MPU wg. Geschwindigkeit in der Probezeit

wieso

Neuer Benutzer
Hallo liebe Mitglieder,

ich habe ein etwas grösseres Problem wie ich gerade herausgefunden habe.

Zur Vorgeschichte, ich habe mit ca 23/25 (derzeit 31) meinen FS abgeben müssen wg. Alkohol und muss danach auch zur MPU, habe diese auch bestanden.

Somit habe ich seit September 2013 meinen FS wieder in Besitz und bin bis jetzt täglich mit dem Auto zur Arbeit gefahren und war auf das Auto angewiesen.

Seit August letzten Jahres wohne ich weiter in der Stadt drinnen und benötige das Auto zwar nicht mehr so häufig, aber muss immer wieder weitere Strecken fahren, somit geht es leider nicht ohne.

Kunden Termine sind ebenfalls unmöglich ohne Auto.

Als ich letztes Jahr umgezogen bin, bin ich leider, durch Unachtsamseit, ausserorts mit 21 KM\h zu schnell geblitz worden.

Soweit auch alles kein Thema, dachte ich zumindest, da der Bemessungswert bei 70 € + Gebühren ca 30 € liegt und einem Punkt, kein Fahrverbot.

Die Rechnung kam dann auch irgwann im Dezember 2016 und wurde beglichen.

Jetzt habe ich am 20. Januar einen tollen Brief bekommen das ich mich nach § 2a Abs. 5. Satz 5 StVG begutachten lassen muss das ich fähig bin ein KFZ zu führen.

Im Anhang war ein Auzug dabei wie das zustande kommt:

"Grund der Mitteilung:
Erteilung nach vorangegangerner Negativ-Entscheidung (Versagung, Entzug (was bei mir zutrifft) Aberkennung etc."

Mir wurde damals, ich ich den FS wiederbekommen habe, nicht mitgeteilt das ich eine Probezeitverlängerung bekomme, geschweide das sie verlängert wird, da ich deutlich nachfragte bei der FS Stelle MUC.

Ich bräuchte nun eine Info wie ich hier verfahren kann, da ich eigentlich keine Lust habe, in diesem Fall ca 550 Euro in Bayern, wieder so viel Zeit und Geld zu opfern.

Ich wüsste auch gerne ob erneut eine Vorbereitung nötig ist.
Und ganz wichtig wäre zu wissen, ob diese Helden auch auf meine letzte MPU wg Alkohol bezug nehmen dürfen, oder wird dieser Sachverhalt neutral betrachtet?

(Auch wenn ich davon ausgehen kann, dass dies nicht der Fall sein wird.)

Oder habe ich hier die Option einen Antrag zu stellen, das Ganze mit einer Nachschulung erledigen zu können?

Ich bin um jede Hilfe dankbar, da mich der Umstand grad in ziemlich Probleme reitet, besonders was die Arbeit angeht, wenn der Lappen weg ist.

Ebenfalls sind die Kosten jetzt auch nicht unbedingt gering.

Danke und VG an Alle
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo wieso,

willkommen im Forum.

Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis in der Probezeit (und innerhalb der verlängerten Probezeit), ist nach jedem A-Verstoß (und dazu zählt dein Delikt) eine neue MPU zu fordern.

Wir hatten schon einige User hier im Forum die das gleiche hinter sich haben.

Zum Beispiel hier:

http://www.mpu-vorbereitung-online....schwindigkeitsüberschreitung-in-der-Probezeit

Vllt. nicht ganz einfach zu lesen, aber dennoch hilfreich: Klick

Mir wurde damals, ich ich den FS wiederbekommen habe, nicht mitgeteilt das ich eine Probezeitverlängerung bekomme, geschweide das sie verlängert wird, da ich deutlich nachfragte bei der FS Stelle MUC.

Warum dir das damals, auf deine Rückfrage hin, nicht mitgeteilt wurde, kann ich nicht beurteilen - Fakt ist, dass die Probezeitverlängerung rechtmäßig ist..

http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-probezeit/

Ich bräuchte nun eine Info wie ich hier verfahren kann, da ich eigentlich keine Lust habe, in diesem Fall ca 550 Euro in Bayern, wieder so viel Zeit und Geld zu opfern.

Eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung kostet derzeit 347,48 € (incl. MwSt.)

Kosten einer MPU


Ich wüsste auch gerne ob erneut eine Vorbereitung nötig ist.
Und ganz wichtig wäre zu wissen, ob diese Helden auch auf meine letzte MPU wg Alkohol bezug nehmen dürfen, oder wird dieser Sachverhalt neutral betrachtet?

Selbstverständlich musst du dich erneut vorbereiten und das sogar sehr gründlich. Der Gutachter wird von dir wissen wollen, warum du nach so kurzer Zeit (Neuerteilung Sept. 2013) wieder auffällig geworden bist.

Die MPU erfolgt zwar anlassbezogen, jedoch können alle Delikte die in deiner Akte vorhanden sind auch zum Gesprächsthema werden: sprich, der Alkohol wird sicher angesprochen werden.

Oder habe ich hier die Option einen Antrag zu stellen, das Ganze mit einer Nachschulung erledigen zu können?

Definitiv nein.


Ich möchte dich aber jetzt erstmal nicht weiter zutexten oder mit Links zuschütten, bitte dich aber unseren Profilfragebogen Verkehr auszufüllen.
 
Oben