Negatives Gutachten... Bin Verwirrt

Heiko_Sentker

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Hallo Erstmal, mein Name ist Heiko ich bin 42 Jahre jung und komme aus Gelsenkirchen.

Also, ich musste am 22.10.2017 meinen Führerschein nach einer Alkoholfahrt 1.35 promill. Damals hatte ich schon Punkte 6 an der Zahl. Durch diese Alkoholfahrt (erstmalig) habe ich die volle Punktzahl von 8 Überschritten.

Die Fragestellung von der FSS lautet :

Ist trotz der aktenkundigen wiederholten und zum Teil erheblichen Verkehrsverstöße zu erwarten, dass der Untersuchte die Charakterlichen Anforderungen an das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr Nunmehr erfüllt?

Laut meinem Gutachten fühle ich mich jetzt als Alkoholiger Abgestempelt. Ich hab Natürlich auch eine Vorbereitung gemacht, und auch mein Vorbereiter sagte man wird dieses Ansprechen, aber die Fragestellung ist eine andere. Also Punkte. Somit wurde das Thema Alkohol auch nicht so groß in den Vordergrund gestellt.

Ich Schreibe nun mal seine Empfehlung hier rein.

Empfehlungen

Im Hinblick auf eine Verbesserung der individuellen Voraussetzungen wird Herrn Sentker empfohlen sich unter Vorlage dieses Gutachtens erneut an eine Verkehrspsychologische Einrichtung zu wenden, wo er bei entsprechend qualifizierten Personen oder Diplom-psychologen an einer Verkehrspsychologische fundierten Maßnahme teilnehmen sollte, so dass er hierdurch zu einer ausreichenden Aufarbeitung der bestehenden Probleme im Umgang mit gesetzlichen / verkehrsrechtlichen Bestimmungen bzw. mit Alkohol gelangt.

Hierzu gehört die Entwicklung und Stabilisierung alternativer und situationsangepasster Einstellungsmuster und Verhaltenskonzepte in Bezug auf die Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr ebenso, wie problemangemessene Verhaltensändetungen hinsichtlich der Kontrolle des Alkoholkonsums und der Trennung von Trinken und Fahren.

Soweit eine solche Maßnahme zur gezielten und konkreten Aufarbeitung der in diesem Gutachten angesprochene Mängel genutzt wird, könnte schon in wenigen Monaten eine günstige Beurteilung erfolgen.

Die Alkoholfahrt umfasst 2.5 Seiten. Ist das so korrekt das er da so drauf eingegangen ist ?

Jetzt stell ich mir die Frage, da ich ja wieder eine Vorbereitung machen muss, soll ich wieder zum gleichen Vorbereitet gehen und sind die Kosten mit diesem Gutachten wieder so hoch? Und zum anderen ich weiss nicht ob ich wieder zum TÜV Nord nach Dortmund zur MPU gehen Soll, oder ob ich zu einer anderen Stelle gehen soll.

Gruss aus Gelsenkirchen
 

Nancy

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Hallo und willkommen im Forum.

Da du dein Thema leider in unseren Infos erstellt hast, kommt erst heute eine Rückmeldung. Ich habe deinen Thread nun in unser Diskussionsforum verschoben, wobei ich es in den Alk.bereich gesetzt habe, obwohl du eine verkehrsrechtliche Fragestellung hattest - es aber wohl an deiner fehlenden Aufarbeitung, hinsichtlich der TF, zu einem neg. Gutachten gekommen ist.

Zunächst eine wichtige Frage: Postest du hier unter deinem realen Namen?

Die Alkoholfahrt umfasst 2.5 Seiten. Ist das so korrekt das er da so drauf eingegangen ist ?
Du hast eine verkehrsrechtliche Fragestellung, d.h., dass nach ALLEN Delikten, die gegen die Regeln der FEV verstoßen, auch gefragt werden kann und darf. Gewiss ist das von Gutachter zu Gutachter unterschiedlich...ein anderer hätte vllt. weniger Wert auf den Alk.bereich gelegt - dennoch ist es zulässig, dass so konkret darauf eingegangen wurde.
Jetzt stell ich mir die Frage, da ich ja wieder eine Vorbereitung machen muss, soll ich wieder zum gleichen Vorbereitet gehen und sind die Kosten mit diesem Gutachten wieder so hoch? Und zum anderen ich weiss nicht ob ich wieder zum TÜV Nord nach Dortmund zur MPU gehen Soll, oder ob ich zu einer anderen Stelle gehen soll.
Dazu zunächst eine Rückfrage: Hast du das negative Gutachten bei der FSSt. abgegeben?
 
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