie haben sie auf die ersten Verwarn- bzw. Bußgelder reagiert?
Zu dem Zeitpunkt, als ich noch einen Führerschein hatte, waren mir die Verwarn- bzw. Bußgelder egal und habe diese einfach beglichen.

12. Was hatten sie sich vorgenommen, um keine Punkte mehr zu bekommen?
Um das Punktesystem habe ich mir nie Gedanken gemacht. Ich habe meine Fahrweise immer als "OK" angesehen und somit nie mit Punkten gerechnet.

13. Warum konnten sie ihre guten Vorsätze nicht einhalten?
N.a.

14. Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Punktesammeln und bestimmten Ereignissen in ihrem Leben?
N.a.

Teil 2:
Fragen nach Änderungen gegenüber früher

15. Wie lauten ihre Vorsätze heute?
Ich habe mich dazu entschieden das mir vom Gericht auferlegte AAT ordentlich durchzuziehen und gemeinsam mit meinem „AAT-Trainer“ an meinem Verhalten zu arbeiten, dass ich gar nicht erst „hochkoche“ oder gar ausraste. Und ich werde auf keinen Fall mehr wütend in ein Fahrzeug steigen, da sich die Wut auch auf die Konzentrationsfähigkeit massiv auswirken kann.

16. Was ist daran anders?
Ich habe jetzt endlich den Wille mein Aggressivitätsproblem in den Griff zu bekommen.

17. Was wollen sie konkret tun, damit sie ihre Vorsätze diesmal einhalten können?
Ich arbeite gemeinsam mit meinem „AAT-Trainer“ daran, dass ich meine Aggressionen endlich unter Kontrolle bekomme. Sowohl zu Hause als auch unterwegs.

18. Was hat sich ansonsten bei ihnen geändert?
Ich habe mich schon sehr zum positiven verändert. Ich habe zwar noch immer zwischendurch einige Ausraster, aber bin zuversichtlich, dass ich auch diese in Zukunft unter Kontrolle kriege.

19. Welche Einstellung zur Verkehrssicherheit haben sie heute und was ist daran neu?
Es bringt mir nichts den „geilen Macker“ raus hängen zu lassen und dafür mein sowie das Leben anderer Menschen zu gefährden.

20. Was ist ihrer Meinung nach im Straßenverkehr besonders wichtig?
Gegenseitige Rücksicht und eine sichere Fahrweise zum Wohl aller beteiligten.

21. Was könnte ihre guten Vorsätze wieder zum Scheitern bringen?
Wenn ich mein „AAT“ erst mal erfolgreich beendet habe, kann meine Ziele eigentlich nichts mehr zum Scheitern bringen.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo Marcus,

da du die Körperverletzung mit einem KFZ begangen hast, hast du den richtigen Bogen ausgefüllt.

Ich werde mir deinen FB gleich morgen durchlesen und dir antworten, sage es dir aber schon jetzt: die Vorwürfe gegen dich sind sehr heftig. Ich fürchte, ohne den Nachweis einer verkehrspsychologischen Therapie, wird es schwierig für dich die MPU zu bestehen...
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Welche Verletzungen hatte denn der "Angefahrene"? Musste er ins Krankenhaus?
 

Marcus1995

Neuer Benutzer
Hallo Nancy,

ob er ins Krankenhaus musste kann ich nicht genau sagen. Ich denke aber schon, da in meinem Urteil steht, dass er - als ich ihn anfuhr - zu Boden fiel und Schmerzen im Bein- und Brustbereich erlitt.

