MPU wegen Trunkenheit im Verkehr

MissEverdeen

Neuer Benutzer
Guten Tag zusammen und frohe Ostern:)!


Ich lese schon eine ganze Weile als Gast hier in diesem Forum mit und würde mich über hilfreiche
und realistische Einschätzung zu meinem persönlichen Fall freuen.

Meine Trunkenheitsfahrt ist am 22.03.2016 gegen 13.07 Uhr passiert lt. Strafbefehl.
Der Blutalkoholgehalt lag bei 2,82 Promille.

Zum damaligen Zeitpunkt habe ich Alkohol Aufgrund meiner persönlichen Lebensumstände missbräuchlich eingesetzt
und war sehr gut im Training und auf dem Weg in eine Alkoholabhängigkeit. Ich habe an dem Tag der Trunkenheitsfahrt gut 115 KG gewogen und war insgesamt ein todunglücklicher Mensch.

Der Verlust meiner Fahrerlaubnis war der traurige Tiefpunkt,
neben einer zu diesem Zeitpunkt 8 Jahre andauernden toxischen Beziehung zu einem 15 Jahre älteren Mann schwerst Alkoholiker, Spielsüchtig, zeitweise illegale Substanzen (wenn halt mal Geld da war), gewalttätig auf psychischer und physischer Ebene. In einer Gerichtsverhandlung gegen Ihn, wegen einer Straftat an mir kam raus, dass er 15 Jahre seines Lebens in Gefängnissen verbracht hat, überwiegend wegen schwerer Körperverletzungen, Raub und Beschaffungskriminalität zwecks der Drogensucht. Hatte er mir leider bei unserem kennenlerne nicht erzählt und mit Mitte zwanzig sieht man die Welt auch noch durch eine andere Brille.
Die Polizei war während dieser Beziehung in regelmäßigen Abständen bei uns zu Gast, mal von Nachbarn mal von ihm selber in seinem Alkoholwahn gerufen.
Anzeige gegen ihn habe ich nie erstattet und leider hat es letztendlich 9 Jahre meines Lebens gekostet mich aus dieser Beziehung ( und von den Kilos) zu befreien. In dieser Beziehung war ich definitiv in einer Co-Abhängigkeit. Das soll alles keine Entschuldigung für mein Fehlverhalten sein, aber eventuell eine Erklärung.

Leider gab es bei meiner Trunkenheitsfahrt auch Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte (durch meine Erfahrungen keinerlei Vertrauen mehr) diese Ermittlung wurde aber eingestellt. Per Strafbefehl wurde ich zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 € verurteil und noch weitere 8 Monate Sperrfrist um die Fahrerlaubnis neu zu beantragen.

Eigentlich hatte ich mir vorgenommen, die 15 Jahresfrist auszusitzen und dann den Führerschein ohne MPU neu zu machen, da ich nicht glaube die MPU zu bestehen.
Allerdings sind noch weitere 7 Jahre ohne Fahrerlaubnis doch sehr lang und mit ist doch vieles um einiges einfacher. Sei es der tägliche Weg zur Arbeit, oder auch mal ohne den Ehemann zu einkaufen zu fahren.

Was wäre nun in meinem Fall das sinnvollste Vorgehen?

Als erstes den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und dann mit den Abstinenznachweisen (1 Jahr) beginnen? Oder umgekehrt?

Einen Anwalt zwecks Beratung hinzuziehen?

Einen Verkehrsspychologen?

Wo und wie kann ich Einsicht in meine Akte beantragen? Bei der Führerscheinstelle?

Ich möchte unter allen Umständen vermeiden, dass die 15 Jahre Frist durch irgendeine Handlung meinerseits wieder neu anfängt zu laufen!

Bis 2016 bin ich nie im Straßenverkehr auffällig geworden und hatte meinen Führerschein seit 1999.
Alkohol ist in meinem Leben zum Glück schon sehr lange sehr unwichtig geworden und ich habe ihn damals eingesetzt um einen gewünschten Effekt zu erzielen (z.B. schlafen, betäuben etc. aber niemals weil ich gerne getrunken habe, oder es mir geschmeckt hat)

LG MissEverdeen

Schriftfarbe angepasst, die Farbe blau ist den Moderatoren vorbehalten *Nancy*
 
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MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Erst mal die Vorbereitung machen und Abstinenzbelege sammeln. Kurz vor Ende der Abstinenzzeit den Antrag auf einen neuen Führerschein stellen. Dabei die erforderlichen Unterlagen bereithalten, wie Erste-Hilfe-Kurz, Sehtest und so weiter.

Ein Anwalt wird dir kaum helfen können, die Strafe steht ja schon lange fest.

Ein Verkehrspsychologe kann sinnvoll sein.

Dein größtes Problem scheint zur Zeit zu sein, das du dein Alkoholproblem leugnest oder zumindest stark verharmlost. Das sind schlechte Voraussetzungen für eine MPU. Eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche MPU ist, sein eigenes lebenslanges Alkoholproblem zu erkennen, zu akzeptieren, benennen zu können und einen Weg gefunden zu haben, trotzdem gefahrlos als Kfz-Fahrzeugführer am Straßenverkehr teilzunehmen.

Du könntest sinnvollerweise zunächst den kleinen Fragebogen (Profilfragebogen) ausfüllen:

https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/profilfragebögen.263/
 

kapomick

Benutzer
Hallo MissEverdeen,

auch von mir frohe Ostern und willkommen im Forum.
Einblick kannst du bei der FSSt nehmen. Ohne Neuantrag passiert da nichts weiter. Aber es macht Sinn, zu sehen, was drin steht.
Du schreibst, dass dir Alkohol schon sehr lange sehr unwichtig geworden ist. Das ist eine durchaus schwammige Formulierung. Trinkst du noch Alkohol?
Klar ist, bei deinem doch enormen Wert musst du mindestens 12 Monate AB nachweisen, aber wirklich Minimum. Die Suchtberatung, die es in den meisten Städten gibt, meist bei Caritas oder Diakonie angesiedelt, sind auch hilfreiche Wegweiser. Aber um dir wirklich helfen zu können, müssen wir mehr wissen.
Aber schön, dass du dich traust, bewusst deine Vergangenheit hinter dir zu lassen. Eine Auseinandersetzung mit seinem Leben ist schmerzhaft, aber kann den Blick nach vorne neu öffnen.
 

Mister_BooM

Neuer Benutzer
Guten Tag, entschuldigen Sie, dass ich mich in das Thema eines anderen einmische.

MissEverdeen wurde 2016 der Führerschein weggenommen. Könnten die Beamten nicht bedenken, dass es schon lange her ist und sie alles wiederholen müssen, um einen Führerschein zu bekommen? Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege.
 

kapomick

Benutzer
Natürlich kann es MissEverdeen passieren, dass sie die theoretische und praktische Prüfung noch einmal neu machen muss, das ist v.a. dann der Fall, wenn die Zeit ohne FS nach Entzug länger ist als die Zeit mit FS bzw. bei über 10 Jahre ohne FS. Eine ganz klare Regelung gibt es m.W. nicht (mehr), da ist sie auf das Wohlwollen der FSSt angewiesen. Aber all das kann halt erst nach einer erfolgreichen MPU passieren.
 
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