Seiltanz
Neuer Benutzer
Hallo zusammen,
im Rahmen meiner Vorbereitung auf meine MPU habe ich dieses Forum gefunden. Mir haben die Fragebögen gefallen und auch die Art und Weise wie sie hier diskutiert wurden. Ein großes Lob von meiner Seite - genau so eine "Selbsthilfe-Gruppe" suche ich. Ich freu mich meinen Fall mit euch zu diskutieren und vielleicht hilft er ja dem ein oder anderen in Zukunft. (Z.b. würde ich kein fachärztliches Gutachten mehr machen, wenn ich nochmal entscheiden könnte)
Mein Name ist "Seiltanz" und ich komme aus Stuttgart, Baden-Württemberg. Kurz etwas Prosa zu meinem Fall bevor ich den Profilfragebogen anhänge:
Ich wurde Anfang 2019 bei einer Polizeikontrolle in einer Bar mit 0,45g Kokain festgenommen. Ich habe nicht am Straßenverkehr teilgenommen. Es wurde kein Drogentest durchgeführt. Das Strafrechtliche Verfahren wurde Ende April 2019 nach Zahlung einer Strafe endgültig eingestellt.
Die FSSt hat zur Überprüfung meiner Kraftfahreignung im September 2019 ein fachärztliches (neurologisch-psychiatrisches) Gutachten angefordert. Dieses habe ich bei der PIMA gemacht. Ein paar der Daten habe ich im Profil-Fragebogen unter der "MPU" angegeben.
Nachdem ich das Gutachten eingereicht habe wollte mir die FSSt den Führerschein Anfang Dezember 2019 dennoch entziehen. Grund war die generelle Nichteignung zum Führen eines Fahrzeugs auch bei einmaligem Konsum von Betäubungsmitteln.
Ich habe auf meinen Führerschein verzichtet.
Ich habe Mitte Dezember 2019 einen Abstinenznachweis durch Urinproben begonnen.
Im Januar 2020 war der Kreatinin-Wert nicht korrekt. Vermutlich durch die Einnahme von Kortison. Ich habe den Absitenznachweis abgebrochen.
Im Februar 2020 habe ich einen weiteren Abstinenznachweis begonnen. Dieser wurde wegen eines verpassten Termins Anfang August 2020 gekündigt.
Ich habe direkt danach einen freiwilligen Urintest gemacht und einen neuen Abstinenznachweis begonnen.
Diesen Abstinenznachweis von August 2020 musste ich wegen Problemen bei der Terminvergabe mit der FSSt um 3 Monate verlängern.
Er endet nach 1,25 Jahren Anfang November 2021.
Seit Mai 2021 besuche ich einen Verkehrspsychologen zur Vorbereitung auf die MPU (vsstl. 8 Sitzungen).
Ich plane meine MPU bei der Avus im November / Dezember zu machen.
Meine konkreten Fragen / Punkte:
Profilfragebogen
Zur Person
Geschlecht: Männlich
Alter: 41
Was ist passiert?
Drogensorte: Kokain
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): Kokain - etwa 1-2 mal pro Monat
Datum der Auffälligkeit: Mitte Januar 2019
Drogenbefund
Blutwerte: keine Untersuchung durchgeführt
Schnelltest: keine Untersuchung durchgeführt
Beim Kauf erwischt: Nein
Nur daneben gestanden: Nein
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein.
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: Nein
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: Ja (Ermittlungsverfahren Ende April 2019 eingestellt.)
Verurteilt: Nein
Strafe abgebüßt: Bußgeld gezahlt
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht: Nein
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Kann Herr XXX trotz der Hinweise auf (frühere) Drogeneinnahme ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1/2 (FE-Klasse B, BE, C1, C1E) sicher führen? Liegt insbesondere eine stabile Abstinenz vor uns ist deshalb nicht zu erwarten, dass Herr XXX weiterhin Betäubungsmittel nimmt oder andere psychoaktiv wirkende Arzneimittel oder Stoffe missbräuchlich konsumiert. Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmitteln, anderen psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird?
