MPU wegen wiederholter TF

bibo321

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Hallo,

wie gewünscht, hier erst einmal mein Fragebogen.


FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 175
Gewicht: 75
Alter: 42

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: Mitte November 2016 bei Routinekontrolle von der Polizei herausgewunken worden
BAK: 0,92 (gemessen Atem 0,46 mg/l)
Trinkbeginn: ca. 19 Uhr
Trinkende: ca. 0:30 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: keine Blutabnahme, nur AAK

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: 13.03. MPU-Bescheid erhalten
Strafbefehl schon bekommen: Bußgeldbescheid am 12.12. (Geld unmittelbar überwiesen, FS 13.03. abgegeben)
Dauer der Sperrfrist: 3 Monate

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: am 13.03. (Fahrverbot seit 14.03.)
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: doch, klar

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Termin am 21.03.
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): „Ist zu erwarten, dass (der Trottel) auch zukünftig ein KFZ unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines KFZ der Klasse B in Frage stellen?“

Bundesland: B.-W.


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 7. Januar 2017

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: ja!

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Therapie bei Psychologen hier am Ort begonnen. Und heute Termin bei Verkehrspsychologen für Freitag (17.03.) vereinbart.
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: relativ

MPU
Datum: steht noch nicht fest; Einverständniserklärung schon an Führerscheinstelle weitergereicht
Welche Stelle (MPI): IAS Institut
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Keine Straftaten; Aber Ende Januar 2009 schon mit 1,51 Promille auffällig geworden. Neuerteilung FS Anfang Dezember 2009.

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Tatsächlich hätte ich auch schon zwei konkrete Fragen.

1. Ich habe die Einverständniserklärung der FS direkt am 13.03. per Mail zugesandt, um meine Bereitschaft zur Mitarbeit zu signalisieren. Aufgrund dieser Einverständniserklärung hat die FS auch direkt die Begutachtungsstelle kontaktiert. Meine Frage, war das ein Fehler? So wie ich das bis jetzt gelesen und verstanden habe, reicht die Zeit ja gar nicht mehr, um die entsprechenden Nachweise über meine Abstinenz zu erbringen.

2. Ich habe heute mit der Begutachtungsstelle (IAS) telefoniert und auf Anraten meiner Gesprächspartnerin einen Termin bei einer Verkehrspsychologin für Freitag (17.03) vereinbart. Hier im Forum habe ich jetzt vermehrt "(nur TÜV)" gelesen. Bedeutet das, dass ich besser den Termin bei der Verkehrspsychologin absagen sollte und einen Termin beim TÜV vereinbaren.

Danke für eure Hilfe!

Bibo
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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1. Ich habe die Einverständniserklärung der FS direkt am 13.03. per Mail zugesandt, um meine Bereitschaft zur Mitarbeit zu signalisieren. Aufgrund dieser Einverständniserklärung hat die FS auch direkt die Begutachtungsstelle kontaktiert. Meine Frage, war das ein Fehler? So wie ich das bis jetzt gelesen und verstanden habe, reicht die Zeit ja gar nicht mehr, um die entsprechenden Nachweise über meine Abstinenz zu erbringen.
Irgendwie verstehe ich den Zusammenhang nicht ... welche "Einverständniserklärung" und wieso "Begutachtungsstelle kontaktiert" :smiley2204:
Woher weiß die FSST dein ausgesuchtes MPI?

2. Ich habe heute mit der Begutachtungsstelle (IAS) telefoniert und auf Anraten meiner Gesprächspartnerin einen Termin bei einer Verkehrspsychologin für Freitag (17.03) vereinbart. Hier im Forum habe ich jetzt vermehrt "(nur TÜV)" gelesen. Bedeutet das, dass ich besser den Termin bei der Verkehrspsychologin absagen sollte und einen Termin beim TÜV vereinbaren.
Nein, du darfst das MPI deines Vertrauens selbst aussuchen.