Und was vielleicht noch eine Rolle spielt:

Ich war noch in der Probezeit.
Verkehrszentralregister: Keine Eintragungen
Bundeszentralregister: 2 Eintragungen (Oktober 2010, Februar 2011 (Körperverletzung, Bedrohung))(+ dieser Vorfall)



Und zur Fahrerlaubnis hieß es im Urteil (vom April 2016):
Dem Angeklagten ist, neben der Erziehungsmaßregel, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Aus der von ihm begangenen Tat ergibt sich, dass der Angeklagte zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist (§ 69 Abs. 1 StGB). Diese Ungeeignetheit ist nicht inzwischen entfallen, sondern besteht auch heute noch fort. Ein Regelfall nach § 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB liegt vor. Wesentliche Besonderheiten, durch die die indizielle Bedeutung des Regelbeispiels kompensiert wird, weist die ihrer allgemeinen Natur nach schwere und gefährliche Straftat gegenüber der Masse der vorkommenden Fälle, insbesondere auch im Hinblick auf die mangelnde Eignung des Angeklagten, der dem Durchschnitt der Kraftfahrer entspricht, nicht auf. Im Gegenteil: Der Angeklagte hat sein Kraftfahrzeug als gefährliches Werkzeug für die Begehung einer Körperverletzung benutzt, und damit den eigentlichen Zweck als Fortbewegungsmittel pervertiert.
Eine Sperre (§ 69a Abs. 1 S.1 StGB) von noch 6 Monaten erachtet das Gericht, unter Berücksichtigung der gesamten Persönlichkeit des Angeklagten, insbesondere seiner Zuverlässigkeit, seines Vorlebens, seines Verhaltens bei und nach der Tat sowie der gesamten Tatumstände und der oben im Einzelnen geschilderten Erwägungen, auf die Bezug genommen wird, als ausreichend, aber auch als erforderlich, um bei dem Angeklagten das zutage getretene Verhaltensdefizit zu beseitigen. Dabei wurde berücksichtigt, dass dem Angeklagten aufgrund der hiesigen Tat die Fahrerlaubnis aufgrund des Beschluss des Amtsgerichts vom 21. August 2015 seitdem vorläufig entzogen ist.

Weisung der Jugendgerichtshilfe: Einzelantiagressionstraining (Fast beendet und bisher erfolgreich teilgenommen)
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo Marcus,

ob er ins Krankenhaus musste kann ich nicht genau sagen. Ich denke aber schon, da in meinem Urteil steht, dass er - als ich ihn anfuhr - zu Boden fiel und Schmerzen im Bein- und Brustbereich erlitt.
hmm, das macht die Sache nicht gerade besser. :smiley2204:

Und was vielleicht noch eine Rolle spielt:

Ich war noch in der Probezeit.
Verkehrszentralregister: Keine Eintragungen
Bundeszentralregister: 2 Eintragungen (Oktober 2010, Februar 2011 (Körperverletzung, Bedrohung))(+ dieser Vorfall)

Was war denn im Oktober 2010 und im Februar 2011 genau (dazu wird der Gutachter dich auch befragen!)?


Und zur Fahrerlaubnis hieß es im Urteil (vom April 2016):

Dem Angeklagten ist, neben der Erziehungsmaßregel, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Aus der von ihm begangenen Tat ergibt sich, dass der Angeklagte zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist (§ 69 Abs. 1 StGB). Diese Ungeeignetheit ist nicht inzwischen entfallen, sondern besteht auch heute noch fort. Ein Regelfall nach § 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB liegt vor. Wesentliche Besonderheiten, durch die die indizielle Bedeutung des Regelbeispiels kompensiert wird, weist die ihrer allgemeinen Natur nach schwere und gefährliche Straftat gegenüber der Masse der vorkommenden Fälle, insbesondere auch im Hinblick auf die mangelnde Eignung des Angeklagten, der dem Durchschnitt der Kraftfahrer entspricht, nicht auf. Im Gegenteil: Der Angeklagte hat sein Kraftfahrzeug als gefährliches Werkzeug für die Begehung einer Körperverletzung benutzt, und damit den eigentlichen Zweck als Fortbewegungsmittel pervertiert.
Eine Sperre (§ 69a Abs. 1 S.1 StGB) von noch 6 Monaten erachtet das Gericht, unter Berücksichtigung der gesamten Persönlichkeit des Angeklagten, insbesondere seiner Zuverlässigkeit, seines Vorlebens, seines Verhaltens bei und nach der Tat sowie der gesamten Tatumstände und der oben im Einzelnen geschilderten Erwägungen, auf die Bezug genommen wird, als ausreichend, aber auch als erforderlich, um bei dem Angeklagten das zutage getretene Verhaltensdefizit zu beseitigen. Dabei wurde berücksichtigt, dass dem Angeklagten aufgrund der hiesigen Tat die Fahrerlaubnis aufgrund des Beschluss des Amtsgerichts vom 21. August 2015 seitdem vorläufig entzogen ist.