Bundesland: Baden-Württemberg
Konsum
Ich konsumiere noch: Nein
letzter Konsum: Mitte Januar 2019
Abstinenznachweis
Haaranalyse: Nein
Urinscreen: Ja (endet November 2021)
Keinen Plan:
Aufarbeitung
Drogenberatung: Ja (kurz, vor dem fachärztlichen (neurologisch-psychiatrisches) Gutachten)
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe: Ja (ausführlich)
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum: Frist der FSSt für MPU: 23.2.2022
Welche Stelle (MPI): Avus
Schon bezahlt?: Nein
Schon gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -
Ärztliches Gutachten nach Auffälligkeit (angefordert von der Führerscheinstelle):
Datum: 25.11.2019
Welche Stelle (MPI): Pima
Schon bezahlt?: Ja
Schon gehabt?: Ja
Wer hat das Gutachten gesehen?: Führerscheinstelle
Fragestellung der Führerscheinstelle:
Nimmt, bzw. nahm Herr XXX Betäubungsmittel im Sinne des BtMG oder andere psychoaktive wirkende Stoffe ein, die die Fahrsicherheit in Frage stellen.
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Herr XXX nimmt im Begutachtungszeitraum keine Betäubungsmittel im Sinne des BtMG oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe ein, die die Fahrsicherheit infrage stellen
ABER davor unter "Bewertung der Befunde": Bei Herrn XXX hatte sich nach seinen Angaben im Sinne der Beurteilungskriterien eine Drogengefahrdung mit Hinweisen auf eine fortgeschrittene Drogenproblematik entwickelt.
Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: Nein
im Rahmen meiner Vorbereitung auf meine MPU habe ich dieses Forum gefunden. Mir haben die Fragebögen gefallen und auch die Art und Weise wie sie hier diskutiert wurden. Ein großes Lob von meiner Seite - genau so eine "Selbsthilfe-Gruppe" suche ich. Ich freu mich meinen Fall mit euch zu diskutieren und vielleicht hilft er ja dem ein oder anderen in Zukunft. (Z.b. würde ich kein fachärztliches Gutachten mehr machen, wenn ich nochmal entscheiden könnte)
Mein Name ist "Seiltanz" und ich komme aus Stuttgart, Baden-Württemberg. Kurz etwas Prosa zu meinem Fall bevor ich den Profilfragebogen anhänge:
Ich wurde Anfang 2019 bei einer Polizeikontrolle in einer Bar mit 0,45g Kokain festgenommen. Ich habe nicht am Straßenverkehr teilgenommen. Es wurde kein Drogentest durchgeführt. Das Strafrechtliche Verfahren wurde Ende April 2019 nach Zahlung einer Strafe endgültig eingestellt.
Die FSSt hat zur Überprüfung meiner Kraftfahreignung im September 2019 ein fachärztliches (neurologisch-psychiatrisches) Gutachten angefordert. Dieses habe ich bei der PIMA gemacht. Ein paar der Daten habe ich im Profil-Fragebogen unter der "MPU" angegeben.
Nachdem ich das Gutachten eingereicht habe wollte mir die FSSt den Führerschein Anfang Dezember 2019 dennoch entziehen. Grund war die generelle Nichteignung zum Führen eines Fahrzeugs auch bei einmaligem Konsum von Betäubungsmitteln.
Ich habe auf meinen Führerschein verzichtet.
Ich habe Mitte Dezember 2019 einen Abstinenznachweis durch Urinproben begonnen.
Im Januar 2020 war der Kreatinin-Wert nicht korrekt. Vermutlich durch die Einnahme von Kortison. Ich habe den Absitenznachweis abgebrochen.
Im Februar 2020 habe ich einen weiteren Abstinenznachweis begonnen. Dieser wurde wegen eines verpassten Termins Anfang August 2020 gekündigt.