Wieso eigentlich eine MPU bei einer BAK von 0,92‰ ???
 

bibo321

Neuer Benutzer
Hi Max,

also ich habe am 13.03. von der Führerscheinstelle ein Schreiben mitbekommen. In dem Schreiben steht ich soll eine Einverständniserklärung bis 27.03. zurückschicken, damit die Führerscheinstelle das Institut mit der Erstellung des Gutachtens beauftragen kann. Das Institut, bei dem ich die MPU machen möchte, sollte ich in der Einverständniserklärung eben angeben.

"Einverständniserklärung

Ich bin darüber informiert worden, dass die Verwaltungsbehörde zur Klärung von Zweifeln an meiner Eignung zum Führen von KFZ, die Vorlage eines Gutachtens verlangen kann.

Mit der Durchführung dieser Begutachtung erkläre ich mich einverstanden und beauftrage hiermnit durch meine Unterschrift die Verwaltungsbehörde, diese Untersuchung zu veranlassen.

Ich bin bereit, mich bei folgender anerkannter Begutachtungsstelle für Fahreignung untersuchen zu lassen.

..."

Ich war persönlich auf der Führerscheinstelle und dort meinten sie, dass ich von jetzt an alles genau dokumenieren soll, bzw. immer wieder zurückmelden, was meine aktuellen konkreten Schritte sind.

MPU muss ich machen, weil ich Anfang 2009 schon mal mit 1,5 Atü angehalten wurde.

VG
BB

edit: Vielleicht habe ich da Bezeichnungen durcheinander gebracht!? Begutachtungsstelle meint das Institut, bei dem ich die MPU machen möchte. Also die IAS.
 
Zuletzt bearbeitet:

bibo321

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Also, ich bin so frei und beantworte die Fragen hier mal selbst.

1. Es macht m. M. n. keinen Unterschied, ob ich die Erklärung früher oder später abgegeben hätte. Fakt ist, dass die Frist bis zur MPU am 27.05. zu kurz ist. Das habe ich mir ja schon so gedacht und die Verkehrspsychologin hat mir das heute aus ihrer Sicht auch so bestätigt. Dank der Verkehrspsychologin habe ich jetzt aber eine Durchwahl bei der Führerscheinstelle, wo ich um Verlängerung der Frist bitten kann.

Um der Führerscheinstelle auch etwas anbieten zu können, mache ich vorher schon mal einen Vertrag mit IAS für die Durchführung eines ETG-Programms - 6 Monate freiwilliger Verzicht. Zwei Monate hätte ich schon, da ich seit dem 07.01. dieses Jahr nichts mehr getrunken habe.

Allerdings - und jetzt kommt das dumme an der Geschichte - ganz frei von Alkohol bin ich deswegen aber nicht! Mein Psychologe hat mir vor ein paar Wochen ein Medikament gegen Angstzustände verschrieben, und das enthält Alkohol - Und das obwohl ich ihm die MPU Geschichte erzählt habe. :smiley842:

Die Dame bei IAS mit der ich heute wegen dem ETG-Programm telefoniert habe, meinte ich kann es trotzdem versuchen mit einer Haaranalyse. Garantieren kann sie mir logischerweise nichts.

Kennt sich hier jemand mit Zahlen gut aus und kann mir beim Rechnen helfen? Ich will nichts riskieren, aber ich will auch nicht ewig auf meinen Führerschein warten.

Also ich habe seit dem 23.02. jetzt insgesamt 107 Tropfen von dem Medikament genommen. Laut Packungs-Beilage enthält ein Tropfen 4,5 mg Alkohol. Laut meiner Rechnung macht das 481,5 mg Alkohol oder ca. 0,5 Gramm Alkohol. Kann mir jemand sagen, ob das bei einer Haar-Analyse so bis Mitte April zu einem positiven Ergebnis führen wird oder nicht?

Die Verkehrspsychologin meinte heute übrigens, dass ich die bisherige Abstinenz vergessen soll und jetzt einen Vertrag für ein halbes Jahr Urin-Test abschließen soll.

Allerdings hat sie mir auch empfohlen, dass ich meine bisherigen Therapie abbrechen und stattdessen mit ihr einen Vertrag machen soll... :smiley138:
 

Cethegar

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Allerdings hat sie mir auch empfohlen, dass ich meine bisherigen Therapie abbrechen und stattdessen mit ihr einen Vertrag machen soll... :smiley138:

Genau DA werde ich persönlich immer skeptisch, weil exakt DA die Rädchen der "Geldverdienmaschinerie" ineinander greifen.
Es ist schlicht der Faktor "Zeit" der die meisten dazu bewegt Geld auszugeben.

