MissEverdeen
Neuer Benutzer
Guten Tag zusammen und frohe Ostern!
Ich lese schon eine ganze Weile als Gast hier in diesem Forum mit und würde mich über hilfreiche
und realistische Einschätzung zu meinem persönlichen Fall freuen.
Meine Trunkenheitsfahrt ist am 22.03.2016 gegen 13.07 Uhr passiert lt. Strafbefehl.
Der Blutalkoholgehalt lag bei 2,82 Promille.
Zum damaligen Zeitpunkt habe ich Alkohol Aufgrund meiner persönlichen Lebensumstände missbräuchlich eingesetzt
und war sehr gut im Training und auf dem Weg in eine Alkoholabhängigkeit. Ich habe an dem Tag der Trunkenheitsfahrt gut 115 KG gewogen und war insgesamt ein todunglücklicher Mensch.
Der Verlust meiner Fahrerlaubnis war der traurige Tiefpunkt,
neben einer zu diesem Zeitpunkt 8 Jahre andauernden toxischen Beziehung zu einem 15 Jahre älteren Mann schwerst Alkoholiker, Spielsüchtig, zeitweise illegale Substanzen (wenn halt mal Geld da war), gewalttätig auf psychischer und physischer Ebene. In einer Gerichtsverhandlung gegen Ihn, wegen einer Straftat an mir kam raus, dass er 15 Jahre seines Lebens in Gefängnissen verbracht hat, überwiegend wegen schwerer Körperverletzungen, Raub und Beschaffungskriminalität zwecks der Drogensucht. Hatte er mir leider bei unserem kennenlerne nicht erzählt und mit Mitte zwanzig sieht man die Welt auch noch durch eine andere Brille.
Die Polizei war während dieser Beziehung in regelmäßigen Abständen bei uns zu Gast, mal von Nachbarn mal von ihm selber in seinem Alkoholwahn gerufen.
Anzeige gegen ihn habe ich nie erstattet und leider hat es letztendlich 9 Jahre meines Lebens gekostet mich aus dieser Beziehung ( und von den Kilos) zu befreien. In dieser Beziehung war ich definitiv in einer Co-Abhängigkeit. Das soll alles keine Entschuldigung für mein Fehlverhalten sein, aber eventuell eine Erklärung.
Leider gab es bei meiner Trunkenheitsfahrt auch Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte (durch meine Erfahrungen keinerlei Vertrauen mehr) diese Ermittlung wurde aber eingestellt. Per Strafbefehl wurde ich zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 € verurteil und noch weitere 8 Monate Sperrfrist um die Fahrerlaubnis neu zu beantragen.
Eigentlich hatte ich mir vorgenommen, die 15 Jahresfrist auszusitzen und dann den Führerschein ohne MPU neu zu machen, da ich nicht glaube die MPU zu bestehen.
Allerdings sind noch weitere 7 Jahre ohne Fahrerlaubnis doch sehr lang und mit ist doch vieles um einiges einfacher. Sei es der tägliche Weg zur Arbeit, oder auch mal ohne den Ehemann zu einkaufen zu fahren.
Was wäre nun in meinem Fall das sinnvollste Vorgehen?
Als erstes den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und dann mit den Abstinenznachweisen (1 Jahr) beginnen? Oder umgekehrt?
Einen Anwalt zwecks Beratung hinzuziehen?
Einen Verkehrsspychologen?
Wo und wie kann ich Einsicht in meine Akte beantragen? Bei der Führerscheinstelle?
Ich möchte unter allen Umständen vermeiden, dass die 15 Jahre Frist durch irgendeine Handlung meinerseits wieder neu anfängt zu laufen!
Bis 2016 bin ich nie im Straßenverkehr auffällig geworden und hatte meinen Führerschein seit 1999.
Alkohol ist in meinem Leben zum Glück schon sehr lange sehr unwichtig geworden und ich habe ihn damals eingesetzt um einen gewünschten Effekt zu erzielen (z.B. schlafen, betäuben etc. aber niemals weil ich gerne getrunken habe, oder es mir geschmeckt hat)
LG MissEverdeen
Schriftfarbe angepasst, die Farbe blau ist den Moderatoren vorbehalten *Nancy*
Ich lese schon eine ganze Weile als Gast hier in diesem Forum mit und würde mich über hilfreiche
und realistische Einschätzung zu meinem persönlichen Fall freuen.