Danke das du das Urteil eingestellt hast, denn somit kann ich mir ähnliche Hinweise an dich ersparen (z.B. das du das KFZ als gefährliches Werkzeug, oder besser gesagt als "Waffe", eingesetzt hast). Dazu im FB-Kommentar mehr...**

Weisung der Jugendgerichtshilfe: Einzelantiagressionstraining (Fast beendet und bisher erfolgreich teilgenommen)

Das AAT ist schon mal sehr gut, aber was heißt "fast beendet"? Das der Kurs noch nicht fertig ist? Wenn ja, wäre das ziemlich ungünstig...


3. Wann waren diese Verstöße und in welchem Zeitraum fanden diese statt? (möglichst Datum und zu welcher Tageszeit-um so genauer, um so besser)
(24.07.2015) In der Nacht vom 23.07.2015 auf den 24.07.2015 habe ich einen (damaligen) Freund telefonisch kontaktiert und ihn um ein Treffen gebeten. Dann trafen wir uns auf einem Parkplatz vor seiner Haustür um uns über meine (zu diesem Zeitpunkt) Probleme zu unterhalten. Dies verlief alles ganz normal, bis der Cousin von diesem (damaligen) Freund mit einer anderen Person kam. Diese waren beide stark alkoholisiert. Aufgrund dessen, kam es hauptsächlich zwischen mir und den beiden alkoholisierten Personen zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung. Irgendwann im Laufe dieser Auseinandersetzung war ich extrem gereizt, sodass ich in mein Fahrzeug stieg und auf einen der beiden alkoholisierten Personen zufuhr und diesen mit der Front traf. Daraufhin schlug mir der andere mehrmals mit der Faust in mein Gesicht, sodass ich unkontrolliert mein Fahrzeug in Bewegung setzte und es zusätzlich zu Auffahrunfällen kam. Anschließend verließ ich den Unfallort und informierte dann jedoch umgehend die Polizei und gab meinen Standort bekannt. Dann kam die Polizei und ich schilderte der Polizei meine (zu dem Zeitpunkt andere) Version des Unfallhergangs. Es wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, der selbstverständlich mit 0,0 Promille ausfiel. Zu guter letzt wurde der Führerschein einbehalten und ich in ein Krankenhaus befördert.

**
Zum fett markierten: So merkwürdig es sich auch anhören mag, aber in diesem Fall wäre es sogar besser gewesen wenn du alkoholisiert gewesen wärst. Denn dann hätte man eine Verknüpfung aus Alkohol und Aggression herstellen können, die man durch eine stabile Abstinenz in den Griff hätte bekommen können.

So aber hast du die Tat vollkommen nüchtern begangen und damit dein "Verhaltensdefizit" offen gelegt. Im Gerichtsurteil wurden aufgrund deiner "gesamten Persönlichkeit" "nur" noch weitere 6 Monate verhängt, von daher scheint einiges für dich gesprochen zu haben. Ob der Gutachter das ähnlich sehen wird, kann ich aber nicht voraussagen...

Die Antworten zu den Fragen 4 und 6 bis 14 kommentiere ich mal nicht, da sie für deine Fragestellung eher irrelevant sind.

5. Wie war ihre Gefühlslage bei diesen Delikten?
Ich war extrem wütend, aufgrund der Stresssituationen in eigenem Hause sowie am Unfallort an diesem Tag.

Okay, dir ist bewusst das der Gutachter genauer von dir wissen will warum du so wütend warst? Über den Stress im persönlichen Umfeld wirst du berichten müssen (auch was die Dinge in 2010 und 2011 betrafen). Hingen diese Delikte i-wie zusammen?

