Negatives Gutachten - und jetzt?

MisterX

Neuer Benutzer
Hallo,

erstmal vielen Dank für Eure freiwillige Arbeit! Ich konnte hier schon viel lernen.

Wie im Fragebogen weiter unten zu sehen, hatte ich meine MPU schon am 25.02.2021 und jetzt am 09.04.2021 hab ich ein negatives Gutachten im Briefkasten gehabt.
Kurz zusammengefasst ist das Problem, dass ich angegeben habe, ich hätte am Samstag-Abend vor der Auffälligkeit konsumiert und da ich nur 2-3 Joints angegeben habe, würde das nicht den Wert von 2,3 ng/ml erklären können und dadurch sei meine Aussage als "bagatellisierend zu bewerten".

Ja, ist ja auch was Wahres dran. Ich war sehr nervös während des Aufenthalts und hab dadurch natürlich einen Fehler nach dem Anderen gemacht.
Da mir ja ein gelegentlicher Konsum von der FSSt unterstellt wurde, dachte ich, ich müsste mein damaliges Konsummuster dementsprechend beschreiben, dass es nicht plötzlich als chronischer/regelmäßiger Konsum ausgelegt wird und ich dadurch ein negatives Gutachten bekomme - falsch gedacht. Hätte ich gesagt, dass ich quasi eine Stunde vor Fahrtantritt konsumiert hätte, wäre es wahrscheinlich ein positives Gutachten geworden, weil die Angaben dann zusammen gepasst hätten. Korrigiert mich gerne, wenn ich falsch liege.

Die Frage ist jetzt nur, wie ich weiter verfahren soll. Da ich mit der Haaranalyse vom 04.01.2021 für die vorhergehenden 6 Monate Abstinenz nachweisen kann und mich die MPU jetzt insgesamt 2,5 Monate Zeit gekostet hat, dürfte meine Haaranalyse ja nur noch bis 04.05.2021 gültig sein (4 Monate) und danach ist es vorbei und ich kann alles von vorne beginnen.

Angenommen ich versuche morgen früh bei der FSSt den Antrag zu verlängern und sage, dass ich mich noch nicht bereit gefühlt habe und die die Akte jetzt an ein anderes MPI schicken sollen, dann müsste ich noch das Glück haben, vor dem 04.05.2021 die MPU machen zu können, dass meine Haaranalyse noch gewertet werden kann. Da dann niemand was von dem negativen Gutachten weiß, wäre es so, als ob ich die MPU zum ersten Mal mache - abgesehen davon, dass dann in meiner Akte steht, dass die Akte erst im Januar zur AVUS geschickt wurde. Und zusätzlich steht auch noch drin, dass die Akte schon letztes Jahr bei der PimaMPU war. Da habe ich aber keine MPU gemacht! Zu dem Zeitpunkt hab ich einfach noch nicht gewusst, wie der ganze Ablauf ist und ich dachte ich müsste auf das Schreiben von der FSSt unbedingt mit einem von mir ausgewählten MPI antworten. Das habe ich auch so in der letzten MPU erklärt und das wurde m.E. auch so verstanden. Steht jedenfalls nichts dazu im Gutachen. Wie soll ich das dann bei der neuen MPU erklären?

Das andere Problem, was ich noch sehe ist, dass ich ja auch bei dem Arzt, welcher die Haarprobe abgenommen hat, angegeben habe, dass der letzte Konsum 2 Tage davor war. So steht es jetzt auch in dem Abschlussgutachten der Haaranalyse drin, welches das MPI unbedingt haben wollte.
So gesehen muss ich ja jetzt in der nächsten MPU einen chronischen/regelmäßigen Konsum vor der Auffälligkeit angeben, dass sich der Wert von 2,3 ng/ml erklären lässt. Oder sollte ich lieber bei dem mir unterstellten gelegentlichen Konsum bleiben und meine Aussage beim Arzt, ich hätte 2 Tage davor konsumiert, so korrigieren, dass ich wenige Stunden vor Fahrtantritt konsumiert habe!?

Ich weiß gerade echt nicht weiter, wie ich das jetzt regeln soll, vor allem, weil ich jetzt so gut wie keine Zeit mehr habe, bis mein Abstinenznachweis nichts mehr wert ist und ich weitere 6 Monate nachweisen muss...

Vielen Dank auf jeden Fall für Eure Hilfe!