Ich habe direkt danach einen freiwilligen Urintest gemacht und einen neuen Abstinenznachweis begonnen.
Diesen Abstinenznachweis von August 2020 musste ich wegen Problemen bei der Terminvergabe mit der FSSt um 3 Monate verlängern.
Er endet nach 1,25 Jahren Anfang November 2021.
Seit Mai 2021 besuche ich einen Verkehrspsychologen zur Vorbereitung auf die MPU (vsstl. 8 Sitzungen).
Ich plane meine MPU bei der Avus im November / Dezember zu machen.
Meine konkreten Fragen / Punkte:
- Ich habe vor den Fragebogen Drogen (ist das der richtige?) in den nächsten Tagen hier im Thread auszufüllen. Ich hoffe ihr könnt mir Hinweise im Bezug auf die Argumentation geben.
- Macht es Sinn alle Abstinenznachweise anzugeben? Eigentlich ist eine Abstinenz ja mindestens seit Februrar 2020 anzunehmen, auch wenn das Labor mir lediglich August 2020 bis November 2021 bescheinigen wird.
- Soll ich auch das fachärztliche (neurologisch-psychiatrisches) Gutachten der PIMA anhängen? Wo könnte ich die Scans denn ablegen?
Profilfragebogen
Zur Person
Geschlecht: Männlich
Alter: 41
Was ist passiert?
Drogensorte: Kokain
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): Kokain - etwa 1-2 mal pro Monat
Datum der Auffälligkeit: Mitte Januar 2019
Drogenbefund
Blutwerte: keine Untersuchung durchgeführt
Schnelltest: keine Untersuchung durchgeführt
Beim Kauf erwischt: Nein
Nur daneben gestanden: Nein
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein.
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: Nein
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: Ja (Ermittlungsverfahren Ende April 2019 eingestellt.)
Verurteilt: Nein
Strafe abgebüßt: Bußgeld gezahlt
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht: Nein
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Kann Herr XXX trotz der Hinweise auf (frühere) Drogeneinnahme ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1/2 (FE-Klasse B, BE, C1, C1E) sicher führen? Liegt insbesondere eine stabile Abstinenz vor uns ist deshalb nicht zu erwarten, dass Herr XXX weiterhin Betäubungsmittel nimmt oder andere psychoaktiv wirkende Arzneimittel oder Stoffe missbräuchlich konsumiert. Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmitteln, anderen psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird?
Bundesland: Baden-Württemberg
Konsum
Ich konsumiere noch: Nein
letzter Konsum: Mitte Januar 2019
Abstinenznachweis
Haaranalyse: Nein
Urinscreen: Ja (endet November 2021)
Keinen Plan:
Aufarbeitung
Drogenberatung: Ja (kurz, vor dem fachärztlichen (neurologisch-psychiatrisches) Gutachten)
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe: Ja (ausführlich)
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum: Frist der FSSt für MPU: 23.2.2022
Welche Stelle (MPI): Avus
Schon bezahlt?: Nein
Schon gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -
Ärztliches Gutachten nach Auffälligkeit (angefordert von der Führerscheinstelle):
Datum: 25.11.2019
Welche Stelle (MPI): Pima
Schon bezahlt?: Ja
Schon gehabt?: Ja
Wer hat das Gutachten gesehen?: Führerscheinstelle
Fragestellung der Führerscheinstelle:
Nimmt, bzw. nahm Herr XXX Betäubungsmittel im Sinne des BtMG oder andere psychoaktive wirkende Stoffe ein, die die Fahrsicherheit in Frage stellen.
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Herr XXX nimmt im Begutachtungszeitraum keine Betäubungsmittel im Sinne des BtMG oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe ein, die die Fahrsicherheit infrage stellen
ABER davor unter "Bewertung der Befunde": Bei Herrn XXX hatte sich nach seinen Angaben im Sinne der Beurteilungskriterien eine Drogengefahrdung mit Hinweisen auf eine fortgeschrittene Drogenproblematik entwickelt.
Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: Nein