Fragen nach Änderungen gegenüber früher

15. Wie lauten ihre Vorsätze heute?
Ich habe mich dazu entschieden das mir vom Gericht auferlegte AAT ordentlich durchzuziehen und gemeinsam mit meinem „AAT-Trainer“ an meinem Verhalten zu arbeiten, dass ich gar nicht erst „hochkoche“ oder gar ausraste. Und ich werde auf keinen Fall mehr wütend in ein Fahrzeug steigen, da sich die Wut auch auf die Konzentrationsfähigkeit massiv auswirken kann.

Wie oben bereits erwähnt sollte das AAT abgeschlossen sein bevor du die MPU antrittst, da deine Verhaltensänderung sonst mitunter noch gar nicht als dauerhaft stabil angesehen werden kann. Wer leitet denn deine Sitzungen? Ein Psychologe?


16. Was ist daran anders?

Ich habe jetzt endlich den Wille mein Aggressivitätsproblem in den Griff zu bekommen.

Der Wille wird bei der MPU wohl nicht reichen....dazu bedarf es einer massiven, dauerhaften Änderung die bereits abgeschlossen ist...

18. Was hat sich ansonsten bei ihnen geändert?
Ich habe mich schon sehr zum positiven verändert. Ich habe zwar noch immer zwischendurch einige Ausraster, aber bin zuversichtlich, dass ich auch diese in Zukunft unter Kontrolle kriege.

21. Was könnte ihre guten Vorsätze wieder zum Scheitern bringen?
Wenn ich mein „AAT“ erst mal erfolgreich beendet habe, kann meine Ziele eigentlich nichts mehr zum Scheitern bringen.

...und auch das wird bei der MPU zu wenig sein.

In die Zukunft kann keiner von uns sehen, jedoch muss der Gutachter seine "Prognose", also das Ergebnis seiner Begutachtung, auch begründen. Wie soll er das machen (dich positiv begutachten), wenn du dir selbst noch nicht sicher bist?
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Ich kenne ja leider nur den Bruchteil deiner Geschichte, weiß nicht was da vor ein paar Jahren genau abgelaufen ist (hier wäre der andere FB wohl sinnvoller gewesen) und kann auch nicht einschätzen welcher Hintergrund deiner Aggressivität zugrunde liegt.

Ich kann dir aus momentaner Sicht nur dazu raten, die MPU erstmal nicht zu machen, das AAT abzuschließen und dir ggf. weitere fachliche Unterstützung zu holen. Ich weiß das du dies sicher nicht lesen wolltest, möchte aber auch ehrlich sein und dir nicht etwas "vom Pferd" erzählen. Ich befürchte das du die MPU so noch nicht bestehen kannst.
 

Marcus1995

Neuer Benutzer
Hallo Nancy,

danke schon mal für deine ehrlichen Antworten. Ich denke du hast Recht.
Ich probiere heute mal, den Termin ein wenig nach hinten zu verschieben.
Da ich die MPU aber auch schon bezahlt habe, möchte ich die gerne noch vor Ende der Frist absolvieren.
Naja, mal sehen ob ich den verschieben kann.

LG
 

Marcus1995

Neuer Benutzer
So, habe jetzt ein bischen Zeit gewonnen, da ich meinen Termin jetzt auf den 27.03.2017 um 10:00 Uhr verschieben konnte. Kann jetzt also in Ruhe mein AAT zu Ende machen und mich nebenbei noch besser auf die MPU vorbereiten.

LG
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Du solltest dir unbedingt zusätzlich noch einen Termin bei einem Verkehrspsychologen geben lassen (oft ist der Ersttermin kostenfrei).

Hintergrund dafür ist, dass sich mit der dritten Auflage der Beurteilungskriterien in 2014, die fachliche Grundlage beim Vorgehen verkehrsrechtlicher Fragestellungen geändert hat. Der Gutachter muss überprüfen, ob von einer Persönlichkeitsstörung ausgegangen werden muss, was bei dir wohl nicht ganz auszuschließen ist.
 

Marcus1995

Neuer Benutzer
Hallo Nancy,

ich bin erst jetzt mal wieder hier auf das Forum gestoßen und wollte mein Ergebnis mal öffentlich machen.

