Hallo,
erstmal vielen Dank für Eure freiwillige Arbeit! Ich konnte hier schon viel lernen.
Wie im Fragebogen weiter unten zu sehen, hatte ich meine MPU schon am 25.02.2021 und jetzt am 09.04.2021 hab ich ein negatives Gutachten im Briefkasten gehabt.
Kurz zusammengefasst ist das Problem, dass ich angegeben habe, ich hätte am Samstag-Abend vor der Auffälligkeit konsumiert und da ich nur 2-3 Joints angegeben habe, würde das nicht den Wert von 2,3 ng/ml erklären können und dadurch sei meine Aussage als "bagatellisierend zu bewerten".
Ja, ist ja auch was Wahres dran. Ich war sehr nervös während des Aufenthalts und hab dadurch natürlich einen Fehler nach dem Anderen gemacht.
Da mir ja ein gelegentlicher Konsum von der FSSt unterstellt wurde, dachte ich, ich müsste mein damaliges Konsummuster dementsprechend beschreiben, dass es nicht plötzlich als chronischer/regelmäßiger Konsum ausgelegt wird und ich dadurch ein negatives Gutachten bekomme - falsch gedacht. Hätte ich gesagt, dass ich quasi eine Stunde vor Fahrtantritt konsumiert hätte, wäre es wahrscheinlich ein positives Gutachten geworden, weil die Angaben dann zusammen gepasst hätten. Korrigiert mich gerne, wenn ich falsch liege.
Die Frage ist jetzt nur, wie ich weiter verfahren soll. Da ich mit der Haaranalyse vom 04.01.2021 für die vorhergehenden 6 Monate Abstinenz nachweisen kann und mich die MPU jetzt insgesamt 2,5 Monate Zeit gekostet hat, dürfte meine Haaranalyse ja nur noch bis 04.05.2021 gültig sein (4 Monate) und danach ist es vorbei und ich kann alles von vorne beginnen.
Angenommen ich versuche morgen früh bei der FSSt den Antrag zu verlängern und sage, dass ich mich noch nicht bereit gefühlt habe und die die Akte jetzt an ein anderes MPI schicken sollen, dann müsste ich noch das Glück haben, vor dem 04.05.2021 die MPU machen zu können, dass meine Haaranalyse noch gewertet werden kann. Da dann niemand was von dem negativen Gutachten weiß, wäre es so, als ob ich die MPU zum ersten Mal mache - abgesehen davon, dass dann in meiner Akte steht, dass die Akte erst im Januar zur AVUS geschickt wurde. Und zusätzlich steht auch noch drin, dass die Akte schon letztes Jahr bei der PimaMPU war. Da habe ich aber keine MPU gemacht! Zu dem Zeitpunkt hab ich einfach noch nicht gewusst, wie der ganze Ablauf ist und ich dachte ich müsste auf das Schreiben von der FSSt unbedingt mit einem von mir ausgewählten MPI antworten. Das habe ich auch so in der letzten MPU erklärt und das wurde m.E. auch so verstanden. Steht jedenfalls nichts dazu im Gutachen. Wie soll ich das dann bei der neuen MPU erklären?
Das andere Problem, was ich noch sehe ist, dass ich ja auch bei dem Arzt, welcher die Haarprobe abgenommen hat, angegeben habe, dass der letzte Konsum 2 Tage davor war. So steht es jetzt auch in dem Abschlussgutachten der Haaranalyse drin, welches das MPI unbedingt haben wollte.
So gesehen muss ich ja jetzt in der nächsten MPU einen chronischen/regelmäßigen Konsum vor der Auffälligkeit angeben, dass sich der Wert von 2,3 ng/ml erklären lässt. Oder sollte ich lieber bei dem mir unterstellten gelegentlichen Konsum bleiben und meine Aussage beim Arzt, ich hätte 2 Tage davor konsumiert, so korrigieren, dass ich wenige Stunden vor Fahrtantritt konsumiert habe!?
Ich weiß gerade echt nicht weiter, wie ich das jetzt regeln soll, vor allem, weil ich jetzt so gut wie keine Zeit mehr habe, bis mein Abstinenznachweis nichts mehr wert ist und ich weitere 6 Monate nachweisen muss...
Vielen Dank auf jeden Fall für Eure Hilfe!