Mal zu Deiner ETG Geschichte und mg Alkohol nachweisbar/nicht nachweisbar.

Hat Deine VP Dir zufällig auch gesagt das Du bei/vor der Haaranalyse im Labor gefragt wirst ob und was für Medikamente Du seit wann in welcher Dosierung einnimmst? Soll ich mal wetten? ;-)
Somit wirst Du vermutlich nichtmal an mg Alkohol oder der Haaranalyse scheitern. Was jedoch viel komplizierter werden könnte .... Angstzustände!??

DA wird der Psychologe bei der MPU aber garantiert nachfragen und, im ungünstigsten Fall, ein Gutachten etc. fordern welches etwaige Bedenken bzgl. Deiner Fahrtauglichkeit ausräumt.

Vielleicht könntest Du hier nochmal ganz in Ruhe, und nicht mal so eben zwischen Frage stellen und Frage selber beantworten, etwas genauer auf diese Thematik "Angst" eingehen?

Und wenn ich Dir einen Zahn schonmal ziehen darf.
So "mal eben" und "Schnelldurchlauf" würde ich an Deiner Stelle wieder hinten in den Schrank schieben. Dat gibt keinen. :smiley695:


Edit.: Btw. Zwei Haaranalysen (akzeptable), zum Stichtag als Wiederholungstäter lässt den Psychologen (mich ja schon hier!) übrigens auch schon etwas tiefer blicken. Da jetzt ins Detail zu gehen wäre allerdings zu hypothetisch.
Nimm nur bitte einfach mal mit das die jeden Tag so Experten wie ich einer war, vor sich haben. Und ich dachte auch, was kost die Welt. :smiley2204:
 
Zuletzt bearbeitet:

bibo321

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Vielleicht könntest Du hier nochmal ganz in Ruhe, und nicht mal so eben zwischen Frage stellen und Frage selber beantworten ...

Und wenn ich Dir einen Zahn schonmal ziehen darf.
So "mal eben" und "Schnelldurchlauf" würde ich an Deiner Stelle wieder hinten in den Schrank schieben. Dat gibt keinen. :smiley695:

Edit.: Btw. Zwei Haaranalysen (akzeptable), zum Stichtag als Wiederholungstäter lässt den Psychologen (mich ja schon hier!) übrigens auch schon etwas tiefer blicken.

Hi Cethegar,

bist du bitte so nett und hörst auf mir Dinge zu unterstellen, die nicht zutreffen? Vielen Dank!

In diesem Punkt unterscheidest du dich übrigens keinen Deut von "meiner" Verkehrspsychologin. Die wusste auch sofort, was Sache und das Beste für mich ist, ohne überhaupt nachgefragt zu haben.

Meine Angst hat mit überfüllten Räumen und dicht gedrängten Menschen zu tun. Da sehe ich auch keine großen Probleme, dies mit einem Psychologen drüber zu sprechen. Und wenn ich ein Gutachten beibringen soll, mein Gott, dann mache ich das.
Andererseits werde ich diese Tropfen nicht mehr nehmen, da ich bald 20 Jahre ohne sie klar gekommen bin und sie ganz sicher auch nicht zu meinem Glück brauche.
 

Max

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Die Verkehrspsychologin meinte heute übrigens, dass ich die bisherige Abstinenz vergessen soll und jetzt einen Vertrag für ein halbes Jahr Urin-Test abschließen soll.
Die kannst du vermutlich auch vergessen oder du hast viel Glück. Das Haar zeichnet einen EtG Gehalt sehr gut auf, allerdings verarbeitet der Körper Alkohol auch unterschiedlich auf ... so das man den Einwuchs in das Haar nicht pauschalisieren kann.

Falls du als Wiederholungstäter gehandelt wirst, wird eine Abstinenz von 6 Monaten nicht ausreichen ... das sollte auch deine Verkehrspsychologin wissen. Wiederholungstäter sind immer für mindestens 12 Monate abstinenzpflichtig.
 

bibo321

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Hi Max,

danke für diese Info! Mit 12 Monaten Nachweis hätte ich jetzt nicht gerechnet.