Meine Trunkenheitsfahrt ist am 22.03.2016 gegen 13.07 Uhr passiert lt. Strafbefehl.
Der Blutalkoholgehalt lag bei 2,82 Promille.
Zum damaligen Zeitpunkt habe ich Alkohol Aufgrund meiner persönlichen Lebensumstände missbräuchlich eingesetzt
und war sehr gut im Training und auf dem Weg in eine Alkoholabhängigkeit. Ich habe an dem Tag der Trunkenheitsfahrt gut 115 KG gewogen und war insgesamt ein todunglücklicher Mensch.
Der Verlust meiner Fahrerlaubnis war der traurige Tiefpunkt,
neben einer zu diesem Zeitpunkt 8 Jahre andauernden toxischen Beziehung zu einem 15 Jahre älteren Mann schwerst Alkoholiker, Spielsüchtig, zeitweise illegale Substanzen (wenn halt mal Geld da war), gewalttätig auf psychischer und physischer Ebene. In einer Gerichtsverhandlung gegen Ihn, wegen einer Straftat an mir kam raus, dass er 15 Jahre seines Lebens in Gefängnissen verbracht hat, überwiegend wegen schwerer Körperverletzungen, Raub und Beschaffungskriminalität zwecks der Drogensucht. Hatte er mir leider bei unserem kennenlerne nicht erzählt und mit Mitte zwanzig sieht man die Welt auch noch durch eine andere Brille.
Die Polizei war während dieser Beziehung in regelmäßigen Abständen bei uns zu Gast, mal von Nachbarn mal von ihm selber in seinem Alkoholwahn gerufen.
Anzeige gegen ihn habe ich nie erstattet und leider hat es letztendlich 9 Jahre meines Lebens gekostet mich aus dieser Beziehung ( und von den Kilos) zu befreien. In dieser Beziehung war ich definitiv in einer Co-Abhängigkeit. Das soll alles keine Entschuldigung für mein Fehlverhalten sein, aber eventuell eine Erklärung.
Leider gab es bei meiner Trunkenheitsfahrt auch Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte (durch meine Erfahrungen keinerlei Vertrauen mehr) diese Ermittlung wurde aber eingestellt. Per Strafbefehl wurde ich zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 € verurteil und noch weitere 8 Monate Sperrfrist um die Fahrerlaubnis neu zu beantragen.
Eigentlich hatte ich mir vorgenommen, die 15 Jahresfrist auszusitzen und dann den Führerschein ohne MPU neu zu machen, da ich nicht glaube die MPU zu bestehen.
Allerdings sind noch weitere 7 Jahre ohne Fahrerlaubnis doch sehr lang und mit ist doch vieles um einiges einfacher. Sei es der tägliche Weg zur Arbeit, oder auch mal ohne den Ehemann zu einkaufen zu fahren.
Was wäre nun in meinem Fall das sinnvollste Vorgehen?
Als erstes den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und dann mit den Abstinenznachweisen (1 Jahr) beginnen? Oder umgekehrt?
Einen Anwalt zwecks Beratung hinzuziehen?
Einen Verkehrsspychologen?
Wo und wie kann ich Einsicht in meine Akte beantragen? Bei der Führerscheinstelle?
Ich möchte unter allen Umständen vermeiden, dass die 15 Jahre Frist durch irgendeine Handlung meinerseits wieder neu anfängt zu laufen!
Bis 2016 bin ich nie im Straßenverkehr auffällig geworden und hatte meinen Führerschein seit 1999.
Alkohol ist in meinem Leben zum Glück schon sehr lange sehr unwichtig geworden und ich habe ihn damals eingesetzt um einen gewünschten Effekt zu erzielen (z.B. schlafen, betäuben etc. aber niemals weil ich gerne getrunken habe, oder es mir geschmeckt hat)
LG MissEverdeen
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