FB Drogen
Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 33
Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): Joints, mit 15 das erste Mal in Kontakt gekommen, ab 18 immer wieder am Wochenende, dann auch mal abends unter der Woche und ab ca. 28 auch mehrmals am Tag.
Datum der Auffälligkeit: 20.04.2020 - 16:25 Uhr
Drogenbefund
Blutwerte: 2,3 ng/ml THC, 13,0 ng/ml THC-Carbonsäure
Schnelltest: bei der Verkehrskontrolle nicht gemacht
Beim Kauf erwischt: nein
Nur daneben gestanden: nein
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: schon letztes Jahr, ich habe angerufen
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: nein
Verurteilt: nein
Strafe abgebüßt: Ja - 1 Monat Fahrverbot, 500 Euro Bußgeld
Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: ja, Akte war beim MPI und wurde ende letzter Woche wieder zurück zur FSSt geschickt
Habe noch keinen gemacht: nein
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Kann MisterX trotz des (früheren) fehlenden Trennvermögens zwischen einem gelegentlichen Cannabiskonsum und der Verkehrsteilnahme ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 (FE-Klasse B) sicher führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmitteln, anderen psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird?
Bundesland: Baden-Württemberg
Konsum
Ich konsumiere noch: nein
letzter Konsum: 16.04.2020 - ca. 23 Uhr
Abstinenznachweis
Haaranalyse: ein Mal für 6 Monate, positiv (kein Konsum nachgewiesen)
Urinscreen: nein
Keinen Plan: nein
Aufarbeitung
Drogenberatung: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: nein
MPU
Datum: 25.02.2021
Welche Stelle (MPI): AVUS
Schon bezahlt?: ja
Schon gehabt?: ja
Wer hat das Gutachten gesehen?: niemand
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: MisterX kann trotz des (früheren) fehlenden Trennvermögens zwischen einem gelegentlichen Cannabiskonsum und der Verkehrsteilnahme ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 (FE-Klasse B) sicher führen (es liegen keine psychofunktionalen Beeinträchtigungen vor).
Es ist insbesondere aber zu erwarten, dass er auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmitteln oder psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird.
Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: nein
erstmal vielen Dank für Eure freiwillige Arbeit! Ich konnte hier schon viel lernen.
Wie im Fragebogen weiter unten zu sehen, hatte ich meine MPU schon am 25.02.2021 und jetzt am 09.04.2021 hab ich ein negatives Gutachten im Briefkasten gehabt.
Kurz zusammengefasst ist das Problem, dass ich angegeben habe, ich hätte am Samstag-Abend vor der Auffälligkeit konsumiert und da ich nur 2-3 Joints angegeben habe, würde das nicht den Wert von 2,3 ng/ml erklären können und dadurch sei meine Aussage als "bagatellisierend zu bewerten".
Ja, ist ja auch was Wahres dran. Ich war sehr nervös während des Aufenthalts und hab dadurch natürlich einen Fehler nach dem Anderen gemacht.
Da mir ja ein gelegentlicher Konsum von der FSSt unterstellt wurde, dachte ich, ich müsste mein damaliges Konsummuster dementsprechend beschreiben, dass es nicht plötzlich als chronischer/regelmäßiger Konsum ausgelegt wird und ich dadurch ein negatives Gutachten bekomme - falsch gedacht. Hätte ich gesagt, dass ich quasi eine Stunde vor Fahrtantritt konsumiert hätte, wäre es wahrscheinlich ein positives Gutachten geworden, weil die Angaben dann zusammen gepasst hätten. Korrigiert mich gerne, wenn ich falsch liege.
Die Frage ist jetzt nur, wie ich weiter verfahren soll. Da ich mit der Haaranalyse vom 04.01.2021 für die vorhergehenden 6 Monate Abstinenz nachweisen kann und mich die MPU jetzt insgesamt 2,5 Monate Zeit gekostet hat, dürfte meine Haaranalyse ja nur noch bis 04.05.2021 gültig sein (4 Monate) und danach ist es vorbei und ich kann alles von vorne beginnen.