FB Drogen

Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 33

Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): Joints, mit 15 das erste Mal in Kontakt gekommen, ab 18 immer wieder am Wochenende, dann auch mal abends unter der Woche und ab ca. 28 auch mehrmals am Tag.
Datum der Auffälligkeit: 20.04.2020 - 16:25 Uhr

Drogenbefund
Blutwerte: 2,3 ng/ml THC, 13,0 ng/ml THC-Carbonsäure
Schnelltest: bei der Verkehrskontrolle nicht gemacht
Beim Kauf erwischt: nein
Nur daneben gestanden: nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: schon letztes Jahr, ich habe angerufen
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: nein
Verurteilt: nein
Strafe abgebüßt: Ja - 1 Monat Fahrverbot, 500 Euro Bußgeld

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: ja, Akte war beim MPI und wurde ende letzter Woche wieder zurück zur FSSt geschickt
Habe noch keinen gemacht: nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Kann MisterX trotz des (früheren) fehlenden Trennvermögens zwischen einem gelegentlichen Cannabiskonsum und der Verkehrsteilnahme ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 (FE-Klasse B) sicher führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmitteln, anderen psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird?

Bundesland
: Baden-Württemberg


Konsum
Ich konsumiere noch: nein
letzter Konsum: 16.04.2020 - ca. 23 Uhr

Abstinenznachweis
Haaranalyse: ein Mal für 6 Monate, positiv (kein Konsum nachgewiesen)
Urinscreen: nein
Keinen Plan: nein

Aufarbeitung
Drogenberatung: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: nein

MPU
Datum: 25.02.2021
Welche Stelle (MPI): AVUS
Schon bezahlt?: ja
Schon gehabt?: ja
Wer hat das Gutachten gesehen?: niemand
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: MisterX kann trotz des (früheren) fehlenden Trennvermögens zwischen einem gelegentlichen Cannabiskonsum und der Verkehrsteilnahme ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 (FE-Klasse B) sicher führen (es liegen keine psychofunktionalen Beeinträchtigungen vor).
Es ist insbesondere aber zu erwarten, dass er auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmitteln oder psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird.

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: nein
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo MisterX,

willkommen im Forum.

Ich komme zwar aus der Alk.fraktion, möchte dir aber trotzdem schon ein paar Antworten geben. Die "drogenkundigen" User werden sich vermutlich äußern wenn sie es anders sehen...

Hätte ich gesagt, dass ich quasi eine Stunde vor Fahrtantritt konsumiert hätte, wäre es wahrscheinlich ein positives Gutachten geworden, weil die Angaben dann zusammen gepasst hätten. Korrigiert mich gerne, wenn ich falsch liege.
Damit liegst du sicher richtig.
Die Frage ist jetzt nur, wie ich weiter verfahren soll. Da ich mit der Haaranalyse vom 04.01.2021 für die vorhergehenden 6 Monate Abstinenz nachweisen kann und mich die MPU jetzt insgesamt 2,5 Monate Zeit gekostet hat, dürfte meine Haaranalyse ja nur noch bis 04.05.2021 gültig sein (4 Monate) und danach ist es vorbei und ich kann alles von vorne beginnen.
Es sei denn du erweiterst deine AN. Das kann auch eine Haaranalyse über einen kürzeren Zeitraum sein, oder ein Urinscreening über 3 Monate...
Angenommen ich versuche morgen früh bei der FSSt den Antrag zu verlängern und sage, dass ich mich noch nicht bereit gefühlt habe und die die Akte jetzt an ein anderes MPI schicken sollen, dann müsste ich noch das Glück haben, vor dem 04.05.2021 die MPU machen zu können, dass meine Haaranalyse noch gewertet werden kann.
Das wird zum jetzigen Zeitpunkt wohl nicht einfach werden. Dank Corona haben die MPI jetzt einen recht langen Vorlauf...
Wie soll ich das dann bei der neuen MPU erklären?
Hm schwierig. Kurzfristig erkrankt? Extreme Angst vor "Prüfungssituationen"?
Das andere Problem, was ich noch sehe ist, dass ich ja auch bei dem Arzt, welcher die Haarprobe abgenommen hat, angegeben habe, dass der letzte Konsum 2 Tage davor war. So steht es jetzt auch in dem Abschlussgutachten der Haaranalyse drin, welches das MPI unbedingt haben wollte.
So gesehen muss ich ja jetzt in der nächsten MPU einen chronischen/regelmäßigen Konsum vor der Auffälligkeit angeben, dass sich der Wert von 2,3 ng/ml erklären lässt. Oder sollte ich lieber bei dem mir unterstellten gelegentlichen Konsum bleiben und meine Aussage beim Arzt, ich hätte 2 Tage davor konsumiert, so korrigieren, dass ich wenige Stunden vor Fahrtantritt konsumiert habe!?
Wieso musst du einen "chronisch/regelmäßigen" Konsum angeben? Ein Aktivwert von 2,3 ng/ml kann durch das Konsumieren kurz vor der Fahrt ja erklärt werden und zumindest an deinem Abbauwert ist mE nicht zu sehen dass du ein regelmäßiger Kiffer warst.
Und ja, du solltest bei der nächsten MPU unbedingt dazu stehen dass der Konsum recht zeitnah war.
 