Vorweg: Das Gutachten war leider Negativ (wie du schon vorher gesagt hattest).

Ich habe den ärztlichen Teil sowie die Reaktionstests gut bestanden. Das Gespräch mit der Psychologin lief soweit eigentlich auch ganz gut.
Die Psychologin hatte am Ende auch von einer positiven Prognose gesprochen. Sie hat mir jedoch auch gesagt, dass sie mir ein positives Gutachten zu dem Zeitpunkt noch nicht versprechen kann, da die Geschichte (lt. ihrer Aussage) sehr shwerwiegend war.

Ich wusste daher auch nicht so ganz, wie ich die Zweifel der Führerscheinstelle ausräumen soll, wenn man bei mir zwar Verbesserungen erkannt bzw. eine positive Prognose hatte aber mein Gutachten trotzdem negativ ausfiel. Denn der Schlusssatz war: "Es ist zu erwarten, dass Herr X weiterhin Straftaten mit einem KFZ begehen wird."
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hallo Marcus,

danke für deine Rückmeldung und ja, manchmal wäre es mir lieber ich würde nicht richtig liegen...
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Wie ist denn nun dein weiteres Vorgehen, bist du noch unter fachlicher Betreuung?
 

Marcus1995

Neuer Benutzer
Hallo Nancy,

ich habe mein Gutachten mal meinem Vater vorgelegt, da er sich mit sowas ganz gut auskennt (also er weiß wie Psychologen denken).
Als er dann das Gutachten gelsen hatte, sagte er mir auch, dass auch er mir bei solchen Aussagen kein positives Gutachten austellen würde.
Er meinte, es lag wohl daran, dass ich einfach "zu viel" erzählt habe. Da trifft wohl Max's Stammsatz "Man sollte immer die Wahrheit sagen, aber nicht alles was wahr ist auch erzählen." ganz gut zu.

Mein Vater hat mir daher angeboten mein Gutachten noch mit mir durchzugehen und hatte mir geraten es in ca. einem halben Jahr erneut zu versuchen. Allerdings sollte ich es bei einem anderen MPI machen, da AVUS auf frühere Gutachten gern zurückgreift.

Und mit "Fachlicher Betreuung" meintest du wahrscheinlich mein AAT. Dieses habe ich erfolgreich beendet.

LG
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hallo Marcus,

Hallo Nancy,

ich habe mein Gutachten mal meinem Vater vorgelegt, da er sich mit sowas ganz gut auskennt (also er weiß wie Psychologen denken).
Als er dann das Gutachten gelsen hatte, sagte er mir auch, dass auch er mir bei solchen Aussagen kein positives Gutachten austellen würde.
Er meinte, es lag wohl daran, dass ich einfach "zu viel" erzählt habe. Da trifft wohl Max's Stammsatz "Man sollte immer die Wahrheit sagen, aber nicht alles was wahr ist auch erzählen." ganz gut zu.

ehrlich gesagt - ich glaube nicht das es daran lag das du dem Gutacher zuviel erzählt hast (evtl. war es aber das falsche...)

Mein Vater hat mir daher angeboten mein Gutachten noch mit mir durchzugehen und hatte mir geraten es in ca. einem halben Jahr erneut zu versuchen. Allerdings sollte ich es bei einem anderen MPI machen, da AVUS auf frühere Gutachten gern zurückgreift.

Diese Einschätzung wäre sehr wahrscheinlich richtig wenn du das Gutachten nicht bei der FSSt. abgegeben hast (hast du doch nicht, oder doch?) Je nachdem wie das GA-Gespräch abgelaufen und nun das weitere Vorgehen ist, kann es mitunter aber auch von Vorteil sein die MPU an gleicher Stelle zu wiederholen.

Und mit "Fachlicher Betreuung" meintest du wahrscheinlich mein AAT. Dieses habe ich erfolgreich beendet.

Nein, das meinte ich nicht, ich meinte eher eine verkehrspsychologische Therapie. Was steht denn als Empfehlung im Gutachten?
 
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