Angenommen ich versuche morgen früh bei der FSSt den Antrag zu verlängern und sage, dass ich mich noch nicht bereit gefühlt habe und die die Akte jetzt an ein anderes MPI schicken sollen, dann müsste ich noch das Glück haben, vor dem 04.05.2021 die MPU machen zu können, dass meine Haaranalyse noch gewertet werden kann. Da dann niemand was von dem negativen Gutachten weiß, wäre es so, als ob ich die MPU zum ersten Mal mache - abgesehen davon, dass dann in meiner Akte steht, dass die Akte erst im Januar zur AVUS geschickt wurde. Und zusätzlich steht auch noch drin, dass die Akte schon letztes Jahr bei der PimaMPU war. Da habe ich aber keine MPU gemacht! Zu dem Zeitpunkt hab ich einfach noch nicht gewusst, wie der ganze Ablauf ist und ich dachte ich müsste auf das Schreiben von der FSSt unbedingt mit einem von mir ausgewählten MPI antworten. Das habe ich auch so in der letzten MPU erklärt und das wurde m.E. auch so verstanden. Steht jedenfalls nichts dazu im Gutachen. Wie soll ich das dann bei der neuen MPU erklären?
Das andere Problem, was ich noch sehe ist, dass ich ja auch bei dem Arzt, welcher die Haarprobe abgenommen hat, angegeben habe, dass der letzte Konsum 2 Tage davor war. So steht es jetzt auch in dem Abschlussgutachten der Haaranalyse drin, welches das MPI unbedingt haben wollte.
So gesehen muss ich ja jetzt in der nächsten MPU einen chronischen/regelmäßigen Konsum vor der Auffälligkeit angeben, dass sich der Wert von 2,3 ng/ml erklären lässt. Oder sollte ich lieber bei dem mir unterstellten gelegentlichen Konsum bleiben und meine Aussage beim Arzt, ich hätte 2 Tage davor konsumiert, so korrigieren, dass ich wenige Stunden vor Fahrtantritt konsumiert habe!?
Ich weiß gerade echt nicht weiter, wie ich das jetzt regeln soll, vor allem, weil ich jetzt so gut wie keine Zeit mehr habe, bis mein Abstinenznachweis nichts mehr wert ist und ich weitere 6 Monate nachweisen muss...
Vielen Dank auf jeden Fall für Eure Hilfe!
FB Drogen
Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 33
Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): Joints, mit 15 das erste Mal in Kontakt gekommen, ab 18 immer wieder am Wochenende, dann auch mal abends unter der Woche und ab ca. 28 auch mehrmals am Tag.
Datum der Auffälligkeit: 20.04.2020 - 16:25 Uhr
Drogenbefund
Blutwerte: 2,3 ng/ml THC, 13,0 ng/ml THC-Carbonsäure
Schnelltest: bei der Verkehrskontrolle nicht gemacht
Beim Kauf erwischt: nein
Nur daneben gestanden: nein
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: schon letztes Jahr, ich habe angerufen
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: nein
Verurteilt: nein
Strafe abgebüßt: Ja - 1 Monat Fahrverbot, 500 Euro Bußgeld
Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: ja, Akte war beim MPI und wurde ende letzter Woche wieder zurück zur FSSt geschickt
Habe noch keinen gemacht: nein
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Kann MisterX trotz des (früheren) fehlenden Trennvermögens zwischen einem gelegentlichen Cannabiskonsum und der Verkehrsteilnahme ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 (FE-Klasse B) sicher führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmitteln, anderen psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird?
Bundesland: Baden-Württemberg
Konsum
Ich konsumiere noch: nein
letzter Konsum: 16.04.2020 - ca. 23 Uhr
Abstinenznachweis
Haaranalyse: ein Mal für 6 Monate, positiv (kein Konsum nachgewiesen)
Urinscreen: nein
Keinen Plan: nein
Aufarbeitung
Drogenberatung: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: nein
MPU
Datum: 25.02.2021
Welche Stelle (MPI): AVUS
Schon bezahlt?: ja
Schon gehabt?: ja
Wer hat das Gutachten gesehen?: niemand
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: MisterX kann trotz des (früheren) fehlenden Trennvermögens zwischen einem gelegentlichen Cannabiskonsum und der Verkehrsteilnahme ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 (FE-Klasse B) sicher führen (es liegen keine psychofunktionalen Beeinträchtigungen vor).
Es ist insbesondere aber zu erwarten, dass er auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmitteln oder psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird.
Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: nein