Ich glaube, dass ich mit Blick auf die Verkehrspsychologin tatsächlich "der Katz' an die Schellen" gelangt hab. Ich meine, welche seriöse Psychologin sitzt dir gegenüber und qualmt drei Kippen während des Gesprächs!? Ich werde hier nach einem neuen Verkehrspsychologen Ausschau halten.
 

bibo321

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Habe gerade meine Blutwerte vom Doc bekommen. Kann mir jemand bei der Interpretation helfen?

GT 30
GPT 68 (!)
GOT 32
MCV 86

In der Arztpraxis sagten sie, es sei alles in bester Ordnung. Aber der GPT-Wert ist trotzdem erhöht!

@Cethegar
Dein Postfach ist voll! Aber ich hab nix gemacht! :zwinker0004:
 

Max

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Pauschal weist ein Anstieg darauf hin, dass die Leber bereits geschädigt ist. Mögliche Ursachen für eine erhöhte Konzentration des GPT-Enzymes sind: Hepatitis, Gallenstau, Leberzirrhose, Fettleber, Tumore, Metastasen, Entzündungen der Gallengänge oder Schädigungen durch Medikamente.

Die Normalwerte: Männer bis 50 U/l, Frauen bis 35 U/l, Kinder (1-15) bis 44 U/l.

Wie sieht es bei dir mit Medikamenteneinnahme aus ?
 

bibo321

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Aktuell nehme ich keine Medikamente ein. Ich habe aber bis Oktober letztes Jahr einige Monate mit entzündeten Divertikeln gekämpft und häufig Schmerzmittel genommen. Häufig heißt gut zwei bis drei Mal die Woche - Novalgin 500 Tabletten. Im Oktober hatte ich dann eine Darm-OP und seither benötige ich Gott sei dank keine Schmerzmittel mehr.
Davor, also ab November/Dezember 2015 hatte ich zwei Nieren-OPs und über ca. 12 Wochen eine Schiene von der Niere in die Blase. In der Zeit habe ich ebenfalls einiges an Schmerzmittel eingenommen. Das heißt über mehrere Wochen täglich eine oder auch zwei Novalgin. In "Krisenzeiten" zwischendurch sogar eine Tilidin 50 und Novalgin 500 am Tag.
 

Max

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Diese gesamte Krankheitsakte solltest du bei deinem "Abstinenzlabor" auf den Tisch legen, die können am besten entscheiden, welche Stoffe hier bei einem Abstinenznachweis berücksichtigt werden müssen.
 

bibo321

Neuer Benutzer
So, jetzt hab ich ein Schreiben von der Führerscheinstelle bekommen wegen Entzug der Fahrerlaubnis...

Hätte ja bis zu einem speziellen Datum eine positive MPU vorlegen sollen. Da das nicht passiert ist, wollen sie mir jetzt den Führerschein entziehen. Ich glaub so weit ist das ja normal.

Jetzt haben sie mir die Möglichkeit gegeben, auf meinen Führerschein freiwillig zu verzichten. Sonst entstehen eventuell Kosten.

Kann mir jemand sagen, ob das normales Vorgehen ist? Sollte man freiwillig auf den Führerschein verzichten? Welche Kosten kommen auf einen zu, falls man nicht freiwillig verzichtet?
 

Nancy

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Hallo bibo,

ja, das Vorgehen der Behörde ist "normal" und ja, du solltest freiwillig auf deine FE verzichten.

Welche Kosten genau auf dich zukämen, wenn du den Entzug abwarten würdest, kann ich dir nicht sagen. Da geht die Spannbreite mE von 33,20 bis 256 Euro.

Geregelt ist das in der GebOSt (und ich vermute mal das hier die Ziffer 206 Anwendung findet....)

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
 

bibo321

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Hi Nancy.

Vielen Dank für die ausführliche Aufklärung! Dann werde ich mich direkt morgen darum kümmern.

Dir noch einen schönen Sonntag!

LG
bibo
 
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