MPU

Lucky07

Neuer Benutzer
Hätte mir vor drei Monaten jemand gesagt, ich würde meinen Führerschein verlieren und dann noch wegen Alkohol...ich hätte ihn für verrückt erklärt.
Es ist mir passiert und zwar richtig. Bin nicht stolz drauf und es wissen nur meine nächsten Angehörige und meine beste Freundin.
Hab da auch tolle Unterstützung erfahren.
Bin noch immer schockiert, obwohl sich der Vorfall schon Anfang Juli ereignet hat.
Seid dem DB angesagt....es ist Strafe genug, unglaublich was da abgeht. Ich wohne in einem kleinen Kaff und muss bis zu vier mal umsteigen.
Es ist eine Tortour, tägliche Ausfälle.
Gestern kam mein Strafbefehl...schon der Name, sorry, fühle mich wie ein Schwerverbrecher. Unglaublich?
2000 Euro Strafe + 12 Monate Führerschein Entzug + MPU.
Bin total schockiert, hab mir noch nie was zu Schulden kommen lassen, noch nie einen Punkt in Flensburg, noch die unter Alkohol Auto gefahren. Hab meinen Führerschein seid 32 Jahren und werde so abgestraft .
Einen großen Fehler gemacht auf den ich wie gesagt wirklich nicht stolz bin und werde nun für ein Verhegehen mehrfach bestraft. Sorry, aber das ist reine Willkür.
Wieso hat sich noch niemand dagegen gewehrt?!
Bin noch immer in Schockstarre und möchte wissen, wo bekomme ich die seriöseste und erfolgsorientierte MPU Vorbereitung. Und wo melde ich mich zur MPU an, wer hat die höchste Erfolgrate?
Ich weiß Fragen über Fragen. Aber ich habe noch nie was mit der Polizei und Gericht zu tun gehabt. Möchte nichts falsch machen, brauch meinen Führerschein dringend beim ersten MPU zurück.

Danke fürs zuhören und evtl. Tipps




Ich
 
Hallo Lucky07

Ich kann dich gut verstehen, dass du erstmal schockiert bist. Strafbefehl hört sich schon heftig an, wenn man noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Heisst halt so…

Deine Strafe ist für einen Ersttäter auch nicht überdurchschnittlich hoch. In anderen Ländern sind Strafen für Alkoholfahrten zum Teil deutlich höher.
Was die MPU betrifft, woher weißt du, dass du überhaupt eine machen musst? Das entscheidet in der Regel die FEB beim Antrag auf Neuerteilung.

Wie hoch war deine BAK?

Wäre gut, wenn du den dir bereits verlinkten Fragebogen ausfüllst.
Und rechne hier nicht mit Gegenwind, sondern eher mit Aufklärung und konstruktiver Kritik. Zumindest von den meisten Usern.
 
Hi Lucky07 :smiley138:
Willkommen im Forum. Was Du beschrieben hast, ist eine normale Reaktion von ''Neulingen'' in diesem ''Geschäft'', und Du bist nicht allein.
Du wirst hier kostenlose und unschätzbare Hilfe bekommen.

Ergänzend zu den Beiträgen von Octopussy und MrMurphy möchte ich fragen, hast Du schon mit dem Abstinenzkontrollprogramm begonnen? Dies ist ein sehr wichtiger Teil der Vorbereitung. Oft machen MPU-Klienten den Fehler, sich zu spät über dieses Programm zu informieren und verzögern so ihre MPU-Zeit und den weiteren Erhalt ihres Führerscheins.

P.S. Wenn Du schreibst, dass Du zur MPU musst, bedeutet das, dass Du bereits darüber informiert bist, in welchen Fällen der ''Kunde'' diese Untersuchung bestehen muss.
 
Du hast ja schon viel Wichtiges gehört.

Zur Erklärung deiner falschen Annahme der Doppelbestrafung, der gegen den -in jüngster Vergangenheit vom BVG wieder bestätigtem- fundamentalen Rechtsgrundsatz „ne bis in idem“ verstoßen würde.

Es gilt in Fällen wie deinem grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Strafrecht und Verwaltungsrecht.

Deine Strafe für deine TF wird durch das Strafrecht geahndet:
Strafbefehl incl. Geldstrafe und Sperrfrist, geregelt im Gesetz.
Dagegen stehen dir nötige Rechtsmittel zur Verfügung, falls dir die Strafe unrecht- oder unverhältnismäßig zu sein scheint.
Wenn du diese nicht nutzt, wird der Strafbefehl rechtskräftig.
Damit ist die Strafe abgearbeitet.

Nun kommt das Verwaltungsrecht in einem Fall wie deinem.
Das Verwaltungsrecht hat mit Strafe nichts zu tun.
Es gibt dir die Möglichkeit, vor Ablauf der Verjährungsfrist von 15 Jahren wieder eine Fahrerlaubnis zu beantragen.
An diese Beantragung sind Voraussetzungen gebunden, die ebenso auf gesetzlicher Grundlage geregelt werden.
Eine dieser Voraussetzungen ist ab einer BAK von 1,6 ‰ zwingend die Vorlage eines positiven Gutachtens ( MPU ).

Ich hoffe, ich konnte ein wenig aufklären.

Ein gut gemeinter Rat von mir:
Je eher du aus dieser Opfermentalität herauskrabbelst, umso schneller kannst du wieder fahren.
Nimm an, dass du die Ursache gesetzt hast, damit diese „Maschinerie“ in Gang kommen konnte.
Du bist betrunken gefahren.
Du hast eine weitaus höhere Alkoholtoleranz als der Normalbürger.

Wie hier schon mehrfach gesagt, wir helfen dir hier sehr gerne.
Fülle mal den Profilfragebogen aus und dann sehen wir weiter :smiley138:
 
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