MisterX

Neuer Benutzer
Hallo Nancy,

vielen Dank für deine Antwort.

Es sei denn du erweiterst deine AN. Das kann auch eine Haaranalyse über einen kürzeren Zeitraum sein, oder ein Urinscreening über 3 Monate...
Haaranalyse wird leider nichts mehr, weil meine Haare wieder ab sind. Also bleibt nur noch ein Urinscreening...

Das wird zum jetzigen Zeitpunkt wohl nicht einfach werden. Dank Corona haben die MPI jetzt einen recht langen Vorlauf...
Da ich das leider auch so sehe und die FSSt ja auch nochmal eine Woche braucht, um die Akte weiterzuschicken, ist es nahezu unmöglich vor dem 04.05. einen Termin zu bekommen.

Hm schwierig. Kurzfristig erkrankt? Extreme Angst vor "Prüfungssituationen"?
Hab mir das nochmal überlegt. Ich mach es genau so. Letztendlich kann ich ja der FSSt und dem MPI das selbe erzählen. Nämlich, dass ich wenig Zeit hatte, mich dadurch nicht ausreichend vorbereiten konnte und aus Angst, die Prüfung nicht zu bestehen, den Termin lieber nochmal abgesagt hab. Passt doch oder?

Wieso musst du einen "chronisch/regelmäßigen" Konsum angeben? Ein Aktivwert von 2,3 ng/ml kann durch das Konsumieren kurz vor der Fahrt ja erklärt werden und zumindest an deinem Abbauwert ist mE nicht zu sehen dass du ein regelmäßiger Kiffer warst.
Und ja, du solltest bei der nächsten MPU unbedingt dazu stehen dass der Konsum recht zeitnah war.
Ja, der Aktivwert von 2,3 ng/ml lässt sich schon erklären, wenn ich sage, dass ich kurz vor der Fahrt konsumiert hab, aber das Problem was ich dabei noch habe ist halt, dass in dem Abschlussgutachten der Haaranalyse ja drin steht, ich hätte ca. 2 Tage davor konsumiert. Wenn ich jetzt in der MPU sage, dass ich kurz vor der Fahrt konsumiert habe, dann wird mir ja direkt vorgeworfen, ich hätte beim Haarprobe-abnehmenden Arzt gelogen. Und wenn ich jetzt noch ein Urinscreening mache, dann werde ich da ja auch wieder den letzten Konsum vor der Auffälligkeit angeben müssen. Was sag ich dann da? Soll ich es dann so wie bei der Haaranalyse angeben, oder gleich korrigieren und sagen, dass es wenige Stunden vor der Auffälligkeit war? Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausdrücke. Da passt halt am Schluss nichts mehr zusammen.

Dann frag ich mich noch, wie ich das mit der FSSt jetzt machen soll. Heute ist es eh zu spät, aber morgen früh würde ich schon gerne anrufen, dass das mal geklärt ist. Wenn ich morgen eine Verlängerung beantragen würde, dann wollen die von mir wahrscheinlich gleich wissen, wo die Akte dann hingeschickt werden soll.

- Wenn ich dann sag, dass ich zum selben MPI gehen will, dann muss ich bei der MPU erklären, dass ich die Unwahrheit gesagt habe, was den Konsum vor der Auffälligkeit anging.
- Wenn ich zu einem anderen MPI gehen will, dann muss ich bei der MPU erklären, wieso ich den Termin "wegen Angst, die Prüfung nicht zu bestehen" verschoben habe und dann zu einem anderen MPI gehe.

Was würdet ihr mir da jetzt empfehlen?
 

Nickname_yo

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Hey MisterX,

zu deinem Thema das du bei der Haaranalyse was anderes gesagt hast - kannst du das erklären das du dies als Schutzbehauptung gesagt hast. Z.b weil du dich geschämt hast. Wichtig ist das du beim Gespräch dies aufräumen solltest. Ich würde bei der neuen Probe die Wahrheit sagen, wenn wie gesagt jemanden auffällt warum da Unterschiede sind, würde ich wie oben erwähnt reagieren

Der anderen MPI musst du gar nichts sagen. Zur Not sagst du das du das Geld noch sparen musstest und es nicht hingehauen hat. Genauso würde ich der Fsst das sagen das es finanziell bei der Stelle einfach nicht gepasst hat.
Wenn du den Aufschub beantragen bzw bitten möchtest, bloß nix von der negativen MPU erzählen. Denn dann kommt man dir mit dem Trichter das man die negative MPU erst sehen will bevor man die Frist verlängert. Wenn keine Fristverlängerung möglich ist, dann lieber den Antrag kommentarlos zurück ziehen und neu stellen.

Dann dauert es natürlich länger - du hast aber keine negativen Folgen.

Liebe Grüße und viel Erfolg! :)
 

MisterX

Neuer Benutzer
zu deinem Thema das du bei der Haaranalyse was anderes gesagt hast - kannst du das erklären das du dies als Schutzbehauptung gesagt hast. Z.b weil du dich geschämt hast. Wichtig ist das du beim Gespräch dies aufräumen solltest. Ich würde bei der neuen Probe die Wahrheit sagen, wenn wie gesagt jemanden auffällt warum da Unterschiede sind, würde ich wie oben erwähnt reagieren
Deine Idee mit der Schutzbehauptung gefällt mir gut, das sollte mein Verhalten erklären können. Und bei der nächsten Probe sag ich dann, dass ich ca. 3 Stunden vor Fahrtantritt konsumiert habe. Das kommt doch mit 2,3 ng/ml hin, wenn ich mir die 1. Maastricht Studie anschaue und die auch noch als gültig angesehen wird!?

Der anderen MPI musst du gar nichts sagen. Zur Not sagst du das du das Geld noch sparen musstest und es nicht hingehauen hat. Genauso würde ich der Fsst das sagen das es finanziell bei der Stelle einfach nicht gepasst hat.
Ich rechne halt schon stark damit, dass mir dazu Fragen gestellt werden, deshalb brauch ich dafür auch eine gute Erklärung. Entweder wie du sagst, dass es finanziell nicht hingehauen hat, oder eben, dass ich mich dann doch noch nicht bereit gefühlt hab und lieber nochmal zu einer Verkehrspsychologin gehen wollte - was ich dann auch nachweisen kann, da ich gestern den ersten Termin bei einer VP ausgemacht hab. Leider erst in 2 Wochen, aber so wie's aussieht, wird sich das alles eh noch ewig ziehen.

Wenn du den Aufschub beantragen bzw bitten möchtest, bloß nix von der negativen MPU erzählen. Denn dann kommt man dir mit dem Trichter das man die negative MPU erst sehen will bevor man die Frist verlängert. Wenn keine Fristverlängerung möglich ist, dann lieber den Antrag kommentarlos zurück ziehen und neu stellen.

Dann dauert es natürlich länger - du hast aber keine negativen Folgen.
Von der negativen MPU erzähle ich definitiv nichts. Das hab ich zum Glück schon überall gelesen. Die Fristverlängerung sollte schon möglich sein. Die Mitarbeiter der FSSt bei mir sind echt in Ordnung - mit denen kann man reden. Da ich jetzt leider nur noch 3 cm lange Haare hab, muss ich ja ein Urinscreening machen (könnte mir die Haare raufen - wenn sie denn länger wären).

Für das Screening hab ich mich gestern auch schon angemeldet. 3 Monate gibt es anscheinend garnicht. Können die zwar so machen, aber ob es dann anerkannt wird ist eine andere Frage. Und wieder weiß keiner Bescheid, wie es denn wirklich ist. Erst bei der MPU wird dann entschieden, ob es für die Gutachter passt oder nicht. Im Internet finde ich auch überall nur 6 oder 12 Monate. Das einzige, was ich noch gesehen hab waren 4 Monate. Vielleicht kann mir ja jemand anhand irgendwelcher Quellen bestätigen, dass 3 Monate auch anerkannt werden!?

Deshalb wird es mit einer Fristverlängerung wohl sowieso nicht hinhauen, oder? Die Verlängerung wird ja, wenn dann, für weitere 4 Monate sein und in 4 Monaten werde ich wohl kaum eine zweite MPU gemacht haben und das Gutachten schon bei mir haben...

Soweit ich weiß müsste dann auch der THC-OH Wert (11-Hydroxy-Tetrahydrocannabinol) angegeben sein oder wird das nur gelegentlich geprüft?
Ja, das stimmt, der THC-OH Wert wurde auch angegeben. Wollte es gerade noch oben im FB aktualisieren, aber ich finde keine Bearbeitungsmöglichkeit. Im Bericht des Labors wird der Wert als HO-THC angegeben und beträgt bei mir: 0,8 ng/ml
 

Wiwo

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Thc-OH bleibt nur ein paar Stunden nach Konsum im Blut, daher kannst Du nur sagen das es kurz vor Fahrtantritt war.
 
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